Das barrierefreie Bauen und Wohnen gewinnt im demografischen Wandel immer größere Bedeutung. Viele Haushalte planen daher Umbaumaßnahmen, um ihre Immobilien altersgerecht und barrierefrei zu gestalten. Ein Instrument, das dabei finanzielle Unterstützung bieten kann, ist der Riester-Bausparvertrag. Doch Voraussetzungen, Grenzen und Abläufe sind oft komplex und schwer durchschaut. In diesem Artikel werden die Möglichkeiten, Vorgaben und Empfehlungen für die Finanzierung von barrierefreien Umbaumaßnahmen mit einem Riester-Bausparvertrag detailliert erläutert.
Einführung: Riester-Bausparvertrag und barrierefreies Wohnen
Die Riester-Rente ist ein staatlich gefördertes Sparmodell, das ursprünglich für die Altersvorsorge entwickelt wurde. Neben der Altersvorsorge kann sie auch zur Finanzierung von eigenen Wohnungsbaumaßnahmen genutzt werden – darunter auch barrierefreie und altersgerechte Umbaumaßnahmen. Der Wohn-Riester ist eine Variante des Riester-Vertrags, der sich speziell auf den Erwerb oder Bau selbstgenutzten Wohneigentums konzentriert. In den letzten Jahren wurde auch ermöglicht, Riester-Guthaben zur Finanzierung bestimmter Umbaumaßnahmen einzusetzen, sofern diese den Anforderungen der DIN 18040-2 entsprechen.
Voraussetzungen für die Verwendung des Riester-Bausparvertrags
Um Riester-Guthaben für barrierefreie Umbaumaßnahmen zu verwenden, müssen klare Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl die Art der Umbaumaßnahmen, als auch den Finanzierungsanteil und die Nutzung des Geldes.
1. Barrierefreie Umbaumaßnahmen müssen 50 % der Investitionssumme ausmachen
Ein zentraler Grundsatz ist, dass mindestens 50 % der Investitionssumme für Maßnahmen verwendet werden müssen, die den Vorgaben der DIN 18040-2 entsprechen. Diese Norm definiert die Anforderungen an barrierefreies Bauen in Deutschland. Dazu zählen beispielsweise:
- Verbreiterung von Türen und Gängen
- Einfügen von Rampen an Zugangspunkten
- Umbau des Badezimmers mit barrierefreien Duschen und Toilettensitzen
- Installation einer rollstuhlgerechten Küche
Die restlichen 50 % können für weitere barrierefreie Maßnahmen genutzt werden, die nicht explizit in der DIN-18040-2 enthalten sind, aber dennoch den Alltag von Menschen mit eingeschränkter Mobilität erleichtern können.
2. Genehmigung der Auszahlung notwendig
Eine Entnahme aus dem Riester-Vertrag ist nicht automatisch möglich. Sie muss vorab genehmigt werden. Zudem muss ein Sachverständiger für barrierefreies Bauen bestätigen, dass die geplanten Maßnahmen zu 50 % den DIN-Vorgaben entsprechen und dass der Kostenrahmen einhält.
Diese Bestätigung erfolgt in zwei Schritten: 1. Vorplanung: Der Sachverständige prüft, ob die geplanten Maßnahmen den Vorgaben entsprechen. 2. Nachkontrolle: Nach Abschluss des Umbaus überprüft der Sachverständige, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden und die Gelder korrekt verwendet wurden.
3. Mindestentnahmesummen
Für die Entnahme aus dem Riester-Vertrag gelten auch Mindestsummen:
- Bei Immobilien, die vor weniger als drei Jahren erworben wurden: 6.000 Euro
- Bei Immobilien, die länger als drei Jahre alt sind oder geschenkt wurden: 20.000 Euro
Diese Summen sind mindestens nötig, um die Auszahlung zu beantragen. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass nur solche Umbaumaßnahmen finanziert werden, die tatsächlich sinnvoll und notwendig sind.
Verbotene und nicht unterstützte Maßnahmen
Nicht jede Sanierung oder Renovierung kann mit dem Riester-Bausparvertrag finanziert werden. Es gibt klare Einschränkungen, welche Maßnahmen nicht unterstützt werden:
1. Keine Finanzierung von Renovierung oder Sanierung
Maßnahmen, die nur zur Renovierung oder Modernisierung dienen, können nicht mit Riester-Guthaben finanziert werden. Dazu zählen:
- Einbau einer neuen Heizung ohne barrierefreien Aspekt
- Einfache Sanierung von Wänden oder Böden
- Generelle Modernisierung ohne barrierefreien Fokus
Der Wohn-Riester dient ausschließlich der Finanzierung von barrierefreien und altersgerechten Umbauten. Daraus folgt, dass nicht-barrierefreie Maßnahmen auch dann nicht unterstützt werden, wenn sie im Grundsatz sinnvoll sind.
2. Keine Tilgung von Darlehen
Es ist nicht möglich, mit dem Riester-Guthaben Darlehen für Modernisierungen, Sanierungen oder Anbauten zu tilgen. Einige Quellen verweisen darauf, dass dies in bestimmten Fällen möglich sein könnte, jedoch ist dies nicht gesetzlich verankert und meist nicht genehmigt.
3. Keine Finanzierung von nicht-barrierefreien Umbauten
Auch wenn eine Maßnahme im Grundsatz nützlich ist, sie kann nur dann mit dem Wohn-Riester finanziert werden, wenn sie mindestens 50 % der Investitionssumme auf barrierefreie Umbaumaßnahmen verbraucht.
Energetische Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Riester
Seit dem 01. Januar 2024 kann Riester-Guthaben auch für energetische Sanierungsmaßnahmen genutzt werden, sofern diese auch barrierefrei sind. Dazu zählen:
- Dämmen von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuern von Fenstern oder Außentüren
- Einbauen oder Erneuern einer Lüftungsanlage
- Erneuern oder Optimieren der Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur Optimierung des Energieverbrauchs
Diese Maßnahmen müssen zusätzlich barrierefrei ausgerichtet sein, um in das 50-Prozent-Pflichtanteil einfließen zu können. Ein Beispiel könnte eine energetisch optimierte und rollstuhlgerechte Heizung sein.
Tipps und Empfehlungen für die Planung
Die Planung eines barrierefreien Umbaus ist komplex und erfordert sorgfältige Vorbereitung. Folgende Tipps sind besonders wichtig:
1. Experten hinzuziehen
Es ist dringend empfohlen, Experten für barrierefreies Bauen hinzuzuziehen. Diese können nicht nur die Planung begleiten, sondern auch sicherstellen, dass alle Vorgaben erfüllt sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG) bietet über www.wohnungsanpassung-bag.de Zugang zu über 250 Wohnberatungsstellen.
2. Frühzeitige Planung
Förderprogramme für barrierefreies Wohnen sind oft beliebt und schnell ausgeschöpft. So wurde beispielsweise der Fördertopf der KfW-Bank Ende 2022 um 75 Millionen Euro aufgestockt – binnen weniger Wochen war das Geld jedoch verbraucht. Es lohnt sich daher, frühzeitig mit der Planung zu beginnen.
3. Dokumentation und Nachweise
Alle Maßnahmen müssen dokumentiert und von einem Sachverständigen bestätigt werden. Dies betrifft sowohl den Kostenvoranschlag als auch die Nachkontrolle nach Fertigstellung.
Finanzierungs- und Förderprogramme
Neben dem Riester-Bausparvertrag gibt es weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, die genutzt werden können:
1. Bundesprogramme
- KfW-Förderprogramme: Die KfW bietet Darlehen und Zuschüsse für barrierefreie Umbaumaßnahmen an.
- Bundesprogramm Barrierefreiheit: Ein Programm, das derzeit in Entwicklung ist und in 2023 vorgesehen ist, um barrierefreies Wohnen zu fördern.
2. Landesprogramme
Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme für barrierefreies Bauen. Ein Überblick ist im Serviceportal „Zuhause im Alter“ des Bundesfamilienministeriums erhältlich.
3. Kommunale Programme
Einige Städte und Gemeinden bieten zusätzliche Förderungen für barrierefreie Umbaumaßnahmen an. Es lohnt sich, sich bei der örtlichen Rathausverwaltung zu informieren.
Fazit
Der Riester-Bausparvertrag kann eine wertvolle Finanzierungsquelle für barrierefreie Umbaumaßnahmen sein. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 % der Investitionssumme für Maßnahmen verwendet werden, die den Anforderungen der DIN 18040-2 entsprechen. Die Auszahlung muss genehmigt werden und wird durch einen Sachverständigen für barrierefreies Bauen bestätigt.
Neben dem Riester-Bausparvertrag gibt es weitere Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die genutzt werden können. Eine frühzeitige Planung und Zusammenarbeit mit Experten sind entscheidend, um die Finanzierung zu erhalten und die Umbaumaßnahmen korrekt durchzuführen.
Auch wenn der Riester-Bausparvertrag nicht jede Sanierung oder Renovierung finanzieren kann, ist er eine wichtige Option, um barrierefreies Wohnen langfristig und finanzierbar zu gestalten.