Riester-Vertrag kündigen oder umwandeln: Chancen und Risiken bei der Renovierung der eigenen Immobilie

Einführung

Der Riester-Vertrag ist ein staatlich gefördertes Instrument der Altersvorsorge, das viele Haushalte in Deutschland nutzen. Allerdings kann der Riester-Vertrag nicht nur für die Altersvorsorge dienen, sondern auch zur Finanzierung von baulichen Maßnahmen an der eigenen Immobilie eingesetzt werden. Insbesondere seit dem Jahr 2024 bietet sich die Möglichkeit an, Riester-Guthaben für energetische Sanierungen zu verwenden. Dies eröffnet neue Chancen für Eigentümer, ihre Immobilien klimafreundlich und wirtschaftlich zu renovieren.

Dennoch birgt die Kündigung oder Umwandlung eines Riester-Vertrags auch Risiken. Nicht jede Renovierung oder Sanierungsmaßnahme kann mit dem Riester-Guthaben finanziert werden. Zudem kann die Kündigung zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, da die staatliche Förderung und anfallende Gebühren vom Guthaben abgezogen werden. Dieser Artikel untersucht, wie Eigentümer mit ihrem Riester-Vertrag umgehen können, um bauliche Maßnahmen an der eigenen Immobilie zu finanzieren, ohne dabei Fehlentscheidungen zu treffen.

Riester-Vertrag kündigen: Wichtige Aspekte

Die Kündigung eines Riester-Vertrags sollte niemals leichtfertig entschieden werden. Laut den bereitgestellten Quellen kann eine Kündigung mit erheblichen Verlusten verbunden sein. Der Anbieter kann das Guthaben nicht eins zu eins auszahlen, sondern zieht zunächst die staatliche Förderung und mögliche Gebühren ab. In einigen Fällen bleibt nach der Kündigung kaum noch Geld übrig oder Eigentümer zahlen sogar noch etwas drauf.

Ein entscheidender Faktor ist, ob der Vertragsnehmer sich bereits in der Auszahlphase befindet. Ist dies nicht der Fall, kann es sinnvoll sein, den Riester-Vertrag zu kündigen. Allerdings muss der Antrag auf Entnahme des Guthabens spätestens zehn Monate vor dem vertraglich vereinbarten Renteneintritt gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Verträge, bei denen der Beginn der Auszahlphase für das Jahr 2024 vorgesehen ist.

Eigentümer sollten sich vor der Kündigung den aktuellen Rückkaufswert ihres Guthabens vom Anbieter erfragen. Nur so lässt sich abschätzen, ob die Kündigung sich finanziell lohnt. Zudem ist zu beachten, dass bei frühzeitiger Kündigung von einem „schädlichen Verwendung“ gesprochen wird. Das bedeutet, dass das angesparte Kapital nicht für den ursprünglichen Zweck genutzt wird – die lebenslange Altersrente. In diesem Fall wird die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervergünstigungen vom Guthaben abgezogen. Sollte das Guthaben nicht ausreichen, kann der Fehlbetrag direkt vom Vertragsnehmer eingefordert werden.

Riester-Vertrag umwandeln: Wohn-Riester als Alternative

Anstelle der Kündigung kann es sinnvoller sein, den Riester-Vertrag in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag umzuwandeln. Diese Umwandlung ist besonders dann vorteilhaft, wenn der Eigentümer tatsächlich eine Investition in ein Eigenheim plant und staatliche Förderung nutzen möchte. Der Wohn-Riester kombiniert Altersvorsorge mit der Möglichkeit, ein Eigenheim zu finanzieren. Dabei gibt es staatliche Zulagen wie die Grundzulage oder Kinderzulage sowie Steuervorteile. Das angesparte Kapital kann für den Kauf oder Bau eines Eigenheims genutzt werden, ohne dass die Riester-Förderung verloren geht.

Ein Vorteil des Wohn-Riester ist, dass das angesparte Guthaben für energetische Sanierungen genutzt werden kann. Dazu gehören Maßnahmen wie die Wärmedämmung (innen und außen), die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Sanierung der Heizungsanlage oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Zudem können auch digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung eingesetzt werden. Allerdings ist es wichtig, dass die Immobilie, für die das Guthaben genutzt werden soll, selbst genutzt und entweder vollständig oder anteilig im Eigentum des Vertragsnehmers steht. Sie muss nicht unbedingt in Deutschland liegen, aber innerhalb der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum.

Die Umwandlung in einen Wohn-Riester-Vertrag ist ein mehrstufiger Prozess:

Schritt 1: Neuen Anbieter finden

Zunächst müssen Riester-Sparer einen Anbieter für einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag finden. Ein Vergleich der Riester-Tarife kann helfen, das beste Angebot zu finden. Testergebnisse können ebenfalls eine wertvolle Orientierung bieten.

Schritt 2: Wechsel beantragen

Der Wechsel kann beim neuen Anbieter beantragt werden. Dieser kümmert sich um die Kündigung des bestehenden Riester-Vertrags. Dazu benötigt der neue Anbieter alle allgemeinen Informationen zum laufenden Vertrag. Der Wechsel kann formlos beantragt werden, eine schriftliche Bestätigung ist jedoch empfehlenswert.

Schritt 3: Abschluss der Umwandlung

Sobald das angesparte Kapital auf das neue Wohn-Riester-Konto übertragen wurde, ist der Wechsel abgeschlossen. Es ist wichtig, dass dieser Prozess reibungslos verläuft, um keine Verluste zu erzielen.

Schritt 4: Altes Riester-Konto auflösen

Nach der Umwandlung kann das alte Riester-Konto aufgelöst werden. Dieser Schritt sollte nur nach Abschluss der Umwandlung erfolgen, um sicherzustellen, dass alle Guthaben korrekt übertragen wurden.

Nutzung des Riester-Guthabens für Renovierungsmaßnahmen

Nicht jede Renovierung oder bauliche Veränderung an der eigenen Immobilie kann mit dem Wohn-Riester finanziert werden. Der Riester-Vertrag kann insbesondere für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen eingesetzt werden. Zudem können Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert werden, wie bereits erwähnt.

Für andere Renovierungsarbeiten, die lediglich der Verschönerung dienen, kann das Riester-Guthaben jedoch nicht genutzt werden. Deshalb ist es wichtig, vor der Umwandlung oder Kündigung des Riester-Vertrags abzuklären, ob das geplante Bauvorhaben durch den Wohn-Riester abgedeckt ist.

Ein weiterer Aspekt ist die Altersgrenze für das Tilgungsziel des Bauspardarlehens. Das Riester-Bauspardarlehen muss bis spätestens zum vollendeten 68. Lebensjahr getilgt sein. Dies ist ein relevanter Faktor bei der Planung der Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen.

Fazit

Die Kündigung eines Riester-Vertrags sollte nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen, da sie mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden sein kann. Insbesondere bei frühzeitiger Kündigung können die Kosten der Vertragsbeendigung das Guthaben weitgehend oder komplett aufbrauchen. Alternativ bietet die Umwandlung in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag eine sinnvolle Alternative, um die eigenen baulichen Maßnahmen zu finanzieren, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.

Eigentümer, die planen, ihre Immobilie zu renovieren oder energetisch zu sanieren, können das Riester-Guthaben für bestimmte Maßnahmen einsetzen. Dabei ist es jedoch entscheidend, dass die Renovierung energetische oder altersgerechte Aspekte umfasst. Für rein ästhetische oder funktionsunwichtige Umbaumaßnahmen ist der Wohn-Riester nicht geeignet.

Eine gründliche Abklärung der Voraussetzungen, der Finanzierungsmöglichkeiten und der rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher unerlässlich, bevor ein Riester-Vertrag gekündigt oder umgewandelt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass die geplante Renovierung oder Sanierung auch tatsächlich durch das Riester-Guthaben unterstützt werden kann, ohne unnötige finanzielle Nachteile zu erwarten.

Quellen

  1. transparent-beraten.de: Riester umwandeln
  2. ksta.de: Riester-Rente zur Hausrenovierung nutzen
  3. riester.deutsche-rentenversicherung.de: Kündigen oder nicht kündigen
  4. verbraucherzentrale.de: Riester-Bausparvertrag

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