Steuerliche Abzugsregeln für Renovierungs- und Modernisierungskosten in der Selbstnutzung und Vermietung

Die Renovierung einer Immobilie ist oft notwendig, um den Wert des Eigentums zu erhalten oder zu steigern. Gleichzeitig können viele dieser Kosten steuerlich geltend gemacht werden – doch die Abzugsregeln variieren je nach Nutzungszweck der Immobilie. Für Selbstnutzung und Vermietung gelten unterschiedliche Regelungen, die es genauer zu verstehen gilt, um Steuern zu sparen und die Renovierungsmaßnahmen optimal zu planen.

In diesem Artikel werden die steuerlichen Abzugsregeln für Renovierungen detailliert erläutert. Dabei wird differenziert zwischen Erhaltungsaufwendungen, die vollständig abgesetzt werden können, und Herstellungsaufwendungen, die über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden müssen. Zudem werden die Möglichkeiten zur Förderung von Renovierungsmaßnahmen durch staatliche Programme wie die KfW oder das BAFA vorgestellt.

Steuerliche Abzugsregeln für Selbstnutzer

Wer in der eigenen Immobilie wohnt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Renovierungskosten steuerlich geltend machen. Der zentrale Begriff hier ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, die begrenzt ist, aber dennoch eine Erleichterung für Eigentümer darstellt.

Was ist steuerlich absetzbar?

Für selbstgenutzte Immobilien können bis zu 20 % der Renovierungskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Die maximale Abzugsquote beträgt jedoch 1.200 Euro pro Jahr, was bedeutet, dass in der Theorie bis zu 6.000 Euro Renovierungskosten steuerlich geltend gemacht werden können – vorausgesetzt, die Arbeiten wurden von Handwerkern durchgeführt.

Es ist wichtig zu beachten, dass nur die Lohnkosten für Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Materialkosten oder Eigenleistungen, die der Eigentümer oder auch Freunde und Bekannte ausführen, sind nicht steuerlich absetzbar. Dies gilt auch für die Nebenkosten, die im Haushalt anfallen.

Wie werden die Kosten in die Steuererklärung eingetragen?

Die korrekte Eingabe der Renovierungskosten ist entscheidend, um sie steuerlich zu berücksichtigen. Mit der Software WISO Steuer ist es möglich, die Kosten zu verwalten und zu verfolgen. Die Lohnkosten für Handwerkerleistungen werden in den Abschnitt „Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt“ eingetragen.

Zusätzlich kann der Nutzer durch die Beantragung von Förderungen wie Zuschüssen durch das BAFA oder günstigen Krediten über die KfW weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Förderungen sind nicht steuerpflichtig und können den Finanzierungsbedarf reduzieren.

Steuerliche Abzugsregeln für Vermieter

Vermieter haben im Gegensatz zu Selbstnutzern weitreichendere Möglichkeiten, Renovierungskosten steuerlich abzusetzen. Im Falle von Erhaltungsaufwendungen können die Kosten vollständig in dem Jahr der Bezahlung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um kleinere Reparaturen wie einen Farbanstrich oder größere Modernisierungen wie die Dämmung einer Fassade handelt.

Erhaltungsaufwendungen: Was zählt dazu?

Erhaltungsaufwendungen umfassen alle Kosten, die dem Erhalt der bestehenden Funktionen der Immobilie dienen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wände streichen
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Reparaturen am Dach
  • Austausch von Fenstern durch vergleichbare Fenster
  • Erneuerung von Bädern, sofern die Funktion erhalten bleibt

Ein wichtiger Aspekt ist, dass die ersetzen Teile die gleiche Funktion erfüllen müssen. So ist beispielsweise der Austausch eines einfach verglasten Fensters durch ein dreifach verglastes Fenster als Erhaltungsaufwand zu bewerten, da die Funktion des Fensters (Licht, Schutz, Trennung) erhalten bleibt.

Herstellungsaufwendungen: Langfristige Abschreibung

Im Gegensatz zu Erhaltungsaufwendungen sind Herstellungsaufwendungen nur über mehrere Jahre abzuschreiben. Dies gilt für Maßnahmen, die den Wert der Immobilie erhöhen oder die Wohnfläche vergrößern.

Beispiele hierfür sind:

  • Einbau von Anbauten
  • Neue Dachgauben, die die nutzbare Fläche erhöhen
  • Aufstockungen oder Umbauten, die die Grundfläche vergrößern

Diese Kosten werden über 50 Jahre verteilt abgeschrieben und in der Steuererklärung unter dem Abschnitt Absetzung für Abnutzung (AfA) erfasst.

Pauschale Abzugsregel für Vermieter

Für Vermieter gibt es eine vereinfachte Regelung: Es ist möglich, pauschal bis zu 4.000 Euro Renovierungskosten im Jahr abzusetzen. Dieser Betrag muss jedoch durch Rechnungen der Handwerksfirmen nachgewiesen werden. Diese Regelung ist besonders nützlich, wenn die genauen Kosten schwer zu erfassen sind oder wenn die Renovierungen auf mehrere Gewerke verteilt sind.

Wie kann man Renovierungskosten sparen?

Die Kosten für Renovierungen können erheblich sein, doch es gibt mehrere Wege, um Geld zu sparen. Zunächst ist es sinnvoll, mehrere Angebote von Handwerksfirmen einzuholen. So lassen sich oft bessere Konditionen aushandeln. Zudem lohnt es sich, eigene Arbeiten durchzuführen, soweit es die Fähigkeiten und Zeit zulassen. Diese sogenannten Eigenleistungen sparen Kosten – allerdings nicht steuerlich absetzbar, wenn sie vom Eigentümer selbst erbracht werden.

Ein weiterer Tipp ist die Miete von Werkzeugen anstelle des Kaufs, da dies oft günstiger und flexibler ist. Zudem lohnt es sich, nebenkosten wie Abfallentsorgung selbst zu organisieren, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden.

Förderprogramme: Zuschüsse und günstige Kredite

Für größere Renovierungsmaßnahmen gibt es staatliche Unterstützung durch Zuschüsse und günstige Kredite. Beispielsweise bietet das BAFA Zuschüsse für bestimmte Sanierungsmaßnahmen an. Diese können bis zu 45 % der förderfähigen Kosten betragen und müssen nicht zurückgezahlt werden. Zuschüsse sind für Maßnahmen wie die Erneuerung der Heizung, den barrierefreien Umbau, oder die Einbau von Sicherheitsfenstern erhältlich.

Die KfW-Bank hingegen bietet günstige Förderkredite an, die über ein vermittelndes Kreditinstitut beantragt werden. Diese Kredite sind besonders attraktiv, wenn die Renovierungen umfangreich sind und eine höhere Investition erforderlich ist.

Vorbereitung und Planung einer Renovierung

Eine gute Planung ist entscheidend, um die Renovierung zu meistern. Dazu gehört unter anderem:

  • Bestandsaufnahme: Eine genaue Prüfung der Immobilie von Dach bis Keller, um alle nötigen Renovierungsmaßnahmen zu erkennen.
  • Renovierungsfahrplan: Eine detaillierte Planung der einzelnen Schritte, einschließlich der Kosten. Bei umfangreichen Projekten ist es sinnvoll, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der verdeckte Schwachstellen ermittelt.
  • Auftragsvergabe: Nach Abschluss der Planung und der Finanzierung erfolgt die Auftragsvergabe an die Handwerker. Dabei ist es wichtig, einen zeitlichen Puffer einzuplanen, um unvorhergesehene Verzögerungen zu kompensieren.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungskosten hängt stark von der Nutzung der Immobilie ab. Für Selbstnutzer gilt eine begrenzte Abzugsquote von bis zu 20 %, wohingegen Vermieter die Kosten vollständig in Form von Werbungskosten geltend machen können – sofern es sich um Erhaltungsaufwendungen handelt. Herstellungsaufwendungen, die den Wert der Immobilie steigern, müssen hingegen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Zusätzlich bieten staatliche Förderprogramme wie die KfW und das BAFA finanzielle Unterstützung, die die Kosten erheblich senken können. Eine sorgfältige Planung, die auch Eigenleistungen und Kostenersparnisse berücksichtigt, ist entscheidend, um die Renovierung erfolgreich umzusetzen.

Die korrekte Eingabe der Kosten in die Steuererklärung ist ebenso wichtig, um den vollen Abzug zu erhalten. Hier können Softwarelösungen wie WISO Steuer eine wertvolle Unterstützung bieten. Mit den richtigen Maßnahmen und Kenntnissen lässt sich die Renovierung nicht nur sinnvoll planen, sondern auch steuerlich vorteilhaft umsetzen.

Quellen

  1. Bühl Steuer: Renovierung steuerlich absetzbar
  2. Dr. Klein: Renovierungskosten
  3. Verein für Leistungssport Halle e.V.: Renovierungskosten für vermietete Immobilien absetzen

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