Steuererstattung bei Fassadenrenovierung: Voraussetzungen, Förderung und Praxis

Die energetische Sanierung von Immobilien ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Thema in der Baubranche geworden, insbesondere mit Blick auf die steuerrechtlichen Möglichkeiten, die dabei entstehenden Kosten zu reduzieren. Eine Fassadenrenovierung zählt hierzu häufig, da sie nicht nur zur Verbesserung des Erscheinungsbildes beiträgt, sondern oft auch energetische Verbesserungen ermöglicht. In diesem Artikel wird detailliert beschrieben, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die Kosten für die Fassadenrenovierung steuerlich zu geltend zu machen, welche Alternativen es zur staatlichen Förderung gibt und worauf Hauseigentümer bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen achten sollten.


Einführung

Die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten ist in Deutschland ein gutes Instrument, um Investitionen in Energieeffizienz zu fördern. Insbesondere die Sanierung von Altbauten, darunter auch die Renovierung von Fassaden, kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Maßnahmen bestimmte technische Vorgaben erfüllen und nicht bereits in Form staatlicher Förderung über die KfW oder das BAFA unterstützt wurden.

Die aktuelle Rechtslage ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, konkret in § 35c EStG. Diese Regelung wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst, um sie an die neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) anzupassen. Ziel ist es, Investoren zu motivieren, energieeffiziente Maßnahmen durchzuführen, um so langfristig Energiekosten zu senken und den Klimaschutz zu unterstützen.


Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten

1. Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Um Sanierungskosten steuerlich abzusetzen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Eigentümer- und Bewohnerkriterium: Der Hauseigentümer muss die Sanierungsmaßnahmen in einem selbst genutzten Gebäude durchgeführt haben. Dies gilt auch für Zweit- oder Drittwohnungen.
  • Alter des Gebäudes: Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. Einzige Ausnahme: Wenn die Sanierung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt, ist das Kriterium des Alters pro Einheit relevant.
  • Beginn und Abschluss der Maßnahme: Die Sanierung muss nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen worden sein.
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen: Die Maßnahmen müssen die gleichen Vorgaben erfüllen wie die Förderung über die BEG. Dies bezieht sich insbesondere auf die Energieeffizienz der Maßnahmen.
  • Fachunternehmen als Ausführer: Die Sanierungsarbeiten müssen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt worden sein.
  • Keine doppelte Förderung: Eine Kombination von Steuerermäßigung und staatlicher Förderung ist nicht zulässig. Der Eigentümer muss sich vor Beginn der Sanierung entscheiden, ob er die Förderung über die KfW oder BAFA in Anspruch nimmt oder den Steuerbonus nutzt.

2. Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Die steuerliche Entlastung erfolgt in Form einer Steuerermäßigung, die über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgt. Die genaue Aufteilung ist wie folgt:

  • Im ersten Jahr nach Abschluss der Maßnahme: 7 % der förderfähigen Kosten
  • Im zweiten Jahr: weitere 7 % der Kosten
  • Im dritten Jahr: 6 % der Kosten

Der maximale Abzug beträgt 20 % der förderfähigen Kosten, wobei der Höchstbetrag 40.000 Euro pro Wohneinheit liegt. Das bedeutet, dass die Steuern um bis zu 40.000 Euro reduziert werden können, je nach individueller Steuerschuld.

Die förderfähigen Kosten beziehen sich auf die Handwerkerkosten, die für die Sanierung anfallen. Hierbei sind ausschließlich Arbeiten zu berücksichtigen, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen. Neubauarbeiten, wie z. B. der Anbau einer Garage, sind dagegen nicht förderfähig.

3. Geltendmachung der Sanierungskosten

Die Sanierungskosten werden in der Steuererklärung in der Anlage "Energetische Maßnahmen" geltend gemacht. Diese muss nach Abschluss der Sanierung eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Eigentümer die Rechnungen und eine Bescheinigung der durchgeführten Arbeiten beim Finanzamt vorlegt.

Ein Energieeffizienz-Experte ist hierbei nicht verpflichtend, im Gegensatz zur staatlichen Förderung, bei der oft ein Gutachten erforderlich ist.


Fassadenrenovierung und Energieeffizienz

1. Was zählt zu einer energetischen Sanierung?

Eine Fassadenrenovierung zählt nur dann zur energetischen Sanierung, wenn sie konkrete Energieeffizienzmaßnahmen umfasst. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wärmedämmung von Fassaden: Die Dämmung muss bestimmte U-Werte einhalten. Für Außenwände darf der U-Wert beispielsweise nicht über 0,20 W/m²K liegen.
  • Sanierung oder Austausch von Fenstern: Fenster müssen ebenfalls eine bestimmte Wärmedämmung aufweisen, meist mit einem maximalen U-Wert von 0,95 W/m²K.
  • Dach- und Kellerdeckendämmung: Ebenso wie die Fassade zählen Dach und Kellerdecke zu den zentralen Bauteilen, die zur Energieeffizienz beitragen.
  • Modernisierung der Heizung oder Lüftung: Diese Maßnahmen können in Kombination mit Fassadenarbeiten durchgeführt werden.
  • Digitalisierung zur Energieoptimierung: Smart-Home-Systeme oder digitale Steuerungen zur Energieüberwachung können ebenfalls geltend gemacht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Fassadenrenovierung automatisch zur energetischen Sanierung zählt. Nur Maßnahmen, die explizit zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen, sind förderfähig.

2. Technische Mindestanforderungen

Die technischen Vorgaben sind eng mit den Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgestimmt. Die wichtigsten Vorgaben sind:

  • Wärmedämmung: Die Dämmung muss den Mindestanforderungen entsprechen. Bei der Fassade liegt der U-Wert-Grenzwert bei 0,20 W/m²K.
  • Fenster: Fenster müssen ebenfalls bestimmte Wärmedämmwerte erfüllen. Der maximale U-Wert für Fenster liegt bei 0,95 W/m²K.
  • Gesamtbauweise: Die Sanierung muss in die Gesamtbauweise eingebettet sein und nicht isoliert durchgeführt werden.
  • Zertifizierung: Obwohl kein Gutachten eines Energieeffizienz-Experten erforderlich ist, müssen die Arbeiten von Fachunternehmen durchgeführt werden.

Steuerbonus vs. staatliche Förderung

Eine entscheidende Frage bei der Sanierung ist, ob man den Steuerbonus nutzt oder staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Hierbei gibt es wichtige Unterschiede:

1. Steuerbonus

  • Vorteil: Geringere Vorbereitungsaufwand, keine Gutachten oder Gutachter erforderlich.
  • Nachteil: Die Absetzung erfolgt erst nach Abschluss der Sanierung und wird über drei Jahre verteilt. Der Effekt ist daher verzögert.
  • Zielgruppe: Besonders attraktiv für Hauseigentümer mit höherer Steuerschuld, die im Laufe von drei Jahren profitieren.

2. Staatliche Förderung (BEG, KfW, BAFA)

  • Vorteil: Fördermittel können im Voraus beantragt werden, was die Finanzierung der Sanierung erleichtert.
  • Nachteil: Detaillierte Vorbereitung erforderlich (Gutachten, Planung, etc.), oft komplexer und zeitintensiver.
  • Zielgruppe: Für Hauseigentümer mit geringerem Budget oder ohne hohe Steuerschuld attraktiver.

Wichtig: Eine Kombination von Steuerbonus und staatlicher Förderung ist nicht möglich. Hauseigentümer müssen sich vor Beginn der Sanierung für eine Option entscheiden.


Praxis-Tipps für die Planung

1. Vorabberatung

Vor Beginn der Sanierung ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder Sanierungsberater beraten zu lassen. Dieser kann prüfen, welche Option für den individuellen Fall attraktiver ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

2. Dokumentation

Alle Kosten, Rechnungen und Bescheinigungen sollten ordnungsgemäß dokumentiert werden. Diese Dokumente sind notwendig, um die Absetzbarkeit nachweisen zu können.

3. Fachunternehmen einsetzen

Die Arbeiten müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden. Diese sollten zertifiziert sein und Erfahrung mit energieeffizienten Maßnahmen haben.

4. Zeitplanung

Die Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb des vorgesehenen Zeitraums (nach 31.12.2019, vor 01.01.2030) begonnen und abgeschlossen werden. Planung und Durchführung sollten daher gut koordiniert sein.


Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten, insbesondere bei Fassadenrenovierungen, bietet Hauseigentümern eine zusätzliche Möglichkeit, Investitionen in Energieeffizienz zu entlasten. Voraussetzungen sind, dass die Maßnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit durchgeführt werden, die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind und nicht bereits staatliche Förderung erhalten wurden.

Hauseigentümer sollten sich vor Beginn der Sanierung über die verschiedenen Optionen informieren und gegebenenfalls einen Berater konsultieren. Die steuerliche Absetzung kann eine sinnvolle Alternative zur staatlichen Förderung sein, insbesondere wenn die Steuerschuld hoch ist.


Quellen

  1. Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung
  2. Handwerkerkosten steuerlich absetzen
  3. Sanierungskosten steuerlich absetzen
  4. Sanierer können bis zu 40.000 Euro sparen

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