Mieterpflichten bei Auszug: Muss man eine unrenovierte Wohnung renovieren?

Einleitung

Wer eine Wohnung bezieht, fragt sich oft, welche Pflichten er gegenüber dem Vermieter hat und was bei Auszug zu beachten ist. Insbesondere dann, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, entstehen häufig Unsicherheiten hinsichtlich der Renovierungspflichten. Ist der Mieter verpflichtet, bei Auszug die Wände zu streichen oder die Wohnung in einem besseren Zustand zurückzugeben?

Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt stark vom Zustand der Wohnung beim Einzug sowie von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Zudem spielen die Klauseln im Mietvertrag eine entscheidende Rolle. In diesem Artikel wird detailliert aufgezeigt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wenn sie eine unrenovierte Wohnung beziehen und bei Auszug eine Renovierung durchführen sollen. Dabei werden auch die aktuellsten Rechtsprechungen und Verbrauchertipps berücksichtigt, um Mieter und Vermieter gleichermaßen zu informieren und zu schützen.


Was bedeutet „unrenovierte Wohnung“?

Eine unrenovierte Wohnung ist keine exakt definierte Kategorie im Gesetz. Es gibt keine allgemeingültige Definition, wann eine Wohnung als renoviert gilt. Entscheidend ist vielmehr der Zustand der Wohnung bei Einzug.

Ein wichtiges Kriterium ist, ob die Wohnung Gebrauchsspuren des Vormieters aufweist, wie z. B.:

  • Farbige Wände, die nicht neutral sind
  • Unebenheiten oder Schäden an Wänden, Böden und Decken
  • Alte oder abgenutzte Fenster und Türen
  • Uneinheitliche oder abgenutzte Bodenbeläge

Wenn diese Spuren nicht vollständig beseitigt wurden, gilt die Wohnung als unrenoviert. In solchen Fällen besteht für den Mieter in der Regel keine Pflicht zur Renovierung, sofern keine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter besteht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Rechtsprechungen (z. B. 2015, AZ: VIII ZR 185/14 und 2020, AZ: VIII ZR 163/18) klargestellt, dass Mieter nicht verpflichtet sind, eine unrenovierte Wohnung bei Auszug zu renovieren. Das Streichen der Wände oder die Durchführung von Schönheitsreparaturen sind in solchen Fällen nicht zwingend erforderlich.


Die Rechte des Mieters bei unrenovierter Übernahme

Wenn eine Wohnung unrenoviert übernommen wurde, gelten für den Mieter besondere Regelungen:

  1. Keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen: Mieter müssen nicht notwendigerweise die Wände streichen oder die Wohnung in einen besseren Zustand bringen, sofern keine besondere Vereinbarung im Mietvertrag besteht. Der BGH hat hier klargestellt, dass solche Pflichten unverhältnismäßig sein können, wenn die Wohnung bereits in einem unrenovierten Zustand übergeben wurde.

  2. Übergabe „besenrein“ genügt: Es reicht aus, die Wohnung grob gereinigt zu übergeben, ohne dass Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Das bedeutet, dass keine Farbüberstriche, keine Bodenaufarbeitung und keine Türen lackiert werden müssen, sofern keine Schäden entstanden sind.

  3. Keine Renovierungsklauseln ohne Zustimmung: Wenn der Mietvertrag eine Renovierungsklausel enthält, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nach bestimmten Fristen verpflichtet, kann diese Klausel unwirksam sein, da sie oft unabhängig vom Zustand der Wohnung verpflichtet. Mieter sollten solche Klauseln sorgfältig prüfen oder sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt wenden.

  4. Kostenbeteiligung bei Renovierung: Wenn ein Mieter dennoch Renovierungsarbeiten durchführt, muss der Vermieter sich an den Kosten beteiligen, da diese eine Aufwertung der Wohnung darstellen. In der Praxis kommt es meist zu einer hälftigen Kostenübernahme zwischen Mieter und Vermieter.


Was ist bei Auszug zu beachten?

Bei der Übergabe der Wohnung nach Ablauf des Mietvertrags oder bei vorzeitiger Räumung ist es wichtig, klarheit zu schaffen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

1. Zustand der Wohnung

  • Wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, muss sie auch unrenoviert zurückgegeben werden. Sie darf nicht schlechter sein als beim Einzug.
  • Wenn die Wände in auffälligen Farben gestrichen wurden, kann der Vermieter verlangen, dass diese in eine neutrale Farbe überstrichen werden.
  • Bei Schäden oder Abnutzungen, die durch den Mieter entstanden sind, muss dieser diese ausbessern.

2. Detailliertes Übergabeprotokoll

Um spätere Streitigkeiten vorzubeugen, ist es sinnvoll, ein detailliertes Übergabeprotokoll zu erstellen. Dazu gehören:

  • Fotos des Zustands der Wohnung beim Einzug und Auszug
  • Notizen zu Schäden, Farben, Reinigungszustand
  • Unterschriften von Mieter und Vermieter

Ein Protokoll kann in Streitfällen als Beweismittel dienen und die Zuständigkeiten klären.

3. Kaution und Renovierungen

Wenn Mieter Renovierungsarbeiten durchgeführt haben, kann der Vermieter nicht einfach die Kaution einbehalten, ohne das schriftlich zu begründen. Mieter sollten daher dokumentieren, welche Arbeiten sie durchgeführt haben, und im Zweifelsfall Kostenrechnungen aufbewahren.


Renovierungsklauseln im Mietvertrag

Einige Mietverträge enthalten Klauseln, die Mieter verpflichten, bei Auszug Schönheitsreparaturen durchzuführen. Solche Klauseln müssen rechtssicher sein, um gültig zu bleiben.

1. Rechtslage

Der BGH hat klargestellt, dass Klauseln, die den Mieter pauschal zur Renovierung verpflichten, nicht zulässig sind, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde. Solche Klauseln gelten oft als unverhältnismäßig und unwirksam.

2. Ausnahmen

Eine Ausnahme gilt, wenn der Vermieter sich verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit zu renovieren. In solchen Fällen kann er auch den Mieter verpflichten, die Renovierung zu übernehmen oder zu finanzieren.

3. Tipps für Mieter

  • Klauseln genau prüfen, insbesondere bei langfristigen Mietverträgen.
  • Bei Unsicherheit Rechtsberatung einholen.
  • Keine Arbeiten durchführen, zu denen man nicht verpflichtet ist, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Praxisbeispiele und Rechtsprechung

Beispiel 1: Streit um Farben

Ein Mieter übernimmt eine Wohnung, in der die Wände in kräftigen Farben gestrichen sind (rot, lila, gelb, grün). Beim Auszug verlangt der Vermieter, dass die Wände in neutrale Farben überstrichen werden. Der Mieter argumentiert, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, und daher keine Pflicht zur Renovierung bestehe.

BGH-Urteil (2020): Der Mieter hat Recht. Wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, ist er nicht verpflichtet, die Wände zu streichen, es sei denn, er hat selbst Schäden verursacht. Die Farbgebung ist Teil des ursprünglichen Zustands.

Beispiel 2: Renovierungsklausel

Ein Mietvertrag enthält die Klausel: „Der Mieter verpflichtet sich, alle zwei Jahre die Wände zu streichen.“

BGH-Urteil (2015): Solche Klauseln sind unwirksam, da sie den Mieter unabhängig vom Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichten. Das ist als unverhältnismäßig angesehen.


Fazit

Mieter, die eine unrenovierte Wohnung übernommen haben, haben in der Regel keine Pflicht, diese bei Auszug renoviert zurückzugeben. Es reicht aus, die Wohnung besenrein zu übergeben und keine Schäden zu hinterlassen. Die Durchführung von Schönheitsreparaturen ist nur dann verpflichtend, wenn:

  • Die Wohnung renoviert übernommen wurde
  • Im Mietvertrag eine klare, rechtssichere Renovierungsklausel steht
  • Schäden durch den Mieter entstanden sind

Mieter sollten sich daher genau auf den Zustand der Wohnung beim Einzug verlassen, alle Vorgaben des Mietvertrags sorgfältig prüfen und im Zweifelsfall Rechtsberatung einholen. Eine sorgfältige Dokumentation und der Abschluss eines Übergabeprotokolls helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und die Pflichten klarzustellen.

Vermieter wiederum sollten sich daran erinnern, dass sie die Instandhaltungspflicht tragen. Sie dürfen Mieter nicht zu unverhältnismäßigen Renovierungsarbeiten verpflichten, ohne dass eine entsprechende Vereinbarung besteht. Ein transparentes Mietverhältnis und eine faire Verteilung der Renovierungskosten sind hierbei entscheidend.


Quellen

  1. naehr-immobilien.de: Renovieren bei Auszug – Was ist Pflicht?
  2. wohnora.de: Wohnung unrenoviert übernommen
  3. vermieter-forum.com: Wohnung vermieten – renoviert vs. unrenoviert
  4. bau-insider.de: Neues Gesetz – Wohnung streichen bei Auszug
  5. furnart.de: Neues Gesetz beim Wohnung übergeben

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