Förderungen für die Haussanierung: Überblick über staatliche Zuschüsse und Kredite

Wer sein Eigenheim energetisch sanieren, modernisieren oder barrierefrei gestalten will, hat in Deutschland zahlreiche staatliche Förderungen zur Verfügung. Diese unterstützen Bauherren, Eigentümer und Mieter mit Zuschüssen, günstigen Krediten oder steuerlichen Vorteilen. Die Förderung ist dabei sowohl auf Bundesebene als auch in den einzelnen Bundesländern verfügbar und kann je nach Art der Maßnahme unterschiedlich ausgestaltet sein.

Die vorliegenden Daten zeigen, dass die Förderprogramme von mehreren staatlichen Institutionen verwaltet werden – insbesondere von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und regionalen Förderstellen wie der Investitionsbank Berlin (IBB) oder der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Sanierung, der Einkommenssituation des Antragstellers und weiteren Kriterien ab.

In diesem Artikel werden die gängigsten Förderprogramme, deren Voraussetzungen, die Höhe der Zuschüsse und Kredite sowie zusätzliche Faktoren wie die Berücksichtigung von Baunebenkosten und Energieberatung detailliert vorgestellt. Ziel ist es, einen klaren Überblick über die zur Verfügung stehenden staatlichen Hilfen zu geben, um Bauherren bei der Planung und Durchführung einer Haussanierung bestmöglich zu unterstützen.

KfW-Förderprogramme: Zuschüsse und Kredite für energetische Sanierungen

Die KfW ist eine der zentralen Stellen für staatliche Förderungen in Deutschland. Sie bietet sowohl Zuschüsse als auch günstige Kredite für verschiedene Arten von Sanierungen an. Ein zentraler Baustein der KfW-Förderung ist das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude – Zuschuss 458“, das einen Zuschuss für den Austausch der Heizung gewährt. Hierbei kann bis zu 70 % der Kosten übernommen werden.

Ein weiteres Angebot ist der KfW-Kredit 261, der insbesondere für die Sanierung von Nichtwohnflächen zur Wohnfläche gedacht ist. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass die Förderung nicht auf unbeheizte Flächen anwendbar ist. Allerdings gibt es Ausnahmen: bei denkmalgeschützten Immobilien kann die Umnutzung gefördert werden. Zudem ist der Kredit 270 speziell für den Einbau von Photovoltaikanlagen gedacht, was zeigt, dass die KfW-Förderung sich auf verschiedene Aspekte der Energieeffizienz ausrichtet.

Ein weiterer relevanter Kredit ist der KfW-Kredit 270, der explizit für den Einbau von Solaranlagen gedacht ist. Dieser Kredit ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die KfW-Förderung nicht nur auf die Sanierung der Gebäudehülle fokussiert ist, sondern auch auf die Einbindung erneuerbarer Energien.

Zusätzlich zur Finanzierung der Baumaßnahmen selbst kann die KfW auch Baunebenkosten wie Honorare für Architekten oder Ingenieure abdecken. Dies ist insbesondere bei komplexeren Sanierungen von Bedeutung, bei denen fachliche Begleitung notwendig ist. Auch die Kosten für Energiegutachten und die Beratung durch Energieeffizienz-Experten können in bestimmten Fällen gefördert werden.

BAFA-Förderung: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Neben der KfW spielt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine wichtige Rolle bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen. Im Gegensatz zur KfW, die überwiegend Kredite und größere Projekte abdeckt, konzentriert sich die BAFA-Förderung auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, bei der Heizungsmodernisierung oder der Anlagentechnik. Die Zuschussquote liegt hier bei 15 % der Kosten pro Maßnahme.

Ein Vorteil der BAFA-Förderung ist, dass sie unabhängig von Einkommensgrenzen ist. Das bedeutet, dass auch Bauherren mit höherem Einkommen von dieser Förderung profitieren können. Zudem ist die Beantragung der BAFA-Förderung oft einfacher und schneller als bei der KfW, da es sich meist um Einzelmaßnahmen handelt, die nicht so intensiv geprüft werden müssen.

Beispiele für geförderte Einzelmaßnahmen umfassen den Austausch von Fenstern, die Dämmung von Wänden oder die Modernisierung der Heizungsanlage. Die Förderung ist dabei stets auf die Einhaltung bestimmter Energieeffizienzstandards ausgelegt, was zur langfristigen Reduktion von Energiekosten beiträgt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Gesamtprogramm für Sanierungen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein umfassendes Programm, das sowohl von der KfW als auch vom BAFA verwaltet wird. Es ist in der Lage, Kombinationen aus mehreren Sanierungsmaßnahmen abzudecken, wodurch eine höhere Förderquote möglich ist. Zudem ist die BEG besonders für umfassende Sanierungen gedacht, bei denen mehrere Bereiche der Energieeffizienz verbessert werden.

Ein zentraler Aspekt der BEG ist, dass sie nicht nur auf die Finanzierung der Maßnahmen fokussiert ist, sondern auch auf die Einbeziehung von Energieberatung. Dies ist eine Voraussetzung, um an der Förderung teilnehmen zu können. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist somit eine notwendige Voraussetzung, um die volle Förderung in Anspruch zu nehmen.

Die BEG ist auch besonders für Eigentümer von Mietwohnungen oder selbst genutzten Immobilien relevant, da sie sowohl für Mietwohnungen als auch für Eigenheime zur Verfügung steht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Eigentümer, die selbst wohnen, bestimmte Einkommensgrenzen einhalten müssen. Die Förderung ist in zwei Einkommensgruppen eingeteilt: eine enge Einkommensgruppe (EK-A) und eine erweiterte Einkommensgruppe (EK-B). Haushalte in der erweiterten Gruppe dürfen bis zu 40 % mehr Einkommen haben, um dennoch die Förderung in Anspruch zu nehmen.

Förderungen auf Bundes- und Landesebene

Neben den zentralen Förderungen auf Bundesniveau gibt es auch zahlreiche regionale Programme, die von den Bundesländern bereitgestellt werden. So fördert beispielsweise Bayern energetische Sanierungen durch Zuschüsse, günstige Kredite und steuerliche Anreize. Besonders gefördert werden Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungsmodernisierung, Fensteraustausch und die Integration erneuerbarer Energien.

Auch Berlin hat eigene Förderprogramme, die von der Investitionsbank Berlin (IBB) und dem Land Berlin bereitgestellt werden. Diese Programme zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu verbessern und CO2-Emissionen zu reduzieren. In Berlin können Eigentümer und Mieter ebenfalls von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und steuerlichen Vorteilen profitieren.

Nordrhein-Westfalen hat mit der Modernisierungsförderung ein eigenes Programm eingerichtet, das seit 2024 in die Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW integriert ist. Dieses Programm fördert sowohl Mietwohnungen als auch Eigentumswohnungen und Eigenheime. Besonders hervorzuheben ist, dass Instandsetzungsmaßnahmen ebenfalls gefördert werden, solange sie nicht den überwiegenden Teil der Maßnahmen ausmachen.

Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Förderung auf Landesebene ist die Einhaltung von Einkommensgrenzen. In einigen Fällen sind auch barrierefreie Umbaumaßnahmen besonders unterstützt, insbesondere wenn diese aus medizinischen Gründen wie Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit erfolgen.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Die Förderung durch KfW, BAFA oder regionale Stellen ist nicht für jede Sanierungsmaßnahme gleich. Es gibt klare Kriterien, welche Maßnahmen förderfähig sind. Dazu gehören:

  • Energieeffizienzmaßnahmen: Dämmung von Wänden, Dächer, Fensterwechsel, Heizungsmodernisierung, Einbau von erneuerbaren Energien (z. B. Solaranlagen).
  • Barrierefreiheit: Umbaumaßnahmen zur besseren Zugänglichkeit, z. B. Aufzug, Stufenabbau oder Umbau der Bäder.
  • Einsparung von Ressourcen: Modernisierung der Sanitäranlagen, Installation von Warmwasserbereitung mit erneuerbaren Energien, Reduktion des Wasserverbrauchs.
  • Klimaschutzmaßnahmen: Alle Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß reduzieren.
  • Wohnraumerweiterung: Umnutzung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen (unter gewissen Voraussetzungen).
  • Instandsetzung: Reparaturen, die den Zustand des Hauses verbessern und den Gebrauchswert erhöhen.

Zu beachten ist, dass nicht jede Maßnahme allein gefördert werden kann. In einigen Fällen ist eine Kombination notwendig, um die Voraussetzungen für eine Förderung zu erfüllen. So muss beispielsweise bei der Umnutzung von Nichtwohnflächen ein gewisses Maß an Energieeffizienz erreicht werden, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten: Ebenfalls förderfähig?

Neben den eigentlichen Baukosten können auch sogenannte Baunebenkosten durch die Förderung abgedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise Honorare für Architekten, Ingenieure oder Energieberater. Auch die Kosten für Energiegutachten und Bauplanung können in bestimmten Fällen gefördert werden.

Ein weiteres Element sind Wiederherstellungskosten, die beispielsweise anfallen, wenn Zugangswege nach der Sanierung wiederhergestellt werden müssen. Dies ist insbesondere bei größeren Umbaumaßnahmen relevant. Die Einbeziehung von Energieberatung ist in einigen Förderprogrammen auch eine Voraussetzung, um die Förderung in Anspruch zu nehmen.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Fachplanung oder Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten zu beauftragen, was in bestimmten Fällen ebenfalls gefördert wird. Dies ist insbesondere bei umfangreichen Sanierungen von Vorteil, da die fachliche Begleitung den Prozess strukturiert und effizienter gestaltet.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Um an einer Förderung teilnehmen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Einkommensgrenzen: In einigen Förderprogrammen, insbesondere auf Landesebene, müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für Selbstnutzer, nicht jedoch für Mieter.
  • Energieeffizienzstandards: Die geplante Maßnahme muss bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen. Dies kann beispielsweise durch die Einbeziehung eines Energieberaters gesichert werden.
  • Keine Umschuldung: Die Förderung darf nicht für Umschuldungen oder Nachfinanzierungen verwendet werden.
  • Eigentumsnachweise: Es muss nachgewiesen werden, dass die Immobilie dem Antragsteller gehört oder dass er Mieter ist, der die Sanierung durchführt.
  • Planungssicherheit: Die Sanierungsmaßnahme muss in der Planung abgeschlossen sein, bevor die Förderung beantragt werden kann.
  • Erfolgreiche Umsetzung: Die Maßnahme muss nach Abschluss der Sanierung überprüft und bestätigt werden, um die Förderung in Anspruch zu nehmen.

Steuerliche Vorteile: Energiekosten als steuerlich abzugsfähig

Ein weiterer Aspekt, der bei der Sanierung einer Immobilie eine Rolle spielt, sind die steuerlichen Vorteile. In einigen Bundesländern oder bei bestimmten Förderprogrammen ist es möglich, die Kosten für energetische Sanierungen steuerlich abzusetzen. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die zur Reduktion des Energieverbrauchs beitragen.

Ein Beispiel hierfür ist Bayern, das Zuschüsse, günstige Kredite und steuerliche Anreize kombiniert, um Bauherren zu unterstützen. Dies ist insbesondere für Selbstnutzer interessant, da dadurch die Effizienz der Investition steigt.

Fazit

Die Sanierung eines Hauses ist eine lohnende Investition, die den Energieverbrauch reduziert, die Betriebskosten senkt und den Wohnkomfort verbessert. In Deutschland gibt es zahlreiche staatliche Förderprogramme, die Bauherren, Eigentümer und Mieter bei dieser Investition unterstützen. Diese reichen von zinsgünstigen Krediten der KfW über Zuschüsse des BAFA bis hin zu regionalen Förderungen durch die Bundesländer.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Maßnahme, der Einkommenssituation des Antragstellers und weiteren Kriterien ab. Es ist wichtig, die Förderprogramme genau zu prüfen und ggf. fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Zudem sind Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten und fachliche Begleitung in vielen Fällen ebenfalls förderfähig.

Insgesamt bieten die staatlichen Förderungen eine wertvolle Unterstützung, um die Sanierung einer Immobilie finanziell realisierbar zu machen und gleichzeitig den Klimaschutz zu fördern.

Quellen

  1. aroundhome.de – Energieeffizientes Wohnen und Förderungen
  2. renewa.de – Bundesweite Förderung für Sanierungen
  3. happy-haus-bau.de – Energetische Sanierung und Förderung
  4. mhkbd.nrw – Förderprogramme für die Modernisierung von Wohnraum
  5. drklein.de – Wohnungsbaufoerderung

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