Wohn-Riester: Wie Sie das angesparte Guthaben für die Renovierung und Energetische Sanierung auszahlen lassen

Einführung

Die Wohn-Riester-Förderung ist ein staatlicher Anreiz, der es Privatpersonen ermöglicht, Geld für den Erwerb, Bau oder Umbau einer Immobilie zu sparen. Der Riester-Vertrag wird dabei durch staatliche Zulagen gefördert, die sich je nach individueller Situation (z. B. Anzahl der Kinder) unterscheiden. In den letzten Jahren wurde der Rahmen für die Nutzung des Riester-Guthabens erweitert, sodass es heute möglich ist, das angesparte Kapital nicht nur für den Erwerb eines Eigenheims einzusetzen, sondern auch für energetische Sanierungen oder barrierefreie Umbaumaßnahmen.

Seit dem 1. Januar 2024 können Riester-Sparer zudem ihres Guthabens für energetische Sanierungen nutzen – ein Schritt, der insbesondere in der aktuellen Energiekrise und im Zuge der Klimaschutzziele von großer Bedeutung ist. Doch wie funktioniert die Auszahlung in der Praxis? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und was sind die rechtlichen Einschränkungen?

Dieser Artikel erklärt detailliert, wie Sie Riester-Guthaben für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen auszahlen lassen können, welche Dokumente erforderlich sind und was Sie dabei unbedingt beachten müssen.

Was ist die Wohn-Riester-Förderung?

Die Wohn-Riester-Förderung ist eine Form der Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen unterstützt wird. Sie ist insbesondere für Menschen gedacht, die in den Erwerbsleben für den Erwerb, Bau oder Umbau einer Immobilie sparen möchten. Durch den Riester-Vertrag können Sparer staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile nutzen, um Geld für den Übergang in die Altersvorsorge zu generieren.

Im Unterschied zur klassischen Riester-Rente, bei der das Geld nach Renteneintritt ausbezahlt wird, ermöglicht die sogenannte Wohn-Riester-Förderung, das angesparte Kapital bereits vor dem Renteneintritt einzusetzen – beispielsweise für den Kauf einer Immobilie oder für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Voraussetzungen für die Auszahlung von Wohn-Riester-Guthaben

Die Auszahlung des Guthabens aus einem Wohn-Riester-Vertrag ist nur in bestimmten Fällen und unter klaren Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen sind in der Praxis von großer Bedeutung, um die staatliche Förderung rechtmäßig und ohne Nachteile zu nutzen.

1. Wohn-Riester-Immobilie muss selbst genutzt werden

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Immobilie, für die das Guthaben eingesetzt wird, selbst bewohnt werden muss. Der Sparer muss also Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sein und darin wohnen. Die Immobilie muss zudem in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegen. Eine Nutzung des Guthabens für eine Ferienimmobilie oder eine Kapitalanlage ist nicht erlaubt.

2. Keine Auszahlphase im Vertrag

Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist, dass der Riester-Rentner noch nicht in der Auszahlphase seines Vertrags sein darf. Die Auszahlung des Guthabens für Renovierungsmaßnahmen ist also vor dem vertraglich vereinbarten Renteneintritt möglich. Allerdings gilt eine Antragsfrist: Der Antrag auf Entnahme von Guthaben aus dem Riester-Vertrag muss spätestens zehn Monate vor vertraglich vereinbartem Renteneintritt gestellt werden.

Eine Ausnahme gilt nur für Verträge, bei denen der Beginn der Auszahlungsphase für das Jahr 2024 vorgesehen ist. In diesem Fall muss die Antragsfrist nicht eingehalten werden.

3. Mindestentnahmesummen

Die Auszahlung des Guthabens ist nur in bestimmten Summen möglich. Es gelten Mindestentnahmesummen, die sich je nach Art der Maßnahme unterscheiden:

  • Für eine energetische Sanierung:

    • 6.000 Euro, wenn die Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut wurde
    • 20.000 Euro in allen anderen Fällen
  • Für einen barrierefreien Umbau:

    • 6.000 Euro, wenn die Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut wurde
    • 20.000 Euro in allen anderen Fällen
  • Für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen:

    • 3.000 Euro Mindestentnahmesumme

4. Keine Kombination mit anderen Förderungen

Eine wichtige Einschränkung ist, dass Förderungen von der KfW oder dem BAFA sowie steuerliche Förderungen nicht gemeinsam mit dem Riester-Guthaben genutzt werden können. Dies bedeutet, dass Riester-Sparer bei der Planung ihrer Sanierungsmaßnahmen prüfen müssen, ob sie bereits andere Förderungen in Anspruch genommen haben, oder ob sie diese ggf. zurücktreten müssen, um Riester-Guthaben nutzen zu können.

Energetische Sanierungsmaßnahmen, die mit Wohn-Riester finanziert werden können

Seit dem 1. Januar 2024 ist es möglich, Riester-Guthaben für energetische Sanierungsmaßnahmen einzusetzen. Dazu zählen insbesondere folgende Arbeiten:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, sowohl innen als auch außen
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
  • Einbau von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren

Diese Maßnahmen müssen zudem den rechtlichen Mindestanforderungen entsprechen. Es ist daher ratsam, die Arbeiten von einem zertifizierten Energieberater oder Fachunternehmen durchführen zu lassen. Zudem muss ein Nachweis vorliegen, der bestätigt, dass die Sanierungsmaßnahmen den geltenden Normen entsprechen.

Barrierefreier Umbau: Was ist möglich?

Auch bei der Planung eines barrierefreien Umbaus kann das Riester-Guthaben genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Sanierung von Türen und Treppe, um den Zugang zu ermöglichen
  • Einbau von Duschen mit ebenerdiger Duschfläche
  • Sanierung der Küchenhöhe, um die Nutzung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu erleichtern

Für einen barrierefreien Umbau gelten ähnliche Mindestentnahmesummen wie bei der energetischen Sanierung:

  • 6.000 Euro, wenn die Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut wurde
  • 20.000 Euro, in allen anderen Fällen

Es ist ebenfalls wichtig, dass die Umbaumaßnahmen den Vorgaben des Deutschen Instituts für Normung (DIN 18040 Teil 2) entsprechen. Diese Norm legt die Standards für barrierefreies Bauen fest. Die Erfüllung dieser Vorgaben muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigt werden.

Wie erfolgt die Auszahlung des Riester-Guthabens?

Um das Guthaben aus einem Wohn-Riester-Vertrag auszahlen zu lassen, muss ein Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gestellt werden. In diesem Antrag müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die geplante Sanierungsmaßnahme
  • Ein Nachweis, dass die geplanten Arbeiten den rechtlichen Mindestanforderungen entsprechen (z. B. von einem Energieberater oder Fachunternehmen)
  • Eine Bescheinigung über die Immobilienadresse und die Selbstnutzung
  • Der Vertrag mit der Riester-Bank oder der Riester-Versicherung

Zusätzlich muss der Antragsteller nachweisen, dass er noch nicht in der Auszahlphase seines Vertrags ist und dass die geplante Maßnahme innerhalb der EU/EWR liegt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Auszahlung des Guthabens nicht förderunschädlich bleibt, wenn das sanierte Objekt nicht dauerhaft genutzt wird. In diesem Fall kann es zu einer Rückforderung der staatlichen Förderung kommen.

Wann ist die Auszahlung ohne Nachteile möglich?

Die sogenannte Wohn-Riester-Auszahlung ist ein Sonderfall, bei dem das Guthaben vor dem Renteneintritt ohne finanzielle Nachteile genutzt werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn das Geld für den Erwerb, Bau, barrierefreien Umbau oder die energetische Sanierung einer Immobilie verwendet wird.

Die staatliche Förderung bleibt erhalten, und die Auszahlung muss erst ab dem vertraglich vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase versteuert werden. Dies hat den Vorteil, dass der Steuersatz bei der späteren Auszahlung geringer sein kann, da der Riester-Rentner in der Regel ein niedrigeres Einkommen hat als in den Erwerbsjahren.

Die Besteuerung erfolgt daher nachgelagert, was bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge steuerfrei sind, während die späteren Auszahlungen versteuert werden müssen. Dies ist ein Vorteil der nachgelagerten Besteuerung, da der Steuersatz später voraussichtlich geringer ausfällt.

Praktische Tipps für die Planung einer Sanierung mit Wohn-Riester

Wer sein Riester-Guthaben für eine Sanierung nutzen möchte, sollte folgende Punkte beachten:

1. Rechtliche Vorgaben prüfen

Es ist wichtig, sich frühzeitig über die rechtlichen Vorgaben zu informieren, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen zulässig und förderfähig sind. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und die Sicherstellung, dass die Maßnahmen in der EU/EWR liegen.

2. Fachbetriebe konsultieren

Die Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sollte von zertifizierten Fachbetrieben übernommen werden. Sie können nicht nur die Arbeiten fachgerecht ausführen, sondern auch den notwendigen Nachweis über die Einhaltung der Normen erbringen.

3. Nachweise sammeln

Alle relevanten Dokumente – wie Kostenvoranschläge, Rechnungen oder Berichte – sollten sorgfältig vorbereitet und gesammelt werden. Diese sind erforderlich, um den Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen.

4. Antrag korrekt ausfüllen

Der Antrag auf Auszahlung muss korrekt und vollständig ausgefüllt werden. Jede fehlende Information kann zu Verzögerungen oder sogar zum Zurückweisung des Antrags führen.

5. Förderung nicht mit anderen Finanzierungsquellen kombinieren

Wie bereits erwähnt, darf das Riester-Guthaben nicht mit anderen Förderungen wie KfW- oder BAFA-Förderungen kombiniert werden. Riester-Sparer sollten daher prüfen, ob sie bereits andere Förderungen in Anspruch genommen haben.

Fazit

Die Wohn-Riester-Förderung bietet eine wertvolle Möglichkeit, das angesparte Guthaben nicht nur für den Erwerb oder Bau einer Immobilie, sondern auch für energetische Sanierungen oder barrierefreie Umbaumaßnahmen zu nutzen. Seit dem 1. Januar 2024 ist es möglich, das Riester-Guthaben für energetische Sanierungsmaßnahmen einzusetzen, was insbesondere in der aktuellen Energiekrise und im Zuge der Klimaschutzziele von großer Bedeutung ist.

Um die staatliche Förderung rechtmäßig und ohne Nachteile zu nutzen, ist es wichtig, die Voraussetzungen für die Auszahlung zu beachten, wie die Selbstnutzung der Immobilie, die Antragsfristen und die Mindestentnahmesummen. Zudem müssen die Sanierungsmaßnahmen rechtlichen Vorgaben entsprechen und von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.

Die Auszahlung erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), wobei ein Antrag mit den notwendigen Dokumenten gestellt werden muss. Es ist wichtig zu beachten, dass die Auszahlung des Guthabens nicht förderunschädlich bleibt, wenn das sanierte Objekt nicht dauerhaft genutzt wird.

Insgesamt ist die Wohn-Riester-Förderung eine sinnvolle Option für Riester-Sparer, um das angesparte Guthaben vor dem Renteneintritt für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen zu nutzen – vorausgesetzt, alle Voraussetzungen sind erfüllt.

Quellen

  1. Riester-Rente nutzen, um die Immobilie zu renovieren – So geht’s
  2. Wohn-Riester: Ein umfassender Leitfaden zur Auszahlung
  3. So funktioniert die Auszahlung der Wohn-Riester-Förderung
  4. Wohn-Riester: Wie die Auszahlung funktioniert und warum sie besteuert wird
  5. Wohn-Riester: So nutzen Sie Ihr Guthaben für die energetische Sanierung

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