Steuergünstige Renovierung: Wie Sie Kosten für die Sanierung Ihrer Wohnung steuerlich geltend machen

Die Renovierung einer Immobilie ist nicht nur ein Schritt zur Verbesserung der Wohnqualität, sondern auch eine Investition, die sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen lässt. Für Eigentümer:innen von selbst genutzten Immobilien und Vermieter:innen bieten verschiedene steuerrechtliche Regelungen Möglichkeiten, Renovierungskosten abzusetzen oder zu entschädigen. In diesem Artikel werden die relevanten Regelungen, Voraussetzungen und praktische Beispiele detailliert erläutert, um Ihnen als Eigentümer:in oder Mieter:in eine umfassende Übersicht über die steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungsmaßnahmen zu geben.

Grundlagen der steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten hängt stark davon ab, ob die Renovierung in einer selbst genutzten oder vermieteten Immobilie durchgeführt wird. In beiden Fällen gibt es unterschiedliche Regelungen, die in der Einkommensteuergesetzgebung (EStG) festgelegt sind. Die zentralen Paragrafen hierzu sind § 35a EStG und § 35c EStG, die jeweils für verschiedene Arten von Maßnahmen gelten.

§ 35a EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

§ 35a EStG ermöglicht es, 20 % der Kosten für Handwerkerleistungen, die dem Erhalt oder der Renovierung der Wohnung dienen, von der Einkommensteuer abzusetzen. Diese Regelung gilt ausschließlich für selbst genutzte Wohnungen. Die maximale Absetzungshöhe beträgt 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt. Es ist wichtig zu beachten, dass hier nur die Arbeits- und Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden können – Materialkosten sind nicht absetzbar.

Ein Vorteil dieser Regelung ist, dass sie jährlich angewandt werden kann. Das bedeutet, dass sie sich besonders gut für kleinere Renovierungsmaßnahmen eignet. So können beispielsweise Kosten für die Instandsetzung von Sanitärobjekten, die Erneuerung von Elektroinstallationen oder kleinere Tapezieren- und Malerarbeiten über mehrere Jahre verteilt steuerlich vorteilhaft genutzt werden.

§ 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Sanierungen

§ 35c EStG ist auf energetische Sanierungen spezialisiert und ermöglicht eine deutlich höhere steuerliche Absetzung. Die Absetzung erfolgt hier in drei Jahren, mit unterschiedlichen Sätzen für jedes Jahr. Die Absetzquote beträgt im ersten Jahr 7 %, im zweiten Jahr ebenfalls 7 % und im dritten Jahr 6 % der Sanierungskosten. Die maximale steuerliche Erstattung liegt bei 40.000 Euro pro Objekt.

Diese Regelung gilt nur für selbst genutzte Immobilien. Sie ist nicht anwendbar, wenn die Immobilie vermietet wird. Zudem müssen die Sanierungsmaßnahmen in den Katalog der KfW- und BAFA-Förderung fallen. Das bedeutet, dass nur Maßnahmen, die die Energieeffizienz der Immobilie verbessern, steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dach und Geschossdecken
  • Austausch von Fenstern oder Außentüren
  • Installation von sommerlichen Wärmeschutzsystemen (z. B. Rollos, Jalousien)
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Modernisierung oder Austausch der Heizungsanlage
  • Kosten für Energieberatungen und Bescheinigungen

Es ist wichtig zu beachten, dass § 35c EStG und § 35a EStG sich gegenseitig ausschließen. Das heißt, eine Maßnahme kann nur unter einem der beiden Regelwerke geltend gemacht werden. Zudem können Sanierungskosten nicht parallel zu staatlichen Förderungen (z. B. von der KfW oder dem BAFA) beansprucht werden.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Hier sind die wichtigsten Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können:

1. Eigenbenutzung der Immobilie

Die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten ist ausschließlich auf selbst genutzte Immobilien begrenzt. Das bedeutet, dass Sie als Eigentümer:in die Wohnung oder das Haus selbst bewohnen müssen. Eine Vermietung der Immobilie, auch nur teilweise, schließt den steuerlichen Abzug aus. Im Fall von Ehepaaren oder Lebenspartnern, die eine gemeinsame Immobilie besitzen und beide dort wohnen, kann der steuerliche Vorteil pro Person bis zu 40.000 Euro genutzt werden.

2. Anerkennung der Maßnahmen durch Fachunternehmen

Um eine Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend zu machen, muss sie von einem Fachunternehmen durchgeführt worden sein. Dieses Unternehmen muss die Maßnahme mit einer amtlichen Musterbescheinigung bestätigen. Diese Bescheinigung ist ein entscheidendes Dokument, um die steuerliche Absetzbarkeit nachzuweisen.

3. Altersbedingungen

Für die steuerliche Förderung bestimmter Maßnahmen, insbesondere bei der Modernisierung von Heizungsanlagen, gelten Altersbedingungen. Beispielsweise muss eine Heizung mindestens zwei Jahre alt sein, um von der steuerlichen Förderung profitieren zu können. Zudem sind Ölheizungen nicht steuerlich förderfähig, was bei der Planung einer Heizungsmodernisierung berücksichtigt werden muss.

4. Keine doppelte Förderung

Eine entscheidende Einschränkung ist die Nicht-Doppelnutzung von staatlichen Förderungen. Wenn Sie staatliche Fördermittel für Ihre Sanierung erhalten haben (z. B. von der KfW oder dem BAFA), können Sie keine weitere steuerliche Absetzung beanspruchen. Das bedeutet, dass Sie sich zwischen einem Zuschuss/Zinsvergünstigung und der steuerlichen Erstattung entscheiden müssen.

5. Begünstigungszeitraum

Die steuerliche Erstattung nach § 35c EStG ist auf drei Jahre begrenzt. In diesem Zeitraum müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise, dass die Immobilie nicht verkauft, verschenkt oder vermietet wird. Andernfalls kann die Steuerermäßigung für das Folgejahr verloren gehen.

Steuerliche Absetzung in vermieteten Immobilien

In vermieteten Immobilien gelten andere Regelungen als bei selbst genutzten Wohnungen. Hier ist die Absetzung von Renovierungskosten nicht über § 35c oder § 35a EStG möglich, sondern erfolgt über die Absetzung von Werbungskosten.

1. Erhaltungsaufwendungen

Alle Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die als Erhaltungsaufwendungen eingestuft werden, können in voll Höhe im Jahr der Bezahlung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Austausch von Fenstern oder Türen
  • Modernisierung der Bäder
  • Fassadendämmung
  • Heizungsmodernisierung
  • Dachdämmung

Wichtig ist, dass die Maßnahmen den Erhalt und die Wertsteigerung der Immobilie fördern.

2. Herstellungsaufwendungen

Im Gegensatz zu Erhaltungsaufwendungen können Herstellungsaufwendungen nur über mehrere Jahre steuerlich abgeschrieben werden. Solche Maßnahmen dienen der Neuherstellung oder grundlegenden Modernisierung der Immobilie. Beispiele hierfür sind die Neubau einer Dachfläche oder der Neubau einer kompletten Etagenheizung.

Diese Kosten können über die sogenannte Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Die Abschreibung ist dabei auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anschaffung begrenzt.

3. Praxisbeispiel

Ein Vermieter, der beispielsweise alle Fenster in seinem Reihenhaus erneuert, kann diese Kosten in voll Höhe im Jahr der Bezahlung steuerlich absetzen, da die Fenstererweiterung als Erhaltungsaufwand gilt. Eine Investition in die Dachdämmung ist ebenfalls steuerlich absetzbar, da sie zur Energieeinsparung beiträgt und die Wohnqualität erhöht.

Praktische Tipps für die steuerliche Absetzung

Um von den steuerlichen Vorteilen der Renovierung zu profitieren, gibt es mehrere praktische Tipps, die Sie beachten sollten:

1. Dokumentation und Beweismittel

Es ist entscheidend, alle Kosten und Maßnahmen genau zu dokumentieren. Dazu gehören:

  • Rechnungen von Handwerker:innen
  • Musterbescheinigungen von Fachunternehmen
  • Energieberichte oder Gutachten
  • Verträge mit Architekten oder Energieberater:innen

Diese Dokumente sind erforderlich, um die steuerliche Absetzbarkeit nachzuweisen. Sie sollten daher digital oder in Papierform sorgfältig archiviert werden.

2. Planung und Zeitmanagement

Die steuerliche Absetzung nach § 35c EStG ist auf drei Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass Sie die Sanierungskosten innerhalb dieses Zeitraums steuerlich geltend machen müssen. Eine gute Planung ist daher wichtig, um keine Abzüge zu verlieren.

3. Voraussetzungen prüfen

Bevor Sie eine Sanierung durchführen, sollten Sie die steuerlichen Voraussetzungen prüfen. Dazu gehören:

  • Ist die Maßnahme steuerlich absetzbar?
  • Ist die Immobilie selbst genutzt?
  • Ist das Objekt älter als zwei Jahre (für Heizungsanlagen)?
  • Gibt es bereits Fördermittel von der KfW oder einem anderen staatlichen Fördergeber?

4. Professionelle Beratung einholen

Da die steuerrechtlichen Regelungen komplex und vielschichtig sind, ist es sinnvoll, professionelle Beratung einzuholen. Dazu gehören:

  • Steuerberater:innen
  • Energieberater:innen
  • Architekten
  • Handwerker:innen mit Erfahrung in Sanierungsmaßnahmen

Diese Expert:innen können Sie dabei unterstützen, die steuerlich günstigste Vorgehensweise zu wählen.

Vorteile der steuerlichen Absetzung

Die steuerliche Absetzung von Renovierungskosten bietet mehrere Vorteile, die nicht nur finanziell, sondern auch strategisch für Eigentümer:innen und Vermieter:innen von Bedeutung sind.

1. Finanzielle Entlastung

Die steuerliche Erstattung kann die Kosten für Sanierungsmaßnahmen deutlich reduzieren. Beispielsweise können Kosten von 200.000 Euro bei einer Sanierung über drei Jahre zu einer Steuersparsumme von 40.000 Euro führen. Das bedeutet, dass die Nettokosten um 20 % reduziert werden können.

2. Wertsteigerung der Immobilie

Sanierungsmaßnahmen tragen nicht nur zur verbesserten Wohnqualität bei, sondern auch zur Wertsteigerung der Immobilie. Eine bessere Energieeffizienz, moderne Ausstattung oder eine frische Dämmung können den Verkaufspreis einer Immobilie deutlich erhöhen.

3. Langfristige Planungssicherheit

Die steuerliche Absetzung ermöglicht eine langfristige Planung der Sanierungskosten. Insbesondere für großflächige Renovierungsmaßnahmen kann das finanzielle Risiko reduziert werden.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungskosten ist eine wichtige Möglichkeit, um die Kosten für die Modernisierung und Sanierung von Immobilien zu reduzieren. In selbst genutzten Wohnungen gelten hierfür Regelungen wie § 35a und § 35c EStG, die jeweils für Handwerkerleistungen und energetische Sanierungen gelten. In vermieteten Immobilien erfolgt die Absetzung über die Werbungskostenabzüge.

Wichtig ist, dass Sie alle Voraussetzungen prüfen und die Maßnahmen genau dokumentieren. Zudem sollten Sie zwischen den verschiedenen steuerrechtlichen Regelungen unterscheiden, um keine doppelte Förderung zu beanspruchen. Mit der richtigen Planung und professioneller Beratung können Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen und Ihre Investition in die Immobilie finanziell entlasten.


Quellen

  1. Energetische Sanierung steuerlich absetzen – Bühler Steuerberatung
  2. Sanierungskosten steuerlich absetzen – Finanztip
  3. Renovierungskosten für vermietete Immobilien absetzen – VLH
  4. Modernisierungskosten bei Eigentümer:innen – Interhyp

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