Energetische Sanierung und Förderungen – Wie Sie Kosten sparen können

Die Sanierung von Wohngebäuden ist nicht nur aus optischen Gründen wichtig, sondern vor allem aus energieeffizienter und ökonomischer Sicht. Energieeffiziente Gebäude verbrauchen weniger Strom und Heizenergie, was langfristig Kosten spart und die Umwelt entlastet. In Deutschland sind hierfür verschiedene Förderrahmenprogramme eingerichtet worden, die sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite bieten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Förderungsprogramme für die energetische Sanierung vorgestellt, darunter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), KfW-Programme, BAFA-Förderungen sowie steuerliche Vorteile. Zudem wird ein Überblick über die gängigsten Sanierungsmaßnahmen gegeben, inklusive Kostenschätzungen und der jeweiligen Fördervoraussetzungen.

Energetische Sanierung: Wichtige Maßnahmen und Kosten

Eine energetische Sanierung umfasst mehrere Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, den Energiebedarf des Gebäudes zu reduzieren und den Wohnkomfort zu steigern. Dazu gehören unter anderem:

  • Dämmung an Dach, Fassade und Kellerdecke
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Heizungsoptimierung oder Heizungstausch
  • Isolierung von Rohrleitungen
  • Modernisierung der Lüftungstechnik

Die Kosten für diese Maßnahmen sind stark von der Gebäudeart, der Ausgangsverhältnisse und den eingesetzten Materialien abhängig. Eine Dämmung der Kellerdecke kostet beispielsweise zwischen 2.400 und 3.200 Euro, je nach Quadratmeterkosten von 20 bis 30 Euro. Dreifachverglaste Fenster liegen im Preissegment von 600 Euro pro Stück, wodurch die Kosten bei einem durchschnittlichen Haushalt mit zehn Fenstern bereits bei 6.000 bis 7.000 Euro liegen können. Eine neue Brennwertheizung (Gas) kostet zwischen 7.500 und 12.500 Euro.

Diese Preisspannen verdeutlichen, warum Förderungen und Zuschüsse aus staatlichen Programmen eine entscheidende Rolle spielen können. Sie ermöglichen es Eigentümern, Sanierungsmaßnahmen mit weniger Eigenkapital oder geringeren Kreditkosten umzusetzen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentraler Förderrahmen, der sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen fördert. Die BEG wurde in den letzten Jahren mehrfach novelliert, wobei sich die Struktur der Förderung und die Zuschussbeträge deutlich verändert haben. Die letzte Novelle trat im Januar 2024 in Kraft und legt fest, dass Förderungen sowohl für einzelne Sanierungsmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungen möglich sind.

Einzelmaßnahmen

Für Einzelmaßnahmen wie Dämmungen an Dach, Fassade, Keller und Geschossdecken sowie für Fenster, Türen und alle notwendigen Nebenkosten steht eine Zuschuss-Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt in der Regel 15 Prozent der Sanierungskosten. Ein 5-Prozent-Bonus wird gewährt, wenn ein individueller Sanierungsplan (iSFP) erstellt wird.

Ein weiteres Regelwerk ist, dass Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert werden, vorausgesetzt, sie sind direkt mit der energetischen Maßnahme verbunden. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen von Energieeffizienz-Expert:innen oder Fachunternehmer:innen bestätigt werden.

Außerdem können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Fachplanung und Baubegleitung gezuschusst werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist der Deckel bei 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bei 2.000 Euro pro Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro.

Komplettsanierungen

Für umfassende Sanierungen, bei denen mehrere Gewerke beteiligt sind, steht das Programm KfW 261 zur Verfügung. Dieses Programm fördert Sanierungen, die zu einer Effizienzhausstufe führen. Die Konditionen der Förderung hängen direkt von der erreichten Stufe ab. Je höher die Effizienzhausstufe, desto besser sind die Konditionen.

Zur Verfügung steht ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro, der mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent verbunden ist. Das bedeutet, dass in der bestmöglichen Konstellation eine Förderung von bis zu 67.500 Euro gewährt werden kann.

Ein Vorteil des KfW 261-Programms ist, dass es nicht nur für die energetische Sanierung, sondern auch für den Kauf eines Effizienzhauses und die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen genutzt werden kann. Bei der Sanierung einer frisch erworbenen Immobilie wird die energetische Sanierung ebenfalls gefördert, sofern die Kosten gesondert ausgewiesen werden.

KfW-Programme für Sanierung und Modernisierung

Neben der BEG gibt es weitere KfW-Programme, die sich auf Sanierung und Modernisierung konzentrieren. Ein Beispiel hierfür ist das Programm Zuschuss 458, das einen Zuschuss für den Heizungstausch gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent der Sanierungskosten.

Ein weiteres Programm, das aufgrund der jüngsten Änderungen nicht mehr für Anträge freigegeben ist, ist das Programm 455-B (Barrierereduzierung – Investitionszuschuss). Es wurde bis dato für Anträge genutzt, doch aktuell können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits genehmigte Zuschüsse werden jedoch weiterhin ausgezahlt.

KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse

KfW bietet nicht nur Zuschüsse, sondern auch zinsgünstige Kredite an. Diese sind oft in Kombination mit Tilgungszuschüssen nutzbar. So können Eigentümer Sanierungsmaßnahmen finanzieren, ohne hohe Eigenkapitalanteile leisten zu müssen.

Die Kredite sind in der Regel langfristig und bieten flexible Laufzeiten. Beispielsweise können Kredite mit einer Laufzeit von 3 bis 15 Jahren angeboten werden, wobei der Tilgungssatz mindestens 1 Prozent betragen muss. Zudem können Kredite mit einer Sollzinsbindung von 10 oder 20 Jahren abgeschlossen werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass KfW-Kredite für verschiedene Sanierungsmaßnahmen genutzt werden können, darunter auch der Erwerb einer neuen Immobilie, die nach dem Kauf modernisiert wird. Hier ist es wichtig, dass die Sanierungsmaßnahmen gesondert ausgewiesen werden, damit sie förderfähig sind.

BAFA-Förderungen und steuerliche Vorteile

Neben den KfW-Programmen gibt es auch Förderungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier können insbesondere Einzelmaßnahmen wie Dämmungen, Fenster- und Heizungsmodernisierungen gefördert werden.

Ein weiterer Vorteil, der in den letzten Jahren hinzugekommen ist, ist die Möglichkeit einer Steuerminderung durch die Sanierung. In dieser Form kann bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden, mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Gebäude. Diese Maßnahme ist besonders vorteilhaft für Eigentümer, die nicht direkt auf Zuschüsse angewiesen sind, aber dennoch von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten.

Förderungen im Rahmen der Wohnungsbauförderung

Neben der energetischen Sanierung existieren auch Förderprogramme für den Neubau und den Kauf von Wohnimmobilien. Diese sind vor allem für Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Menschen interessant. So können beispielsweise zinsgünstige Kredite mit einer maximalen Darlehenshöhe von 100.000 Euro und einem Sollzins von 0 Prozent gewährt werden.

Ein weiteres Programm ist das „Bauen und Kaufen mit Familienzuwachs“, das speziell für Familien mit Kindern und geringem Einkommen gedacht ist. Hierbei müssen die Einkommensgrenzen eingehalten werden, die je nach Haushaltsgröße variieren.

Auch in den einzelnen Bundesländern gibt es regionale Förderprogramme. Beispielsweise bietet das Saarland eine Förderung für den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum. Hier gelten Einkommensgrenzen, die bei Alleinstehenden bei 22.500 Euro und bei Zweipersonenhaushalten bei 34.500 Euro liegen. Die Eigenleistung muss mindestens 20 Prozent betragen, wobei Eigenkapital und/oder Arbeitsleistungen an der zu fördernden Immobilie eingerechnet werden.

Praktische Vorteile der Förderungen

Die Kombination aus Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Vorteilen bietet Eigentümern eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Kosten für die Sanierung zu reduzieren. So können beispielsweise durch die Kombination von KfW 261 mit BAFA-Förderungen bis zu 67.500 Euro an Zuschüssen und Krediten in Anspruch genommen werden, wodurch die Sanierung finanziell deutlich entlastet wird.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Förderungen oft flexibel kombinierbar sind. So können beispielsweise BAFA-Förderungen für Einzelmaßnahmen mit KfW-Förderungen für Komplettsanierungen kombiniert werden, wodurch sich die Gesamtkosten der Sanierung weiter reduzieren lassen. Es ist jedoch wichtig, dass einzelne Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden.

Fristen und Voraussetzungen für Anträge

Um von den Förderungen zu profitieren, müssen Eigentümer sich an bestimmte Fristen und Voraussetzungen halten. So muss ein Antrag auf Förderung für Einzelmaßnahmen erst gestellt werden, wenn bereits ein Angebot eines Handwerksbetriebs vorliegt. Dieses Angebot muss die Bedingung enthalten, dass es erst gültig ist, wenn der Antrag bewilligt wurde. Sobald der Förderantrag genehmigt wurde, müssen die Sanierungsmaßnahmen innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.

Für Komplettsanierungen müssen Anträge dagegen vor dem Beginn der Sanierung gestellt werden. Dies ist wichtig, um die notwendigen Genehmigungen und Finanzierungen rechtzeitig zu organisieren. Zudem müssen die Gebäude den gesetzlichen energetischen Standards entsprechen, insbesondere bei Neubauten.

Fazit

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll. Durch die Kombination von Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Vorteilen können Eigentümer erhebliche Kosten sparen, wodurch sich Sanierungsmaßnahmen finanziell lohnen.

Zentrale Förderprogramme sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), KfW-Programme wie 261 und 458 sowie BAFA-Förderungen. Jedes dieser Programme hat eigene Voraussetzungen, Fristen und Fördersätze, weshalb es wichtig ist, sich genau über die Kriterien zu informieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Sanierung von Wohngebäuden durch staatliche Förderungen stark entlastet wird. Wer sich frühzeitig informiert und die richtigen Maßnahmen plant, kann nicht nur die Kosten reduzieren, sondern auch langfristig von einem energieeffizienten und komfortablen Wohnraum profitieren.

Quellen

  1. Energieeffizientes Wohnen – Förderungen
  2. Wohnungsbauförderung
  3. Förderung energetische Sanierung – Altbausanierung

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