Wohnungsübernahme unrenoviert: Pflichten beim Auszug und Rechte als Mieter

Wenn Mieter eine unrenovierte Wohnung beziehen, stellt sich bei Auszug oft die Frage, ob sie zur Renovierung verpflichtet sind. In den letzten Jahren hat sich die Rechtsprechung hierzu deutlich verändert. Vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. März 2015 (AZ: VIII ZR 185/14) galten für Mieter oft strenge Renovierungspflichten, unabhängig davon, ob sie eine renovierte oder unrenovierte Wohnung übernommen hatten. Heute gilt: Mieter, die eine unrenovierte Wohnung beziehen, sind nicht verpflichtet, diese beim Auszug zu renovieren – weder während der Mietzeit noch bei der Schlüsselübergabe. Dieser Artikel erklärt detailliert, was Mieter in diesem Zusammenhang wissen müssen, welche Rechte sie haben und welche Verpflichtungen bestehen.


Was bedeutet „unrenovierte Wohnung“?

Die Kategorisierung einer Wohnung als „unrenoviert“ ist entscheidend für die Frage, ob Renovierungspflichten bestehen. Laut BGH-Urteil vom 2015 hängt die Beurteilung davon ab, ob die Wohnung optisch renoviert wirkt oder nicht.

Wenn die Mieträume einen renovierten Eindruck vermitteln – beispielsweise durch frische Farben, neue Fliesen oder moderne Sanitäranlagen – gilt sie als renoviert. Solche Wohnungen können unter Umständen Renovierungspflichten für den Mieter beinhalten. Im Gegensatz dazu gilt eine unrenovierte Wohnung als solche, die sichtbare Gebrauchsspuren aufweist, die über geringfügige Abnutzungen hinausgehen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Begriff „unrenoviert“ nicht bedeutet, dass die Wohnung in einem katastrophalen Zustand ist. Selbst wenn der Vormieter lediglich leichte Auffrischungsarbeiten vorgenommen hat, könnte die Wohnung dennoch als renoviert gelten.


Pflicht zur Renovierung bei Auszug: Was gilt heute?

1. Grundregel: Keine Renovierungspflicht für unrenovierte Wohnungen

Laut BGH-Urteil vom 18. März 2015 ist ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung bezieht, nicht verpflichtet, diese zu renovieren. Diese Regel gilt sowohl während der Mietzeit als auch bei der Schlüsselübergabe.

Das bedeutet:
- Mieter können die Wohnung im gleichen Zustand zurückgeben, in dem sie sie übernommen haben.
- Schönheitsreparaturen wie Streichen, Tapezieren oder Bodenaufbereitung sind nicht verpflichtend, es sei denn, sie sind durch eine Vereinbarung ausdrücklich geregelt.

2. Ausnahmen: Spezielle Vereinbarungen

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Wenn der Mietvertrag eine sogenannte Renovierungsklausel enthält, können hier Abweichungen gelten. Solche Klauseln sollten jedoch mit Vorsicht betrachtet werden.

Wenn eine Renovierungsklausel vorgibt, dass Mieter zu bestimmten Zeitpunkten (z. B. alle 5 Jahre) Schönheitsreparaturen durchführen müssen, ist diese meist unwirksam. Das liegt daran, dass solche Klauseln oft unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung verpflichten. Das BGH hat bereits entschieden, dass Mieter einer unrenovierten Wohnung nicht verpflichtet sind, die Wohnung in einen besseren Zustand zu versetzen, als sie sie beim Einzug vorgefunden haben.

Tipp: Mieter sollten ihre Mietverträge sorgfältig prüfen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Beistand einzuholen.


Was gilt für Schäden und Farbveränderungen?

1. Schäden durch unsachgemäße Nutzung

Obwohl keine Pflicht zur Renovierung besteht, gilt: Mieter sind verpflichtet, Schäden zu beheben, die durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind.

Beispiele:
- Ein durch unsachgemäße Nutzung entstandener Schimmel
- Ein kaputter Wasserhahn durch Überlastung
- Ein durch Feuer entstandenes Loch in der Wand

Diese Schäden sind keine Schönheitsreparaturen, sondern Instandsetzungen, für die der Mieter verantwortlich ist.

2. Regelungen zu Farbveränderungen

Wenn Mieter eine unrenovierte Wohnung beziehen und diese in kräftigen Farben streichen, gelten besondere Regelungen.

  • Mieter sind verpflichtet, die Wände vor dem Auszug in eine neutrale Farbe zu streichen, um den ursprünglichen Zustand der unrenovierten Wohnung wiederherzustellen.
  • Auffällige Farben wie Rot, Lila, Gelb oder Grün müssen in eine allgemein akzeptierte, neutrale Farbe (z. B. Weiß oder Cremeweiß) überstreichen werden.
  • Dies gilt insbesondere dann, wenn die Farbveränderung den Eindruck einer renovierten Wohnung erzeugt.

Achtung: Wird gegen diese Regel verstoßen, kann dies zu Streitigkeiten mit dem Vermieter führen. Mieter sollten daher vorher prüfen, ob Farbänderungen im Mietvertrag geregelt sind.


Was ist bei der Schlüsselübergabe wichtig?

Bei der Schlüsselübergabe sollte Mieter sicherstellen, dass sie keine zusätzlichen Renovierungspflichten auf sich nehmen. Im Fokus stehen:

1. Zustand der Wohnung

  • Mieter müssen die Wohnung besenrein zurückgeben.
  • Das bedeutet:

    • Grob gereinigt
    • Ohne persönliche Gegenstände
    • Ohne Müll
    • Ohne offensichtlichen Schmutz
  • Mieter sind nicht verpflichtet, die Wohnung optisch aufzuräumen oder zu verbessern.

2. Schlüsselübergabe und Zustandserklärung

  • Bei der Schlüsselübergabe ist es sinnvoll, eine Zustandserklärung abzugeben.
  • Diese kann helfen, Streitigkeiten später zu vermeiden.
  • In der Erklärung wird dokumentiert, dass die Wohnung in demselben Zustand zurückgegeben wird, in dem sie übernommen wurde.

Vorteile und Nachteile der unrenovierten Übernahme

1. Vorteile

  • Keine Renovierungspflichten
    Mieter sind nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen.
  • Kostenersparnis
    Renovierungsarbeiten können teuer sein. Bei einer unrenovierten Wohnung entfallen diese Kosten.
  • Flexibilität
    Mieter können die Wohnung nach ihren Wünschen gestalten, ohne sich an Vorgaben zu halten.

2. Nachteile

  • Umgang mit Abnutzungen
    Wenn die Wohnung bereits Abnutzungen aufweist, kann dies die Einrichtung oder Nutzung beeinträchtigen.
  • Farbgestaltung
    Wenn Mieter Farbveränderungen vornehmen, müssen sie diese vorher prüfen, um nicht in Rechtsstreitigkeiten zu geraten.
  • Bewertung durch Vermieter
    Einige Vermieter bevorzugen renovierte Wohnungen, da diese leichter vermietbar sind.

Tipps für Mieter und Vermieter

1. Für Mieter

  • Prüfen Sie den Zustand der Wohnung beim Einzug.
    Dokumentieren Sie vorhandene Abnutzungen oder Schäden.
  • Vermeiden Sie Farbveränderungen, es sei denn, sie sind ausdrücklich erlaubt.
  • Achten Sie auf ordnungsgemäße Nutzung, um Schäden zu vermeiden.
  • Beachten Sie die Klauseln im Mietvertrag.
    Bei Unsicherheit ist rechtlicher Rat empfehlenswert.
  • Übergeben Sie die Wohnung besenrein.
    Vermeiden Sie, persönliche Gegenstände oder Müll zurückzulassen.

2. Für Vermieter

  • Klarheit im Mietvertrag.
    Unklare Klauseln können zu Rechtsstreitigkeiten führen.
  • Geben Sie bei unrenovierten Wohnungen keine versteckten Pflichten vor.
    Mieter einer unrenovierten Wohnung sind nicht verpflichtet, diese zu renovieren.
  • Berücksichtigen Sie die Rechtsprechung des BGH.
    Veraltete Verträge sollten überarbeitet werden.
  • Erschließen Sie den Markt.
    Eine unrenovierte Wohnung kann attraktiv sein, besonders wenn Mieter sie nach Wunsch gestalten können.

Fazit

Die Übernahme einer unrenovierten Wohnung bringt für Mieter klare Vorteile mit sich, insbesondere im Hinblick auf die fehlende Pflicht zur Renovierung. Laut BGH-Urteil vom 18. März 2015 (AZ: VIII ZR 185/14) ist ein Mieter einer solchen Wohnung nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, weder während der Mietzeit noch beim Auszug.

Diese Regelung schützt Mieter vor unangemessenen Renovierungspflichten und gibt ihnen mehr Flexibilität. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder bei Farbveränderungen. In diesen Fällen können Mieter verpflichtet sein, die ursprüngliche Situation wiederherzustellen.

Für Mieter und Vermieter ist es daher wichtig, den Zustand der Wohnung beim Einzug zu dokumentieren und sich über die Regelungen des Mietrechts klarzumachen. Verträge sollten sorgfältig geprüft werden, um unklare Klauseln zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist rechtlicher Rat empfehlenswert.


Quellen

  1. Renovieren bei Auszug – Was ist Pflicht 2025?
  2. Wohnung unrenoviert übernommen – Musst du renovieren?
  3. Neues Gesetz – Wohnung streichen bei Auszug
  4. Wohnung vermieten – Renoviert vs. unrenoviert
  5. Schönheitsreparaturen und Renovierung der Wohnung

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