Fenster-Förderungen 2024: Was ist möglich? Kosten, Zuschüsse und Finanzierungswege im Überblick

Die Erneuerung von Fenstern ist ein zentraler Baustein der energetischen Sanierung und bietet neben der Steigerung der Energieeffizienz zahlreiche Vorteile: bessere Wärmedämmung, geringere Heizkosten, Schallschutz, Schutz vor Einbrüchen und eine Erhöhung des Wohnkomforts sowie des Immobilienwerts. Doch die Kosten für neue Fenster können erheblich sein. Glücklicherweise gibt es staatliche und regionale Förderprogramme, die diese Investitionen finanziell deutlich entlasten können.

In diesem Artikel wird ein detaillierter Überblick über die Fenster-Förderungen 2024 gegeben, einschließlich der verschiedenen Förderprogramme, Anforderungen, Finanzierungswege, Kosten sowie der notwendigen Voraussetzungen und Antragstellung. Ziel ist es, einen praxisnahen Leitfaden für Eigentümer, Mieter und Handwerker zu bieten, der auf verlässlichen Quellen basiert.


Energieeffizienz und die Rolle der Fenster

Fenster haben einen erheblichen Einfluss auf die Energiebilanz eines Gebäudes. In Altbauten, insbesondere solchen, die in den 70er oder 80er Jahren errichtet wurden, können Fenster bis zu 30 % des gesamten Wärmeverlustes ausmachen. Moderne Fenster mit Doppel- oder Dreifachverglasung und optimierten Rahmenmaterialien reduzieren diesen Verlust deutlich.

Der U-Wert, ein Maß für die Wärmedurchgangskoeffizienten, ist entscheidend. In Sanierungen gilt ein U-Wert von maximal 0,95 W/(m²·K) als förderfähig. In Neubauten liegt der Schwellenwert bei 0,9 W/(m²·K). Die Reduktion des U-Werts durch moderne Fenster senkt die Heizkosten erheblich. So weisen Studien aus, dass Fenster mit Dreifachverglasung im Vergleich zu alten Modellen bis zu 30 % mehr Wärme sparen können.


Überblick der staatlichen Fenster-Förderungen

Die Förderung von Fenstern erfolgt über mehrere staatliche Programme, die sich in Form (Zuschuss oder Kredit), Höhe und Voraussetzungen unterscheiden. Die wichtigsten Programme sind:

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM)

Dieses Programm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und ist eine direkte Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch. Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Ein iSFP-Bonus von 5 % ist möglich, wenn der Fenstertausch in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist. So kann der Zuschuss auf 20 % erhöht werden.

Maximalbeträge:

  • Ohne iSFP: 15 % von 30.000 € = 4.500 € Zuschuss
  • Mit iSFP: 20 % von 60.000 € = 12.000 € Zuschuss

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € (ohne iSFP) oder 60.000 € (mit iSFP) pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.

2. KfW-Ergänzungskredit (BEG EM)

Dieser Kredit ist ein ergänzender Finanzierungsweg zur BEG EM. Er ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Der Zinsvorteil ist einkommensabhängig und kann bis zu 90.000 € jährliches Haushaltseinkommen umfassen. Der Kredit wird über die KfW vergeben und auf das Konto des Antragstellers ausbezahlt.

3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Dieses Programm ist für Gesamtsanierungen oder Neubauten gedacht. Es kombiniert KfW-Kredite mit Tilgungszuschüssen und kann in Kombination mit BEG EM genutzt werden, wobei keine Maßnahmen doppelt gefördert werden dürfen.

  • KfW 261 (Sanierung zum Effizienzhaus): Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 €, Tilgungszuschuss bis 45 %.
  • KfW 297 (Neubau eines Effizienzhauses): Kredit bis 150.000 €, ebenfalls mit Tilgungszuschüssen.

4. Regionale Förderprogramme

Neben den staatlichen Programmen gibt es regionale Förderungen, die je nach Bundesland variieren. Beispiele:

  • Berlin: IBB – "Wohnraum modernisieren"
  • Bayern: BayernLabo – "Bayrisches Modernisierungsprogramm"
  • Baden-Württemberg: L-Bank – "Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren"
  • Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK – "Gebäudesanierung"
  • Sachsen-Anhalt: IB – "Sachsen-Anhalt MODERN"

Diese Programme ergänzen die staatlichen Zuschüsse und Kredite und können die Finanzierung weiter entlasten.


Kosten für neue Fenster inklusive Förderung

Die Kosten für Fenster hängen stark vom Material, der Verglasung und den individuellen Anforderungen ab. Im Folgenden eine Übersicht der durchschnittlichen Kosten inklusive Förderung:

Rahmenart Verglasung U-Wert (Sanierung) Kosten (1,3 x 1,3 m, inkl. Einbau) BAFA-Förderung (15 %)
Kunststoff 2-fach max. 0,95 ab ca. 500 € 75 €
Kunststoff 3-fach max. 0,95 ab ca. 500 € 75 €
Holz 2-fach max. 0,95 ab ca. 560 € 84 €
Holz 3-fach max. 0,95 ab ca. 560 € 84 €
Holz-Aluminium 2-fach max. 0,95 ab ca. 700 € 105 €
Holz-Aluminium 3-fach max. 0,95 ab ca. 700 € 105 €
Aluminium 2-fach max. 0,95 ab ca. 800 € 120 €

Hinweis: Bei Antragstellung eines iSFP können die förderfähigen Kosten auf 60.000 € und der Zuschuss auf 12.000 € erhöht werden.


Anforderungen und Voraussetzungen

Um von den Förderungen profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Energieberater-Einbindung: Ein zertifizierter Energieberater ist bei allen Programmen zwingend erforderlich. Dieser erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB), die im Antrag einzureichen ist.

  2. Qualitätsstandards: Die neuen Fenster müssen den aktuellen energetischen Standards entsprechen, insbesondere was U-Wert, Dämmung und Einbautechnik angeht.

  3. Verglasung und Rahmen: Nur Fenster mit Doppel- oder Dreifachverglasung sind förderfähig. Einzelverglasung oder nicht isolierte Rahmen sind nicht zugelassen.

  4. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme: Der BAFA-Zuschuss muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Dazu ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung erforderlich.

  5. Keine Doppelförderung: Maßnahmen dürfen nicht in mehreren Programmen doppelt gefördert werden.


Antragstellung: Wie erfolgt die Beantragung?

Die Antragstellung erfolgt über das BAFA oder die KfW, je nach gewähltem Programm:

  1. BAFA-Zuschuss (BEG EM):

    • Der Antrag kann selbst oder über einen Energieberater gestellt werden.
    • Benötigte Dokumente:
      • Technische Projektbeschreibung (TPB)
      • Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung
      • Nachweis der Einkommensgrenze (bei iSFP-Bonus)
    • Die Förderung wird nach Genehmigung auf das Konto des Antragstellers ausbezahlt.
  2. KfW-Ergänzungskredit (BEG EM):

    • Der Kredit wird über die KfW vergeben.
    • Benötigte Dokumente:
      • TPB
      • Handwerkerangebot mit Unterschrift
      • Kreditantrag über die Hausbank
    • Der Kredit wird ebenfalls auf das Konto des Antragstellers ausbezahlt.
  3. KfW-BEG WG (Gesamtsanierung):

    • Der Antrag wird über die Hausbank gestellt.
    • Benötigte Dokumente:
      • Bestätigung vom Energieberater
      • Sanierungsplan
      • Finanzierungsplan
    • Nach Erreichen der Sanierungsziele wird ein Tilgungszuschuss gewährt.

Vorteile der Fenster-Förderungen

Die staatlichen und regionalen Förderungen bieten zahlreiche Vorteile:

  1. Kostenreduktion: Durch Zuschüsse und Kredite kann bis zu 40 % der Investitionskosten eingespart werden.

  2. Langfristige Einsparungen: Geringere Heizkosten durch bessere Dämmung amortisieren die Investition über die Jahre.

  3. Steigerung des Immobilienwerts: Moderne Fenster erhöhen den Wert der Immobilie und sind auf dem Immobilienmarkt attraktiver.

  4. Klimaschutzbeitrag: Der Einbau energieeffizienter Fenster reduziert den CO₂-Ausstoß und trägt zur Klimaneutralität bei.

  5. Regionale Unterstützung: Viele Bundesländer bieten zusätzliche Programme an, die die Finanzierung weiter entlasten.


Wichtige Hinweise und Tipps

  1. Planung frühzeitig einleiten: Die Beantragung sollte vor Beginn der Sanierung erfolgen, um die Förderung zu sichern.

  2. Energieberater konsultieren: Ein zertifizierter Energieberater hilft bei der Planung, beim Antrag und bei der Einhaltung der Vorgaben.

  3. Kombination von Programmen nutzen: Seit 2024 ist die Kombination von BEG EM und BEG WG möglich, solange keine Maßnahmen doppelt gefördert werden.

  4. Regionale Angebote prüfen: Jedes Bundesland hat eigene Programme. Diese sollten individuell abgefragt und in die Planung einbezogen werden.

  5. Kostenkalkulation durchführen: Mit einem Energieberater und Handwerker sollte eine realistische Kalkulation erstellt werden, um den Förderbedarf und die notwendigen Mittel zu planen.


Fazit

Der Austausch alter Fenster durch moderne, energieeffiziente Modelle ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft der Immobilie. Die staatlichen und regionalen Förderungen bieten dabei wertvolle Unterstützung, um die Kosten deutlich zu reduzieren. Mit den richtigen Programmen, wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), dem KfW-Ergänzungskredit oder regionalen Förderungen, können bis zu 12.000 € an Zuschüssen und zusätzliche Finanzierungen in Anspruch genommen werden.

Wichtig ist, dass die Antragstellung korrekt erfolgt, ein Energieberater eingeschaltet wird und die Vorgaben der Förderprogramme eingehalten werden. Wer diese Schritte beachtet, kann die Vorteile der Fenster-Förderungen 2024 optimal nutzen – für eine energiesparende, wohnliche und wertsteigernde Sanierung.


Quellen

  1. renewa.de – Überblick über Fenster-Förderungen
  2. foerderungsportal.de – Förderung Fenstererneuerung
  3. energieheld.de – Förderung Fenster
  4. immobilien.sparkasse.de – Fenster sanieren
  5. energie-fachberater.de – Förderung Fenstertausch

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