Bau schlau: Naturschutz und Artenschutz bei der Renovierung und Umgestaltung von Gebäuden

Einführung

Die Renovierung und Umgestaltung von Gebäuden ist ein Prozess, der nicht nur auf ästhetische oder funktionale Verbesserungen abzielt, sondern auch unter ökologischen Aspekten betrachtet werden muss. Insbesondere in städtischen Gebieten und bei der Sanierung verlassener oder alter Gebäude ist es entscheidend, auf den Schutz von Tieren und Pflanzen zu achten, die in oder an Gebäuden ihre Heimat gefunden haben. Der Broschüre „Bau schlau – Tiere an Gebäuden und in Siedlungen“ vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Saarland ist es gelungen, einen umfassenden Leitfaden für Bauherren, Architekten und Städtebauplaner zu erstellen, der praktische Empfehlungen für die Berücksichtigung von Artenschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit bautechnischen Eingriffen liefert.

Diese Broschüre betont, dass eine gut durchdachte Planung nicht nur die Einhaltung rechtlicher Vorgaben gewährleistet, sondern auch dazu beitragen kann, dass Renovierungs- und Baumaßnahmen ohne nennenswerte Verzögerungen durchgeführt werden können. Zudem kann der Schutz von gebäudebrütenden Arten sogar Vorteile für das Projekt ergeben, beispielsweise durch die langfristige Stabilität von Dach- oder Fassadenkonstruktionen.

Im Folgenden werden die zentralen Themen der Broschüre detailliert erläutert, mit dem Fokus auf die Arten, die in Gebäuden nisten, ihre Brutzeiten, bevorzugte Nistplätze sowie potenzielle Eingriffe, die diese Arten beeinträchtigen können. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie künstliche Nisthilfen als Ausgleich für verlorene Lebensräume dienen können und welche konkreten Schritte bei der Planung und Umsetzung von Renovierungsmaßnahmen beachtet werden sollten.

Arten, die in Gebäuden nisten

1. Vögel

Viele Vogelarten nutzen in Städten und ländlichen Gebieten Gebäude als Brutplätze. Die Broschüre listet eine Reihe solcher Arten auf und beschreibt deren Verhalten und Anforderungen. Zu den häufigsten gebäudebrütenden Vögeln zählen:

  • Stare
  • Falken
  • Wiedehopfe
  • Bluthühner
  • Blässhühner
  • Dohlen
  • Krainen
  • Kolkraben

Diese Arten nutzen vor allem Dachbodenräume, Kamine, Fassaden oder Dachbalken als Nistplätze. Die Brutzeiten sind dabei oft stark von der Art abhängig. So brüten Stare bereits im Frühjahr (März–Juni), während Falken eher im Frühjahr bis in den Sommer hinein brüten.

Einige dieser Arten sind besonders schützenswert und unterliegen strengen Vorschriften. So sind beispielsweise Falken als streng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders sensibel zu behandeln.

2. Fledermäuse

Neben Vögeln sind auch Fledermäuse in Gebäuden zu finden. Sie bevorzugen oft Hohlräume in Mauern, Dächer oder Schornsteine. Fledermäuse sind in Deutschland nach dem BNatSchG streng geschützt. Ihre Brutzeiten liegen meist zwischen Mai und Juli, weshalb Eingriffe in ihre Lebensräume während dieser Zeit besondere Vorsicht erfordern.

3. Insekten und Spinnen

Auch Insekten, wie beispielsweise Bienen oder Ameisen, sowie Spinnen und andere Kleintiere nutzen Gebäude als Brut- oder Nahrungsstandorte. Sie sind weniger prominent, können aber in sensiblen Renovierungsphasen wie Dämmarbeiten oder Holzsanierung betroffen sein.

Brutzeiten und Eingriffsrisiken

Die Broschüre betont, dass die Brutzeiten der verschiedenen Arten ein entscheidender Faktor für die Planung von Baumaßnahmen sind. Eingriffe während dieser Zeiten können zum Verlust von Brutvögeln, Jungtieren oder ganzen Kolonien führen. Aus diesem Grund sollte jede Renovierungsmaßnahme so geplant werden, dass sie nicht während der Brutzeiten erfolgt.

Für Vögel sind die Brutzeiten in der Regel zwischen März und September. Falken, Wiedehopfe oder Dohlen brüten beispielsweise in diesem Zeitraum. Bei Fledermäusen liegt die Brutzeit meist zwischen April und Juli.

Einige Bauherren oder Planer planen die Renovierungsarbeiten bewusst im Herbst, um Eingriffe in den Brutzeiten zu vermeiden. Dies kann eine sinnvolle Strategie sein, um nicht nur rechtliche Vorgaben einzuhalten, sondern auch den Tieren eine ungestörte Brutzeit zu gewähren.

Eingriffe, die Tiere beeinträchtigen können

1. Dämmung und Isolierung

Dämmmaßnahmen, insbesondere an Fassaden oder Dächern, können Tiere stark beeinträchtigen. Bei der Anbringung von Dämmmaterialien oder bei der Erneuerung von Dachziegeln kann es zu Verlusten von Nistplätzen kommen. Zudem können Tiere während der Arbeiten verletzt oder vertrieben werden.

Bei der Planung solcher Maßnahmen sollte daher vorab ein Tiergutachten erstellt werden, um festzustellen, ob Tiere in dem Gebäude heimisch sind und welche Arten betroffen sein könnten.

2. Holzsanierung und Schädlingsbekämpfung

Holzsanierungsarbeiten, insbesondere bei alten Gebäuden, können aufgrund von Schädlingsbefall notwendig sein. Bei der Verwendung von chemischen Mitteln zur Schädlingsbekämpfung kann es jedoch zu ungewollten Nebenwirkungen für Tiere kommen.

Die Broschüre empfiehlt, auf umweltfreundliche Schädlingsbekämpfungsverfahren zurückzugreifen und vor Arbeiten zu prüfen, ob Tiere in unmittelbarer Nähe lebendig sind.

3. Fassaden- und Dacharbeiten

Die Sanierung von Fassaden, Dächern oder Balkonen kann zu erheblichen Eingriffen in die Lebensräume gebäudebrütender Tiere führen. Gerade bei der Demontage von altem Holz oder Putz kann es zu Zerstörung von Nistplätzen kommen.

Hier ist es wichtig, künstliche Nisthilfen in die Planung einzubeziehen. Diese können beispielsweise in Form von Nistkästen oder künstlichen Hohlräumen realisiert werden, die den Tieren neue Lebensräume bieten.

Künstliche Nisthilfen als Ausgleich

1. Nistkästen

Ein zentraler Vorschlag der Broschüre ist die Installation von Nistkästen, die als Ausgleich für verlorene Nistplätze dienen können. Die Broschüre beschreibt, dass Nistkästen sinnvoll sind, um gebäudebrütende Arten zu unterstützen.

Die Form, Größe und Ausrichtung der Nistkästen hängen stark von der Art ab. So benötigen Stare beispielsweise offene Nistkästen mit einem Durchgang von mindestens 20 cm Durchmesser, während Falken eher geschlossene Kästen mit engem Eingang bevorzugen.

Die Installation solcher Kästen sollte in enger Abstimmung mit Tierschutzbehörden oder ornithologischen Verbänden erfolgen, um sicherzustellen, dass die Kästen auch tatsächlich von den Zielarten genutzt werden.

2. Künstliche Hohlräume

Bei der Renovierung alter Gebäude oder der Sanierung leer stehender Objekte kann es sinnvoll sein, künstliche Hohlräume in Fassaden oder Dächern zu integrieren. Diese können beispielsweise in Form von Hohlzylinderrohren oder speziell geformten Nistplätzen realisiert werden.

Diese Maßnahmen sind besonders bei Fledermäusen sinnvoll, da sie in der Regel Hohlräume als Brutplätze benötigen. Die Broschüre betont, dass Fledermausboxen oder ähnliche Hohlräume in die Planung integriert werden sollten, um den Schutz dieser sensiblen Tiere zu gewährleisten.

3. Bienenhotels und Insektennahrungsflächen

Auch für Insekten kann die Renovierung von Gebäuden eine Chance bieten. So können Bienenhotels an Fassaden oder Balkonen angebracht werden, um Wildbienen und andere Insekten Arten eine neue Heimat zu bieten. Zudem kann die Anlage von Nahrungsflächen in Form von Blumenbeeten oder Wildblumenwiesen in den Außenbereichen der Gebäude eine wertvolle Ergänzung darstellen.

Praktische Planungstipps für Bauherren und Architekten

1. Vorabklärung der Tierbelegung

Eine der ersten Maßnahmen sollte immer die Vorabklärung, ob in oder an dem Gebäude Tiere leben. Dazu ist es sinnvoll, ein Tiergutachten durch einen qualifizierten Tierschutzfachmann oder Ornithologen durchführen zu lassen. Dieser kann feststellen, welche Arten heimisch sind, ob sie in der Brutzeit sind und wie weitreichend die Eingriffe sein dürfen, um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten.

2. Einbeziehung von Artenschutzbehörden

Die Broschüre betont, dass es wichtig ist, Artenschutzbehörden in den Planungsprozess einzubeziehen. Besonders bei sensiblen Arten wie Falken oder Fledermäusen können die zuständigen Behörden klare Vorgaben machen, wie Renovierungsmaßnahmen umgesetzt werden können, ohne das Wohlergehen der Tiere zu gefährden.

3. Nutzung von künstlichen Nisthilfen

Die Einbeziehung von künstlichen Nisthilfen in die Planung ist eine bewusste und nachhaltige Maßnahme, die sowohl den Tieren als auch dem Bauherren Vorteile bietet. Die Broschüre nennt mehrere Beispiele, wie solche Nisthilfen aussehen können und wie sie in verschiedene Gebäudearten integriert werden können.

4. Planung außerhalb der Brutzeiten

Um Eingriffe in die Lebensräume der Tiere zu vermeiden, sollte die Planung so erfolgen, dass die Renovierungsarbeiten außerhalb der Brutzeiten durchgeführt werden. Dies ist nicht nur ökologisch verantwortlich, sondern auch sinnvoll aus bautechnischer Sicht, da Verzögerungen aufgrund von Tierschutzmaßnahmen vermieden werden.

Fazit

Die Renovierung und Umgestaltung von Gebäuden bietet nicht nur die Chance, die Energieeffizienz zu steigern oder den Wohnkomfort zu verbessern, sondern auch, den Schutz von Tieren und Pflanzen in städtischen und ländlichen Gebieten aktiv zu unterstützen. Die Broschüre „Bau schlau – Tiere an Gebäuden und in Siedlungen“ bietet Bauherren, Architekten und Städtebauplanern wertvolle Anregungen und Praxishilfen, um Naturschutz und Baumaßnahmen in Einklang zu bringen.

Durch eine sorgfältige Planung, die auf die Vorabklärung von Tierbelegungen, die Einbeziehung von künstlichen Nistplätzen und die Beachtung von Brutzeiten zurückgreift, können Renovierungsprojekte ökologisch verträglich und gleichzeitig effizient umgesetzt werden. So wird nicht nur der Schutz von Tieren gewährleistet, sondern auch die langfristige Stabilität und Funktionalität der Gebäude gestärkt.

Quellen

  1. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland – Bau schlau – Tiere an Gebäuden und in Siedlungen

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