Fenster renovieren: Zuschüsse und Förderungen für energieeffiziente Sanierungen

Die Renovierung von Fenstern ist eine der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der energetischen Sanierung eines Hauses. Nicht nur die Energiekosten lassen sich durch den Einbau neuer Fenster senken, auch die Wohnqualität wird deutlich verbessert. In Deutschland gibt es zahlreiche staatliche Förderprogramme, die den Austausch alter Fenster durch energieeffiziente Modelle unterstützen. In diesem Artikel werden die verschiedenen Förderungen, Voraussetzungen und praktische Empfehlungen für den Fenstertausch detailliert erläutert.

Einleitung: Warum Fensterrenovierung sinnvoll ist

Die Fenster eines Hauses haben einen erheblichen Einfluss auf den Wärmeschutz und die Energieeffizienz. Alte Fenster mit Einzelfachverglasung oder ungedämmten Rahmen verlieren mehr Wärme als moderne Fenster mit Dreifachverglasung und Wärmeschutzrahmen. Der Austausch solcher Fenster kann zu einer spürbaren Reduktion der Heizkosten führen und gleichzeitig den Wohnkomfort erhöhen.

Zudem gibt es staatliche Zuschüsse und Kredite, die den Investitionsaufwand für die Fensterrenovierung mildern. Diese Förderungen sind oft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa an die Erreichung eines bestimmten U-Werts oder die Einbindung eines Energieberaters. Die Kenntnis dieser Förderprogramme ist daher entscheidend für eine erfolgreiche Sanierung.

BAFA-Förderung: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eines der wichtigsten Förderprogramme für energetische Sanierungen. Innerhalb dieser Förderung wird der Austausch von Fenstern als Einzelmaßnahme unter dem Programm BEG EM (Einzelmaßnahme) gefördert.

Finanzielle Unterstützung durch BAFA EM

Die BAFA fördert den Einbau energieeffizienter Fenster in Bestandsgebäuden mit einem Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, wobei der Höchstbetrag 4.500 Euro beträgt. Wenn der Fenstertausch in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wird, erhöht sich die Förderung auf 20 Prozent, und der förderfähige Betrag steigt auf 60.000 Euro. Damit ist ein maximaler Zuschuss von 12.000 Euro möglich.

Diese Förderung ist ausschließlich für Altbauten gedacht. Der Einbau muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, und es ist zwingend erforderlich, dass ein zertifizierter Energieberater beteiligt ist. Dieser muss auf der dena-Expertenliste geführt sein und als Energie-Effizienz-Experte fungieren.

Technische Voraussetzungen

Um vom BAFA-Zuschuss profitieren zu können, müssen die neuen Fenster bestimmte Energieeffizienzkriterien erfüllen. Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) der Fenster darf maximal 0,95 W/(m²·K) betragen. Dies gilt für Sanierungen; im Neubau beträgt der geförderte U-Wert 0,9 W/(m²·K).

Zudem muss die Verglasung entweder zweifach oder dreifach isolierend sein. Der Einbau von Fenstern mit einem zu hohen U-Wert kann nicht gefördert werden, da dies die Energieeffizienz nicht ausreichend verbessert. Eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich, um die förderfähigen Voraussetzungen zu erfüllen.

Ergänzungskredit der KfW

Neben dem BAFA-Zuschuss kann der Einbau energieeffizienter Fenster auch über den Ergänzungskredit der KfW gefördert werden. Dieser Kredit ist als zinsgünstiger Kredit konzipiert und kann bis zu 120.000 Euro umfassen. Die Kreditsumme ist begrenzt auf je Wohneinheit, und der Kredit ist vor allem für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro/Jahr interessant.

Der Ergänzungskredit kann in Kombination mit dem BAFA-Zuschuss genutzt werden. Allerdings darf eine Maßnahme nicht doppelt gefördert werden, das bedeutet, dass der Zuschuss und der Kredit auf verschiedene Aspekte der Sanierung abzielen müssen.

KfW-Förderkredite für die Komplettsanierung

Wenn nicht nur die Fenster, sondern eine komplette energetische Sanierung geplant ist, kommt der KfW 261 in Betracht. Dieser Kredit ist für die Sanierung eines Hauses zum Effizienzhaus gedacht. Der Kredit umfasst zinsgünstige Kredite und kann bis zu 45 Prozent der Kreditsumme durch Tilgungszuschuss gefördert werden. Die maximale Kreditsumme beträgt 150.000 Euro, was in der Praxis bis zu 67.500 Euro an Tilgungszuschüssen bedeutet.

Für diesen Kredit ist es erforderlich, dass das geplante Projekt den Effizienzhaus-Standard erfüllt. Der Einbau energieeffizienter Fenster ist hierbei ein zentraler Bestandteil, da die Fenster einen erheblichen Einfluss auf die Energiebilanz des Hauses haben.

KfW-Förderkredite für den Neubau

Auch für klimafreundliche Neubauten bietet die KfW eine Förderung an. Der Kredit 297 ist für den Bau eines Effizienzhauses gedacht und kann bis zu 150.000 Euro umfassen. Im Gegensatz zu Sanierungen ist der KfW 297 nicht auf Altbauten beschränkt, sondern kann für den Bau neuer Wohngebäude genutzt werden.

Im Kontext des Neubaus ist der Einbau energieeffizienter Fenster ein zentraler Aspekt. Die Fenster müssen in diesem Fall ebenfalls den geforderten U-Wert einhalten. Zudem ist es notwendig, dass das gesamte Gebäude den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus erfüllt.

Regionale Förderprogramme

Neben den bundesweiten Förderungen gibt es auch regionale Programme, die den Fenstertausch unterstützen. In einigen Bundesländern und Städten ist die Förderung sogar höher als auf Bundesebene.

Beispiel: Förderungen in Hamburg

In Hamburg kann ein Zuschuss von bis zu 163 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als 20 Jahre ist und nicht mehr als zwei Wohneinheiten umfasst. Zudem muss das Heizsystem nach der Sanierung hydraulisch abgeglichen werden. Dieser hydraulische Abgleich ist ebenfalls gefördert, mit einem Höchstbetrag von 3.750 Euro.

Beispiel: Förderungen in Bremen

Das Land Bremen fördert den Einbau energieeffizienter Fenster mit einem Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche. Voraussetzung ist, dass der U-Wert des Fensters nicht über 0,8 W/(m²·K) liegt. Zudem muss der U-Wert der umgebenden Bauteile (z. B. die Außenwand) geringer sein, um Schimmelbildung zu vermeiden. Eine Beratung durch einen Sachverständigen und der Einbau durch einen Fachbetrieb sind zwingend vorgeschrieben.

Beispiel: Förderungen in Berlin

In Berlin gibt es eine Zuschussförderung für den Einbau spezieller Schallschutzfenster. Die Zuzahlung beträgt 400 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche. Voraussetzung ist, dass das Gebäude an einer sehr lauten Straße oder Schienenweg liegt, was in der Adresssuche des Förderprogramms überprüft werden muss. Diese Förderung ist allerdings für 2025 bereits ausgeschöpft.

Beispiel: Förderungen in München

In München gibt es für ein Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche einen Zuschuss von 3.500 bis 5.040 Euro. Zudem gibt es in Hamburg rund um den Flughafen eine Sonderförderung von 75 Prozent der Kosten für den Einbau schalldichter Fenster.

Diese regionalen Programme können oft mit den Bundesprogrammen kombiniert werden, was eine doppelte oder sogar mehrfache Förderung ermöglicht. Es ist jedoch wichtig, dass keine Maßnahme doppelt gefördert wird, da dies zu einer Ablehnung des Antrags führen kann.

Praktische Vorgehensweise: Wie beantragt man die Förderung?

Der Antrag auf eine Förderung für den Fenstertausch ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältig vorbereitet werden muss.

Schritt 1: Energieberatung einholen

Ein zertifizierter Energieberater muss von Anfang an beteiligt sein. Er erstellt entweder einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Sanierungsmaßnahmen aufzeigt, oder berät bei der Planung der Fensterrenovierung. Der Energieberater muss auf der dena-Expertenliste geführt sein.

Schritt 2: Planung der Sanierungsmaßnahme

Die Sanierungsmaßnahme muss in einen Liefer- oder Leistungsvertrag eingehen. Wichtig ist, dass der Vertrag eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält, die besagt, dass die Verpflichtung des Bauunternehmens nur gilt, wenn die Förderung erteilt wird. Andernfalls ist der Vertrag nichtig.

Schritt 3: Förderantrag beim BAFA oder KfW einreichen

Der Förderantrag wird entweder beim BAFA (für Zuschüsse) oder bei der KfW (für Kredite) eingereicht. Bei der Beantragung der BAFA-Förderung (BEG EM) ist der Energieberater verpflichtet, den Antrag zu erstellen und einzureichen. Bei KfW-Krediten kann der Antrag über die KfW-Bank oder über einen Kreditberater gestellt werden.

Schritt 4: Förderung genehmigt und Zahlung erfolgt

Nach Prüfung des Antrags durch die zuständige Stelle (BAFA oder KfW) wird die Förderung genehmigt. Bei Zuschüssen wird das Geld direkt an den Antragsteller überwiesen. Bei Krediten wird der Kredit an das Konto des Bauunternehmers überwiesen.

Kosten für den Fenstertausch inklusive Förderung

Die Kosten für den Fenstertausch hängen stark vom Material, der Größe und der Verglasung ab. In der folgenden Tabelle sind die durchschnittlichen Kosten sowie die Förderbeträge des BAFA detailliert aufgeführt:

Rahmenart Verglasung U-Wert (W/(m²·K)) Kosten (1,3 x 1,3 Meter, inkl. Einbau) BAFA-Förderung (15 %)
Kunststoff 2-fach, 3-fach max. 0,95 ab ca. 500 € 75 € / Fenster
Holz 2-fach, 3-fach max. 0,95 ab ca. 560 € 84 € / Fenster
Holz-Aluminium 2-fach, 3-fach max. 0,95 ab ca. 700 € 105 € / Fenster
Aluminium 2-fach max. 0,95 ab ca. 800 € 120 € / Fenster

U-Werte gelten für Sanierungen; im Neubau beträgt der maximale U-Wert 0,9 W/(m²·K).

Die BAFA-Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, was je Fenster zwischen 75 und 120 Euro ausmacht. Bei einer Sanierung mit iSFP kann die Förderung auf 20 Prozent erhöht werden, was bis zu 12.000 Euro an Zuschüssen möglich macht.

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

Um die BAFA-Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Gebäude muss ein Altbau sein (kein Neubau).
  • Der Einbau der Fenster muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.
  • Es muss ein zertifizierter Energieberater beteiligt sein.
  • Die Fenster müssen einen U-Wert von max. 0,95 W/(m²·K) haben.
  • Es muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält.

Diese Voraussetzungen sind streng formuliert und müssen vollständig erfüllt sein, um die Förderung zu erhalten. Eine sorgfältige Planung und Koordination ist daher unerlässlich.

Fazit

Der Austausch alter Fenster gegen energieeffiziente Modelle ist eine lohnenswerte Investition, die nicht nur die Energiekosten senkt, sondern auch den Wohnkomfort erhöht. In Deutschland gibt es zahlreiche Förderprogramme, die diese Maßnahme unterstützt. Die wichtigsten Förderungen sind:

  • BAFA-Zuschuss (BEG EM): 15–20 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Ergänzungskredit der KfW: Zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 Euro.
  • KfW 261: Kredit für Komplettsanierungen mit Tilgungszuschuss.
  • KfW 297: Kredit für klimafreundliche Neubauten.
  • Regionale Förderprogramme: Zusätzliche Zuschüsse je nach Bundesland.

Die Beantragung der Förderung ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältig geplant werden muss. Wichtig ist, dass ein zertifizierter Energieberater beteiligt ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Nur so kann die Förderung in vollem Umfang genutzt werden.

Die Fensterrenovierung ist somit nicht nur eine Maßnahme zur Verbesserung des Energieverbrauchs, sondern auch eine Investition in die Zukunft des Hauses. Mit den richtigen Förderungen und einer sorgfältigen Planung ist der Fenstertausch eine lohnenswerte und finanzierbare Sanierungsmaßnahme.

Quellen

  1. Finanztip: Energetische Sanierung – Förderung für Fenster
  2. Renewa: Förderung – Gewerke – Fenster
  3. Energieheld: Fenster – Förderung
  4. Aroundhome: Fenster – Förderung

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