Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden: Förderrichtlinien und Finanzierungsmodelle 2025

Die Sanierung von Wohngebäuden hat sich in den letzten Jahren zu einem zentralen Thema in der Energiepolitik entwickelt. Insbesondere für Eigentümer von Altbauten bieten sich durch verschiedene Förderprogramme finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten an. Die aktuelle Fördersituation ist geprägt durch Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sowie regionale Förderangebote wie das von Nordrhein-Westfalen. Die Zielsetzung dieser Programme ist es, die energetische Effizienz von Immobilien zu steigern, CO₂-Emissionen zu reduzieren und langfristige Sparpotenziale für die Eigentümer zu schaffen.

Diese Übersicht gibt einen umfassenden Einblick in die aktuell geltenden Förderrichtlinien, die jeweiligen Zuschusshöhen, Voraussetzungen und Finanzierungsmodelle. Sie basiert auf aktuellen Informationen bis September 2025 und ist als Orientierungshilfe für Eigentümer, Mieter und Handwerker konzipiert, die sich für die energetische Sanierung ihres Wohngebiets interessieren.

Einzelmaßnahmen und deren Fördersätze

Die Sanierung kann in einzelne Maßnahmen aufgebrochen werden, wobei jede Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramms Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert wird. Diese Förderung wird durch das BAFA verwaltet und betrifft unter anderem die Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecken und Geschossdecken, sowie den Austausch von Fenstern und Türen.

Für die Dämmung der Kellerdecke, beispielsweise durch Einblasverfahren, werden Kosten von 20 bis 30 Euro pro Quadratmeter angenommen, was insgesamt Investitionen von 1.600 bis 2.400 Euro umfassen kann. Der Zuschuss für solche Maßnahmen liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus wird ein Bonus von 5 % gewährt, wenn ein individueller Sanierungsplan (iSFP) erstellt wird. Dieser Bonus ist besonders vorteilhaft, da er in der Summe den Zuschuss auf bis zu 20 % der förderfähigen Kosten erhöht.

Auch der Austausch von Fenstern ist eine häufige Maßnahme. Dreifachverglaste Fenster kosten im Durchschnitt 600 Euro pro Stück, wodurch eine Sanierung mit mindestens acht Fenstern Investitionen von 4.800 Euro und mehr notwendig macht. Für diesen Austausch kann ebenfalls ein Zuschuss von bis zu 20 % beantragt werden, sofern ein iSFP vorliegt.

Ein weiteres Beispiel für eine einzelne Maßnahme ist der Austausch der Heizung durch eine Brennwertheizung. Solche Heizungen kosten zwischen 7.500 und 12.500 Euro. Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen wird der Heizungstausch jedoch nicht über das BAFA, sondern über das KfW-Programm gefördert. Dieses Programm (KfW 458) sieht Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten vor, wobei der Höchstbetrag auf 21.000 Euro begrenzt ist.

Für alle Einzelmaßnahmen gilt, dass Materialkosten, die durch Eigenleistungen abgedeckt werden, ebenfalls förderfähig sind, sofern sie durch Energieeffizienz-Expert:innen oder Fachunternehmer:innen bestätigt werden. Dies ist eine Neuregelung, die seit 2023 gilt und insbesondere für Eigenleistungsbereiche wie Dämmarbeiten oder Fensteraustausch von Vorteil ist.

Komplettsanierung und Effizienzhausstufen

Neben der Förderung einzelner Maßnahmen gibt es auch Programme für die sogenannte Komplettsanierung, bei der mehrere Sanierungsmaßnahmen in Kombination durchgeführt werden. Diese Programme sind besonders attraktiv, da sie höhere Zuschuss- und Konditionen bieten, sofern das Gebäude nach der Sanierung eine Effizienzhausstufe erreicht.

Ein zentrales Programm hierfür ist das Wohngebäude-Kredit 261 der KfW. Dieses Programm ist nicht nur für die energetische Sanierung gedacht, sondern auch für den Kauf eines Effizienzhauses oder die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen. Die Vorteile des KfW 261 liegen in den Konditionen: Je höher die erreichte Effizienzhausstufe nach der Sanierung, desto besser sind die Konditionen, beispielsweise in Form von Tilgungszuschüssen und günstigen Zinsen.

Im Jahr 2025 sieht das Programm KfW 261 folgende Fördersätze vor:

  • Erneuerbare-Energien-Klasse: Zuschuss von bis zu 45 %, mit einem Höchstbetrag von 67.500 Euro.
  • Nachhaltigkeits-Klasse: Zuschuss von bis zu 45 %, mit einem Höchstbetrag von 67.500 Euro.

Die maximale Kreditsumme liegt bei 150.000 Euro, wobei der Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss gewährt wird. Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, muss das Gebäude nach der Sanierung einen bestimmten Effizienzstandard erfüllen, beispielsweise das KfW-Effizienzhaus Standard oder das KfW-Effizienzhaus Plus.

Ein weiterer Vorteil des KfW 261 ist, dass die Förderung nicht nur für den Eigentümer, sondern auch für den Kauf einer frisch sanierten Immobilie verfügbar ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Sanierungsmaßnahmen gesondert ausgewiesen werden.

Steuerminderung als Alternative zur Zuschussförderung

Neben den klassischen Zuschüssen und Krediten gibt es seit einigen Jahren auch die Möglichkeit, die Sanierungskosten durch eine Steuerminderung abzulösen. Diese Option ist besonders attraktiv für Eigentümer, die keine Kredite aufnehmen möchten oder deren Einkommenssituation es nicht zulässt.

Die Steuerminderung beträgt bis zu 20 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren. Der Höchstbetrag pro Gebäude liegt bei 40.000 Euro. Diese Regelung gilt ab 2025 und ist ein Teil der Novellierung der Förderprogramme. Im Gegensatz zu den Zuschüssen von BAFA oder KfW ist diese Steuerminderung nicht an die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans gebunden.

Diese Variante ist besonders für Eigentümer interessant, die langfristig in ihrem Objekt bleiben und die Sanierungskosten über die Steuervergünstigung amortisieren möchten. Allerdings muss beachtet werden, dass die Steuerminderung erst rückwirkend bei der nächsten Steuererklärung greift und nicht wie ein Zuschuss sofort zur Verfügung steht.

Fördervoraussetzungen und Einkommensgrenzen

Ein weiteres zentrales Kriterium für die Inanspruchnahme von Fördergeldern ist der Einkommensstatus der Eigentümer. Insbesondere bei regionalen Förderprogrammen wie dem von Nordrhein-Westfalen gelten klare Einkommensgrenzen, die den Zugang zur Förderung reglementieren.

Im nordrhein-westfälischen Förderprogramm für die Modernisierung von Wohnraum sind zwei Einkommensgruppen definiert: die enge Einkommensgruppe [EK-A] und die erweiterte Einkommensgruppe [EK-B]. Haushalte in der EK-B-Gruppe dürfen bis zu 40 % mehr Einkommen haben, um den Zuschuss zu erhalten. Dies ist insbesondere für Selbstnutzer wichtig, da sie hier strengen Einkommenskontrollen unterliegen.

Die Förderung umfasst die tatsächlich entstandenen Bau- und Baunebenkosten, wobei die Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zu einer Verbesserung der energetischen Effizienz führen. Die Förderung kann sowohl für Mietwohnungen als auch für Eigentumswohnungen und Eigenheime beantragt werden, sofern die Immobilie in Nordrhein-Westfalen liegt.

Vorteile von Planung und Baubegleitung

Ein weiteres Aspekt der Sanierungsförderung betrifft die Kosten für Planung und Baubegleitung. In den aktuellen Programmen von BAFA und KfW ist vorgesehen, dass bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Planung und Baubegleitung gezuschusst werden können. Dies ist insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen mit mehreren Gewerken oder bei Komplexprojekten von Vorteil.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist der Zuschuss auf 5.000 Euro begrenzt, bei Mehrfamilienhäusern auf 2.000 Euro je Wohneinheit. Der Gesamtbetrag der Förderung für Planung und Baubegleitung darf 20.000 Euro nicht überschreiten. Diese Regelung ist besonders relevant für Eigentümer, die sich über die Komplexität der Sanierung nicht sicher sind und fachliche Unterstützung benötigen.

Kombination von Förderungen

Eigentümer können in der Regel mehrere Förderungen kombinieren, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen Programme sind erfüllt. So ist beispielsweise möglich, einen Zuschuss für die Dämmung der Fassade über das BAFA-Programm zu erhalten, während der Heizungstausch über das KfW-Programm gefördert wird. Zudem können Kredite mit Zuschüssen kombiniert werden, um die Finanzierung der Sanierung zu optimieren.

Ein Beispiel hierfür ist das KfW 358-Programm, das Kredite mit günstigen Zinsen und ggf. Zinsvergünstigungen anbietet. Dieses Programm ist insbesondere für Haushalte interessant, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 90.000 Euro beträgt. In Kombination mit einem Zuschuss für einzelne Maßnahmen kann so eine umfassende Finanzierung der Sanierung erreicht werden.

Fördersituation in spezifischen Regionen

Neben den bundesweiten Programmen gibt es auch regionale Förderangebote, die für bestimmte Gebiete gelten. Ein Beispiel hierfür ist das Programm Wirtschaftsnahe Infrastruktur der Nordbank, das sich insbesondere an Gewerbegebietsentwicklungen in bestimmten Landkreisen in Niedersachsen richtet. Obwohl dieses Programm nicht direkt auf die Sanierung von Wohngebäuden abzielt, ist es für Eigentümer in diesen Regionen interessant, da es Investitionen in der Infrastruktur und Erschließung fördert.

Ein weiteres Beispiel ist das Förderprogramm von Nordrhein-Westfalen, das sich explizit an die Modernisierung von Wohnraum richtet. Dieses Programm ist Bestandteil des Wohnraumförderprogramms und seit 2024 in die Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW integriert. Es ist insbesondere für Eigentümer in diesem Bundesland von Interesse, da es spezifische Vorteile für die Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen bietet.

Fazit

Die Sanierung von Wohngebäuden ist in der aktuellen Energiepolitik ein zentrales Thema, das sowohl aus ökologischen als auch aus finanziellen Gründen Vorteile bietet. Durch die verschiedenen Förderprogramme des Bundes, der KfW und regionaler Anbieter wie Nordrhein-Westfalen, können Eigentümer finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten und Steuerminderungen erhalten.

Die Fördersätze reichen von 15 % für Einzelmaßnahmen bis zu 70 % für den Heizungstausch, wobei Kombinationen und Bonusprogramme wie der iSFP-Bonus den Gesamtnutzen erhöhen können. Für Komplettsanierungen sind zusätzliche Vorteile durch die KfW 261-Programme möglich, sofern das Gebäude nach der Sanierung eine Effizienzhausstufe erreicht.

Eigentümer sollten sich daher detailliert über die aktuelle Fördersituation informieren, um die bestmögliche Kombination aus Zuschüssen, Krediten und Steuervorteilen für ihre Sanierungsprojekte zu nutzen. In Kombination mit einer fachlichen Planung und Baubegleitung können so nicht nur Energiekosten gesenkt, sondern auch langfristige Wertsteigerungen und eine bessere Lebensqualität erreicht werden.

Quellen

  1. Aroundhome.de: Energieeffizientes Wohnen – Förderungen
  2. Energieheld.de: Förderung energetischer Sanierung – Altbausanierung
  3. MHKBD.NRW: Förderprogramme – Modernisierung von Wohnraum
  4. Nbank.de: Aktuelle Förderprogramme

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