Renovierung beim Auszug: Pflichten, Rechte und Tipps für Mieter 2024

Einführung

Bei der Beendigung eines Mietverhältnisses stellt sich vielen Mieter:innen die Frage, welche Renovierungsarbeiten sie übernehmen müssen und welche Rechte sie dabei haben. Die Antwort hängt stark von der Formulierung des Mietvertrags, den gesetzlichen Regelungen und dem Zustand der Wohnung ab. In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Vorgaben im Mietrecht überarbeitet, wodurch sich die Pflichten und Erwartungen im Bereich der Schönheitsreparaturen geändert haben.

Die Renovierungspflicht bei Auszug umfasst in der Regel kleinere Arbeiten, die den Zustand der Wohnung auf das Niveau eines „bewohnbaren“ Objekts zurückbringen. Dazu gehören beispielsweise das Streichen von Wänden, Türen und Fenstern, das Ausbessern von Löchern oder das Lackieren von Heizkörpern. Gleichzeitig sind Mieter:innen nicht verpflichtet, die Wohnung in einen „neuen“ Zustand zu versetzen, es sei denn, der Mietvertrag legt dies explizit fest.

Die folgenden Abschnitte klären die rechtlichen Grundlagen, die konkreten Pflichten, die Rolle des Mietvertrags, die Kosten und Tipps für eine effiziente Vorbereitung auf den Auszug.


Rechtliche Grundlagen der Renovierungspflicht

§ 535 BGB und die Pflicht zur Instandhaltung

Die Pflicht zur Instandhaltung einer Mietwohnung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Mieter:innen hingegen sind lediglich verpflichtet, die Wohnung am Ende der Mietzeit in einen „ordnungsgemäßen“ Zustand zurückzugeben, der eine erneute Vermietung ermöglicht.

Schönheitsreparaturen dienen dazu, den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherzustellen. Hierzu zählen typischerweise:
- Streichen von Wänden, Decken und Böden
- Tapezieren oder Kalken
- Lackieren von Türen, Fenstern und Heizkörpern
- Ausbessern von Löchern in Wänden

Es ist jedoch entscheidend, dass der Mietervertrag keine starren Renovierungsklauseln enthält, wie z. B. „alle 5 Jahre müssen die Wände gestrichen werden“. Solche Klauseln wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) als unwirksam angesehen, da sie den Mieter:innen unangemessene Pflichten auferlegen können, bevor der Verschleiß tatsächlich sichtbar ist (Quelle 5).


Welche Renovierungsarbeiten sind zumutbar?

Übliche Schönheitsreparaturen

Die folgenden Arbeiten gelten als für Mieter:innen zumutbare Schönheitsreparaturen:
1. Streichen von Wänden und Decken
- Wände und Decken müssen in neutralen, hellen Farbtönen gestrichen werden.
- Eine „Weiß streichen“-Pflicht wurde mit der Novelle des Mietrechts im Jahr 2024 aufgehoben. Mieter:innen dürfen nun auch Beige, Hellgrau oder andere neutrale Töne wählen (Quelle 4).
2. Lackieren von Türen und Fenstern
- Innentüren sowie die Innenseiten von Außentüren und Fenstern müssen lackiert werden.
3. Anstreichen von Böden und Heizkörpern
- Böden (z. B. Parkett) und Heizkörper müssen in ihren ursprünglichen Farben lackiert oder gestrichen werden.
4. Ausbessern von Löchern
- Kleine Löcher in Wänden müssen mit Spachtelmasse gefüllt und anschließend gestrichen werden.

Nicht zumutbare Arbeiten

Mieter:innen sind nicht verpflichtet, die folgenden Arbeiten durchzuführen, es sei denn, der Mietvertrag legt dies explizit fest:
- Komplette Erneuerung von Bodenbelägen
- Austausch von Sanitärobjekten
- Große Renovierungsarbeiten an Wänden oder Fenstern

Ein entscheidender Punkt ist, dass Mieter:innen keine Kosten für Renovierungen tragen müssen, die über den normalen Verschleiß hinausgehen. Beispielsweise müssen sie keine teuren Reparaturen übernehmen, wenn die Wohnung durch Schimmel oder Wasserrohrbrüche beschädigt wurde.


Der Einfluss des Mietvertrags

Flexible vs. starre Klauseln

Der Inhalt des Mietvertrags ist entscheidend für die Pflichten bei der Renovierung. Starre Klauseln, die z. B. „alle 5 Jahre“ oder „immer“ vorschreiben, sind nicht wirksam (Quelle 5). Dagegen gelten flexible Klauseln, die sich an den tatsächlichen Verschleiß orientieren, als rechtmäßig. Beispiele:
- „Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen nach Bedarf durchzuführen.“
- „Bei Auszug muss die Wohnung in einen Zustand versetzt werden, der der erneuten Vermietung entspricht.“

Wenn der Mietvertrag keine Klauseln zu Schönheitsreparaturen enthält, hat der Mieter:in keine Pflicht, die Wohnung vor dem Auszug zu renovieren. Allerdings gelten Ausnahmen:
- Wenn die Mieter:innen während der Mietzeit die Wände in kräftigen Farben gestrichen haben, müssen diese nach dem Auszug in neutrale Töne umgestrichen werden.
- Wenn die Mieter:innen durch ihre Nutzung Schäden verursacht haben (z. B. durch grobe Unsauberkeit), können sie zur Beseitigung dieser Schäden verpflichtet werden.


Die Bedeutung des Übergabeprotokolls

Sicherheit durch Dokumentation

Ein Übergabeprotokoll ist ein entscheidendes Instrument, um Streitigkeiten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen zu vermeiden. In diesem Protokoll wird der Zustand der Wohnung vor der Abnahme festgehalten. Dazu gehören:
- Die Farbe der Wände und Decken
- Der Zustand von Böden, Fenstern und Türen
- Die Vollständigkeit der Renovierungsarbeiten

Das Protokoll sollte vor Ort gemeinsam mit dem Vermieter:in erstellt werden. Es dient dazu, Unklarheiten zu beseitigen und sicherzustellen, dass die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben wird.

Empfehlungen für Mieter:innen

  • Die Wohnung besenrein übergeben: Keine persönlichen Gegenstände oder Müll zurücklassen.
  • Sichtbare Renovierungsarbeiten dokumentieren: Fotos machen und im Protokoll vermerken.
  • Kritische Stellen vorab besprechen: Wenn der Vermieter:in bestimmte Arbeiten anfordert, die nicht im Mietvertrag stehen, sollte dies vorab geklärt werden.

Kosten und Eigenleistungen

Kostenübersicht für Renovierungsarbeiten

Die Kosten für Schönheitsreparaturen hängen von der Größe der Wohnung und dem Umfang der Arbeiten ab. Eine grobe Schätzung der Kosten pro Quadratmeter lautet:

Arbeitsschritt Kosten pro qm
Vorbereitung und Grundierung 3–5 Euro
Streichen der Wände/Decken 5–10 Euro
Endabnahme und Reinigung 1–3 Euro

Quelle: Quellennummer 4

Vorteile von Eigenleistungen

Mieter:innen können bis zu 50 % der Kosten sparen, wenn sie die Renovierungsarbeiten selbst durchführen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie die Arbeiten fachgerecht ausführen:
- Keine sichtbaren Pinselstriche oder Pinselhaare
- Korrekte Farbtonauswahl (neutrale Töne)
- Vollständige Reinigung vor der Abnahme

Einige Vorteile von Eigenleistungen:
- Flexibilität in der Farbgestaltung
- Kosteneinsparungen
- Kontrolle über die Qualität


Tipps für eine effiziente Vorbereitung

1. Mietvertrag prüfen

  • Überprüfen Sie, ob der Mietvertrag Renovierungsklauseln enthält.
  • Falls ja, prüfen Sie, ob diese Klauseln flexibel oder starre Fristen vorsehen.

2. Zustand der Wohnung dokumentieren

  • Fotodokumentation erstellen, um den Ausgangszustand zu sichern.
  • Vorhandene Schäden oder Verschleißerscheinungen notieren.

3. Materialien und Werkzeuge organisieren

  • Farben, Spachtelmasse und Lacke in neutralen Tönen besorgen.
  • Werkzeuge wie Pinsel, Spachtel und Wasserwaage bereitstellen.

4. Planung und Zeitmanagement

  • Erstellen Sie einen detaillierten Renovierungsplan mit Zeitvorgaben.
  • Schwerpunkte (z. B. Wände, Türen) priorisieren.

5. Kommunikation mit dem Vermieter:in

  • Klarstellen, welche Arbeiten erwartet werden.
  • Bei Unklarheiten vorab Rücksprache halten, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit

Die Renovierungspflicht beim Auszug hängt stark von der Formulierung des Mietvertrags und dem gesetzlichen Rahmen ab. Mieter:innen sind nicht verpflichtet, die Wohnung in einen „neuen“ Zustand zu versetzen, sondern lediglich in einen Zustand, der eine erneute Vermietung ermöglicht. Die im Jahr 2024 in Kraft getretene Novelle des Mietrechts hat klare Regeln geschaffen: Mieter:innen müssen keine Wände zwingend weiß streichen, dürfen aber nur neutrale Töne wählen.

Zur Vermeidung von Streitigkeiten ist es entscheidend, einen klaren Mietvertrag mit flexiblen Klauseln zu haben und einen Übergabeprotokoll zu erstellen. Durch fachgerechte Renovierungsarbeiten und Eigenleistungen können Mieter:innen Kosten sparen und die Abnahme reibungslos gestalten.


Quellen

  1. leben-am-bodensee.de
  2. naehr-immobilien.de
  3. immobilien-journal.de
  4. immofachwelt.de
  5. blauarbeit.de

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