Förderprogramme für energetische Sanierung: Ein umfassender Leitfaden für Hausbesitzer

Einleitung

Die energetische Sanierung von Gebäuden wird in Deutschland durch umfangreiche Förderprogramme unterstützt, die Hausbesitzern erhebliche finanzielle Vorteile bieten können. Seit 2020 haben sich die Fördermöglichkeiten deutlich erweitert und modernisiert. Die Bundesregierung hat unter dem Dach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" alle relevanten Programme zusammengefasst, die nun über die KfW-Förderbank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt werden. Diese Reform ermöglicht eine gebündelte Antragstellung und erleichtert Hausbesitzern den Zugang zu Fördermitteln erheblich. Neben den klassischen Zuschüssen und Krediten mit Tilgungszuschüssen stehen seit 2020 auch Steuererleichterungen für energetische Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung, die über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 40.000 Euro einsparen können.

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen

Grundlagen der Steuerersparnis

Hausbesitzer, die auf KfW- oder BAFA-Förderungen verzichten möchten, haben seit 2020 die Möglichkeit, die Kosten für energetische Sanierungen steuerlich geltend zu machen. Diese Regelung gilt ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist, gerechnet vom Beginn seiner Herstellung an. Die energetischen Maßnahmen müssen zu einer Verbesserung des Energiestandards führen und von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Die Steuerersparnis erstreckt sich über drei Jahre und ermöglicht eine Gesamteinsparung von 20 Prozent der investierten Sanierungskosten, maximal jedoch 40.000 Euro.

Höhe der Steuerersparnis

Die Aufteilung der Steuererleichterung erfolgt nach einem festgelegten Schema über drei Jahre hinweg. Bei einer maximalen Investitionssumme von 200.000 Euro können Hausbesitzer folgende Abzugsbeträge geltend machen: Im ersten Jahr sind 7 Prozent der Investitionssumme, im zweiten Jahr ebenfalls 7 Prozent und im dritten Jahr 6 Prozent der Investitionssumme steuerlich absetzbar. Bei voller Ausschöpfung der maximalen Investitionssumme ergibt sich eine Gesamteinsparung von 40.000 Euro, was einer durchschnittlichen jährlichen Ersparnis von etwa 13.333 Euro entspricht.

Förderfähige Maßnahmen und Bedingungen

Die steuerliche Förderung umfasst eine Vielzahl energetischer Maßnahmen, die sowohl einzeln als auch in Kombination durchgeführt werden können. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen die Wärmedämmung von Fassaden, Wänden, Dächern oder Decken, der Austausch von Fenstern oder Haustüren, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, die Modernisierung einer Heizung oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie der Einbau smarter Technik zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Die Durchführung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, da Eigenleistungen nicht förderfähig sind. Der Antrag für die steuerliche Förderung erfolgt über die Einkommensteuererklärung, wobei Rechnungen und Fachunternehmererklärungen beigefügt werden müssen.

Zeitliche Begrenzung und Fristen

Die steuerliche Förderung greift für Renovierungsmaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen wurden. Die Sanierung muss spätestens zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein. Die Förderung wird direkt von der Steuerschuld des Hausbesitzers abgezogen und mindert entsprechend die Einkommensteuerschuld.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Struktur und Trägerschaft der BEG

Die BEG fasst alle relevanten Förderprogramme des Bundes für Sanierungen unter einem gemeinsamen Dach zusammen und ermöglicht dadurch eine einfachere, gebündelte Antragstellung. Träger der Programme sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Verantwortlichkeiten zwischen diesen beiden Institutionen sind klar aufgeteilt: Während die KfW für die Förderung der energieeffizienten Komplettsanierung von Gebäuden zuständig ist, übernimmt die BAFA die Förderung der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und der Errichtung, des Umbaus und der Erweiterung eines Gebäudenetzes. Zusätzlich verwaltet die BAFA die Förderung für Energieberatungen.

Programmeinteilung der BEG

Die BEG wird in drei verschiedene Programme unterteilt, die jeweils spezifische Anwendungsbereiche abdecken. Die BEG WG (Wohngebäude) gilt für Wohngebäude, die neu gebaut und voll saniert werden. Die BEG EM (Einzelmaßnahmen) fokussiert sich auf Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, während die BEG NWG (Nichtwohngebäude) alle Nichtwohngebäude umfasst. Jedes Programm bietet entweder einen reinen Zuschuss, der über die BAFA beantragt werden kann, oder eine Kreditvariante mit Tilgungszuschuss, die über die KfW-Förderbank beantragt wird. Die Kreditvariante empfiehlt sich insbesondere für Hausbesitzer, die eine Finanzierung benötigen.

Fachplanung und Baubegleitung

Ein wichtiger Bestandteil der BEG-Programme ist die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experten. Diese wird in den jeweiligen Programmen mitbeantragt und durch einen zusätzlichen Kreditbetrag beziehungsweise Zuschuss gefördert. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten wird ein Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt, maximal jedoch 4.000 Euro.

Förderung für Komplettsanierungen

Höchstförderung bei Komplettsanierungen

Bei Komplettsanierungen können Hausbesitzer erhebliche Förderbeträge erhalten, die je nach Energiestandard und Gebäudetyp variieren. Für klimafreundliche Heizanlagen stehen Zuschüsse von bis zu 70 Prozent zur Verfügung. Die Sanierung von Dach, Fenstern und Dämmung wird mit bis zu 20 Prozent gefördert, während die Komplettsanierung einer Immobilie Zuschüsse von bis zu 45 Prozent ermöglicht. Zusätzlich werden die Kosten für Energieberater gefördert.

KfW-Effizienzhäuser und Tilgungszuschüsse

Für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus stehen über die KfW-Förderbank zinsgünstige Kredite mit attraktiven Tilgungszuschüssen zur Verfügung. Bei voller Ausschöpfung des Kreditrahmens von 120.000 Euro sind folgende Tilgungszuschüsse möglich: Für ein KfW-Effizienzhaus 55 bis zu 48.000 Euro je Wohneinheit, für ein KfW-Effizienzhaus 70 bis zu 42.000 Euro je Wohneinheit, für ein KfW-Effizienzhaus 85 bis zu 36.000 Euro je Wohneinheit und für ein KfW-Effizienzhaus Denkmal bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit.

Verpflichtende Expertenberatung

Bei der Beantragung von Fördergeldern für ein KfW-Effizienzhaus 55 oder für denkmalgeschützte Häuser ist die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen zwingend vorgeschrieben. In allen anderen Fällen der energetischen Sanierung steht es dem Bauherren frei, ob er Expertenrat einholt. Die Kosten für diese Beratung werden mit einem Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 Euro gefördert.

Förderung von Einzelmaßnahmen

Veränderungen in der Einzelmaßnahmenförderung 2025

Im Gegensatz zur Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus gibt es für Einzelmaßnahmen seit 2025 nur noch Tilgungszuschüsse bei der BAFA, da die Kreditvariante der KfW eingestellt wurde. Der jeweilige Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro, was maximal 12.000 Euro Zuschuss bedeutet. Zu den geförderten Maßnahmen zählen das Dämmen von Dächern, Wänden, Decken und Kellern, der Austausch von Fenstern, eine neue Lüftungsanlage, Sonnenschutzeinrichtungen oder digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung.

Änderungen bei Heizungsförderung und Solaranlagen

Im Bereich der Heizung wird jegliche Förderung von gasbetriebenen Heizungsanlagen gestrichen, stattdessen kommt ein neuer Austauschbonus für Heizungen hinzu. Für Solaranlagen wurde der Fördersatz von bisher 35 Prozent auf 25 Prozent reduziert. Auch bei anderen Einzelmaßnahmen wurde gekürzt: Beim Fenstertausch lag der Fördersatz bisher bei bis zu 25 Prozent und wurde auf maximal 20 Prozent reduziert. Renovierer erhalten daher nur noch maximal 12.000 Euro Zuschuss, statt zuvor bis zu 15.000 Euro für einen Fensteraustausch.

Energieberatung und ihre Förderung

Erhöhung der Beratungsförderung

Hausbesitzer, die eine energetische Sanierung planen, erhalten seit einer Reform deutlich mehr Zuschüsse für die Gebäudeenergieberatung. Der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus ist von 800 Euro auf 1.300 Euro gestiegen. Für eine Vor-Ort-Energieberatung gibt es nun 500 Euro mehr Förderung als zuvor. Diese Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausbezahlt.

Bedeutung der Energieberatung

Die Energieberatung ist für Hausbesitzer von großer Bedeutung, da sie sicherstellt, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen werden und diese vernünftig aufeinander abgestimmt sind. Ziel ist es, am Ende Geld und Energie zu sparen. Wer Förderungen der KfW Förderbank erhalten möchte, muss zwangsweise eine Energieberatung durchführen, da diese Voraussetzung für den Erhalt eines zinsgünstigen Kredits beziehungsweise eines Zuschusses im Rahmen einer Förderung ist.

Spezielle Förderprogramme und Boni

WPB-Bonus für Worst-Performing-Buildings

Ein besonderer Förderbonus in Höhe von 10 Prozent wird für Worst-Performing-Buildings gewährt, also für die 25 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude in Deutschland. Dieser Bonus kommt zusätzlich zu den bereits genannten Förderbeträgen hinzu und soll Eigentümer von besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden zu einer energetischen Modernisierung motivieren.

NT-Ready-Anforderungen

Alle Effizienzhäuser müssen NT-ready sein, was bedeutet, dass sie niedertemperaturfähig sein müssen. Dies bedeutet konkret, dass Vorlauftemperaturen von maximal 55 Grad Celsius benötigt werden. Diese Anforderung stellt sicher, dass die modernisierten Gebäude mit modernen, energieeffizienten Heizsystemen betrieben werden können, die bei niedrigeren Temperaturen arbeiten und dadurch weniger Energie verbrauchen.

Weitere Förderbereiche

Barrierefreier Umbau und Einbruchschutz

Ein zweiter Förderschwerpunkt liegt auf dem barrierefreien Umbau und dem Einbruchschutz. Diese Maßnahmen werden häufig als Einzelmaßnahmen über die BAFA gefördert und ermöglichen es Hausbesitzern, ihre Immobilie nicht nur energetisch zu modernisieren, sondern auch Komfort und Sicherheit zu verbessern.

Neubauförderung mit QNG-Siegel

Auch beim Neubau können Bauherren von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Seit dem 28. Juli 2022 gibt es im Bereich Neubau nur noch Förderungen für Gebäude, die das QNG-Siegel (Qualitätssiegel für Nachhaltige Gebäude) tragen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur wirklich nachhaltige Neubauten gefördert werden und setzt einen wichtigen Impuls für die Entwicklung umweltfreundlicher Baustandards.

Antragstellung und praktische Hinweise

Fristen und Zeitplanung

Hausbesitzer sollten bei der Planung ihrer energetischen Sanierung die verschiedenen Fristen und Zeitpläne berücksichtigen. Die steuerliche Förderung muss bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein, während die BEG-Programme kontinuierlich verfügbar sind. Bei der Antragstellung über die KfW sollte das Programm "Energieeffizient Sanieren – Kredit" besonders beachtet werden, da es seit dem 24. Januar 2020 einen erhöhten Kreditrahmen von bis zu 120.000 Euro bietet.

Kombination verschiedener Förderprogramme

Es ist möglich, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren, allerdings müssen die Anträge entsprechend der Zuständigkeiten gestellt werden. Während die KfW für Komplettsanierungen und Kredite mit Tilgungszuschüssen zuständig ist, übernimmt die BAFA die Einzelmaßnahmen und Beratungsförderungen. Hausbesitzer sollten sich im Vorfeld gut informieren und möglicherweise eine Energieberatung in Anspruch nehmen, um die optimale Förderstrategie zu entwickeln.

Ausblick und Entwicklungen

Kontinuierliche Anpassung der Förderprogramme

Die Förderprogramme für energetische Sanierungen werden kontinuierlich an die aktuellen energiepolitischen Ziele und technologischen Entwicklungen angepasst. Die Zusammenführung unter dem BEG-Dach hat bereits zu einer deutlichen Vereinfachung der Antragstellung geführt und die Transparenz der Förderlandschaft verbessert. Hausbesitzer sollten regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informiert bleiben, um von neuen Fördermöglichkeiten zu profitieren.

Nachhaltigkeit als Leitprinzip

Die Förderpolitik zeigt deutlich, dass Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zentrale Leitprinzipien darstellen. Die Erhöhung der Anforderungen, wie die NT-Ready-Verpflichtung und die QNG-Siegel-Pflicht im Neubau, unterstreichen das Bestreben, langfristig nachhaltige Lösungen zu fördern. Hausbesitzer, die jetzt in energetische Sanierungsmaßnahmen investieren, positionieren sich nicht nur finanziell günstig, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Fazit

Die Förderlandschaft für energetische Sanierungen in Deutschland bietet Hausbesitzern vielfältige Möglichkeiten, ihre Modernisierungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Von der steuerlichen Förderung über die BEG-Programme bis hin zu speziellen Boni für Worst-Performing-Buildings stehen umfangreiche Förderinstrumente zur Verfügung, die je nach Vorhaben und Gebäudetyp genutzt werden können. Die maximale Steuerersparnis von 40.000 Euro über drei Jahre, Tilgungszuschüsse von bis zu 48.000 Euro bei Komplettsanierungen oder Zuschüsse von bis zu 70 Prozent bei klimafreundlichen Heizungen zeigen das erhebliche Einsparpotenzial für Hausbesitzer. Entscheidend für den Erfolg ist die sorgfältige Planung, die Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen und Fristen sowie die professionelle Beratung durch Energie-Experten. Angesichts der kontinuierlichen Anpassung der Förderprogramme und der klaren Ausrichtung auf Nachhaltigkeit sollten Hausbesitzer zeitnah handeln und die aktuellen Fördermöglichkeiten nutzen, um sowohl finanzielle Vorteile zu realieren als auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Quellen

  1. Bau-Welt: Förderung Sanierung
  2. Wüstenrot: Förderung energetische Sanierung

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