Die Renovierung einer Immobilie vor Abschluss des Kaufvertrags ist für viele Käufer eine attraktive Möglichkeit, frühzeitig in ihr zukünftiges Zuhause einzuziehen oder Renovierungsarbeiten bereits vor der Übergabe zu starten. Gleichzeitig birgt diese Vorgehensweise jedoch rechtliche und finanzielle Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen. In diesem Artikel wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, steuerrechtlichen Regelungen und praktischen Erfahrungen gezeigt, ob und wie eine Renovierung vor der vollständigen Kaufpreiszahlung durchgeführt werden kann – und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Rechtliche Grundlagen: Wann darf mit der Renovierung begonnen werden?
Der grundlegende Rechtsgrundsatz besagt: Der Käufer wird erst Eigentümer der Immobilie, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleibt das Objekt im Eigentum des Verkäufers. Nach den Angaben der Finanzfrage-Plattform (Quelle 1) ist der Kauf erst dann perfekt, wenn diese Eintragung erfolgt ist, und der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Notartermin gezahlt wird. Davor ist es grundsätzlich nicht zulässig, umfassende Renovierungsarbeiten am Objekt durchzuführen.
Auch aus einer anderen Quelle (Quelle 3) geht hervor, dass Renovierungen meist erst nach Schlüsselübergabe und vollständiger Kaufpreiszahlung beginnen. Dies liegt daran, dass bis zur vollständigen Vertragsabwicklung beide Parteien – Käufer und Verkäufer – das Recht haben, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Eine vorzeitige Renovierung würde den Verkäufer möglicherweise in einer unangemessenen finanziellen oder baulichen Situation zurücklassen, falls der Käufer doch nicht zahlen kann oder von der Vereinbarung zurücktritt.
Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur möglich, wenn beide Parteien vorab schriftlich eine Vereinbarung getroffen haben, die den Beginn von Renovierungsarbeiten vor Kaufpreiszahlung oder Schlüsselübergabe erlaubt. Solch eine Klausel kann im Kaufvertrag festgelegt werden und müsste inhaltlich klar regeln, welche Arten von Arbeiten erlaubt sind und unter welchen Umständen sie durchgeführt werden dürfen. Ein Notar kann bei der Erstellung solcher Klauseln hilfreich sein (Quelle 3).
In der Praxis kann es vorkommen, dass der Verkäufer mündlich den Käufer autorisiert, mit Renovierungsarbeiten zu beginnen – beispielsweise durch Übergabe eines Schlüssels und Erwähnung der Absicht, Renovierungen durchzuführen. Solche mündlichen Vereinbarungen sind jedoch rechtlich nicht bindend und können von einer Partei jederzeit widerrufen werden. Ein solcher Fall wird in Quelle 1 beschrieben, wo ein Käufer mündlich den Auftrag bekam, Renovierungsarbeiten durchzuführen, die der Verkäufer später jedoch rückgängig machte. Der Käufer hat in diesem Fall keine gesicherten Rechte, sofern keine schriftliche Vereinbarung besteht.
Risiken für den Käufer: Was passiert, wenn die Renovierung nicht genehmigt ist?
Falls ein Käufer ohne schriftliche Vereinbarung Renovierungsarbeiten durchführt, kann er in mehrfacher Hinsicht in Schwierigkeiten geraten:
Vertragsverletzung: Ohne Genehmigung im Kaufvertrag kann der Käufer als Vertragsverletzer angesehen werden. Der Verkäufer kann auf Schadensersatz klagen, falls Renovierungsarbeiten dem Verkäufer Kosten entstehen oder das Objekt unbrauchbar gemacht wird.
Verlust der Investition: Falls der Käufer die Renovierungsarbeiten selbst finanziert und der Verkäufer den Vertrag rückgängig macht, kann der Käufer keine Kostenerstattung verlangen. Die Renovierungsarbeiten sind dann auf eigenes Risiko durchgeführt worden.
Rechtsunsicherheit: Mündliche Vereinbarungen bieten keinen rechtlichen Schutz. Sollte es zu einer Streitigkeit kommen, ist es für den Käufer schwer, nachzuweisen, dass der Verkäufer die Arbeiten genehmigt hat.
Daher ist es entscheidend, dass alle Renovierungsarbeiten, die vor der vollständigen Kaufpreiszahlung durchgeführt werden, schriftlich geregelt sind. Eine klare, notariell begleitete Regelung im Kaufvertrag ist der sicherste Weg, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Steuerliche Aspekte: Wie können Renovierungsarbeiten vor Kauf steuerlich vorteilhaft genutzt werden?
Die steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungsarbeiten hängt stark davon ab, zu welchem Zeitpunkt diese durchgeführt werden und in welchem Verhältnis sie zur späteren Nutzung der Immobilie stehen.
1. Renovierungen vor dem Kauf: Steuerlicher Vorteil möglich?
Laut Rechtsanwalt Sebastian Braun (Quelle 2) hängt die steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungsarbeiten davon ab, ob sie als Werbungskosten oder als Anschaffungskosten gelten. Wenn Renovierungen vor dem Kauf durchgeführt werden und der Käufer später die Immobilie zur Erzielung von Einkünften nutzt (z. B. als Vermieter), können diese Kosten in bestimmten Fällen steuerlich abgesetzt werden.
Ein entscheidender Faktor ist die 15-%-Regel: Renovierungen, die mehr als 15 % der Anschaffungskosten betragen, gelten als Anschaffungskosten und sind nicht sofort steuerlich absetzbar, sondern müssen über die übliche Abschreibungsdauer (meist 50 Jahre bei Gebäuden) verteilt werden. Wenn Renovierungen unter 15 % liegen, können sie in der Regel als Werbungskosten sofort geltend gemacht werden.
2. Frühere Renovierungen können steuerlich vorteilhaft sein
Ein weiterer Aspekt ist die Zeit, in der die Renovierungen durchgeführt werden. Laut einer Rechtsprechung (Quelle 4), können Renovierungsarbeiten, die vor der Übergabe eines Mehrfamilienhauses durchgeführt werden und nicht als Anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten, vollständig und sofort steuerlich abgesetzt werden. Dies ist insbesondere für Immobilieninvestoren interessant, da sie so die Anschaffungsnebenkosten optimieren können, ohne auf die 50-jährige Abschreibungsdauer zurückgreifen zu müssen.
Ein Beispiel aus Quelle 5 verdeutlicht dies: Ein Steuerpflichtiger kauft ein Einfamilienhaus und führt Renovierungsarbeiten durch. Wäre die Renovierung vor dem 31.1.2021 (also vor Eintragung des Eigentümers) durchgeführt worden, wäre der Abzug der Kosten sofort möglich. Wurde die Renovierung danach durchgeführt, gelten die Kosten als Anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen über die Abschreibungsdauer verteilt werden.
Ein weiterer Faktor ist die Grunderwerbssteuer, die bei Renovierungen vor Kauf entstehen kann. Wenn Renovierungen so umfangreich sind, dass sie zur Erhöhung des Kaufpreises führen, kann dies zu einer höheren Grunderwerbssteuer führen.
Praktische Tipps für Käufer: Wie kann man sicher vorgehen?
Um Renovierungen vor Kaufpreiszahlung erfolgreich und risikolos durchzuführen, gibt es einige wichtige praktische Tipps, die auf der Grundlage der verfügbaren Informationen abgeleitet werden können:
Schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag: Alle Renovierungsarbeiten, die vor der Übergabe durchgeführt werden sollen, müssen schriftlich festgelegt sein. Eine klare Klausel im Kaufvertrag schützt beide Parteien vor Missverständnissen.
Notar hinzuziehen: Ein Notar kann bei der Erstellung und Prüfung solcher Klauseln helfen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Kostenkalkulation vornehmen: Beide Parteien sollten klar regeln, wer für welche Renovierungsarbeiten finanziell verantwortlich ist. Bei Kostenübernahme durch den Käufer sollte sichergestellt sein, dass die Kosten bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags nicht verloren gehen.
Renovierungsmaßnahmen begrenzen: Große bauliche Veränderungen, wie Dachdämmung oder Heizungstausch, sollten nach Abschluss des Vertrags durchgeführt werden. Kleine Renovierungen (z. B. Tapeten wechseln) sind hingegen in der Regel weniger riskant.
Steuerliche Planung: Falls die Immobilie später zur Einkommenserzielung genutzt wird, ist es sinnvoll, die Renovierungsarbeiten so zu planen, dass sie entweder unter die 15-%-Grenze bleiben oder als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.
Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Ein weiterer Aspekt, der bei der Planung von Renovierungen zu berücksichtigen ist, ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Laut Quelle 3 ist der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe verpflichtet, bestimmte Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Energieeffizienz zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise:
- Dämmung von Dach, Keller und Außenwänden
- Austausch der Heizung
- Modernisierung der Fenster
Diese Maßnahmen können durch Förderprogramme unterstützt werden, was die Kosten erheblich reduzieren kann. Es ist daher wichtig, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, um die Fristen einzuhalten und Bußgelder zu vermeiden.
Fazit
Die Renovierung einer Immobilie vor der vollständigen Kaufpreiszahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bringt aber zahlreiche rechtliche, finanzielle und steuerliche Risiken mit sich. Ohne klare, schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag ist es nicht zulässig, umfangreiche Arbeiten durchzuführen. Ein mündliches Einverständnis des Verkäufers bietet keinen rechtlichen Schutz und kann in Streitigkeiten führen.
Steuerlich gesehen können Renovierungsarbeiten vor dem Kauf in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, insbesondere wenn sie unter die 15-%-Grenze bleiben oder nicht als Anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten. Es ist daher wichtig, frühzeitig mit einem Steuerberater zu sprechen und die steuerliche Planung vorzunehmen.
Abschließend ist zu sagen: Eine sorgfältige, rechtlich abgesicherte Planung ist entscheidend, um Renovierungsarbeiten vor Kaufpreiszahlung erfolgreich durchzuführen. Nur so kann man rechtliche Streitigkeiten vermeiden und steuerliche Vorteile nutzen.
Quellen
- Finanzfrage.net – Renovierung vor Kaufpreiszahlung
- Frage zu Anwalt – Renovierungskosten vor Verkauf steuerlich absetzbar?
- Lexicanum – Ab wann darf ich nach Hauskauf renovieren?
- Kanzlei Kes – Steuerliche Vorteile von Renovierungen vor Immobilienkauf
- Ehlers & Schäfer – Immobilienkauf mit Renovierungsbedarf