Die Renovierung einer bestehenden Wohnung kann nicht nur den Wohnkomfort steigern, sondern auch die Energieeffizienz verbessern und den Wert der Immobilie erhöhen. Für viele Hausherren ist der finanzielle Aspekt jedoch eine große Hürde. Hier können Wohnungsbauförderungen eine wertvolle Unterstützung bieten. Die Bundesregierung und die einzelnen Bundesländer bieten zahlreiche Förderprogramme an, die Renovierungsmaßnahmen finanziell entlasten können.
Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Förderungen für Renovierungen näher erläutert, die Voraussetzungen detailliert beschrieben, und konkrete Beispiele für regionale sowie nationale Förderprogramme gegeben. Ziel ist es, eine umfassende Übersicht zu schaffen, die Bauherren und Renovierer bei der Planung und Finanzierung ihrer Projekte unterstützt.
Was sind Wohnungsbauförderungen für Renovierungen?
Wohnungsbauförderungen sind staatliche Unterstützungen, die in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen vergeben werden. Sie sind für verschiedene Arten von Baumaßnahmen gedacht, darunter auch Renovierungen. Im Kontext der Renovierung können beispielsweise Modernisierungsarbeiten, barrierefreie Umbaumaßnahmen oder energetische Sanierungen gefördert werden.
Die Vorteile solcher Förderungen liegen auf der Hand: sie senken die Finanzierungskosten, ermöglichen Investitionen, die ohne staatliche Unterstützung nicht machbar wären, und tragen dazu bei, den Immobilienbestand langfristig zu erhalten. Zudem werden oft Zielgruppen wie Familien, Senioren oder Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.
Arten und Formen der Förderungen
1. Zinsgünstige Darlehen
Eine der häufigsten Formen der Wohnungsbauförderung für Renovierungen ist das zinsgünstige Darlehen. Diese Darlehen werden oft über die KfW-Bank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, vergeben, oder durch regionale Förderbanken wie die NBank in Niedersachsen oder die IFB Hamburg. Sie zeichnen sich durch niedrige Zinssätze und oft langfristige Tilgungsfristen aus.
Ein Beispiel ist das Eigenheimdarlehen der IFB Hamburg, das den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Immobilien unterstützt. Bei Renovierungen können solche Darlehen auch zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen genutzt werden, insbesondere wenn diese energetisch oder barrierefrei ausgerichtet sind.
2. Zuschüsse
Zuschüsse sind in der Regel nicht rückzahlbar und daher besonders attraktiv. Sie werden oft für spezifische Maßnahmen wie den barrierefreien Umbau oder die energetische Sanierung vergeben. In einigen Fällen ist der Zuschuss auch mit einem zinsgünstigen Darlehen kombinierbar, um die Finanzierung weiter zu erleichtern.
Ein bekanntes Programm ist der Zuschuss „Barrierefreier Umbau“, der von der IFB Hamburg angeboten wird. Dieser Zuschuss kann bis zu einer Höhe von 30.000 Euro vergeben werden, wobei für bestimmte Maßnahmen wie den Badumbau bis zu 5.500 Euro und für den Küchenumbau bis zu 6.500 Euro zur Verfügung stehen.
3. Regionale Förderprogramme
Neben den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer eigene Förderungen an, die auf regionale Bedarfe abgestimmt sind. So bietet beispielsweise Niedersachsen mit der NBank ein Förderprogramm für den „Energetisch hochwertigen Mietwohnungsneubau“, das auch für Renovierungsarbeiten in bestehenden Gebäuden in Frage kommt.
Im Saarland wird die Wohnungsbauförderung für den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem zinsgünstigen Kredit verknüpft. Bei Renovierungen können solche Programme ebenfalls genutzt werden, sofern die Maßnahmen den Voraussetzungen entsprechen.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Die Voraussetzungen für die Beantragung von Wohnungsbauförderungen sind je nach Programm unterschiedlich. Im Folgenden werden einige zentrale Kriterien vorgestellt, die häufig bei Renovierungsmaßnahmen eine Rolle spielen.
1. Einkommensgrenzen
Die meisten Förderprogramme legen Einkommensgrenzen fest, um sicherzustellen, dass die Förderung Haushalten mit begrenztem finanziellen Spielraum zugutekommt. Beispielsweise darf bei einer Wohnungsbauförderung des Saarlandes ein Alleinstehender ein Jahreseinkommen von maximal 22.500 Euro nicht überschreiten. Bei einem Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei 34.500 Euro.
Diese Einkommensgrenzen sind bei zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen identisch und stellen sicher, dass die Förderung in erster Linie für Haushalte mit finanziellen Engpässen genutzt wird.
2. Eigenleistung
Ein weiteres zentrales Kriterium ist die Eigenleistung, die der Bauherr einbringen muss. Diese beträgt in der Regel mindestens 20 % der Gesamtkosten des Vorhabens. Eigenleistung kann sowohl in Form von Eigenkapital als auch durch selbst geleistete Arbeiten mit fachlicher Erfahrung erbracht werden.
Diese Regelung ist vor allem bei Renovierungsmaßnahmen wichtig, da sie sicherstellt, dass der Bauherr eine gewisse Verpflichtung gegenüber dem Projekt hat und nicht ausschließlich auf staatliche Unterstützung zurückgreift.
3. Förderfähige Maßnahmen
Nicht jede Renovierung ist förderfähig. Die förderfähigen Maßnahmen sind in den jeweiligen Programmen detailliert definiert. Typische Beispiele sind:
- Energetische Sanierungen: Dämmung, Austausch von Fenstern oder Heizsysteme.
- Barrierefreie Umbaumaßnahmen: Anbau von Rampen, Einbau von Liftanlagen oder Anpassungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.
- Modernisierungen: Sanierung von Bädern, Küchen oder Elektroinstallationen.
Einige Programme, wie der Zuschuss „Barrierefreier Umbau“, legen zudem maximale Kosten pro Maßnahme fest. So können beispielsweise bis zu 6.500 Euro für Küchenumbauten und bis zu 5.500 Euro für Bäderumbauten gefördert werden.
4. Wohnflächengrenzen
Einige Förderprogramme legen auch Wohnflächengrenzen fest. So darf beispielsweise bei einer Förderung des Saarlandes für den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum die Wohnfläche bei Einfamilienhäusern nicht mehr als 156 m² betragen. Bei Zweifamilienhäusern liegt die Grenze bei 240 m².
Auch bei Renovierungen können solche Grenzen eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um den Ausbau oder die Erweiterung bestehender Wohnflächen geht. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen in die Förderkriterien passen.
5. Nicht begonnene Bauarbeiten
Einige Förderprogramme erfordern, dass die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben. Dies ist vor allem bei Bauförderungen für den Neubau oder den Ausbau von Wohneigentum üblich. Bei Renovierungen kann dies jedoch eine Herausforderung darstellen, da bereits laufende Arbeiten nicht gefördert werden dürfen.
Konkrete Beispiele für Renovierungs-Förderungen
1. „Barrierefreier Umbau“ – IFB Hamburg
Dieses Programm der IFB Hamburg fördert den rollstuhl- und altersgerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Förderfähig sind Maßnahmen wie:
- Anbau von Rampen
- Einbau von Liftanlagen
- Umbau von Bädern und Küchen
- Anpassungen an Treppen
Der Zuschuss kann bis zu 30.000 Euro betragen, wobei für bestimmte Maßnahmen maximale Förderhöhen gelten. Zudem ist der Zuschuss mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
2. „Eigentumsförderung“ – NBank Niedersachsen
Die NBank Niedersachsen bietet ein Förderprogramm für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Bei Renovierungsmaßnahmen kann dieses Programm genutzt werden, insbesondere wenn energetische oder barrierefreie Aspekte berücksichtigt werden.
Die Voraussetzungen umfassen Einkommensgrenzen, eine Mindest-Eigenleistung von 20 % und die Einhaltung der Wohnflächengrenzen. Die Förderung wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens vergeben.
3. „Bayerisches Wohnungsbauprogramm“
Das Freistaat Bayern bietet über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) zinsgünstige Darlehen an, die auch für Renovierungsmaßnahmen genutzt werden können. Bei Modernisierungsarbeiten, die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung entsprechen, kann zudem ein Zuschuss gewährt werden.
4. „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“
Ein weiteres Beispiel ist das Programm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“, das energetische Sanierungsmaßnahmen fördert. Dazu gehören Dämmungen, Heizungswechsel und Austausch von Fenstern. Dieses Programm ist vor allem für Haushalte gedacht, die bestehende Wohngebäude energetisch optimieren möchten.
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Beantragung einer Wohnungsbauförderung für Renovierungsmaßnahmen erfolgt in der Regel über die zuständige Förderbank oder Behörde. Im Einzelfall kann die Beantragung über die KfW, über eine regionale Förderbank wie die NBank oder die IFB Hamburg oder direkt über das zuständige Bundesland erfolgen.
Die notwendigen Unterlagen umfassen in der Regel:
- Nachweis über das Einkommen
- Bauplanung oder Renovierungspläne
- Nachweis der Eigenleistung
- Detaillierte Kostenaufstellung der Maßnahmen
Es ist wichtig, dass die Maßnahmen bereits konkret geplant sind und in der Bauplanung abgebildet sind. In einigen Fällen ist auch ein Gutachten oder eine Planung durch einen Architekten oder Energieberater erforderlich.
Fazit
Wohnungsbauförderungen für Renovierungen können eine wertvolle Unterstützung bei der Sanierung und Modernisierung bestehender Wohnimmobilien sein. Sie ermöglichen es, energetische, barrierefreie oder einfach allgemeine Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die ohne staatliche Unterstützung oft nicht finanziell machbar wären.
Es gibt verschiedene Arten von Förderungen – zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder Kombinationen beider Formen – die je nach Bundesland und Zielgruppe unterschiedlich ausgestaltet sind. Wichtig ist, die Voraussetzungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass das geplante Vorhaben förderfähig ist.
Durch die Nutzung staatlicher Förderprogramme kann die Renovierung einer Wohnung nicht nur finanziell entlastet werden, sondern auch langfristig in den Wert und Komfort der Immobilie investiert werden. Bauherren und Renovierer sollten daher frühzeitig recherchieren, welche Förderungen für sie in Frage kommen und wie sie diese optimal nutzen können.