Staatliche Förderung für die Haussanierung: Möglichkeiten, Voraussetzungen und Finanzierung

Die Sanierung von Immobilien, insbesondere von Altbauten, ist nicht nur eine Herausforderung in Sachen Planung und Technik, sondern bietet auch Chancen, um staatliche Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. In Zeiten steigender Energiekosten und wachsender Klimaschutzbemühungen rücken energetische Sanierungsmaßnahmen in den Mittelpunkt. Die Bundesregierung und einzelne Bundesländer bieten hierfür zahlreiche Förderangebote an, die Eigentümer finanziell entlasten können.

In diesem Artikel wird ein Überblick über die staatlichen Förderungen gegeben, wobei der Fokus auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), der KfW-Förderung sowie weiteren regionalen Unterstützungsmaßnahmen liegt. Dabei werden die Voraussetzungen, Förderhöhen und Verfahren zum Beantragen der Unterstützung erläutert. Zudem werden typische Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten im Kontext der Förderung dargestellt.

Energetische Sanierung: Wichtige Grundlage für Förderung

Energetische Sanierungen sind die zentralen Anreize staatlicher Förderprogramme. Diese umfassen Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Hauses reduzieren und gleichzeitig die Energieeffizienz erhöhen. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Fassaden, Dächern und Kellerdecken, der Einbau von Energiesparfenstern, der Wechsel auf eine moderne Heizungsanlage sowie die Integration erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen.

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren mehrere Novellen der Förderprogramme durchgeführt, wobei sich die Struktur und die Höhe der Förderbeträge deutlich verändert haben. So wurde zum 1. Januar 2024 eine Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen, die sowohl die Finanzierung als auch die Voraussetzungen für die Maßnahmen betreffen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG ist das zentrale staatliche Förderinstrument für energetische Sanierungen in bestehenden Gebäuden. Sie wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und gliedert sich in verschiedene Teilprogramme. Die Förderung wird sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen angeboten.

Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen beziehen sich auf spezifische Sanierungsarbeiten, die unabhängig voneinander durchgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Dämmung an der Fassade
  • Dämmung der Dach- oder Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern oder Türen
  • Modernisierung der Heizungsanlage
  • Installation erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen

Jede dieser Maßnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Maßnahme und den erreichten Energieeffizienz-Verbesserungen ab. So kann beispielsweise die Sanierung der Heizungsanlage mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent, bei Verwendung von Wärmepumpen sogar bis zu 70 Prozent, gefördert werden.

Die Beantragung erfolgt über das BAFA, wobei die notwendigen Formulare und detaillierte Informationen online abrufbar sind.

Komplettsanierung

Bei einer Komplettsanierung geht es darum, das Gebäude insgesamt energetisch zu optimieren. Ziel ist es, einen Effizienzhausstandard zu erreichen, wie beispielsweise den Effizienzhaus-Standard 60 oder 50. Die Förderung für eine Komplettsanierung wird über das KfW-Programm 261 angeboten. Hierbei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, der durch einen Tilgungszuschuss entlastet wird. Der Tilgungszuschuss reduziert die Kreditsumme und verkürzt somit die Laufzeit.

Voraussetzung für die Förderung einer Komplettsanierung ist, dass das Gebäude nach der Sanierung einen bestimmten Energieverbrauchswert erreicht. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt direkt von der erreichten Effizienz ein.

Die KfW-Förderung: Ein weiteres zentrales Instrument

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist ein weiteres zentrales Förderinstrument für energetische Sanierungen. Sie bietet sowohl zinsgünstige Kredite als auch Zuschüsse an. Die KfW-Förderung ist deutschlandweit erhältlich und wird über verschiedene Programme gesteuert.

KfW-Programm 458: Heizungstausch

Ein zentrales Programm der KfW ist das Programm 458, das den Heizungstausch fördert. Hierbei wird eine Förderung in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten angeboten. Voraussetzung ist, dass die neue Heizungsanlage mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Der Basiszuschuss beträgt 30 Prozent der Kosten, bei Verwendung einer Wärmepumpe sogar bis zu 70 Prozent.

Zudem ist der Einbau eines Wärmemengenzählers oder eine alternative Effizienzmessung verpflichtend. Ebenso ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich, der die Effizienz der Heizungsanlage optimiert.

KfW-Programm 261: Komplettsanierung

Das KfW-Programm 261 richtet sich an Eigentümer, die eine umfassende Sanierung ihres Hauses planen. Ziel ist es, das Gebäude energetisch so zu optimieren, dass es den Effizienzhausstandard erreicht. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits, der durch einen Tilgungszuschuss entlastet wird.

Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt von der erreichten Effizienz ein. Bei einer Sanierung bis zu Effizienzhaus-Standard 60 beträgt der Tilgungszuschuss beispielsweise 20 Prozent, bei Effizienzhaus-Standard 50 sogar 30 Prozent.

Voraussetzungen für die Förderung

Nicht jede Sanierungsmaßnahme ist automatisch förderfähig. Vielmehr gelten bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Förderung in Anspruch genommen werden kann. Dazu gehören unter anderem:

  • Der Eigentümer muss das Gebäude selbst nutzen (Eigenheim).
  • Bei selbst genutztem Wohneigentum müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Dies ist insbesondere in Förderprogrammen von Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen relevant.
  • Die Sanierungsmaßnahme muss energetisch sinnvoll sein und einen messbaren Energieverbrauch reduzieren.
  • Bei der Sanierung einer Heizungsanlage ist der Einbau eines Wärmemengenzählers oder eine alternative Effizienzmessung verpflichtend.
  • Ein hydraulischer Abgleich ist erforderlich, um die Effizienz der Heizungsanlage zu optimieren.
  • Die Maßnahme muss bei einer zuständigen Stelle angemeldet werden, um die Förderung zu erhalten.

Kosten und Förderbeträge bei typischen Sanierungsmaßnahmen

Um die Kosten und mögliche Förderbeträge besser einordnen zu können, sind im Folgenden einige Beispiele für typische Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten aufgeführt:

Maßnahme Kosten pro Einheit Beispielkosten (ca.)
Kellerdeckendämmung (Einblasen) 20 – 30 € pro m² 1.600 – 2.400 €
Dreifachverglaste Fenster 600 € pro Stück ab 7.200 €
Brennwertheizung (Gas) 7.500 – 12.500 € 7.500 – 12.500 €

Die Förderung dieser Maßnahmen hängt von der Art der Maßnahme und der erreichten Energieeffizienz ab. Bei Einzelmaßnahmen wie Dämmungen oder Fensteraustausch kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent gewährt werden. Bei der Umstellung auf eine Wärmepumpe beträgt die Förderung bis zu 70 Prozent.

Regionale und kommunale Förderprogramme

Neben den bundesweiten Förderprogrammen gibt es auch regionale und kommunale Förderangebote, die zusätzliche Unterstützung bieten können. Diese sind insbesondere in ländlichen Gebieten oder bei denkmalschutzrelevanten Gebäuden von Interesse. Oft können diese Förderungen mit den Bundesprogrammen kombiniert werden, um eine maximale finanzielle Entlastung zu erreichen.

Ein Beispiel ist die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen, die sowohl Mietwohnungen als auch Eigenheimen unterstützt. Hier gelten Einkommensgrenzen, wobei zwei Einkommensgruppen unterschieden werden. Die Förderung umfasst die tatsächlichen Bau- und Baunebenkosten.

Kombination von Förderungen und Steuern

Zusätzlich zu den staatlichen Förderungen können Eigentümer auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Einige Bundesländer bieten Steuervergünstigungen an, wenn bestimmte Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Zudem kann die Kombination von Förderkrediten und Zuschüssen sinnvoll sein, um die Finanzierung einer Sanierung zu optimieren.

Praktische Tipps für die Beantragung von Förderungen

Die Beantragung von Förderungen kann komplex sein, da verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen und oft mehrere Formulare ausgefüllt werden. Einige praktische Tipps für die Beantragung sind:

  • Planung: Erstellen Sie eine detaillierte Sanierungsplanung, die alle Maßnahmen und deren Kosten enthält.
  • Beratung: Nutzen Sie die Beratungsangebote von der KfW oder anderen Institutionen, um sicherzustellen, dass Ihre Maßnahmen förderfähig sind.
  • Formulare: Füllen Sie die notwendigen Formulare vollständig aus und senden Sie sie rechtzeitig ein.
  • Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Sanierungsmaßnahmen gründlich, um sie bei der Beantragung der Förderung vorweisen zu können.

Fazit

Die staatliche Förderung für die Haussanierung bietet zahlreiche Chancen, um energetische Maßnahmen finanziell zu entlasten. Insbesondere bei der Umstellung auf erneuerbare Energien oder der Sanierung der Heizungsanlage kann die Förderung erheblich sein. Die Förderungen sind jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, weshalb eine sorgfältige Planung und Beantragung erforderlich ist.

Mit den richtigen Maßnahmen und der Kombination von Bundes- und regionalen Förderungen kann eine Haussanierung nicht nur energetisch sinnvoll, sondern auch finanziell attraktiv werden. Interessierte Eigentümer sollten sich frühzeitig über die Förderprogramme informieren und ggf. fachliche Beratung in Anspruch nehmen.

Quellen

  1. Förderung für Haussanierung – KfW-Förderung
  2. Förderung für Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen
  3. Förderprogramme für das Eigenheim – Verbraucherzentrale
  4. Altbausanierung 2021 – Thermondo
  5. Wohnungsbaufoerderung – Dr. Klein
  6. Energetische Sanierung – Energieheld

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