Einleitung
Die doppelte Haushaltsführung ist ein steuerliches Thema, das viele Arbeitnehmer betrifft, die aufgrund ihres Berufs eine zweite Wohnung unterhalten müssen. Im Fokus dieser Betrachtung stehen dabei Eigentumswohnungen und die damit verbundenen Renovierungskosten, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden können. Dieser Artikel erläutert, welche Voraussetzungen für eine anerkannte doppelte Haushaltsführung gelten, welche Kosten bei Eigentumswohnungen absetzbar sind und wie Renovierungskosten korrekt deklariert werden können.
Voraussetzungen für eine anerkannte doppelte Haushaltsführung
Für eine steuerlich anerkannte doppelte Haushaltsführung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss klar sein, dass die zweite Wohnung nur wegen des Jobs nötig ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der tägliche Arbeitsweg vom eigentlichen Zuhause zur Arbeit zu weit oder unzumutbar wäre. Typische Gründe für eine doppelte Haushaltsführung sind:
- Erster Job in einer neuen Stadt
- Jobwechsel oder Versetzung
- Verlagerung des Firmensitzes
Wichtig ist dabei, dass der Lebensmittelpunkt (also der Haupthaushalt) an einem anderen Ort liegt als der Arbeitsplatz. Zieht die Familie weiter weg und verlagert sich der Lebensmittelpunkt dorthin, gilt dies als beruflich veranlasst, wenn die bisherige Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes weiter genutzt wird. Diese Situation nennt man "Wegverlegung".
Die Zweitwohnung muss außerdem den Arbeitsweg deutlich verkürzen. Für eine doppelte Haushaltsführung wird am Lebensmittelpunkt ein eigener Hausstand benötigt. Das kann eine Eigentums- oder Mietwohnung sein. Wichtig ist, dass die Wohnung vollständig eingerichtet ist, den Alltag ermöglicht und regelmäßig genutzt wird – also nicht nur als Ferienunterkunft oder für gelegentliche Besuche.
Eine weitere Voraussetzung ist die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung für die Hauptwohnung. Diese finanzielle Beteiligung muss nachgewiesen werden und kann auch bei volljährigen Arbeitnehmern, die bei ihren Eltern wohnen, nicht generell unterstellt werden. Eine finanzielle Beteiligung mit Bagatellbeträgen ist nicht ausreichend. Beträgt die Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers mehr als 10 Prozent der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs), ist von einer finanziellen Beteiligung oberhalb der Bagatellgrenze auszugehen.
Lediglich verheiratete Arbeitnehmer (Lohnsteuerklasse III, IV oder V), die gemeinsam mit dem Ehegatten eine Wohnung bezogen haben, sind von der Nachweisführung der finanziellen Beteiligung befreit.
Des Weiteren muss der Mittelpunkt der Lebensinteresse sich zwingend in der Hauptwohnung am heimischen Wohnort befinden, um die doppelte Haushaltsführung zu rechtfertigen. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen dort, wo der Ehepartner bzw. die Familie wohnt.
Eine anerkannte doppelte Haushaltsführung gilt unbefristet, das heißt über den gesamten Zeitraum der Beschäftigung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Einkommensteuergesetz EStG).
Kosten für Eigentumswohnungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Bei einer doppelten Haushaltsführung mit einer Eigentumswohnung können verschiedene Kosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Für die Unterkunftskosten gibt es einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000 Euro, der folgende Aufwendungen umfasst:
- Miete (bei Eigentumswohnungen entfällt dieser Punkt)
- Nebenkosten, zum Beispiel für Heizung, Strom, Müllabfuhr und Wasser
- Reinigungskosten, auch für das Treppenhaus und Kellerräume
- Kosten für Sondernutzungen, beispielsweise für Garten
- Zweitwohnsitzsteuer
- Grundsteuer
- Hausrat- und Gebäudeversicherungen
Bei einer Eigentumswohnung statt der Miete können die Positionen Abschreibung der Anschaffungskosten und höhere Renovierungskosten, sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen und Schuldzinsen für den Wohnungskauf geltend gemacht werden.
Die Größe der Wohnung spielt in Deutschland keine Rolle, wenn es um die doppelte Haushaltsführung geht. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland sind die Kosten jedoch auf eine Wohnung mit maximal 60 Quadratmetern begrenzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass für die Unterkunftskosten maximal 1.000 Euro monatlich geltend gemacht werden dürfen, egal wo die Zweitwohnung liegt. Die Zweitwohnsteuer gehört allerdings nicht dazu.
Renovierungskosten bei Eigentumswohnungen
Renovierungskosten sind ein wesentlicher Punkt, wenn es um Eigentumswohnungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geht. Grundsätzlich können Renovierungsarbeiten wie Streichen, Tapezieren, Teppich ausbessern oder Parkett abschleifen als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie beruflich veranlasst sind.
Bei Eigentumswohnungen können darüber hinaus höhere Renovierungskosten sofort abgesetzt werden. Diese müssen jedoch vertraglich vorgeschrieben sein, um als absetzbar anerkannt zu werden. Es handelt sich hierbei um Erhaltungsaufwendungen, die notwendig sind, um den Wert der Immobilie zu erhalten oder den ordnungsgemäßen Zustand zu sichern.
Wichtig ist, dass nur tatsächliche Ausgaben mit Belegen und Rechnungen angesetzt werden können. Pauschalen wie bei einem vollständigen berufsbedingten Umzug gelten hier nicht. Anerkannt werden die Kosten als Werbungskosten, solange die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist.
Doppelte Mietzahlungen, wenn alte und neue Wohnung kurzzeitig parallel laufen, können ebenfalls abgesetzt werden, ebenso wie Renovierungskosten, sofern sie vertraglich vorgeschrieben sind. Sonstige Nebenkosten wie Ummeldegebühren, Inserate oder Schlüsselkopien sind ebenfalls absetzbar.
Weitere absetzbare Kosten
Neben den Unterkunftskosten und Renovierungskosten gibt es weitere Ausgaben, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung absetzbar sind:
Möbel und Einrichtung der Zweitwohnung
Kosten für die notwendige Einrichtung bei einer beruflich veranlassten Zweitwohnung können zusätzlich zu den Unterkunftskosten abgesetzt werden, solange die Art und Höhe der Einrichtung angemessen sind. Dazu gehören:
- Bett
- Schrank
- Tisch und Stühle
- Küchenmöbel und Elektrogeräte
- Lampen
- Vorhänge
Möbel und Einrichtungsgegenstände zählen steuerlich zu den Werbungskosten. Liegt der Kaufpreis bis 952 Euro brutto (800 Euro netto), können die Ausgaben sofort abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen müssen über die Nutzungsdauer verteilt (Abschreibung) werden – zum Beispiel ein Schrank über 13 Jahre. So wird jährlich ein Teilbetrag angerechnet. Wichtig ist außerdem, dass alle Rechnungen gut aufbewahrt werden, um die Kosten nachweisen zu können.
Luxusgegenstände wie Designer-Sofas oder Heimkinoanlagen erkennt das Finanzamt nicht an.
Ausgaben für die Wohnungssuche
Kosten für die Suche der Zweitwohnung können ebenfalls abgesetzt werden. Dazu gehören:
- Maklerkosten
- Anzeigen im Internet oder in der Zeitung
- Maklergebühren
Umzugskosten
Ebenfalls absetzbar sind Kosten für den Umzug in die Zweitwohnung, wie:
- Kosten für Kartons
- Umzugswagen
- Umzugshelfer
Fahrtkosten
Zu den abziehbaren Mehraufwendungen gehören zwei Arten von Fahrtkosten:
- Fahrtkosten zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung
- Fahrtkosten für wöchentliche Heimfahrten zum Haupthaushalt, die sogenannten Familienheimfahrten
Für die erste und letzte Fahrt der doppelten Haushaltsführung dürfen die tatsächlichen Kosten abrechnet werden oder pro gefahrenen Kilometer 30 Cent. Beträgt die Strecke zum Beispiel 200 Kilometer, sind das bei einer Fahrt mit dem Auto 60 Euro.
Wenn man mehr als vier Wochen nicht an seinem beruflichen Zweitwohnsitz war, beginnt die Dreimonatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand wieder von vorne.
Besondere Regelungen für Paare
Wenn ein Arbeitnehmer verheiratet ist und sein Partner ebenfalls in der Stadt arbeitet, in der die Zweitwohnung liegt, muss das Finanzamt genau prüfen, ob die Hauptwohnung noch der Lebensmittelpunkt ist und somit eine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Das gilt sowohl, wenn beide Eheleute berufstätig sind, unter der Woche gemeinsam in ihrer Zweitwohnung leben und von dort aus zu ihrer Arbeitsstelle fahren, als auch, wenn ein Partner nicht berufstätig wäre und dennoch die Woche über mit in der zweiten Wohnung lebt.
Erkennt das Finanzamt den Zweitwohnsitz an, dann gelten unterschiedliche Regelungen je nach Situation:
Fall 1: Beide Eheleute bzw. Lebenspartner sind berufstätig
In diesem Fall kann jeder Partner die Kosten für seine Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung geltend machen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Fall 2: Nur ein Ehepartner ist berufstätig
Auch wenn nur ein Partner berufstätig ist, kann die Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung anerkannt werden, wenn der Lebensmittelpunkt weiterhin in der Hauptwohnung liegt.
Praktische Tipps zur Dokumentation
Um die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung mit einer Eigentumswohnung erfolgreich von der Steuer absetzen zu können, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich:
Alle Belege aufbewahren: Rechnungen, Mietverträge, Kostenaufstellungen und Quittungen sollten mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Trennung der Kosten: Bei Eigentumswohnungen ist es wichtig, die Kosten klar zu trennen, welche direkt mit der doppelten Haushaltsführung zusammenhängen und welche privat veranlasst sind.
Dokumentation der Berufsnötigung: Es sollte schriftlich festgehalten werden, warum die zweite Wohnung aus beruflichen Gründen notwendig ist (z.B. Entfernung zum Arbeitsplatz, Unzumutbarkeit des Pendelns).
Nachweis des Lebensmittelpunktes: Dokumente, die den Lebensmittelpunkt in der Hauptwohnung belegen, sollten bereitgehalten werden (z.B. Meldebescheinigung, Familienstand, Mitgliedschaften in Vereinen).
Fahrttagebuch führen: Bei Familienheimfahrten kann ein Tagebuch mit Datum, Kilometerstand und Ziel hilfreich sein, um die Fahrten nachweisen zu können.
Steuererklärung korrekt ausfüllen: Seit 2023 gibt es für die doppelte Haushaltsführung eine eigene Anlage mit dem Titel "Anlage N-Doppelte Haushaltsführung". Diese muss korrekt ausgefüllt werden.
Fazit
Die doppelte Haushaltsführung mit einer Eigentumswohnung bietet die Möglichkeit, verschiedene Kosten steuerlich geltend zu machen. Dazu gehören neben den Unterkunftskosten auch Renovierungsaufwendungen, Einrichtungskosten, Fahrtkosten und weitere Ausgaben. Wichtig ist, dass alle Voraussetzungen für eine anerkannte doppelte Haushaltsführung erfüllt sind und alle Kosten mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden können.
Insbesondere bei Eigentumswohnungen können die Vorteile durch Abschreibungen, Erhaltungsaufwendungen und die Geltendmachung von Schuldzinsen für den Wohnungskauf erheblich sein. Dennoch sollte man beachten, dass die monatlichen Unterkunftskosten auf 1.000 Euro begrenzt sind.
Eine sorgfältige Planung und Dokumentation aller im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung stehenden Kosten ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können. Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der bei der korrekten Deklaration der berufsbedingten Ausgaben unterstützt.