Die Renovierung einer Immobilie – ob es sich um ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder eine Mietwohnung handelt – ist eine Investition in die Zukunft. Sie verbessert nicht nur die Wohnqualität, sondern trägt auch zur Energiesparpolitik und Klimaschutz bei. In Deutschland bieten sowohl der Bund als auch die Länder verschiedene Förderprogramme, die Renovierungen finanziell unterstützen. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die verfügbaren Fördermittel, ihre Voraussetzungen, die förderfähigen Maßnahmen und die Antragstellung. Die Informationen basieren ausschließlich auf den in den Quellen bereitgestellten Daten.
Was sind Fördermittel für die Renovierung?
Fördermittel für die Renovierung sind staatliche Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, die Eigentümer von Wohnimmobilien dabei unterstützen, energetische Sanierungen durchzuführen, den Wohnraum zu modernisieren oder barrierefreie Umbaumaßnahmen durchzuführen. Diese Förderungen sind insbesondere für selbst genutzte Immobilien relevant und sollen die Wohnqualität erhöhen, Energiekosten senken und die CO₂-Emissionen reduzieren.
Zielgruppen der Fördermittel
Die Förderung richtet sich primär an Privatpersonen, die im Inland Wohnimmobilien besitzen und diese entweder selbst nutzen oder vermieten. In Nordrhein-Westfalen und Hannover sind beispielsweise Einkommensgrenzen definiert, die es erlauben, zwei Einkommensgruppen zu unterscheiden: Enge Einkommensgruppe (EK-A) und Erweiterte Einkommensgruppe (EK-B). Die zweite Gruppe darf bis zu 40 Prozent mehr Einkommen haben und dennoch Anspruch auf Förderung erheben.
Bundesweite Förderprogramme: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eines der zentralen Förderprogramme in Deutschland. Sie wird durch die KfW Bankengruppe und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und unterstützt sowohl Komplettsanierungen als auch Einzelmaßnahmen an Gebäuden.
Komplettsanierung: KfW-Programm 261
Die Komplettsanierung eines Gebäudes, bei der das Gebäude in ein sogenanntes Effizienzhaus umgewandelt wird, kann über das KfW-Programm 261 gefördert werden. Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen, die den Kreditbetrag reduzieren und somit die Laufzeit verkürzen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse hängt vom erreichten Effizienzhausstandard ab.
Einzelmaßnahmen: BAFA und KfW-Programm 458
Für Einzelmaßnahmen wie die Dämmung, den Austausch von Fenstern, den Austausch der Heizung oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen bieten verschiedene Programme Unterstützung. Der Heizungstausch wird beispielsweise über das KfW-Programm 458 gefördert. Andere Maßnahmen wie die Dämmung oder die Erneuerung der Heizungstechnik werden durch das BAFA unterstützt.
Klimaschutzbonus und Einkommensbonus
Die Reformierte Förderrichtlinie der BEG, die seit dem 1. Januar 2024 gilt, enthält mehrere Zusatzboni, die den Fördersatz erhöhen können:
- 30 Prozent Grundförderung für Wärmepumpen in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden
- 5 Prozent Effizienzbonus, wenn Wärmepumpen auf Wasser, Erdreich oder Abwasser basieren oder ein natürliches Kältemittel verwenden
- 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für den frühen Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen (bis 2028)
- 30 Prozent Einkommensbonus für selbst genutzte Wohnimmobilien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis zu 40.000 Euro jährlich
Die Boni sind kumulierbar, wodurch sich bis zu 70 Prozent der Investitionskosten finanzieren lassen.
Fördermittel in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat das Förderprogramm für die Modernisierung von Wohnraum in die Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW integriert. Die Modernisierungsförderung unterstützt sowohl Mietwohnungen als auch Eigenheime und Eigentumswohnungen, die vom Eigentümer selbst genutzt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden tatsächlich entstandene Bau- und Baunebenkosten, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Wohnraums führen. Dazu gehören:
- Steigerung des Gebrauchswerts durch Barrierefreiheit, Einbruchschutz oder digitale Infrastruktur
- Energieeinsparung durch Dämmung, neue Fenster, Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen
- Klimaschutzmaßnahmen, wie z. B. die Reduzierung von CO₂-Emissionen
- Wohnumfeldverbesserung
- Neuschaffung von Wohnraum durch Umbau oder Anbau
Auch Energiegutachten und Architekturleistungen können gefördert werden.
Finanzierungsformen
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Baudarlehen, wobei ein Eigenanteil nicht erforderlich ist. Die Höhe des Darlehens kann bis zu 220.000 Euro betragen. Bei Umbauarbeiten, die aufgrund einer Schwerbehinderung oder eines Pflegegrades durchgeführt werden, besteht ein besonders starker Förderanspruch.
Fördermittel in Hannover
In der Region Hannover sind die Landesmittel für die Renovierung von selbstgenutztem Wohneigentum ebenfalls verfügbar. Diese Mittel werden durch die NBank bewilligt, wobei die Antragstellung für Immobilien innerhalb der Stadtgrenzen über die Landeshauptstadt Hannover – Sachgebiet Wohnraumförderung erfolgt.
Förderfähige Maßnahmen
- Neubau oder Erwerb von Wohnimmobilien
- Modernisierung und energetische Sanierung
- Altersgerechte Modernisierung
- Barrierefreier Umbau
Finanzierungsrahmen
Die Landesmittel umfassen:
- Baudarlehen von bis zu 75.000 Euro, erweitert um 7.500 Euro für jedes Kind oder für jeden Menschen mit Behinderung im Haushalt
- Zuschüsse in Höhe von 3.000 Euro für jedes Kind oder für jeden Menschen mit Behinderung
Voraussetzungen
- Das Vorhaben darf nicht bereits begonnen sein
- Ein Vertrag, der dem Vorhaben zugeordnet wird (z. B. Liefervertrag, Werkvertrag), gilt als Beginn des Vorhabens
Heizungssanierung im Altbau
Die Heizungssanierung spielt eine besondere Rolle in den Förderprogrammen, da sie einen wesentlichen Anteil an den Energiekosten einer Immobilie ausmacht. Im Altbau ist der Austausch veralteter Heizsysteme oft erforderlich, um die Energieeffizienz zu steigern und den Klimaschutzzielen des Bundes gerecht zu werden.
Fördersätze für Heizungssanierung
Bei der Heizungssanierung können bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Der Basiszuschuss beträgt 30 Prozent und ist für alle Antragsteller erhältlich, wenn die neue Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit speziellen Wärmequellen oder Kältemitteln beträgt 5 Prozent. Ein weiterer Bonus, der bis 2028 besteht, ist der Klimageschwindigkeitsbonus mit 20 Prozent.
Zuschuss für Wärmepumpen
Wärmepumpen sind besonders förderungswürdig, da sie erneuerbare Energie nutzen. Für den Einbau einer Wärmepumpe werden folgende Zuschüsse gezahlt:
- 30 Prozent Grundförderung
- 5 Prozent Effizienzbonus
- 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (bis 2028)
- 30 Prozent Einkommensbonus für Haushalte mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
Die Boni können kumuliert werden, wodurch bis zu 70 Prozent der Kosten gedeckt werden.
Antragstellung und Finanzierungswege
Die Antragstellung erfolgt über verschiedene Organisationen:
- KfW für zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse
- BAFA für Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen
- Länderbehörden wie die NBank oder die Stadt Hannover für regionale Förderungen
Es ist möglich, einen Ergänzungskredit über den KfW-Programm 358/359 zu beantragen, wenn zusätzliche Finanzierung erforderlich ist. Dieser Kredit kann über eine Hausbank beantragt werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Um von Fördermitteln profitieren zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Immobilie muss im Inland liegen
- Der Vorhabenbeginn darf nicht bereits erfolgt sein
- Bei selbst genutzten Immobilien müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden
- Es müssen förderfähige Maßnahmen durchgeführt werden
- Ein Energiegutachten kann erforderlich sein, um den Energiebedarf zu bestimmen
- Bei Umbaumaßnahmen aufgrund von Schwerbehinderung oder Pflegegrad besteht ein besonderer Förderanspruch
Fazit
Die Renovierung von Immobilien ist nicht nur eine Investition in die Zukunft, sondern auch eine Chance, staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. In Deutschland bieten sowohl der Bund als auch die Länder eine Vielzahl von Programmen, die die energetische Sanierung, den barrierefreien Umbau oder die Modernisierung von Wohnräumen finanziell unterstützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Modernisierungsförderung in Nordrhein-Westfalen und die Förderprogramme der Stadt Hannover sind Beispiele für die verfügbaren Instrumente.
Eigentümer sollten sich frühzeitig über die Anforderungen, Zuschussquoten und Antragswege informieren, um die maximale Förderung zu erhalten. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen förderfähig sind und Voraussetzungen wie Einkommensgrenzen oder der Beginn des Vorhabens beachtet werden. Mit der richtigen Planung und der Unterstützung staatlicher Fördermittel können Renovierungsprojekte finanziell attraktiver und nachhaltiger gestaltet werden.