Die Rolle erneuerbarer Energien in der energetischen Sanierung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Einführung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war ein zentrales Instrument im Bereich der energieeffizienten Gestaltung des Immobilienbestands in Deutschland. Nachdem sie am 1. Februar 2002 die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) abgelöst hatte, wurde sie mehrfach novelliert, zuletzt im Jahr 2016/2017. Am 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, welches die EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführte. Dieser Artikel beleuchtet insbesondere die Anforderungen und Regelungen der EnEV im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien bei Sanierungsmaßnahmen.

Entwicklung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung EnEV durchlief seit ihrer Einführung im Jahr 2002 mehrere wesentliche Novellen. Die erste Novellierung erfolgte 2004, gefolgt von der EnEV 2007, die am 1. Oktober 2007 in Kraft trat und viele Regelungen der Vorgängerfassung übernahm. Die EnEV 2009, die am 1. Oktober 2009 in Kraft trat, verschärfte die Anforderungen weiter, indem sie vorsah, dass Gebäude gegenüber der EnEV 2007 durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein müssen. Dies galt sowohl für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf beim Neubau von Wohn- oder Nichtwohngebäuden als auch für die Wärmedämmung der Gebäudehülle, die durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten musste.

2013 wurde die EnEV 2009 durch die EnEV 2012 abgelöst, die eine weitere Reduzierung des Primärenergiebedarfs um etwa 30 Prozent gegenüber der EnEV 2009 vorsah. Zudem wurden die Pflichten rund um den Energieausweis verschärft, und Hauseigentümer wurden verpflichtet, konkrete Maßnahmenpakete zum Energiesparen zu entwickeln. Auch Heiz- und Klimaanlagen wurden gesondert überprüft. Die Änderungen der EnEV 2012 resultierten aus der Novellierung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die im Juli 2010 in Kraft getreten war.

Die EnEV 2014 brachte weitere bedeutende Änderungen: Energieausweise wurden zur Pflicht, beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie muss der Eigentümer und Makler den Ausweis ungefragt Interessenten vorlegen. Zudem wurde bei einem Eigentümerwechsel verpflichtend, Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, innerhalb von zwei Jahren auszutauschen – sofern es sich nicht um Brennwert- oder Niedertemperaturgeräte handelt. Verstöße gegen die EnEV konnten mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Holistische Energiestrategie nach EnEV

Die Energieeinsparverordnung EnEV verfolgte einen ganzheitlichen Ansatz, indem sie sowohl den baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle als auch die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik berücksichtigte. Dazu zierten Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Durch einen Multiplikator, den Primärenergiefaktor, wurde auch die Vorkette des jeweils eingesetzten Energieträgers bis zur Entnahme im Gebäude bewertet, sodass der unterschiedliche Ressourcenverbrauch und mittelbar auch die unterschiedlich hohen CO2-Emissionen Berücksichtigung fanden.

Die wichtigste Bewertungsgröße war die Primärenergiebilanz, die die Anlagentechnik, die eingesetzten Energieträger und die energetische Qualität des baulichen Wärmeschutzes erfasste und vergleichbar machte. In der Praxis eröffnete dies Bauherren und Sanierungswilligen die Möglichkeit, durch eine bessere Anlagentechnik oder den Einsatz erneuerbarer Energien eine schlechtere Wärmedämmung auszugleichen und die Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV trotzdem zu erfüllen.

Erneuerbare Energien im Neubau nach EnEV 2009

Die Neuerungen der EnEV 2009 brachten wesentliche Anforderungen für den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau. Bauherren mussten den Energiebedarf ihres neuen Hauses zum Teil mit erneuerbaren Energien decken. Dazu zählten Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme. War dies nicht möglich, konnten auch Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden, die das Klima in ähnlichem Ausmaß schonen, wie zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung oder Dämmmaßnahmen.

Eigentümer von Neubauten, die eine Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern hatten, waren durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dazu verpflichtet, einen gewissen Teil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Das Gesetz erlaubte allerdings Ersatzmaßnahmen: Wer bei der Energieeffizienz um mindestens 15 Prozent über den Anforderungen der EnEV lag, etwa durch eine verstärkte Dämmung, musste keine erneuerbaren Energien verwenden und konnte so beispielsweise auf Solarkollektoren auf dem Dach verzichten.

Neue Wohngebäude durften bestimmte Richtwerte für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlen nicht überschreiten. Darüber hinaus mussten sie so gebaut oder gedämmt sein, dass auch der Wärmeverlust unter einem bestimmten Grenzwert lag. Die konkreten Werte gingen aus Tabellen in der Anlage der EnEV hervor.

Erneuerbare Energien in der Sanierung

Bei Sanierungsmaßnahmen galten ähnliche Prinzipien wie beim Neubau, mit einigen Besonderheiten für Bestandsgebäude. Wer mehr als 10 Prozent der Fassade überarbeitete, sollte sich an die Vorgaben der EnEV halten. Bei der energetischen Sanierung von Altbauten ermöglichte die EnEV durch ihren ganzheitlichen Ansatz verschiedene Kombinationsmöglichkeiten.

Die Energieeinsparverordnung EnEV stellte in erster Linie Anforderungen an den Primärenergiebedarf, wobei sowohl der bauliche Wärmeschutz der Gebäudehülle als auch die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik berücksichtigt wurden. Diese Flexibilität erlaubte es Eigentümern, bei Sanierungen verschiedene Strategien zu verfolgen:

  1. Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes durch Dämmmaßnahmen
  2. Austausch oder Modernisierung der Heizungstechnik
  3. Integration erneuerbarer Energien
  4. Kombination der oben genannten Maßnahmen

In der Praxis eröffnete dies Bauherren und Sanierungswilligen die Möglichkeit, durch eine bessere Anlagentechnik oder den Einsatz erneuerbarer Energien eine weniger aufwendige Dämmung zu realisieren und trotzdem die Anforderungen der EnEV zu erfüllen. Umgekehrt konnte durch besonders gute Dämmung der Einsatz teurerer Anlagentechnik oder erneuerbarer Energien reduziert werden.

Energieausweis und weitere Pflichten

Die Energieeinsparverordnung EnEV machte den Energieausweis in den meisten Fällen zur Pflicht. Um ihn zu bekommen, brauchte das Haus oft eine nachträgliche Dämmung. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie musste der Eigentümer und Makler den Ausweis ungefragt Interessenten vorlegen.

Eine weitere wichtige Vorschrift betraf Heizungen: Bei einem Eigentümerwechsel mussten Heizungen, die älter als 30 Jahre waren, innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden – sofern es sich nicht um Brennwert- oder Niedertemperaturgeräte handelte. Diese Regelung zielte darauf ab, besonders ineffiziente Heizungen schrittweise aus dem Bestand zu entfernen.

Verstöße gegen die EnEV konnten mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, was die hohe Priorität unterstreicht, die die Gesetzgebung dem energiesparenden Bauen und Sanieren einräumte.

Übergang zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Zum 1. November 2020 löste das neue Gebäudeenergiegesetz die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ab. Die Formulierungen und Regelungen entsprechen weitgehend den bisherigen Gesetzen, allerdings gab es auch einige Änderungen. Das GEG fasst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und schafft so eine umfassende Rechtsgrundlage für die Energieeffizienz von Gebäuden.

Für die Praxis bedeutet dies, dass die Anforderungen an erneuerbare Energien in der Sanierung im Wesentlichen beibehalten wurden, nun aber im Rahmen des GEG geregelt sind. Der ganzheitliche Ansatz der EnEV, der sowohl den baulichen Wärmeschutz als auch die Anlagentechnik und die eingesetzten Energieträger berücksichtigt, wurde fortgeführt.

Fazit

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war über viele Jahre das zentrale Regelwerk für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Deutschland. Insbesondere die Novelle von 2009 brachte wesentliche Anforderungen für den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau und in der Sanierung. Durch ihren ganzheitlichen Ansatz ermöglichte die EnEV flexible Lösungen, bei denen der Einsatz erneuerbarer Energien mit anderen Maßnahmen wie Dämmung oder Modernisierung der Heizungstechnik kombiniert werden konnte.

Die EnEV 2014 verschärfte die Anforderungen weiter und führte unter anderem die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung ein. Auch bei Eigentümerwechseln wurden klare Vorgaben für den Austausch alter Heizungen gemacht. Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020 wurden die Regelungen der EnEV in ein neues Gesetz überführt, wobei der grundsätzliche Ansatz beibehalten wurde.

Für Hausbesitzer und Sanierungsprofis ist es wichtig zu verstehen, dass der Einsatz erneuerbarer Energien nicht nur ökologisch sinnvoll ist, sondern oft auch wirtschaftliche Vorteile bietet und gesetzliche Vorgaben erfüllt. Die Flexibilität der EnEV ermöglichte es, verschiedene Lösungswege zu wählen, die je nach Gebäudezustand und Budget am besten geeignet waren.

Quellen

  1. Energie-Experten.org: Gebäudeenergiegesetz (GEG) und EnEV
  2. Bauen.de: EnEV

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