Kilometerpauschale und Renovierungskosten: Steuerliche Absetzmöglichkeiten für Hausbesitzer 2018

Einleitung

Die Steuererklärung für Hausbesitzer und Arbeitnehmer bietet zahlreiche Möglichkeiten, Kosten vom steuerlichen Einkommen abzusetzen. Im Jahr 2018 gab es insbesondere zwei relevante Bereiche: die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit und verschiedene Pauschalbeträge für Renovierungskosten und andere Ausgaben. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten steuerlichen Absetzmöglichkeiten für Hausbesitzer im Jahr 2018, basierend auf den damaligen Regelungen und Vorgaben des Finanzamtes.

Die Entfernungspauschale im Jahr 2018

Die Entfernungspauschale, auch als Pendlerpauschale bekannt, ist eine der bekanntesten steuerlichen Möglichkeiten für Arbeitnehmer, Fahrtkosten zur Arbeit geltend zu machen. Für das Jahr 2018 betrug der pauschale Kilometersatz für den Pkw 0,30 Euro pro Kilometer. Diese Pauschale konnte für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden.

Berechnung der Pendlerpauschale

Die individuelle Pendlerpauschale lässt sich errechnen, indem zunächst die Anzahl der Arbeitstage des Kalenderjahres mit der Kilometerzahl für eine einfache Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle multipliziert wird. Das Ergebnis wird dann mit 30 Cent multipliziert.

Beispiel: Bei 220 Arbeitstagen und einer einfachen Entfernung von 25 Kilometern zur Arbeit ergibt sich: 220 Tage × 25 km × 0,30 € = 1.650 €

Höchstbeträge und Besonderheiten

Für die Entfernungspauschale gilt ein allgemeiner Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr. Dieser Höchstbetrag gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer ein eigenes Kfz oder ein zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug (z. B. Firmenwagen) für die Fahrten zur Arbeit nutzt. In diesem Fall ist keine Kappung auf 4.500 Euro erforderlich.

Besondere Regelungen nach Umzug

Nach einem Umzug können unterschiedliche Wegstrecken zur Arbeit entstehenden. Für das Jahr 2018 galt in solchen Fällen:

  • Für die Strecke vom alten Wohnort zur Arbeitsstätte: 112 Arbeitstage bei 25 km Entfernung
  • Für die Strecke vom neuen Wohnort zur Arbeitsstätte: 118 Arbeitstage bei 15 km Entfernung

Das Finanzamt erlaubt in solchen Fällen die getrennte Berechnung der Pendlerpauschale für beide Strecken, jeweils mit dem geltenden Satz von 0,30 Euro pro Kilometer.

Verkehrsmittelunabhängige Berechnung

Interessanterweise spielt die tatsächliche Art des Verkehrsmittels bei der Berechnung der Entfernungspauschale grundsätzlich keine Rolle. Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel tatsächlich genutzt wurde.

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann jedoch eine andere als die kürzeste Straßenverbindung eingetragen werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wurde.

Weitere Kilometersätze 2018

Neben der Pauschale für den Pkw gab es 2018 auch andere Kilometersätze: - Für die Fahrt mit dem Fahrrad: 0,05 Euro pro km - Für jedes andere motorbetriebene Fahrzeug: 0,20 Euro pro km

Vergleich mit späteren Jahren

Obwohl der Fokus dieses Artikels auf dem Jahr 2018 liegt, ist es für Steuerzahler interessant zu wissen, wie sich die Entfernungspauschale in späteren Jahren entwickelt hat:

  • Für das Jahr 2021 beträgt die Pauschale ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro pro Kilometer
  • Für die Jahre 2022 bis 2026 beträgt die Pauschale ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro pro Kilometer

Die Erhöhung auf 0,38 Euro pro Kilometer war ursprünglich erst ab 2024 geplant, wurde jedoch aufgrund des Energie-Entlastungspakets der Bundesregierung vorgezogen und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Weitere Pauschalbeträge für Arbeitnehmer

Neben der Entfernungspauschale gab es 2018 weitere Pauschalbeträge, die Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung angeben konnten:

Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer

Jährlich steht jedem Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro zu. Diese sogenannte Werbungskostenpauschale wird automatisch vom Finanzamt abgezogen, ohne dass der Arbeitnehmer seine Werbungskosten in der Steuererklärung angeben muss.

Arbeitsmittel-Pauschale

Das Beschaffen von Arbeitsmitteln kann pauschal in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu zählen Büromaterialien, Berufskleidung, Computer, Bücher, Werkzeug und sogar Möbel. Für das Jahr 2018 betrug dieser Pauschbetrag 110 Euro pro Jahr. Auch Bewerbungskosten waren in dieser Pauschale enthalten.

Weitere absetzbare Pauschalbeträge

Weitere Pauschalbeträge, die 2018 in der Steuererklärung angegeben werden konnten, umfassten: - Verpflegungspauschale - Umzugskostenpauschale - Sonderausgabenpauschbetrag - Sparerpauschbetrag

Steuerliche Behandlung von Renovierungskosten

Im Gegensatz zur Entfernungspauschale, die in den Quellen detailliert beschrieben wird, ist das Thema Renovierungskosten in den bereitgestellten Materialien nur am Rande erwähnt. Dennoch können einige allgemeine Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Renovierungskosten für Hausbesitzer gegeben werden:

Absetzbare Renovierungskosten

Renovierungskosten können in bestimmten Fällen als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Renovierung im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie anfällt. In diesem Fall können die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.

Pauschale für Arbeitsmittel

Für Arbeitsmittel, die auch im Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten stehen, konnte 2018 die bereits erwähnte Arbeitsmittel-Pauschale von 110 Euro geltend gemacht werden.

Statistische Daten zur Pendlerpauschale

Laut dem Statistischen Bundesamt nutzten 2018 (bezogen auf das Steuerjahr 2017) 88 Prozent der Angestellten zumindest für Teile ihres Arbeitswegs ein Auto. Dies entspricht etwa 18,4 Millionen Menschen. 7,5 Millionen hatten dabei einen einfachen Arbeitsweg von über 20 Kilometern. Von diesen fuhren durchschnittlich 83 Prozent mit dem Auto zur Arbeit.

Die gesamte Fahrtstrecke mit dem Auto aller Personen in diesem Jahr betrug laut der Statistik insgesamt 63 Milliarden Kilometer.

Homeoffice-Pauschale vs. Entfernungspauschale

In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um Homeoffice gegenüber der Pendlerpauschale verschärft. Laut einer im Source [5] enthaltenen Grafik kann bei einem sehr kurzen Weg zur Arbeit die Homeoffice-Pauschale steuerlich günstiger sein als die Entfernungspauschale.

Allerdings war im Jahr 2018 die Homeoffice-Pauschale noch nicht in der heute bekannten Form etabliert, was die Vergleichbarkeit einschränkt.

Besondere Regelungen für Geringverdiener

Für Geringverdiener gibt es die Möglichkeit, statt der erhöhten Entfernungspauschale auf Antrag eine Mobilitätsprämie zu erhalten. Diese Möglichkeit bestand zwar erst in späteren Jahren, ist jedoch für aktuelle Steuerklärungen relevant und wird hier der Vollständigkeit halber erwähnt.

Fazit

Für Hausbesitzer und Arbeitnehmer im Jahr 2018 bot die Steuererklärung verschiedene Möglichkeiten, Kosten abzusetzen. Die Entfernungspauschale mit 0,30 Euro pro Kilometer war eine der wichtigsten, wobei ein Höchstbetrag von 4.500 Euro galt – es sei denn, es wurde ein eigenes Fahrzeug genutzt. Daneben gab es Pauschalbeträge für Arbeitsmittel (110 Euro) und eine allgemeine Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer (1.000 Euro).

Während die Entfernungspauschale detailliert in den Quellen beschrieben wird, ist das Thema Renovierungskosten nur am Rande behandelt. Hier wäre eine genauere Untersuchung der damaligen Regelungen für Hausbesitzer wünschenswert, um einen umfassenderen Überblick zu geben.

Quellen

  1. Wie hoch ist das km geld 2018?
  2. Lösung 23 (im VZ 2021)
  3. Welche pauschalen kann ich bei der steuererklärung angeben 2018?
  4. Entfernungspauschale
  5. Entfernungspauschale
  6. Entfernungspauschale

Ähnliche Beiträge