Einleitung
Die Sanierungsförderung in Salzburg bietet für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer wichtige finanzielle Unterstützung bei der Verbesserung von Wohnraum. Das Land Salzburg und die Republik Österreich stellen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die darauf abzielen, die Wohnqualität zu steigern, die Energieeffizienz zu erhöhen und barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. Aktuell befinden sich die Förderprogramme in einem Übergangsphase mit wichtigen Fristen und Änderungen, die Hauseigentümer beachten sollten. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten, die geförderten Maßnahmen, die Höhe der finanziellen Unterstützung sowie das Antragsverfahren.
Aktuelle Fördermöglichkeiten und Fristen
Die Sanierungsförderung in Salzburg befindet sich derzeit in einem besonderen Regelungsstatus mit mehreren wichtigen Fristen und Übergangsbestimmungen. Hausbesitzer sollten sich über die aktuellen Entwicklungen genau informieren, um keine Fördermöglichkeiten zu verpassen.
Förderanträge nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 (S-WFG 2015) müssen bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen und im System hochgeladen sein. Nach diesem Zeitpunkt ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine Antragstellung nach dem S.WFG 2025 ist derzeit ebenfalls nicht möglich. Die nächste Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln für Sanierungsmaßnahmen wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 wieder eröffnet werden.
Interessant ist die aktuelle Entwicklung um die bereits ausgelaufenen Fördermittel. Wie berichtet, war die Förderung mit 21. August 2024 ausgeschöpft, sodass keine neuen Anträge mehr angenommen wurden. Nach einer Erweiterung der Regelung durch das Land Salzburg können jedoch nun fast doppelt so viele Personen wie ursprünglich geplant (von ursprünglich 1.500 Betroffenen) in den Genuss der Förderung kommen.
Drei Gruppen können nun noch die Sanierungsförderung erhalten: 1. Personen, die bereits einen Planungsenergieausweis beim Land Salzburg hochgeladen und finanzielle Auslagen für die Sanierung getätigt haben 2. Personen, die vor dem Stichtag am 22. August mit dem Ausfüllen des Online-Förderassistenten begonnen haben, selbst wenn kein Energieausweis vorliegt 3. Personen, die vor dem 22. August eine Auftragsvergabe für Sanierungsarbeiten erteilt haben
Für diese Gruppen besteht die Möglichkeit, die Anträge im Online-Förderassistenten bis zum 30. Juni des folgenden Jahres zu bearbeiten.
Geförderte Sanierungsmaßnahmen
Die Sanierungsförderung in Salzburg unterstützt gezielt bestimmte Maßnahmen, die der Verbesserung der Wohnqualität, Steigerung der Energieeffizienz und Schaffung barrierefreier Wohnräume dienen. Die geförderten Maßnahmen sind klar definiert und in verschiedene Kategorien unterteilt.
Thermische Sanierungen
Ein Schwerpunkt der Förderung liegt auf thermischen Sanierungen, die den baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle verbessern. Dazu gehören folgende Maßnahmen:
- Isolierung von Wänden gegen Außenluft sowie gegen unbeheizte Gebäudeteile
- Dämmung von Decken und Dachschrägen gegen Außenluft sowie andere unbeheizte Gebäudeteile
- Wärmedämmung von Kellerdecken, erdberührten Böden sowie erdberührten Wänden und Decken über Außenluft
- Erneuerung von Fenstern und/oder Außentüren inklusive eventueller Abschattungseinrichtungen
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und gleichzeitig den Wohnkomfort zu erhöhen.
Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen
Ein weiterer wichtiger Förderbereich sind Anlagen zur Wärmeversorgung, insbesondere bei größeren Wohnanlagen:
- Errichtung oder Erneuerung eines gebäudezentralen Wärmebereitstellungssystems mit dazugehörigem Speicher
- Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Fernwärme
- Biomasseheizungen (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel)
- Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen
- Errichtung oder Erweiterung einer qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlage für mehr als 8 Wohnungen
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift
Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Schaffung barrierefreier Wohnverhältnisse:
- Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
- Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
- Errichtung oder Installation von Personenaufzügen
Diese Maßnahmen sind besonders wichtig, um die Wohnqualität für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ein selbstbestimmtes Wohnen im eigenen Zuhause zu ermöglichen.
Förderhöhen und Finanzierungsdetails
Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der durchgeführten Maßnahme und orientiert sich an den tatsächlich angefallenen Kosten. Die genauen Förderhöhen sind wie folgt geregelt:
Thermische Sanierungen
Für thermische Sanierungen beträgt der Zuschuss 20 % der Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahmen. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf die tatsächlich angefallenen Kosten für die Sanierungsmaßnahmen begrenzt.
Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen
Für Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen, insbesondere bei Wohnanlagen mit mehr als 8 Wohnungen, beträgt der Zuschuss 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten.
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift
Auch für altersgerechte und behindertengerechte Maßnahmen sowie für die Installation von Personenliften beträgt der Zuschuss 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten
Neben den regulären Förderungen nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz bietet das Klimaschutzministerium für Sanierungsvorhaben einen Sanierungsbonus von bis zu 42.000,00 Euro an.
Für den Heizungstausch in Ein- oder Zweifamilienhäusern/Reihenhäusern werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause gefördert. Die Förderhöhe beträgt 20 % der Arbeitsleistung, pro Person und Wohneinheit mindestens 50 €, maximal 1.500 €.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Kombination dieser Förderung mit anderen Förderungen auf Landesebene und Bundesebene nicht möglich ist.
Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen
Das Antragsverfahren für die Sanierungsförderung in Salzburg erfolgt über einen Online-Förderassistenten, der seit dem 1. Februar 2025 für Anträge nach dem S.WFG 2015 und dem S.WFG 2025 geöffnet ist. Das Verfahren erfordert sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung bestimmter Fristen.
Online-Förderassistent
Der Online-Förderassistent ist zentrale Anlaufstelle für alle Förderanträge. Anträge nach dem S.WFG 2015 können nun im Förderassistenten beantragt werden, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Bereits begonnene Anträge nach dem S.WFG 2015 bleiben freigeschaltet, auch diese Anträge müssen bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden.
Wichtig ist der Hinweis, dass Sanierungsmaßnahmen, die ohne vorherige Registrierung im Online-Förderassistenten umgesetzt werden, keine Förderung erhalten können. Daher ist es entscheidend, den Antrag vor Beginn der Arbeiten zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung erfordert verschiedene Unterlagen, die im Leitfaden zur Antragstellung detailliert beschrieben sind. Diese umfassen unter anderem:
- Rechnungen für durchgeführte Arbeiten
- Kostenvoranschläge für geplante Maßnahmen
- Zustimmungserklärungen aller beteiligten Parteien
- Nachweise über die Einkommensverhältnisse (bei bestimmten Förderarten)
- Energieausweise (je nach Maßnahme)
- Bau- und Planungsunterlagen
Die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ist entscheidend für den Erfolg des Förderantrags. Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen.
Zeitlicher Ablauf
Der zeitliche Ablauf des Antragsverfahrens gestaltet sich wie folgt:
- Registrierung im Online-Förderassistenten
- Einreichung des Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen
- Prüfung des Antrags durch die zuständige Stelle
- Mitteilung über die Bewilligung oder Ablehnung
- Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
- Einreichung der Nachweise über die durchgeführten Arbeiten
- Auszahlung der Fördermittel
Besonders wichtig ist der Hinweis, dass Förderanträge nach dem S-WFG 2015 bis zum 30.06.2025 abgeschlossen und hochgeladen sein müssen.
Zuständige Stellen und rechtliche Grundlagen
Die Sanierungsförderung in Salzburg wird von verschiedenen Stellen betreut und basiert auf einem klar definierten rechtlichen Rahmen.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Wohnbauförderung in Salzburg ist die Wohnberatung Salzburg. Diese bietet Beratung, Bearbeitung von Anträgen und Informationen zu allen Fragen rund um die Förderung.
Anschrift: Wohnberatung Salzburg Bundesstraße 4 5071 Wals
Kontakt: E-Mail: [email protected] Telefon: +436628042-3000
Rechtliche Grundlagen
Die Sanierungsförderung in Salzburg basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
- Salzburger Wohnbauförderungsgesetz S.WFG 2025 (LGBl 123/2024)
- Salzburger Wohnbauförderungsverordnung S.WFV 2025 (LGBl 134/2024)
Weitere rechtliche Grundlagen, Broschüren, Infoblätter, Richtlinien und Jahresberichte sind zum Download auf den entsprechenden Webseiten verfügbar.
Reform der Salzburger Wohnbauförderung 2025
Mit 1. Jänner 2025 trat eine Reform der Salzburger Wohnbauförderung in Kraft. Die Förderung kann als einmaliger Zuschuss und/oder als laufender Annuitätenzuschuss gewährt werden. Der Einmalzuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, während der Annuitätenzuschuss zwar zurückzuzahlen ist, aber zinslos.
Das Ziel der Reform ist es, rasch leistbaren Wohnraum zu schaffen. Bei der Vergabe wird geprüft, ob ein dringendes Wohnbedarf vorliegt, der beispielsweise durch eine Änderung der Familienverhältnisse, gesundheitliche Gründe, einen berufsbedingten Ortswechsel oder eine dauerhafte Veränderung der Einkommensverhältnisse entstehen kann.
Besondere Regelungen und Ausnahmesituationen
Neben den regulären Fördermöglichkeiten gibt es einige besondere Regelungen und Ausnahmesituationen, die Hauseigentümer beachten sollten.
Gemeindebezogene Fördermöglichkeiten
Neben den landesweiten Förderprogrammen gibt es oft zusätzliche kommunale Fördermöglichkeiten. Daher wird empfohlen, sich beim eigenen Gemeindeamt oder beim Magistrat der Stadt Salzburg gezielt nach den Fördermöglichkeiten je Gemeinde zu erkundigen.
Übergangsregelungen 2024/2025
Aufgrund der schnellen Erschöpfung der Fördermittel im August 2024 wurden Übergangsregelungen geschaffen, die auch Personen die Möglichkeit zur Förderung geben, die nicht alle ursprünglichen Kriterien erfüllt hatten. Diese Regelung wurde erweitert, um fast doppelt so viele Personen wie ursprünglich geplant zu erreichen.
Förderung bei Heizungstausch
Für den Heizungstausch in Ein- oder Zweifamilienhäusern/Reihenhäusern gibt es spezielle Regelungen. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause. Die Förderhöhe beträgt 20 % der Arbeitsleistung, pro Person und Wohneinheit mindestens 50 €, maximal 1.500 €. Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Landesebene und Bundesebene ist nicht möglich.
Fazit
Die Sanierungsförderung in Salzburg bietet Hauseigentümern wichtige finanzielle Unterstützung für verschiedene Sanierungsmaßnahmen. Aktuell befinden sich die Förderprogramme in einem besonderen Übergangsstatus mit wichtigen Fristen und neuen Regelungen. Besonders hervorzuheben sind die Fördermöglichkeiten für thermische Sanierungen, Wärmebereitstellungsanlagen sowie für altersgerechte und behindertengerechte Maßnahmen.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme und beträgt in der Regel 20 % bis 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten. Zusätzlich gibt es den Sanierungsbonus des Klimaschutzministeriums von bis zu 42.000 Euro sowie spezielle Förderungen für den Heizungstausch.
Das Antragsverfahren erfolgt über den Online-Förderassistenten der Wohnberatung Salzburg, wobei bestimmte Fristen und Voraussetzungen zu beachten sind. Förderanträge nach dem S-WFG 2015 müssen bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden, während die nächste Möglichkeit zur Antragstellung für Sanierungsmaßnahmen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 besteht.
Hauseigentümer sollten sich frühzeitig über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren und die Antragsverfahren genau beachten, um die finanziellen Unterstützung nicht zu verpassen. Gleichzeitig ist es ratsam, sich auch über zusätzliche kommunale Fördermöglichkeiten zu erkundigen.