Staatliche Fördermöglichkeiten für Renovierungen: Umfassender Überblick für Bauherren und Modernisierer

Einleitung

Die Renovierung und Sanierung von Immobilien stellt eine bedeutende Investition für Hausbesitzer dar, die jedoch durch staatliche Fördermaßnahmen erheblich attraktiver gestaltet werden kann. Der Staat bietet umfangreiche finanzielle Anreize, um Eigentümer bei energetischen Modernisierungen, barrierereduzierenden Maßnahmen und der Integration moderner Technologien zu unterstützen. Die zentrale Förderinitiative ist die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die die bisherigen Programme der KfW-Förderbank und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammenführt. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die aktuellen staatlichen Fördermöglichkeiten für Renovierungen in Deutschland, die verschiedenen Fördermodelle, Voraussetzungen und Anwendungshinweise.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die zentrale Initiative des Bundes zur Unterstützung von energetischen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen. Sie wurde geschaffen, um den Gebäudebestand energieeffizienter zu gestalten und so sowohl Energiekosten zu senken als auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Förderung wurde entwickelt, um die zahlreichen alten Förderprogramme der KfW-Förderbank und des BAFA in drei übersichtlichen Programmen zusammenzufassen, was eine einfache und gebündelte Antragstellung ermöglicht.

Die BEG gliedert sich in drei distincte Förderprogramme, die jeweils unterschiedliche Anwendungsbereiche abdecken:

  • BEG WG (Wohngebäude): Dieses Programm richtet sich an Wohngebäude, die neu gebaut oder vollständig saniert werden. Es konzentriert sich auf Maßnahmen, die zu einer signifikanten Verbesserung des energetischen Standards führen.

  • BEG EM (Einzelmaßnahmen): Dieses Programm fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Es ist besonders relevant für Hausbesitzer, die nicht eine umfassende Sanierung, sondern gezielte Verbesserungen planen.

  • BEG NWG (Nichtwohngebäude): Dieses Programm adressiert alle Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Gewerbeimmobilien, öffentliche Gebäude etc. und ähnelt in seiner Struktur dem WG-Programm, bezieht aber andere Gebäudetypen ein.

Die Neuausrichtung der Förderlandschaft hat für Bauherren und Renovierer den Vorteil der größeren Transparenz und vereinfachten Antragstellung. Statt sich durch zahlreiche verschiedene Programme hindurchzuarbeiten, können sich Interessierte nun auf drei Hauptprogramme konzentrieren, die jeweils spezifische Anforderungen und Fördermöglichkeiten bieten.

Arten der Förderung: Reinzuschuss versus Kredit mit Tilgungszuschuss

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet zwei grundlegend unterschiedliche Finanzierungsmodelle, die je nach individueller Situation des Bauherrn oder Renovierers geeignet sein können:

Reinzuschuss

Der reine Zuschuss wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt und bewilligt. Bei dieser Variante erhält der Antragsteller eine direkte finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Diese Form der Förderung eignet sich besonders für Bauherren und Renovierer, die über ausreichend Eigenkapital verfügen und keine externe Finanzierung für ihre Maßnahmen benötigen.

Kredit mit Tilgungszuschuss

Alternativ kann ein Kredit über die KfW-Förderbank aufgenommen werden, der mit einem Tilgungszuschuss verbunden ist. Bei diesem Modell wird ein zinsgünstiges Darlehen bewilligt, von dem ein Teil der Tilgung durch den Staat übernommen wird. Diese Variante ist besonders empfehlenswert für Hausbesitzer, die eine Finanzierung für ihre Sanierungs- oder Baumaßnahmen benötigen. Der Vorteil liegt in der geringeren finanziellen Belastung durch die niedrigen Zinsen und die staatliche Unterstützung bei der Tilgung.

Die Wahl zwischen diesen beiden Förderformen hängt maßgeblich von der individuellen finanziellen Situation des Antragstellers ab. Während der reine Zuschuss finanzielle Flexibilität bietet, ist die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss für diejenigen attraktiv, die eine langfristige Finanzierung planen. Beide Modelle haben gemeinsam, dass sie eine finanzielle Entlastung bei energetischen Sanierungen und Neubaumaßnahmen darstellen und so Investitionen in eine energieeffiziente Zukunft erst ermöglichen oder erleichtern.

Energetische Sanierungen: BEG EM und steuerliche Anreize

Für energetische Sanierungen gibt es spezifische Fördermöglichkeiten, die sowohl direkte finanzielle Unterstützung als auch steuerliche Vorteile bieten. Diese Maßnahmen sind besonders relevant, da sie nicht nur den Energieverbrauch senken, sondern auch den Wohnkomfort verbessern und den Wert der Immobilie steigern können.

BEG EM für Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist speziell für gezielte Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der technischen Anlagen konzipiert. Diese Förderung ist ideal für Hausbesitzer, die nicht eine umfassende Sanierung, sondern gezielt einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz planen.

Zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen von BEG EM gehören:

  • Wärmedämmung von Fassaden, Wänden, Dächern oder Decken
  • Erneuerung von Fenstern oder Haustüren
  • Installation oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung oder Optimierung einer Heizungsanlage
  • Einbau von smarter Technik zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Ein wesentlicher Aspekt der BEG EM ist das Prinzip, dass je höher die erreichte Effizienz der durchgeführten Maßnahmen ist, desto höher der gewährte Zuschuss ausfällt. Diese Anreizstruktur motiviert Hauseigentümer, besonders effiziente Lösungen zu wählen und so maximale Förderbeträge zu erhalten.

Steuerliche Förderung für energetische Sanierungen

Neben den direkten Förderprogrammen bietet der Staat auch steuerliche Anreize für energetische Sanierungen. Diese können parallel oder alternativ zu den BEG-Förderungen in Anspruch genommen werden, wobei eine Kombination mit dem Handwerkerbonus nicht möglich ist.

Die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen wurde 2020 eingeführt und gilt für Renovierungen an selbstgenutztem Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein
  • Es muss sich um selbst genutztes Wohneigentum handeln (nicht vermietet)
  • Die Maßnahmen müssen energetischer Natur sein
  • Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden
  • Die Sanierung muss zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 begonnen und abgeschlossen werden

Die steuerliche Förderung beläuft sich auf maximal 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre. Die Obergrenze für die abzugsfähigen Beträge liegt bei 40.000 Euro, was einer maximalen Investitionssumme von 200.000 Euro entspricht. Die Verteilung der steuerlichen Abzugsbeträge über die drei Jahre erfolgt wie folgt:

Jahr Absetzbarer Betrag
1. Jahr 7 % der Investitionssumme
2. Jahr 7 % der Investitionssumme
3. Jahr 6 % der Investitionssumme

Die steuerliche Förderung wird von der Steuerschuld des Hausbesitzers abgezogen und mindert dessen Einkommensteuerschuld. Wichtig ist, dass die Förderung nur dann gewährt wird, wenn die Renovierung von einem Fachbetrieb ausgeführt wird und nicht bei Eigenleistungen. Für die Geltendmachung der Förderung müssen Rechnungen und eine Fachunternehmererklärung der Einkommenssteuererklärung beigefügt werden.

Eine Alternative zur steuerlichen Förderung für energetische Sanierungen stellt der Handwerkerbonus dar, der ebenfalls über das Finanzamt gewährt wird. Hierbei beträgt die Förderrate 20 Prozent der Lohnkosten, ist jedoch auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt. Wie bereits erwähnt, ist eine Kombination beider Förderarten nicht möglich.

Barrierefreiheit und Einbruchsschutz: KfW-Förderprogramme

Neben energetischen Sanierungen fördert der Staat auch Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und des Einbruchsschutzes. Diese Förderprogramme sind besonders relevant für Hausbesitzer, die den Wohnkomfort erhöhen, die Sicherheit verbessern oder die Wohnung altersgerecht gestalten möchten.

Förderung für barrierefreie Umbauten

Die KfW bietet mit dem Programm "Zuschuss KfW 455" attraktive staatliche Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden. Dieses Programm richtet sich an alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen möchten.

Die Förderungshöhe variiert je nach Anzahl der durchgeführten Maßnahmen:

  • Bei Durchführung einer einzelnen Maßnahme: bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
  • Bei Durchführung mehrerer Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung: bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 6.250 Euro

Ein besonders attraktives Anwendungsfeld dieses Förderprogramms ist die barrierefreie Badsanierung. Mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts im Juni 2022 ist das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" wieder verfügbar, mit dem Hauseigentümer bis zu 6.250 Euro Förderung für eine Badsanierung sichern können.

Um an diesem Förderprogramm teilzunehmen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:

  • Die Förderung muss vor Beginn der eigentlichen Arbeiten beantragt werden, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich
  • Die Planung der Maßnahme muss dem "Standard Altersgerechtes Haus" genügen
  • Die Maßnahmen müssen von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden

Dieses Förderprogramm ist in den letzten Jahren oft innerhalb weniger Monate ausgeschöpft gewesen, weshalb eine zeitnahe Antragstellung empfohlen wird.

Förderung für Einbruchsschutz

Neben der Barrierefreiheit fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchsschutz im Rahmen ihrer Förderprogramme. Diese Maßnahmen können im Zusammenhang mit anderen Sanierungsmaßnahmen oder als Einzelmaßnahmen beantragt werden.

Die KfW-Förderung für Einbruchsschutz erfolgt in der Regel über die Kreditprogramme mit Tilgungszuschuss oder in Kombination mit anderen Fördermaßnahmen. Die genauen Förderbedingungen und -höhen sollten direkt mit der KfW oder der zuständigen Hausbank geklärt werden.

Smart-Home-Förderung: Technologie für Renovierungen

Die Digitalisierung des Wohnraums gewinnt zunehmend an Bedeutung, und auch der Staat fördert den Einbau von Smart-Home-Technik im Rahmen von Renovierungsmaßnahmen. Die KfW-Förderbank bietet hierfür spezielle Programme an, die sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Darlehen umfassen.

Förderfähige Smart-Home-Maßnahmen

Die KfW unterstützt mit ihrer Smart-Home-Förderung eine breite Palette von Technologien, die Barrieren abbauen, den Einbruchschutz erhöhen oder den Wohnkomfort verbessern. Dazu gehören:

  • Bedienung und Antrieb von Haustüren, Zimmertüren, Jalousien, Rollläden, Fenstern, Haustürkommunikation, Beleuchtungsmaßnahmen sowie Heizung und Klima
  • Steuerung und Regelung von Heizung, Licht, Belüftung und Klima
  • Häuslicher Notruf
  • Bewegungsmelder
  • Smart-Home-Technik zum Einbruchsschutz
  • Notwendige Kabel und dazugehörige

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