Fördermittel für Renovierungen: Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Einleitung

Renovierungen und Sanierungen von Immobilien erfordern oft erhebliche finanzielle Mittel. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Förderprogramme, die Hausbesitzern dabei helfen, die Kosten für energetische Modernisierungen, barrierefreie Umbauten oder den Einbruchsschutz zu reduzieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten verschiedene Fördermöglichkeiten in Form von Darlehen, Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Renovierungen, die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderungen sowie Tipps zur optimalen Kombination verschiedener Finanzierungsinstrumente.

Überblick über die Fördermöglichkeiten für Renovierungen

Für Renovierungen und Sanierungen stehen verschiedene Formen der Förderung zur Verfügung. Die Haupttypen sind:

  1. Förderdarlehen: Günstige Kredite mit tilgungsfreien Jahren und langen Laufzeiten
  2. Zuschüsse: Direkte finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss
  3. Steuerliche Vorteile: Absetzbare Beträge von der Einkommensteuer über mehrere Jahre

Die Fördermittel können entweder bei der KfW-Förderbank oder bei der BAFA beantragt werden. Die Wahl zwischen diesen Institutionen hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Einige Programme bieten sowohl eine Kreditvariante mit Tilgungszuschuss als auch einen reinen Zuschuss an. Die Kreditvariante empfiehlt sich für Hausbesitzer, die eine Finanzierung benötigen, während der reine Zuschuss für solche mit ausreichend Eigenkapital geeignet ist.

Seit 2021 haben sich die Förderbedingungen geändert. Die BAFA ist nun für die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Zuschussvariante zuständig, während andere Förderungen weiterhin über die KfW laufen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Energieeffizienz der durchgeführten Maßnahmen, desto höher die Förderhöhe.

KfW-Förderprogramme für Renovierungen

Die KfW bietet mehrere spezifische Förderprogramme für Renovierungen und Sanierungen an:

Programm 159: Altersgerecht Umbauen

Dieses Programm zielt auf Maßnahmen ab, die Barrieren reduzieren und vor Einbrüchen schützen. Es eignet sich auch für die Umwandlung von Gewerbeflächen oder unbeheizten Räumen in Wohnfläche. Die KfW stellt Mindestanforderungen an das Vorhaben und fördert bis zu einem Betrag von 50.000 €. Ein Vorteil dieses Programms ist, dass es ohne Altersvorgaben für den Kreditnehmer verfügbar ist.

Die Kreditbedingungen für Programm 159:

Förderkredit Sollzinsbindung tilgungsfreie Jahre Gesamtlaufzeit
Annuitätendarlehen 5 - 10 Jahre 1 - 5 Jahre 4 - 30 Jahre
endfälliges Darlehen 4 - 10 Jahre keine 4 - 10 Jahre

Programm 261/262: Energieeffiziente Gebäude

Dieses Programm richtet sich an Hausbesitzer, die ihr gesamtes Objekt zum Energieeffizienzhaus umbauen möchten. Es können Förderdarlehen bis zu 150.000 € beantragt werden. Bei Einzelmaßnahmen sind es bis zu 60.000 €. Je effizienter die Immobilie nach der Sanierung ist, desto höher sind der mögliche Kreditbetrag und der Tilgungszuschuss.

Voraussetzung für diese Fördermittel ist die Begleitung des Projekts durch einen Energieexperten, dessen Kosten ebenfalls finanziell unterstützt werden.

Die Kreditbedingungen für Programme 261/262:

Förderkredit Sollzinsbindung tilgungsfreie Jahre Gesamtlaufzeit
Annuitätendarlehen 10 Jahre 1 - 3 Jahre 10 - 20 Jahre
endfälliges Darlehen 4 - 10 Jahre keine 4 - 10 Jahre

Programm 270: Erneuerbare Energien

Dieses Programm fördert die Installation erneuerbarer Energien wie Photovoltaikanlagen. Die KfW fördert mit bis zu 50 Millionen €. Die genauen Konditionen sind den spezifischen Unterlagen des Programms zu entnehmen.

Programm 124: Wohneigentumsprogramm

Dieses Programm richtet sich an Käufer oder Bauherren, die die Immobilie selbst bewohnen. Es können bis zu 100.000 € als Förderkredit erhalten werden. Der Kredit deckt nicht nur die Bau- und Kaufkosten, sondern auch Nebenkosten ab. Als Sicherheit dient eine Grundschuld. Dieses Förderprogramm kann mit anderen Programmen kombiniert werden.

Die Kreditbedingungen für Programm 124:

Förderkredit Sollzinsbindung tilgungsfreie Jahre Gesamtlaufzeit
Annuitätendarlehen 5 oder 10 Jahre 1 - 3 Jahre 4 - 25 Jahre
endfälliges Darlehen 4 - 10 Jahre keine 4 - 10 Jahre

Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen

Für energetische Sanierungen bietet die KfW spezielle Kredite mit Tilgungszuschüssen an. Die maximale Kreditsumme wurde zum 24. Januar 2020 auf 120.000 Euro erhöht. Der besondere Vorteil dieses Kredits ist neben dem niedrigen Zinssatz die Möglichkeit eines Tilgungszuschusses, der vom erreichten Energiestandard nach der Sanierung abhängt.

Bei voller Ausschöpfung des Kreditrahmens sind folgende Tilgungszuschüsse möglich:

  • KfW-Effizienzhaus 55: bis zu 48.000 Euro je Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: bis zu 42.000 Euro je Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: bis zu 36.000 Euro je Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit

Für Anträge auf Förderung eines KfW-Effizienzhauses 55 oder eines denkmalgeschützten Hauses ist die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen zwingend vorgeschrieben. In allen anderen Fällen der energetischen Sanierung ist die Nutzung von Expertenberatung freiwillig. Für die Baubegleitung wird jedoch im Programmbereich "Baubegleitung" ein Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 Euro gewährt.

Einzelmaßnahmen und deren Förderung

Neben umfassenden Sanierungen können auch einzelne Maßnahmen gefördert werden. Hier haben sich jedoch die Förderbedingungen geändert. Die Fördersätze wurden für viele Maßnahmen reduziert:

Einzelmaßnahme Fördersatz Heizungstausch-Extra
Solarthermie 25 % 10 %
Biomasse 10 % 10 % (nur in Kombi mit Solarthermie)
Wärmepumpe 25 % 10 % + 5 % Extrabonus für effiziente WP oder Kältemittel
Brennstoffzelle 25 % 10 %

Konkret haben sich die Förderbeträge für einige Maßnahmen wie folgt geändert:

  • Fenstertausch: Bisher lag der Fördersatz bei bis zu 25 Prozent, reduziert auf maximal 20 Prozent. Renovierer erhalten jetzt maximal 12.000 Euro Zuschuss, statt bislang bis zu 15.000 Euro für einen Fensteraustausch.

  • Wärmepumpe: Vor der Änderung gab es für den Einbau einer Wärmepumpe max. 50 % Förderung, also als Höchstsumme 30.000 Euro. Nach der neuen Regelung sinkt der maximale Förderbetrag nun auf 24.000 Euro.

  • Biomasseheizung: Hier erweisen sich die Kürzungen als besonders drastisch: Statt bislang max. 33.000 Euro können nur noch bis zu 12.000 Euro als Zuschuss beantragt werden.

Zusätzlich ist der iSFP-Bonus (individuelle Sanierungsfahrplan) in Höhe von 5 Prozent auf die Basisförderung für Einzelmaßnahmen entfallen.

Steuerliche Förderung für Renovierungen

Neben direkten Förderprogrammen besteht die Möglichkeit, energetische Sanierungen über steuerliche Vorteile zu fördern. Seit 2020 sind die Kosten für die Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums (älter als zehn Jahre) steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist, dass der Energiestandards sich verbessert und ein Fachunternehmen mit der Durchführung beauftragt wird.

Über drei Jahre lassen sich insgesamt 20 Prozent der investierten Sanierungskosten sparen und so bis maximal 40.000 Euro absetzen. Für die Geltendmachung sind Rechnung und Fachunternehmererklärung der Einkommenssteuererklärung beizufügen.

Bei einer maximalen Investitionssumme von 200.000 Euro verteilen sich die steuerlichen Abzüge wie folgt:

    1. Jahr: 7 % der Investitionssumme absetzbar
    1. Jahr: 7 % der Investitionssumme absetzbar
    1. Jahr: 6 % der Investitionssumme absetzbar

Die Bedingungen für die steuerliche Förderung von Renovierungen sind:

  • Das Haus muss älter als zehn Jahre sein, gerechnet vom Beginn seiner Herstellung an.
  • Das Haus muss vom Eigentümer selbst bewohnt sein, nicht vermietet.
  • Es muss sich um energetische Maßnahmen handeln, wie:
    • Wärmedämmung von Fassaden, Wänden, Dächern oder Decken
    • Erneuerung der Fenster oder Haustüren
    • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
    • Erneuerung einer Heizung oder Optimierung einer bestehenden Heizung
    • Einbau von smarter Technik zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Die Förderung gilt für eine oder mehrere solche Maßnahmen, unabhängig davon, ob diese gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden.

Expertenberatung und Baubegleitung

Die Rolle von Experten bei energetischen Sanierungen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Nicht nur für bestimmte Förderprogramme ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung verpflichtend, sie erhöht auch die Qualität der Sanierung und die Wahrscheinlichkeit, die angestrebten Effizienzstandards zu erreichen.

Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung gibt es ebenfalls Fördermöglichkeiten. Im Programmbereich "Baubegleitung" wird ein Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 Euro gewährt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus führt oder nicht.

Die Expertise ist besonders bei komplexen Sanierungsvorhaben wertvoll, die verschiedene Gewerke betreffen. Ein Energieexperte kann helfen, die Maßnahmen optimal aufeinander abzustimmen und Synergien zu nutzen, was nicht nur die Effizienz, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der Sanierung verbessert.

Tipps zur Antragstellung und Kombination von Fördermitteln

Die Beantragung von Fördermitteln kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Mit den richtigen Informationen und einem systematischen Vorgehen lässt sich jedoch der maximale Nutzen aus den verschiedenen Programmen ziehen:

  1. Förderprogramm auswählen: Es ist ratsam, sich frühzeitig über die passenden Förderprogramme zu informieren. Oft können mehrere Programme miteinander kombiniert werden, um die Förderung zu optimieren.

  2. Experten hinzuziehen: Bei energetischen Sanierungen ist die Beratung durch einen Energieexperten empfehlenswert, nicht nur wegen der möglichen Förderung für die Beratung selbst, sondern auch wegen der Qualitätssicherung der Maßnahme.

  3. Finanzierung planen: Bei der Wahl zwischen Kredit mit Tilgungszuschuss und reinem Zuschuss sollte die eigene finanzielle Situation berücksichtigt werden. Ein Kredit mit Tilgungszuschuss empfiehlt sich, wenn eine Finanzierung benötigt wird. Der reine Zuschuss eignet sich hingegen für Bauherren und Renovierer, die genügend Eigenkapital besitzen.

  4. Steuerliche Vorteile nutzen: Neben den direkten Förderungen sollten auch die steuerlichen Abzugsbeträge für energetische Sanierungen berücksichtigt werden. Diese können mit direkten Förderungen kombiniert werden.

  5. Antrag frühzeitig stellen: Die Bearbeitungsdauer für Förderanträge kann variieren. Daher sollte der frühzeitigstmögliche Zeitpunkt für die Antragstellung gewählt werden, idealerweise vor Beginn der Maßnahme.

  6. Dokumentation sorgfältig führen: Für die Nachweise im Rahmen der Fördermittelvergabe und der steuerlichen Abzüge ist eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen und Kosten unerlässlich.

  7. Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) in Betracht ziehen: Obwohl der iSFP-Bonus entfallen ist, kann ein individueller Sanierungsfahrplan dennoch sinnvoll sein, um Maßnahmen systematisch zu planen und die Effizienz zu steigern.

Fazit

Renovierungen und Sanierungen können durch die clevere Kombination verschiedener Förderinstrumente erheblich günstiger gestaltet werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten eine Vielzahl von Programmen an, die sich sowohl für umfassende Sanierungen als auch für Einzelmaßnahmen eignen.

Die wichtigsten Erkenntnisse sind:

  • Je höher die Energieeffizienz der durchgeführten Maßnahmen, desto höher die Förderhöhe
  • Es gibt verschiedene Formen der Förderung: Darlehen, Zuschüsse und steuerliche Vorteile
  • Die Kombination verschiedener Förderprogramme ist oft möglich und empfehlenswert
  • Die Beratung durch Energieexperten wird nicht nur für bestimmte Programme verlangt, sondern erhöht auch die Qualität der Sanierung
  • Die Bedingungen für Förderungen ändern sich regelmäßig, daher ist eine aktuelle Information wichtig

Für Hausbesitzer, die eine Renovierung planen, lohnt es sich, frühzeitig die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu prüfen und ggf. professionelle Beratung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen. Die Investition in energetische Modernisierungen zahlt sich nicht nur durch die Förderungen, sondern auch durch langfristige Einsparungen bei den Energiekosten aus.

Quellen

  1. Fördermittel für Baufinanzierung
  2. Förderung für Sanierung

Ähnliche Beiträge