Staatliche Förderung für Renovierungen und Sanierungen 2023: Änderungen und Möglichkeiten

Einleitung

Im Jahr 2023 traten zahlreiche Änderungen bei der staatlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen in Deutschland in Kraft. Hauseigentümer können von einem umfassenden Paket an Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Vorteilen profitieren, um ihre Gebäude energieeffizienter zu gestalten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt dabei alle relevanten Programme und wurde 2023 weiter optimiert. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Förderung von Eigenleistungen, bei der nun auch Materialkosten für selbst durchgeführte Sanierungsarbeiten bezuschusst werden. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Jahr 2023 und erläutert die Änderungen gegenüber Vorjahren.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Programm des Bundes zur Unterstützung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Sie bündelt alle Förderprogramme zur energetischen Sanierung und unterstützt Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern und Heizkosten senken – von Haustür- und Fenstertausch über Dämmung bis hin zur neuen Heizung.

Im Jahr 2023 haben sich die Förderrichtlinien bei der BEG erneut geändert, was die Attraktivität der Förderung für Hauseigentümer weiter erhöht hat. Die BEG ist in zwei Hauptprogramme unterteilt:

  • BEG EM: Förderung für Einzelmaßnahmen
  • BEG WG: Förderung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Diese Unterteilung ermöglicht es Hauseigentümern, je nach Umfang und Budget ihrer Sanierungsmaßnahmen das passende Förderprogramm zu wählen.

Förderung für Eigenleistungen

Eine der bedeutendsten Neuerungen 2023 ist die Förderung von Eigenleistungen. Wer selbst saniert, erhält nun Zuschüsse für Materialkosten von bis zu 20 % vom Staat. Diese Neuregelung wird vom vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm Zukunft Altbau empfohlen.

Als besonders gut selbst durchführbare Eigenleistungen gelten beispielsweise die Dämmung der Kellerdecke oder die Dämmung der obersten Geschossdecke. Frank Hettler von Zukunft Altbau erklärt: "Als Beispiel für eine gut durchführbare Eigenleistung gilt die Dämmung der Kellerdecke. Auch die Dämmung der obersten Geschossdecke ist oft selbst durchführbar."

Voraussetzungen für Eigenleistungsförderung

Die finanzielle Förderung gilt nur für Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Es gelten folgende Anforderungen:

  • Ein Energieeffizienzexperte oder ein Fachbetrieb muss die fachgerechte Durchführung der Maßnahme bestätigen.
  • Die korrekte Auflistung der Materialkosten muss ebenfalls von einem Experten bestätigt werden.
  • Auf den Rechnungen muss der Name des Antragstellers stehen.
  • Die Rechnungen dürfen ausschließlich förderfähige Posten enthalten.
  • Eine Barzahlung der Rechnungen ist nicht zulässig.

Diese strengen Dokumentationspflichten stellen sicher, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt werden und die geförderten Materialien tatsächlich verwendet werden.

Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Für Hauseigentümer, die ihre Sanierung schrittweise angehen möchten, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Programm BEG EM Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an. Diese Förderung kann rückwirkend für bereits durchgeführte Maßnahmen beantragt werden.

Förderhöhe für Einzelmaßnahmen

Die Höhe der Förderung hängt davon ab, ob ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde:

  • Ohne Sanierungsfahrplan: Bis zu 15 % der förderfähigen Kosten
  • Mit Sanierungsfahrplan: Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten

Der maximale Förderbetrag beträgt mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro, ohne diesen 30.000 Euro. Der Sanierungsfahrplan wird im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellt und erhöht somit nicht nur die Förderquote, sondern dient auch als Leitfaden für die Planung der Sanierungsmaßnahmen.

Förderfähige Einzelmaßnahmen

Folgende Einzelmaßnahmen können über BEG EM gefördert werden:

  • Dämmung von Fassade, Dach und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Heizungsoptimierung
  • Installation von Lüftungsanlagen

Jede dieser Maßnahmen trägt zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes bei und kann separat gefördert werden, was Hauseigentümern große Flexibilität bei der Planung ihrer Sanierungsvorhaben einräumt.

Förderung für Komplettsanierungen (BEG WG)

Umfassende Sanierungen, die ein Gebäude auf das Niveau eines Effizienzhauses bringen, werden über das Programm BEG WG gefördert. Diese Komplettsanierungen sind besonders attraktiv, da sie nicht nur hohe Zuschüsse, sondern auch zusätzliche Boni bieten.

Wer ein energetisch besonders schlechtes Haus umfassend saniert, profitiert von einem höheren Tilgungszuschuss beim Kredit. In den kommenden Jahren werden die Mindestanforderungen bei Effizienz und Geräuschemissionen von Wärmepumpen verschärft. Bei Biomasseanlagen sinken die zulässigen Feinstaubwerte. Neu hinzugekommen ist außerdem ein Bonus für die serielle Sanierung.

Effizienzhaus-Standards

Bei Komplettsanierungen müssen bestimmte Effizienzhaus-Standards erreicht werden, die sich in der Höhe der Förderung widerspiegeln. Je höher der energetische Standard, desto höher die Förderquote. Die genauen Anforderungen variieren je nach Sanierungsziel (z.B. Effizienzhaus 40, 55, 70 oder 80).

Zusätzliche Förderung für Baubegleitung

Im Rahmen der BEG WG können auch Kosten für Baubegleitung und Fachplanung gefördert werden. Der Zuschuss hierfür beträgt 50 % der Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Diese zusätzliche Förderung hilft Hauseigentümern, die Qualität der Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen und mögliche Fehler von vornherein zu vermeiden.

Heizungsförderung

Die Heizungsförderung hat sich 2023/2024 weiterentwickelt, besonders im Hinblick auf die Klimaziele der Bundesregierung. Seit 2024 gibt es eine neue Förderung für klimafreundliche Heizungen über die staatliche Förderbank KfW.

Neue Heizungsförderung ab 2024

Die neue Heizungsförderung besteht aus einer Grundförderung und mehreren Bonusförderungen, die miteinander kombiniert werden können. Damit sind bis zu 70 % Zuschuss für die neue Heizung möglich, allerdings nur für Kosten bis zu 30.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt somit 21.000 Euro.

Die Kombination verschiedener Boni macht die Heizungsförderung besonders attraktiv. Beispiele für mögliche Boni sind:

  • Bonus für den Austausch einer alten Heizung
  • Bonus für Kombination mit Solarthermie
  • Bonus für den Anschluss an ein Fernwärmenetz
  • Bonus für den Einsatz erneuerbarer Energien

Anforderungen an Heizungssysteme

Die Anforderungen an geförderte Heizungssysteme wurden weiter verschärft. Insbesondere bei Wärmepumpen werden die Mindestanforderungen an Effizienz und Geräuschemissionen in den kommenden Jahren erhöht. Auch bei Biomasseanlagen sinken die zulässigen Feinstaubwerte, was höhere Anforderungen an die Technik bedeutet.

Wichtig: Ein Heizungstausch in Eigenregie wird nicht empfohlen, da komplexe technische Anforderungen und Dokumentationspflichten die Durchführung für Laien oft schwierig machen.

Alternative Fördermöglichkeiten

Neben den direkten Zuschüssen über die BEG-Förderung gibt es weitere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen.

Steuerbonus als Alternative zur BEG-Förderung

Wer keine BEG-Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer mit hoher Steuerlast. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was je nach Steuerschuld bis zu 20 % der Sanierungskosten abdecken kann.

Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung vom BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist hierfür nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen.

Vorteile des Steuerbonus:

  • Kein komplizierter Antrag nötig
  • Keine Einkommensgrenzen
  • Keine Rückzahlungspflicht
  • Kombinierbar mit anderen Fördermaßnahmen

Voraussetzungen für den Steuerbonus:

  • Es muss sich um ein selbst genutztes Gebäude handeln
  • Das Gebäude muss im europäischen Wirtschaftsraum liegen
  • Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein
  • Die Maßnahmen müssen bis spätestens 1. Januar 2030 erfolgt sein
  • Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt worden sein

Folgende Maßnahmen können steuerlich abgesetzt werden:

  • Wärmedämmung von Fassade, Dach und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Lüftungsanlagen
  • Heizungsanlagen

Insgesamt können 20 % der Kosten abgesetzt werden. Die Maximalkosten liegen bei 200.000 Euro. Die Abschreibung wird über drei Jahre verteilt.

Energieberatungsförderung

Startpunkt für eine erfolgreiche Sanierung ist oft eine professionelle Energieberatung. Diese wird besonders stark gefördert: Der Zuschuss für eine Energieberatung in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

Das Ergebnis dieser Beratung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der nicht nur als Leitfaden für die Planung dient, sondern auch 5 % mehr Förderung sichert, wenn Maßnahmen aus dem Fahrplan umgesetzt werden.

Weitere Förderbereiche

Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher

Im KfW-Programm "Erneuerbare Energien – Standard, 270" können Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage mit einem Kredit finanzieren. Darüber hinaus bieten auch einige Bundesländer eigene Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen, Solarstromspeicher und Ladestationen an.

Unabhängig davon werden Photovoltaik-Anlagen 2023 durch deutlich bessere Rahmenbedingungen gefördert: Verbesserungen durch das EEG 2023 und steuerliche Erleichterungen machen die Anlage von Solaranlagen besonders attraktiv.

Förderung für Barrierefreiheit

Ein altersgerechtes Bad, ein Hauseingang ohne Stolperfallen, ein barrierefreier Umbau des ganzen Hauses – alle diese Maßnahmen werden von der KfW gefördert. Möglich sind Zuschüsse und zinsgünstige Förderkredite. Diese Förderung richtet sich besonders an ältere Menschen oder Personen mit Behinderungen, die ihr Wohnen barrierefrei gestalten möchten.

Förderung für Einbruchschutz

Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es 2023 nicht. Alternativ steht Eigentümern die Kreditförderung im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit, 159" zur Verfügung. Diese zinsgünstigen Kredite können für Maßnahmen zum Einbruchschutz, aber auch für andere altersgerechte Umbauten genutzt werden.

Fazit

Die staatliche Förderung für Renovierungen und Sanierungen ist 2023 attraktiver denn zuvor. Mit der BEG-Förderung, den verbesserten Bedingungen für Eigenleistungen, den neuen Heizungsförderungen und alternativen Fördermöglichkeiten wie dem Steuerbonus stehen Hauseigentümern vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Besonders hervorzuheben sind die Neuerungen bei der Förderung von Eigenleistungen, die es ermöglichen, dass auch handwerklich versierte Hausbesitzer von staatlichen Zuschüssen profitieren können. Die Erhöhung der Förderquoten bei Vorlage eines Sanierungsfahrplans und die verbesserten Rahmenbedingungen für Heizungsförderungen machen Sanierungen finanziell noch attraktiver.

Wichtig ist jedoch, die Fristen und Anforderungen zu beachten: Die meisten Maßnahmen müssen bis spätestens 1. Januar 2030 umgesetzt werden und von Fachunternehmen ausgeführt werden. Eine frühzeitige Planung und Einholung von Angeboten ist daher ratsam.

Die Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten – von der Energieberatung über Einzelmaßnahmen bis hin zur Komplettsanierung – kann die Sanierungskosten erheblich senken und macht Investitionen in die Energieeffizienz des Eigenheims finanziell tragbar. Insgesamt gilt: Die Sanierungsförderung ist weiterhin sehr attraktiv.

Quellen

  1. Sanierungsförderung des Bundes: Änderungen in 2023
  2. Sanierungsförderung: Wichtigste Änderungen in 2023
  3. Energetische Sanierung: Förderung
  4. Förderung für die Sanierung 2023

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