Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Strom für Mehrfamilienhäuser direkt vom Dach

Einleitung

Die Energiewende verändert nicht nur die Energieversorgung auf nationaler Ebene, sondern auch die Art und Weise, wie Strom innerhalb von Gebäuden erzeugt und verteilt wird. Besonders für Mehrfamilienhäuser ergeben sich durch neue Modelle der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung interessante Möglichkeiten, lokal erzeugten Solarstrom effizient zu nutzen. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht es Eigentümergemeinschaften, Mieter oder selbstnutzende Eigentümer direkt mit Strom aus auf dem Dach installierten Photovoltaikanlagen zu versorgen. Dieses Konzept spart Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer und trägt dazu bei, unabhängiger von steigenden Strompreisen zu werden. Im Folgenden werden die technischen, administrativen und rechtlichen Aspekte dieses Versorgungskonzepts detailliert beleuchtet.

Das Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein Versorgungsmodell, bei dem eine Eigentümergemeinschaft oder ein anderer Zusammenschluss eine Photovoltaikanlage betreibt und den erzeugten Strom gemeinschaftlich nutzt. Im Gegensatz zum Mieterstrommodell wird hier ausschließlich PV-Strom verwendet, ohne dass eine Reststromlieferung aus dem Netz erforderlich ist. Die Anteile an der Erzeugung werden auf die beteiligten Wohneinheiten aufgeteilt, häufig per virtuellem Summenzählermodell (vSZ). Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und mit der EEG-Teileinspeise-Vergütung vergütet.

Ein wesentlicher Vorteil der GGV ist, dass der Umweg über die Einspeisung des günstigen Dachstroms in das allgemeine Stromnetz entfällt. Stattdessen kann der Strom direkt an die Mieter oder selbstnutzenden Eigentümer des Hauses weitergegeben werden. Diese Direktversorgung soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen werden, und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung stellt eine bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes dar und eignet sich besonders für Mehrfamilienhäuser, insbesondere für Gebäude von privaten Kleinvermietern und in Wohnungseigentümergemeinschaften. Dort lässt sich die Eigenstromversorgung auch sukzessive weiter ausbauen, beginnend mit der Allgemeinstromversorgung, gefolgt von der Versorgung von Wärmepumpen oder Wallboxen.

Vergleich mit dem Mieterstrommodell

Obwohl sowohl das Mieterstrommodell als auch die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung dazu beitragen, vor Ort erzeugten Solarstrom sinnvoll zu nutzen und unabhängiger von steigenden Strompreisen zu werden, gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Konzepten:

Merkmal Mieterstrom Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Entscheidung zur Teilnahme Jeder Bewohner kann selbst entscheiden, ob er teilnimmt Jeder Bewohner kann selbst entscheiden, ob er teilnimmt
Gelieferter Strom PV-Strom und Reststrom Nur PV-Strom
Staatliche Förderung Ja, PV-Anlagenbetreiber erhält Mieterstromzuschlag (ca. 2,5 Cent/kWh für 20 Jahre) Nein

Während beim Mieterstrommodell zusätzliche Erlöse über den Mieterstromzuschlag möglich sind, setzt die GGV stärker auf die kollektive Eigenversorgung mit reinem PV-Strom. Beide Modelle können je nach Ausgangssituation und Zielsetzung der Eigentümer bzw. Mieter sinnvolle Optionen sein.

Technische Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Die technische Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination verschiedener Komponenten. Ein wesentlicher Aufwand besteht in der Bilanzierung der Strommengen, also der Verrechnung von Erzeugung und Verbrauch sowie der Information der Versorger.

Für die Kommunikation zwischen Anlagenbetreibern, Reststromlieferanten, Messstellenbetreibern und Netzbetreibern ist ein IT-System notwendig, über das die relevanten Daten ausgetauscht und die Abrechnung abgewickelt wird. Ob die EDV bis zum geplanten Start des Modells im Januar 2024 startklar ist, wird von Experten als fraglich angesehen.

Ein zentrales Element der technischen Umsetzung ist die Aufteilung des erzeugten Stroms auf die teilnehmenden Nutzer. Hierbei können unterschiedliche Aufteilungsschlüssel zum Einsatz kommen:

Statischer Aufteilungsschlüssel

Beim statischen Aufteilungsschlüssel wird der erzeugte Strom nach festgelegten Prozentsätzen an die teilnehmenden Nutzer verteilt – unabhängig vom Gesamtverbrauch der Teilnehmenden. Der Anlagenbetreibende teilt in diesem Modell dem Netzbetreiber mit, welchem Teilnehmenden wie viel Prozent der Erzeugungsmenge zugeordnet werden sollen.

Dynamischer Aufteilungsschlüssel

Die Details zum dynamischen Aufteilungsschlüssel werden in den Quellen nicht näher erläutert. Grundsätzlich würde bei diesem Modell die Verteilung des Stroms dynamisch an den tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmenden angepasst werden.

Die Messung und Abrechnung kann von Stadtwerken oder beauftragten Dienstleistern übernommen werden. Da Stadtwerke heute bereits Mieterstrommodelle umsetzen, verfügen sie über die notwendige Expertise, auch die Abwicklung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zu übernehmen.

Rechtliche und administrative Rahmenbedingungen

Die Einführung einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unterliegt bestimmten rechtlichen Anforderungen:

  1. Beschlussfassung nach WEG: Die Eigentümergemeinschaft muss zunächst im regulären Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) über die Errichtung einer PV-Anlage und deren Betrieb als Gebäudestromanlage für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung beschließen. In diesem Beschluss kann auch geregelt werden, ob die Anlage durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst oder durch Dritte errichtet und betrieben werden soll.

  2. Gebäudestromnutzungsvertrag: Für die Begründung und Regelung des individuellen Nutzungsrechts der teilnehmenden Letztverbraucher an dem gebäudenah erzeugten Strom ist zusätzlich der Abschluss eines Gebäudestromnutzungsvertrags zwischen Anlagenbetreiber und teilnehmendem Letztverbraucher erforderlich.

  3. Ersatz durch Gemeinschaftsbeschluss: Falls die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst Anlagenbetreiberin ist, kann ein Beschluss der Gemeinschaft den Gebäudestromnutzungsvertrag ersetzen. Dieser Beschluss muss jedoch alle Anforderungen erfüllen, die das Gesetz an den Nutzungsvertrag stellt. Insbesondere muss der Grundsatz der freien Stromlieferantenwahl der Letztverbraucher gewahrt sein.

  4. Vereinfachungen für GGV: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll durch bestimmte Vereinfachungen attraktiver gemacht werden. Dazu gehören die weitgehende Befreiung von Lieferantenpflichten und die Befreiung der PV-Anlagenbetreiber von der Pflicht zur Reststromlieferung.

Vorteile der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Die Einführung einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bietet mehrere Vorteile für Gebäudeeigentümer und Mieter:

  1. Kosteneinsparungen: Durch den direkten Bezug des Stroms entfallen Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer. Dies kann zu erheblichen Kosteneinsparungen führen, insbesondere bei steigenden Strompreisen.

  2. Unabhängigkeit von Strompreisen: Die Nutzung von selbst erzeugtem Strom macht Mieter und Eigentümer unabhängiger von Entwicklungen auf dem Strommarkt und den Preisen der Energielieferanten.

  3. Positive Ökobilanz: Der Einsatz von Solarstrom trägt zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien. Der Bezug von regional erzeugtem Strom stärkt zudem die Region und schützt die Umwelt.

  4. Wertschöpfung vor Ort: Durch die Nutzung von lokaler Energieerzeugung bleibt das Geld in der Region und unterstützt lokale Unternehmen und Initiativen.

  5. Skalierbarkeit: Das Modell lässt sich sukzessive erweitern. Als erster Schritt wird in der Regel die Allgemeinstromversorgung eingebunden. Als nächstes können die Versorgung der Wärmepumpe oder auch von Wallboxen integriert werden.

  6. Förderung der Energiewende: Die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom unterstützt die Energiewende auf lokaler Ebene und kann als Vorbild für weitere Gebäude dienen.

Herausforderungen und Einschränkungen

Trotz der Vorteile gibt es auch Herausforderungen bei der Implementierung einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung:

  1. Hoher initialer Aufwand: Die Einrichtung eines solchen Systems erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination zwischen verschiedenen Beteiligten.

  2. IT-Infrastruktur: Die Abwicklung des Versorgungsmodells erfordert ein IT-System zur Kommunikation zwischen Anlagenbetreibern, Reststromlieferanten, Messstellenbetreibern und Netzbetreibern. Die Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit dieser Systeme zum geplanten Starttermin wurde von Experten als fraglich eingestuft.

  3. Rechtliche Komplexität: Insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften sind bestimmte formale Anforderungen zu erfüllen, was zu Konflikten oder Verzögerungen führen kann.

  4. Keine zusätzliche Förderung: Im Gegensatz zum Mieterstrommodell gibt es für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung keine staatliche Förderung in Form eines Mieterstromzuschlags.

  5. Abhängigkeit von Sonneneinstrahlung: Die Verfügbarkeit von Strom hängt von der Sonneneinstrahlung ab, was zu Schwankungen in der Erzeugung führen kann.

Regionale Stromversorgung als Ergänzung

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung kann durch den Bezug von regional erzeugtem Strom ergänzt werden. Regionalstrom wird klimafreundlich und vor Ort erzeugt, was das Stromnetz entlastet und den Bau großer Trassen überflüssig macht.

Der Bezug von regionalstrom bietet mehrere Vorteile:

  • Unterstützung der Heimat und des Umweltschutzes
  • Stärkung der regionalen Wertschöpfung
  • Reduzierung des CO2-Ausstoßes
  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien

In Zusammenarbeit mit Bürgerenergie-Gemeinschaften vor Ort kann der Bezug von regionalstrom eine wertvolle Ergänzung zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung darstellen und einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung der Region leisten.

Fazit

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung stellt ein vielversprechendes Versorgungskonzept für Mehrfamilienhäuser dar, insbesondere für Gebäude von privaten Kleinvermietern und in Wohnungseigentümergemeinschaften. Durch die direkte Nutzung von auf dem Dach erzeugtem Solarstrom können Kosten gesenkt und die Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen erhöht werden. Im Vergleich zum Mieterstrommodell setzt die GGV stärker auf die kollektive Eigenversorgung mit reinem PV-Strom, ohne dass eine zusätzliche staatliche Förderung in Form eines Mieterstromzuschlags gewährt wird.

Die technische Umsetzung erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und die Bereitstellung einer geeigneten IT-Infrastruktur für die Abwicklung der Versorgung und Abrechnung. Rechtlich sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG.

Mittel- und langfristig wird die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung von Experten als das Versorgungskonzept der Zukunft für Mehrfamilienhäuser angesehen. Das Modell lässt sich sukzessive erweitern und kann um weitere Komponenten wie die Versorgung von Wärmepumpen oder Wallboxen ergänzt werden. In Kombination mit regional erzeugtem Strom kann die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und zum Klimaschutz leisten.

Quellen

  1. Vermieter-Ratgeber: Neues Modell zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
  2. Quartierkraft: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Mieterstrom Vergleich
  3. Netze BW: Stromeinspeisung Mieterstrom gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
  4. Naturstrom vor Ort: Regionalstrom

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