Die Renovierung der Heizung in einem Bestandsgebäude ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Energieeffizienz, geringeren CO₂-Emissionen und langfristigen Kosteneinsparungen. Insbesondere im Zuge der Energiewende und der Klimaschutzzielen der Bundesregierung gibt es zahlreiche staatliche Förderprogramme, die den Austausch oder die Optimierung alter Heizanlagen ermöglichen oder sogar finanziell unterstützen. In diesem Artikel werden die aktuellen Förderoptionen für Heizungsrenovierungen im Bestand detailliert vorgestellt, einschließlich technischer Voraussetzungen, Finanzierungsmöglichkeiten und praktischer Tipps für die Antragstellung.
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden sowie für klimafreundliche Neubauten. Sie wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet und ist seit 2021 für Heizungsrenovierungen und -austauschmaßnahmen verantwortlich. Die BEG wird in mehrere Unterkategorien unterteilt, je nach Art der Maßnahme:
- BEG EM (Einzelmaßnahme): Für den alleinigen Austausch einer alten Heizung.
- BEG WG (Wohngebäude): Für umfassende Sanierungen, die den Status eines Effizienzhauses erzielen.
- BEG NWG (Nichtwohngebäude): Für energetische Sanierungen in Nichtwohngebäuden.
- BEG Neubau: Für klimafreundliche Neubauten nach Effizienzhaus-Standards.
Die BEG bietet in der Regel Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, in manchen Fällen auch beides kombiniert. Bei der BEG EM – also dem Austausch einer Heizung als Einzelmaßnahme – wird der Förderbetrag in Form eines Tilgungszuschusses nach Abschluss der Maßnahme gutgeschrieben und reduziert somit den zurückzuzahlenden Kreditbetrag.
Heizungssanierung: Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt verschiedene Arten von Heizungssanierungen und -optimierungen, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Folgenden eine Übersicht der förderfähigen Maßnahmen:
1. Austausch der Heizanlage (BEG EM)
Der Austausch einer alten Heizung gegen eine energieeffiziente Alternative ist eine der grundlegendsten und am häufigsten genutzten Fördermaßnahmen. Die folgenden Heizungsarten sind förderfähig:
- Wärmepumpen
- Wärmepumpen-Hybridheizungen (65 % der Kosten förderbar)
- H2-Ready Gasbrennwertheizungen (nur die Extrakosten für Wasserstofffähigkeit)
- Pelletheizungen
- Hackschnitzelheizungen
- Scheitholzvergaserheizungen
- Brennstoffzellenheizungen
- Solarthermieanlagen
Für den Austausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine Anlage, die auf erneuerbaren Energien beruht, gibt es Zuschüsse bis zu 30 Prozent der Kosten. Bei effizienten Wärmepumpen oder solchen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R-290) wird ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5 Prozent vergeben.
2. Heizungsoptimierung
Auch Maßnahmen zur Optimierung der bestehenden Heizanlage sind förderfähig, solange sie die Energieeffizienz erhöhen. Dazu zählen:
- Hydraulischer Abgleich: Voraussetzung für die Förderung der Heizungserneuerung ist ein hydraulischer Abgleich, sofern dieser noch nicht durchgeführt wurde.
- Austausch von Heizungspumpen: Der Austausch veralteter Heizungspumpen gegen energieeffiziente Modelle kann ebenfalls gefördert werden.
- Modernisierung der Regelungstechnik: Neue Steuerungssysteme oder intelligente Heizungsregelungen erhöhen die Effizienz der Anlage.
Für diese Einzelmaßnahmen gibt es Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent über die BEG für Einzelmaßnahmen beim BAFA. Ein Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt wird. Der iSFP ist ein Beratungsinstrument, das den Sanierungsweg Schritt für Schritt aufzeigt. Er kann auf Wunsch von einem Energieberater erstellt werden und ist in der Regel zu 50 Prozent vom BAFA gefördert. Allerdings ist aktuell aufgrund der Haushaltssperre die Energieberatungsförderung nicht verfügbar.
Voraussetzungen für die Förderung
Um von den staatlichen Zuschüssen und Krediten profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Mindestens fünf Jahre altes Gebäude: Die Heizungssanierung muss in einem mindestens fünf Jahre alten Gebäude durchgeführt werden.
- Hydraulischer Abgleich: Sofern noch nicht erfolgt, muss ein hydraulischer Abgleich vorliegen.
- Antrag über KfW: Die Förderung wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt.
- Dokumentation der Maßnahmen: Es müssen detaillierte Planung und Ausführungsdokumente vorliegen.
- Kombination mit weiteren Sanierungsmaßnahmen: Bei der Kombination mit Dämmung, Fensterwechsel oder anderen Sanierungsmaßnahmen erhöht sich die Förderhöhe, da der sogenannte Kumulierungsbonus greift.
Finanzierungsoptionen: Zuschüsse, Kredite und Tilgungszuschüsse
Die Finanzierung der Heizungsrenovierung erfolgt in der Regel über Kombinationen aus Zuschüssen, Krediten und Tilgungszuschüssen. Die konkreten Optionen hängen davon ab, ob die Maßnahme als Einzelmaßnahme (BEG EM) oder im Rahmen einer umfassenden Sanierung (BEG WG) durchgeführt wird.
1. BEG EM: Einzelmaßnahme
Bei der reinen Heizungssanierung als Einzelmaßnahme (BEG EM) ist ein zinsgünstiger Kredit möglich, der durch einen Tilgungszuschuss nach Abschluss der Maßnahme reduziert wird. Die Basisförderung beträgt 30 Prozent, und Boni können hinzukommen, z. B. für effiziente Wärmepumpen oder emissionsarme Holzheizungen.
- Effizienzbonus für Wärmepumpen: 5 Prozent
- Bonus für emissionsarme Holzheizungen: 2.500 Euro
2. BEG WG: Sanierung zum Effizienzhaus
Wer nicht nur die Heizung, sondern auch weitere Energieeffizienzmaßnahmen wie Dämmung, Fensterwechsel oder Solaranlagen durchführt, kann die BEG WG in Anspruch nehmen. In diesem Fall steht ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss zur Verfügung. Die Kredithöhe beträgt maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit, und die Laufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen mit einer 10-jährigen Zinsbindung.
- Maximale Kreditsumme: 150.000 Euro
- Laufzeit: bis zu 35 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Tilgungszuschuss: bis zu 45 Prozent der Kreditsumme
Ein weiterer Vorteil der BEG WG ist, dass die Kumulierungsgrenze auf 100 Prozent erhöht wurde. Das bedeutet, dass mehrere Förderprogramme kombiniert werden können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Steuerboni als Alternative
Neben den KfW-Förderungen gibt es auch steuerliche Vorteile, die nachträglich geltend gemacht werden können. Der Steuerbonus für die Sanierung ist besonders interessant, da er sich nicht an technischen Voraussetzungen orientiert und daher auch für den Austausch einer Gas- oder Ölheizung in Frage kommt.
Der Bonus ist nachträglich geltend zu machen und kann jedes Jahr erneut in Anspruch genommen werden. Er ist besonders nützlich, wenn die Antragsfristen für KfW-Förderungen verpasst wurden.
Regionale und kommunale Förderprogramme
Zusätzlich zur Bundesförderung gibt es auch regionale und kommunale Förderprogramme, die von den Bundesländern, Städten und Gemeinden bereitgestellt werden. Diese sind oft spezifischer und bieten zusätzliche Unterstützung für bestimmte Technologien oder Bevölkerungsgruppen.
Beispiele:
- BAFA-Förderung: Für die Errichtung, Erweiterung oder Umbau von Gebäudenetzen.
- Länderprogramme: In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Zuschüsse für den Austausch von Ölheizungen oder den Einbau von Wärmepumpen.
- Gemeindezuschüsse: Viele Städte bieten lokale Zuschüsse oder Beratungsleistungen an.
Es ist wichtig, sich vor Beginn der Maßnahme über die kommunale Förderlandschaft zu informieren, da hier oft zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, die sich gut mit den staatlichen Programmen kombinieren lassen.
Photovoltaik und Stromspeicher: Separate Förderprogramme
Für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gibt es separate Förderprogramme, die von der KfW über das Programm 270 angeboten werden. Diese sind im Neubau wie im Bestand erhältlich und werden in Form von zinsgünstigen Krediten finanziert. Tilgungszuschüsse gibt es hier nicht, was den Kredit etwas aufwendiger macht, aber dennoch finanzierbar hält.
Praktische Tipps zur Antragstellung
Die Antragstellung auf Fördermittel ist ein entscheidender Schritt, der sorgfältig vorbereitet werden sollte. Hier sind einige Tipps:
- Beratung durch Energieberater: Ein Energieberater kann den individuellen Sanierungsfahrplan erstellen und hilft bei der Planung der Maßnahmen.
- Dokumentation der Maßnahmen: Alle geplanten und durchgeführten Arbeiten müssen genau dokumentiert werden.
- Antrag über KfW: Die Förderung wird über die KfW beantragt. Der Antrag kann online oder mit Unterstützung des Handwerkers gestellt werden.
- Kombination mit anderen Sanierungsmaßnahmen: Wer mehrere Maßnahmen plant, sollte diese frühzeitig einplanen, um von zusätzlichen Boni zu profitieren.
- Nutzung von Online-Tools: Die KfW stellt Online-Tools zur Verfügung, die bei der Suche nach passenden Förderprogrammen helfen.
Fazit
Die Renovierung der Heizung in einem Bestandsgebäude bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch finanzielle Einsparungen durch staatliche Förderprogramme. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für den Austausch oder die Optimierung der Heizanlage. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen wie der hydraulische Abgleich erfüllt sind und die Maßnahmen sorgfältig dokumentiert werden. Zusätzlich können steuerliche Boni und regionale Programme genutzt werden, um die Sanierung optimal zu finanzieren.
Durch eine geplante und durchdachte Heizungsrenovierung kann man nicht nur Energiekosten senken, sondern auch aktiv zum Klimaschutz beitragen und den Wohnkomfort verbessern. Wichtig ist, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.