Shisha-Bars und Geruchskontrolle: Technische Anforderungen und Luftqualität nach Renovierung

Einleitung

Shisha-Bars erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit, stellen jedoch besondere Herausforderungen im Bereich Geruchs- und Luftqualität dar. Nach einer Renovierung stellt sich die Frage, ob die Räumlichkeiten tatsächlich geruchsfrei gestaltet werden können und welche technischen Maßnahmen erforderlich sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Anforderungen für Shisha-Bars sind komplex und variieren je nach Bundesland. Dieser Artikel beleuchtet die relevanten Aspekte zur Geruchskontrolle und Luftqualität in Shisha-Bars, insbesondere im Zusammenhang mit Renovierungsmaßnahmen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Allgemeines Rauchverbot

In Deutschland fallen Shisha-Bars grundsätzlich unter das Gaststätten-Rauchverbot, wenn Tabak verbrannt wird. Wasserpfeifenrauchen mit Tabak wird rechtlich dem Zigarettenrauchen gleichgestellt. Allerdings existieren je nach Bundesland Ausnahmen bzw. Sonderregelungen, die den Betrieb von Shisha-Lokalen unter Auflagen ermöglichen.

Regionale Unterschiede

Die rechtlichen Bestimmungen zur Raucherei in Shisha-Bars variieren erheblich zwischen den Bundesländern:

  • Strenge Rauchverbots-Länder (Bayern, NRW, Saarland): Diese Bundesländer sehen seit den verschärften Gesetzen um 2010/2013 keinerlei Rauchen in Innenräumen von Kneipen, Bars oder Restaurants vor. In München (Bayern) und Köln (NRW) darf in geschlossenen Räumen einer Shisha-Bar kein Tabak konsumiert werden.

  • Länder mit Ausnahmen (Hamburg, Berlin): Diese Städte erlauben Shisha-Rauchen in Bars unter Auflagen:

    • Hamburg: Erlaubnis in einem abgetrennten Raum oder in kleineren Betrieben ohne Speisen; Alkoholausschunk ist möglich
    • Berlin: Erlaubnis unter ähnlichen Bedingungen, jedoch ohne Alkohol in Shisha-Betrieben

In Regionen mit strengem Rauchverbot weichen viele Shisha-Bars auf nikotinfreie Alternativen wie dampfende Fruchtmischungen oder mineralische Dampfpaste/Steine (sog. Shiazo-Steine) aus, die keinen Tabak enthalten.

Jugendschutz

Für Shisha-Bars gilt strikt: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen weder Shisha rauchen noch sich in Räumen aufhalten, in denen überwiegend geraucht wird. Diese Regelung ergibt sich aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und den Nichtraucherschutzgesetzen. Betreiber müssen am Einlass kontrollieren, dass Gäste volljährig sind, und im Zweifel einen Ausweis verlangen.

Technische Anforderungen an die Luftqualität

Kohlenmonoxid (CO)-Schutz

Beim Anzünden und Rauchen von Shishas entsteht durch die glühende Kohle unsichtbares und geruchloses Kohlenmonoxid, das in geschlossenen Räumen sehr gefährlich werden kann. Aus diesem Grund müssen Shisha-Bars technische Maßnahmen ergreifen, die in normalen Gaststätten nicht erforderlich sind:

  • CO-Warnmelder: Diese müssen in ausreichender Zahl angebracht und dauerhaft in Betrieb gehalten werden. Viele Kommunen schreiben mindestens einen CO-Melder pro 25 m² Gastraum vor.
  • Geregelte Melder: Die Geräte müssen den DIN-Normen entsprechen und regelmäßig getestet werden (oft wöchentlich mit Dokumentation).
  • Grenzwerte: Es gelten Grenzwerte für die CO-Konzentration in der Raumluft, die durch Lüftungsanlagen eingehalten werden müssen.
  • Maßnahmen bei Überschreitung: Bei Überschreiten der Alarmwerte ist das Lokal sofort zu lüften bzw. zu räumen.

Lüftung und Rauchabzug

Leistungsfähige Lüftungsanlagen sind für Shisha-Lokale essenziell. In vielen Städten ist eine fest installierte Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) mittlerweile vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass in kurzer Zeit ein großes Luftvolumen ausgetauscht wird, um Rauch und CO abzuleiten. Die Anlage muss meist von einem Sachkundigen abgenommen und regelmäßig (mindestens jährlich) gewartet werden.

Falls keine zentrale Lüftungsanlage möglich ist, akzeptieren einige Behörden auch alternative Entlüftungssysteme, sofern ein Gutachter nachweist, dass damit die gleichen Grenzwerte eingehalten werden können.

Regionale Besonderheiten bei der Umsetzung

Köln

In Köln gilt das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz, das seit 2013 keine Ausnahmen für Shisha-Bars zulässt. Entsprechend dürfen auch in Kölner Shisha-Lounges drinnen keine Tabakprodukte geraucht werden. Die Stadt Köln hat in den letzten Jahren einen Schwerpunkt auf die Sicherheit in Shisha-Betrieben gelegt:

  • CO-Melder: In allen Aufenthaltsräumen müssen CO-Melder installiert sein (mindestens ein Melder pro 25 m²).
  • Lüftungsanlagen: Es wird eine leistungsfähige Lüftungsanlage gefordert, um das beim Shisha-Rauchen entstehende Kohlenmonoxid unter dem Richtwert von 30 ppm zu halten.
  • Warnhinweise: Am Eingang muss ein Schild auf mögliche Gesundheitsgefahren hinweisen, insbesondere für Schwangere oder Herz-/Lungenerkrankte.
  • Brandschutz: Vorgeschriebene feuerfeste Kohlebehälter mit Deckel, geprüfte Feuerlöscher am Anzündplatz und Theke.

München

München hat die strengsten Rahmenbedingungen für Shisha-Bars:

  • Rauchverbot: Praktisch dürfte nur ein Konzept ohne Tabak und ohne Rauchen im Sinne des Gesetzes genehmigungsfähig sein (evtl. als "Dampf-Bar").
  • Alkoholausschank: Die Erlaubnis zum Alkoholausschunk kann erteilt werden, ändert aber nichts am Rauchverbot.
  • Betriebskonzept: Viele Münchner Shisha-Bars verzichten auf umfangreichen Barbetrieb und konzentrieren sich auf die Wasserpfeifen (mit Ersatzstoff) und alkoholfreie Getränke.
  • Kontrollen: Kontrollen finden hauptsächlich statt, um illegales Rauchen zu unterbinden. Bei Verstößen können Bußgelder oder Betriebsuntersagungen folgen.
  • Brandschutz: Offenes Feuer ohne Genehmigung verstößt gegen Bau- und Brandschutzrecht. Eine enge Abstimmung mit dem Bauamt/Feuerwehr ist erforderlich.

Renovierung und Geruchsfreiheit

Technische Maßnahmen bei Renovierungen

Bei einer Renovierung einer Shisha-Bar stehen die technischen Anforderungen zur Gewährleistung der Luftqualität im Vordergrund. Die folgenden Maßnahmen können dazu beitragen, Gerüche zu minimieren und eine gute Luftqualität zu gewährleisten:

  • Installation moderner Lüftungsanlagen: Eine leistungsfähige RLT-Anlage kann Gerüche effektiv entfernen und für frische Luft sorgen.
  • Integrierte CO- und Rauchmeldersysteme: Moderne, vernetzte Meldersysteme können die Luftqualität überwachen und bei Bedarf automatisch für Lüftung sorgen.
  • Materialwahl: Bei der Renovierung können materialspezifische Eigenschaften genutzt werden, die Gerüche binden oder reduzieren (z.B. spezielle Beschichtungen, Wandverkleidungen).
  • Absauganlagen direkt an den Rauchplätzen: Direkte Absaugung an den Stellen, wo Shishas konsumiert werden, kann Geruchsentwicklung minimieren.

Praktische Umsetzung

Bei der Planung einer Renovierung sollte frühzeitig mit den zuständigen Behörden kommuniziert werden, da die technischen Anforderungen sehr spezifisch sind. Insbesondere bei der Installation von Lüftungsanlagen und CO-Meldern sind die lokalen Vorschriften zu beachten.

Ein gut geplantes Renovierungskonzept kann dazu beitragen, dass eine Shisha-Bar trotz des Betriebs technisch den Anforderungen an Geruchsfreiheit und Luftqualität gerecht wird. Allerdings ist zu beachten, dass vollständige Geruchsfreiheit praktisch kaum erreichbar ist, da das Rauchen von Shishas zwangsläufig mit Geruchsentwicklung verbunden ist.

Fazit

Eine Shisha-Bar nach Renovierung nicht automatisch geruchsfrei zu sein. Die Geruchsbelastung hängt maßgeblich von der Qualität der installierten Lüftungs- und Absauganlagen sowie der konsequenten Einhaltung der technischen Anforderungen ab. Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren stark zwischen den Bundesländern, was bei einer Renovierung unbedingt berücksichtigt werden muss.

Für Betreiber ist es entscheidend, frühzeitig mit den Behörden zu kommunizieren und professionelle Planung für die technischen Anlagen in die Renovierung einzubeziehen. Nur so kann eine Balance zwischen Betriebserfolg und Einhaltung der strengen Vorschriften gefunden werden, die sowohl die Sicherheit der Gäste als auch die Luftqualität im Lokal gewährleistet.

Quellen

  1. Shisha-Bar.info - Genehmigungen und Recht
  2. Juraforum.de - Shishabar

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