Geruchskontrolle in Shisha-Bars: Notwendigkeit von professioneller Lüftung nach Renovierung

Einleitung

Die Betrieb von Shisha-Bars in Deutschland unterliegt strengen rechtlichen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen. Insbesondere im Zusammenhang mit Renovierungen stellt sich die Frage, ob solche Einrichtungen nach Abschluss der Arbeiten geruchsfrei betrieben werden können. Die Quellenlage zeigt, dass die Geruchskontrolle in Shisha-Bars untrennbar mit der Lüftungstechnik und Sicherheitsvorkehrungen verbunden ist. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, technischen Anforderungen und spezifischen Maßnahmen, die für den betriebssicheren und geruchskontrollierten Betrieb von Shisha-Bars nach Renovierungen erforderlich sind.

Rechtliche Grundlagen für Shisha-Bars in Deutschland

In Deutschland fallen Shisha-Bars grundsätzlich unter das Gaststätten-Rauchverbot, wenn Tabak verbrannt wird. Wasserpfeifenrauchen mit Tabak wird rechtlich dem Zigarettenrauchen gleichgestellt. Allerdings existieren je nach Bundesland Ausnahmen bzw. Sonderregelungen, die den Betrieb von Shisha-Lokalen unter bestimmten Auflagen ermöglichen.

Das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) der jeweiligen Bundesländer verbietet das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten und Gaststätten. Um dennoch den Betrieb einer Shishabar zu ermöglichen, gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, einen separaten Raucherraum auszuweisen, der entsprechend gekennzeichnet und abgetrennt vom Nichtraucherbereich ist. Eine weitere Option wäre die Einrichtung als geschlossene Gesellschaft, die ausschließlich dem Rauchen von Shisha dient und nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich ist.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) enthält Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die auch für Shishabars gelten. Dazu zählt das Verbot von Abgabe und Verkauf von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren gemäß § 10 JuSchG. Dies betrifft auch die Bereitstellung von Wasserpfeifen zum Shisharauchen sowie deren Zutritt.

Städtespezifische Regelungen

Die Anforderungen an Shisha-Bars variieren je nach Bundesland und sogar innerhalb von Städten:

Köln

Köln unterliegt dem nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz, das seit 2013 keine Ausnahmen für Shisha-Bars zulässt. Entsprechend dürfen auch in Kölns Shisha-Lounges drinnen keine Tabakprodukte geraucht werden. Viele Bars bieten daher nur nikotinfreie Shisha-Varianten im Innenraum an.

Die Stadt Köln hat in den letzten Jahren einen Schwerpunkt auf die Sicherheit in Shisha-Betrieben gelegt. 2018/2019 kam es vermehrt zu Einsätzen wegen erhöhter CO-Werte; daraufhin hat Köln ein Merkblatt für Shisha-Bars herausgegeben, das strenge Auflagen enthält. So ordnet Köln an, dass CO-Melder in allen Aufenthaltsräumen installiert sein müssen (mindestens ein Melder pro 25 m²). Außerdem fordert die Stadt eine leistungsfähige Lüftungsanlage, um das beim Shisha-Rauchen entstehende Kohlenmonoxid unter dem Richtwert von 30 ppm zu halten.

Bei den Brandschutzauflagen geht Köln ins Detail: vorgeschriebene feuerfeste Kohlebehälter mit Deckel, geprüfte Feuerlöscher am Anzündplatz und Theke etc. Explizit schreibt Köln auch Warnhinweise für Gäste vor: Am Eingang muss ein Schild auf mögliche Gesundheitsgefahren hinweisen, insbesondere für Schwangere oder Herz-/Lungenerkrankte.

München

München hat die strengsten Rahmenbedingungen für Shisha-Bars. Praktisch dürfte nur ein Konzept ohne Tabak und ohne Rauchen im Sinne des Gesetzes genehmigungsfähig sein, eventuell als "Dampf-Bar". Die Erlaubnis zum Alkoholausschank kann erteilt werden, ändert aber nichts am Rauchverbot – Gäste könnten zwar trinken, aber weiterhin keinen Tabak konsumieren.

Viele Münchner Shisha-Bars verzichten daher auf umfangreichen Barbetrieb und konzentrieren sich auf die Wasserpfeifen mit Ersatzstoff und alkoholfreie Getränke, um Probleme zu minimieren. Kontrollen finden in München hauptsächlich statt, um illegales Rauchen zu unterbinden. Wenn Hinweise vorliegen, dass doch Tabak geraucht wird, schreitet das Ordnungsamt rigoros ein mit Bußgeldern oder Betriebsuntersagung.

Auch die Kohlefeuer werden überwacht: Offenes Feuer ohne Genehmigung verstößt gegen Bau- und Brandschutzrecht. Deshalb ist in München eine enge Abstimmung mit dem Bauamt/Feuerwehr nötig, beispielsweise ob ein Kohleanzündgerät genehmigt wird.

Lüftungsanforderungen und Geruchskontrolle

Leistungsfähige Lüftungsanlagen sind für Shisha-Lokale essenziell. In vielen Städten ist eine fest installierte Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) mittlerweile vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass in kurzer Zeit ein großes Luftvolumen ausgetauscht wird, um Rauch und CO abzuleiten.

Die Anlage muss meist von einem Sachkundigen abgenommen und regelmäßig (mindestens jährlich) gewartet werden. Falls keine zentrale Lüftungsanlage möglich ist, akzeptieren einige Behörden auch alternative Entlüftungssysteme, sofern ein Gutachter nachweist, dass damit die gleichen Grenzwerte eingehalten werden können.

Kohlenmonoxid (CO) entsteht beim Anzünden und Rauchen von Shishas durch die glühende Kohle. Es ist unsichtbar und geruchlos und kann in geschlossenen Räumen sehr gefährlich werden. Deshalb müssen Shisha-Bars technische Maßnahmen ergreifen, die in normalen Gaststätten nicht erforderlich sind. CO-Warnmelder sind in ausreichender Zahl anzubringen und dauerhaft in Betrieb zu halten.

Viele Kommunen schreiben mindestens einen CO-Melder pro 25 m² Gastraum vor. Diese Geräte müssen den DIN-Normen entsprechen und regelmäßig getestet werden (oft wöchentlich mit Dokumentation). Zudem gelten Grenzwerte für die CO-Konzentration in der Raumluft, die durch Lüftungsanlagen einzuhalten sind. Bei Überschreiten der Alarmwerte ist das Lokal sofort zu lüften bzw. zu räumen.

Sicherheitsrisiken und Mängel in bestehenden Betrieben

Aus den Quellen geht hervor, dass es in bestehenden Shisha-Bars erhebliche Sicherheitsmängel geben kann. Ein konkretes Beispiel zeigt, dass:

  • Das Angebot von Shishas nicht von der bestehenden Baugenehmigung umfasst war. Zum Zeitpunkt der Genehmigung seien diese in Deutschland weitestgehend unbekannt gewesen, weshalb keine brandschutzrechtliche Prüfung stattgefunden hat.
  • Es handelte sich um einen Sonderbau mit über 40 Sitzplätzen.
  • Das Gewerbeaufsichtsamt habe über Mängel an der Abluftanlage im Vorbereitungsraum unterrichtet worden. Die bei der Zwischenlagerung von glühenden Kohlen entstehenden Gase würden nicht mittels Abluftanlage über das Dach abgeleitet.
  • Die Nachweise für Lüftungsanlagen im Gastraum seien unzureichend.
  • Es bestehe eine Gefahr für Leib und Leben, da das entstehende Kohlenmonoxid geruchs- und geschmacklos sei, so dass eine Selbstrettung erschwert werde.
  • Die Betriebssicherheit, insbesondere im Hinblick auf den Zubereitungsraum, sei nicht gewährleistet.
  • Bei einer Polizeikontrolle sei festgestellt worden, dass der Umgang mit den Kohlen (bis zu 800 Grad erhitzt) nicht fachgerecht erfolge.
  • Zudem seien Müllsäcke und Kartonagen gelagert worden, und die Ofenklappe sei nicht verschlossen gewesen.
  • Es sei zu einem Brandereignis im Zubereitungsraum gekommen.

Bau- und Nutzungsrechtliche Anforderungen

Die Räumlichkeiten müssen für den Gastronomiebetrieb zugelassen sein. Eine Shisha-Bar hat besondere Emissionen (Rauch, Kohlenmonoxid), daher kann eine Nutzungsänderung beantragt werden müssen, wenn beispielsweise zuvor kein Gaststättenbetrieb an dem Standort war.

Die Anforderungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes (z.B. genügend Fluchtwege, feuersichere Inneneinrichtung) nach der jeweiligen Landesbauordnung müssen erfüllt sein. Gegebenenfalls fordert die Behörde ein Brandschutzkonzept, bevor eine Shisha-Bar genehmigt wird.

Sollen in der Shisha-Bar Speisen (auch Snacks) zubereitet oder ausgegeben werden, benötigt man eine Erlaubnis bzw. Überwachung durch die Lebensmittelbehörde. Alle Mitarbeiter, die mit offenen Lebensmitteln umgehen, müssen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt haben. Zudem sind regelmäßige Hygieneschulungen für das Personal Pflicht.

Wichtig: In Raucherbereichen dürfen keine frischen Speisen zubereitet oder serviert werden – Snacks dürfen nur im Nichtraucherbereich angeboten werden.

Anforderungen an Renovierungen von Shisha-Bars

Bei einer Renovierung einer Shisha-Bar sind besondere Aspekte zu beachten, die über eine normale Gaststättenrenovierung hinausgehen:

  1. Lüftungssystem: Das Lüftungssystem muss den spezifischen Anforderungen von Shisha-Bars entsprechen und möglicherweise erneuert oder erweitert werden. Insbesondere bei Änderungen der Raumaufteilung oder der Gästezahl muss die Lüftungsleistung angepasst werden.

  2. CO-Warnmelder: Die Anordnung und Anzahl der CO-Warnmelder muss den aktuellen Anforderungen entsprechen, insbesondere wenn sich die Fläche der renovierten Räume geändert hat.

  3. Brandschutz: Brandschutzvorrichtungen müssen erneuert und an den neuen Zustand angepasst werden. Dazu gehören feuerfeste Kohlebehälter mit Deckel, geprüfte Feuerlöscher und brandsichere Einrichtungen.

  4. Abgasführung: Die Abluftanlage muss speziell auf die Anforderungen von Shisha-Bars ausgelegt sein, um Kohlenmonoxid und andere Gase wirksam abzuleiten.

  5. Nutzungsänderung: Bei einer grundlegenden Renovierung, die zu einer Änderung des Nutzungskonzepts führt, kann eine neue Nutzungsänderung beantragt werden müssen.

Fazit

Die Frage, ob eine Shisha-Bar nach einer Renovierung geruchsfrei betrieben werden kann, ist komplex und hängt maßgeblich von der Qualität und Auslegung der Lüftungstechnik ab. Die Quellen machen deutlich, dass Shisha-Bars besondere Anforderungen an die Lüftung stellen, die über die normalen Anforderungen an Gaststätten hinausgehen.

Eine alleinige Renovierung ohne Anpassung der Lüftungsanlage reicht nicht aus, um Gerüche effektiv zu kontrollieren. Vielmehr ist eine speziell auf Shisha-Bars ausgelegte Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) erforderlich, die in der Lage ist, große Luftvolumina kurzzeitig auszutauschen und Kohlenmonoxid sowie andere Gerüche wirksam abzuleiten.

Darüber hinaus sind CO-Warnmelder vorgeschrieben, die nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch zur Geruchskontrolle beitragen, da sie Überschreitungen der Grenzwerte anzeigen und so zum Lüften zwingen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, wobei Städte wie Köln und München besonders strenge Vorgaben machen. Unabhängig vom Standort ist jedoch klar, dass eine fachgerechte Renovierung einer Shisha-Bar die Anpassung oder Erneuerung der Lüftungstechnik sowie die Installation eines adäquaten CO-Meldersystems umfassen muss.

Quellen

  1. Shisha-Bar.info - Genehmigungen und Recht
  2. Voris - Rechtsgutachten zur Shisha-Bar
  3. Juraforum - Shishabar Lexikon

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