Einleitung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet als staatliche Institution auf Bundesebene verschiedene Förderprogramme für die energetische Sanierung von Bestandsbauten sowie für Neubau oder Kauf von Effizienzhäusern an. Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich das Förderangebot der KfW mehrfach geändert. Ein wesentlicher Wandel war die Übernahme der Verantwortung für die Heizungsförderung als Einzelmaßnahme (BEG EM) seit 2024. Ziel dieser Förderprogramme ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu senken und einen Beitrag zur Energiewende in Deutschland zu leisten. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die wichtigsten KfW-Förderprogramme, die damit verbundenen Voraussetzungen sowie die finanziellen Anreize für Hausbesitzer, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten.
Die KfW als Förderinstitution
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine zentrale Anlaufstelle für Bauherren und Hausbesitzer, die finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen oder Neubauten suchen. Die KfW-Förderung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) getragen und auch inhaltlich gestaltet. Im Rahmen der Energiewende hat das BMWi die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geschaffen, deren Umsetzung maßgeblich durch die KfW erfolgt.
Das primäre Ziel dieser Fördermaßnahmen ist die Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudesektor, der für einen erheblichen Teil der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Durch die finanzielle Anreizgebung sollen Hausbesitzer motiviert werden, in energieeffiziente Sanierungen zu investieren, was langfristig nicht nur zur Energiewende beiträgt, sondern auch zu sinkenden Energiekosten für die Bewohner führt.
Aktuelle KfW-Förderprogramme für Renovierungen
Die KfW bietet derzeit mehrere Förderprogramme an, die sich an unterschiedliche Sanierungsbedürfnisse richten. Die wichtigsten Programme für die Renovierung von Bestandsgebäuden sind:
KfW 261: Förderung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Das Programm KfW 261 richtet sich an Hausbesitzer, die eine umfassende energetische Sanierung ihres Gebäudes zum Effizienzhaus-Standard planen. Dabei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Die maximale Kreditsumme beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich dazu erhalten je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard einen Tilgungszuschuss von bis zu 35 Prozent der Kreditsumme, was maximal 52.500 Euro entspricht.
Förderfähige Maßnahmen im Rahmen der Komplettsanierung umfassen: - Dämmungen (Fassade, Dach, Keller, Geschossdecken) - Fenster- und Tausch - Fernwärme - Heizungssysteme (ausgenommen Öl-, Gas- oder Elektroheizungen) - Heizungsoptimierung - Anlagentechnik (z.B. zentrale Lüftungsanlagen)
KfW 358/359: Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen
Das Programm KfW 358/359 bietet einen Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro und kann mit einer Zinsvergünstigung verbunden sein.
Förderfähige Einzelmaßnahmen sind identisch mit denen der Komplettsanierung: - Dämmungen aller Art - Dachdämmungen - Fenster - Türen - Fernwärme - Heizungen (außer Öl-, Gas- oder Elektroheizungen) - Heizungsoptimierung - Anlagentechnik (z.B. zentrale Lüftungsanlagen)
KfW 458: Förderung für den Heizungstausch
Seit dem 01.01.2024 ist die KfW allein verantwortlich für die Zuschussförderung für den Heizungstausch (KfW 455). Zuvor war diese Förderung vollständig in den Händen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Heizungssanierungen können darüber hinaus auch anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung (KfW 261) oder eines Neubaus (KfW 297) mitgefördert werden.
Historische Förderprogramme
Das Programm KfW 461, das Zuschüsse ohne Rückzahlung für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bot, ist seit 2022 nicht mehr verfügbar. Ebenso wurden die Zuschüsse für verschiedene Effizienzhaus-Standards (40, 55, 70, 85, 100) im Jahr 2022 eingestellt. Diese sind nun nur noch über den Kredit KfW 261 mit entsprechenden Tilgungszuschüssen förderfähig.
Effizienzhaus-Standards und deren Förderung
Ein Effizienzhaus der KfW ist ein energetisch optimiertes Gebäude mit niedrigen Emissionen. Die KfW hat verschiedene Standards festgelegt, die den Grad der energetischen Optimierung beschreiben. Je besser der Effizienzhaus-Standard, desto höher fällt die Förderung aus.
Um die verschiedenen Effizienzhaus-Standards zu beschreiben, hat die KfW Kennzahlen vergeben. Ein nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) - vormals Energieeinsparverordnung (EnEV) - genormtes Haus dient als Referenzwert: das Effizienzhaus 100. Die Kennzahl 100 steht für 100 Prozent, wobei sich die Kennzahlen aller anderen Effizienzhaus-Standards auf diesen Referenzwert beziehen.
Beispiele zur Veranschaulichung: - Das Effizienzhaus 115 benötigt 15 Prozent mehr Energie als das Referenzhaus (Effizienzhaus 100). Dieser Standard ist schlechter als der Referenzstandard und erhält keine Förderung. - Das Effizienzhaus 40 verbraucht nur 40 Prozent der Energie des Referenzhauses. Dieser Standard ist besser als das Effizienzhaus 100 und erhält daher eine höhere Förderung.
Die Höhe der Förderung variiert je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard:
| Sanierung zum | Kredit (KfW 261) |
|---|---|
| Effizienzhaus 40 | Kredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 20 % (max. 24.000 €) |
| Effizienzhaus 40 (EE-Klasse*) | Kredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 35 %** (max. 52.500 €) |
| Effizienzhaus 55 | Kredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 15 % (max. 18.000 €) |
| Effizienzhaus 55 (EE-Klasse*) | Kredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 30 %** (max. 45.000 €) |
| Effizienzhaus 70 | Kredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 10 % (max. 12.000 €) |
| Effizienzhaus 70 (EE-Klasse*) | Kredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 25 %** (max. 37.500 €) |
| Effizienzhaus 85 | Kredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 5 % (max. 6.000 €) |
| Effizienzhaus 85 (EE-Klasse*) | Kredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 10 % (max. 15.000 €) |
*EE-Klasse bezieht sich auf den Einsatz erneuerbarer Energien
*Zusätzlich zu den regulären Boni*
Förderfähige Maßnahmen im Detail
Dämmung fördern lassen
Die KfW fördert Dämmungen aller Art, von der Kellerdämmung über Geschossdeckendämmungen und Fassadendämmungen bis hin zur Dachdämmung. Dabei sind auch die Nebenkosten notwendiger Zusatzarbeiten wie die Neueindeckung eines Daches, Reparaturen am Dachstuhl sowie Putz- und Malerarbeiten förderfähig.
Fenster und Türen
Neben Dämmungen fördert die KfW auch die Installation von besonders gut isolierenden Fenstern - meist handelt es sich dabei um dreifach verglaste Fenster. Es gibt aber auch einige wenige zweifach verglaste Fenster, die die Voraussetzungen erfüllen. Außerdem fördert die KfW neue Türen mit sehr guter Isolierung.
Heizungssysteme
Seit 2024 ist die KfW allein für die Zuschussförderung für den Heizungstausch (KfW 458) verantwortlich. Förderfähig sind Heizungssanierungen sowohl als Einzelmaßnahme als auch anteilig im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261).
Anlagentechnik
Die KfW fördert auch die Anschaffung von zentralen Lüftungsanlagen, die insbesondere nach einer energetischen Sanierung zur Sicherstellung eines gesunden Raumklimas notwendig sind.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung
Die KfW verteilt Förderung nicht einfach so an jeden Eigenheimbesitzer – sie ist zweckgebunden und das Ziel heißt Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Um die Förderung der KfW zu erhalten, müssen Sie zahlreiche, für Laien teils schwer zu verstehende, Fördervoraussetzungen erfüllen.
Allgemeine Voraussetzungen
Je nach Förderung sehen die Voraussetzungen anders aus. Für die meisten Förderungen muss in die Sanierung zwingend ein zertifizierter Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) eingebunden werden. Die Zuschussförderung für Heizungen bildet hier eine Ausnahme. Hier können Sie die Förderung auch mithilfe Ihres Heizungsbauers beantragen.
Für die Förderung der Sanierung eines Altbaus (KfW 261) muss das Gebäude vor dem 01.02.2002 errichtet worden sein. Ist das der Fall, muss ein Energieberater den energetischen Status Quo der Immobilie feststellen, anhand dessen die passenden Sanierungsmaßnahmen auswählen und dies im Antrag dokumentieren.
Dokumentations- und Nachweispflichten
In den meisten Fällen muss der Energieberater nach Abschluss der Sanierung die korrekte Durchführung und Qualität der Arbeiten bestätigen. Ohne eine sogenannte Bestätigung nach Durchführung wird beispielsweise der Tilgungszuschuss der KfW-Kredite nicht ausgezahlt.
Diese Nachweispflicht ist ein wesentlicher Aspekt der KfW-Förderung und sicherstellt, dass die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen den im Antrag beschriebenen entsprechen und die gewünschte energetische Verbesserung bewirken.
Neubauförderung mit KfW
Neben den Förderprogrammen für Bestandsbauten bietet die KfW auch Programme für Neubauten an. Das Programm KfW 297/298 wurde im März 2023 gestartet und ersetzt das Programm 261/262 für Neubauten. Es bietet sehr günstige Kredite für den Bau oder Erstkauf eines Wohnhauses. Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung. Bei der Finanzierung handelt es sich um stark zinsvergünstigte Kredite für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit. Im Gegensatz zum früheren Förderprogramm 261 gibt es bei KfW 297/298 keinen Tilgungszuschuss.
Antragstellung für die KfW-Förderung
Die Antragstellung für KfW-Fördermittel erfolgt in der Regel über ein Kreditinstitut, das mit der KfW zusammenarbeitet. Der Prozess umfasst typischerweise folgende Schritte:
- Beratung durch einen Energieberater oder Fachunternehmer
- Erstellung eines Sanierungskonzepts und eines detaillierten Kostenvoranschlags
- Antragstellung bei der KfW über das Kreditinstitut
- Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
- Abrechnung und Nachweis der durchgeführten Arbeiten
- Auszahlung der Fördermittel
Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Nachträgliche Anträge sind in der Regel nicht möglich oder nur in Ausnahmefällen zulässig.
Fazit
Die KfW-Förderung bietet Hausbesitzern attraktive finanzielle Anreize für energetische Sanierungen. Mit Programmen wie KfW 261 für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus, KfW 358/359 als Ergänzungskredit sowie KfW 458 für Heizungstausch stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die sich an unterschiedliche Sanierungsbedürfnisse anpassen lassen.
Die Höhe der Förderung hängt maßgeblich vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab, wobei hier zwischen verschiedenen Klassen (40, 55, 70, 85) und zusätzlichen Boni für den Einsatz erneuerbarer Energien unterschieden wird. Die seit 2024 geltende Regelung, dass die KfW allein für die Heizungsförderung zuständig ist, hat das Antragsverfahren vereinfacht.
Für die erfolgreiche Antragstellung sind jedoch einige wichtige Voraussetzungen zu beachten: Das Gebäude muss in der Regel vor dem 01.02.2002 errichtet worden sein, und für die meisten Förderprogramme ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters Pflicht. Zudem ist eine sorgfältige Dokumentation der geplanten und durchgeführten Maßnahmen notwendig, um die Förderung erhalten zu können.
Trotz der komplexen Antragsverfahren lohnt sich die KfW-Förderung für viele Hausbesitzer, da sie die hohen Anfangsinvestitionen für energetische Sanierungen erheblich reduzieren und langfristig zu niedrigeren Energiekosten und höherem Immobilienwert führen.