Sanierung statt Neubau: Die Zukunft des Landratsamts Lauf

Einleitung

Das Landratsamt Nürnberger Land in Lauf steht vor einer umfassenden Sanierung. Nach intensiver politischer Diskussion hat sich der Kreistag dafür entschieden, das bestehende Gebäude zu sanieren und nicht durch einen Neubau zu ersetzen. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe dieser Entscheidung, die Kostenvergleiche zwischen Sanierung und Neubau sowie die zukünftigen Pläne für die Erweiterung der Behördenkapazitäten. Zudem werden wichtige Informationen für Bauvorhaben und Nutzungsänderungen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz bereitgestellt.

Aktuelle Situation des Landratsamts

Das Landratsamt Nürnberger Land verwaltet und fördert den gesamten Landkreis von Lauf an der Pegnitz aus. Im Hauptsitz in Lauf sowie in den Außenstellen in Hersbruck und Altdorf arbeiten Landrat Armin Kroder, der Kreistag und knapp 800 Angestellte, Beamtinnen und Beamte täglich daran, dass das Leben im Landkreis reibungslos funktioniert. Das Amt ist für vielfältige Aufgaben zuständig, von der Straßenüberwachung über die Müllabfuhr bis hin zur Auszahlung von Sozialleistungen und der Einhaltung von Naturschutzgesetzen.

Die Behörde ist strukturell in vier Stabstellen, sieben verschiedene Abteilungen und über zwanzig verschiedene Berufsbilder unterteilt. Dazu gehören Verwaltungsfachleute, Juristen, Handwerker, Sozialpädagogen, Tiermediziner, Krankenpfleger und Techniker. Diese vielfältigen Kompetenzen bündelt das Landratsamt, um gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen für Mensch, Tier und Natur im Nürnberger Land zu bewältigen.

Landrat Armin Kroder, ehemaliger Richter und seit 2008 politisches Oberhaupt des Nürnberger Lands, steht dieser Organisation vor. Er gehört der Partei der Freien Wähler an und stammt aus einer Landwirtsfamilie aus Neunkirchen. Ihm stehen Robert Ilg, Helmut Brückner und Gabriele Drechsler als Stellvertreter zur Seite.

Die Entscheidung: Sanierung statt Neubau

Nach einer kontroversen politischen Diskussion hat sich der Kreistag des Nürnberger Lands dafür entschieden, das bestehende Landratsamt in Lauf zu sanieren und nicht durch einen Neubau zu ersetzen. Gegen die Stimmen der CSU-Fraktion in beiden Ausschüssen haben Kreis- und Bauausschuss dem Kreistag empfohlen, an der geplanten Sanierung festzuhalten.

Die CSU-Fraktion hatte einen Antrag eingereicht, der die ernsthafte Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Neuerrichtung des Ämtergebäudes forderte. Dieser Antrag beinhaltete auch die Kostenschätzung durch eine neutrale, unbeteiligte Instanz sowie die Vorstellung und Diskussion der Konzeptstudie der Firma Völkel + Heidingsfelder im Kreistag. Die ursprünglich geplante Prüfung der Standortfrage – gemeinsam mit der Stadt Lauf sowie anderen Kommunen im Landkreis mit geeigneter Infrastruktur – wurde jedoch fallengelassen.

Die CSU argumentierte, dass die vorliegende Studie der Firma Völkel + Heidingsfelder hinreichend präzise sei und deutliche Hinweise auf einen Neubau als wirtschaftlichere Lösung liefere. Sie forderte zudem, das vorliegende Sanierungskonzept zum bestehenden Ämtergebäude und die damit einhergehenden Baukosten bis auf weiteres zurückzustellen.

Kostenvergleich: Sanierung gegenüber Neubau

Im Zentrum der politischen Diskussion standen die Kosten für beide Varianten. In der weiteren Diskussion wurden die Kosten für den Neubau eines Landratsamtes auf der Basis verschiedener Schätzungen und Untersuchungen gegenübergestellt. Selbst bei den aufgezeigten Varianten kam man laut Landrat Armin Kroder auf eine Spanne zwischen 34 und 41 Millionen Euro für einen Neubau.

Für die Sanierung auf Basis der Variante 4 – einem Maßnahmenkatalog inklusive zusätzlicher Verbesserungsmaßnahmen und dem Kauf des Gesundheitsamtes – müsste der Landkreis rund 22 Millionen Euro aufwenden. Die Differenz von etwa 12 bis 19 Millionen Euro könnte nach Ansicht des Landrates ausreichen, um eine ganze Schule zu sanieren. Zudem ermögliche die Sanierung des bestehenden Amtes ein finanzielles Durchatmen für den Landkreiskreis.

Dr. Bernd Eckstein von der CSU betonte, dass es sich hierbei um das Megainvestitionsprojekt in diesem Jahrzehnt handle, das sehr genau betrachtet werden müsse. Seiner Einschätzung nach müsse man um die beste Lösung für den Landkreis ringen, da noch zu viele Fragen offen seien. Er argumentierte, dass eine renommierte Firma wie Völkel + Heidingsfelder bei der Erstellung eines solchen Konzepts nicht ohne Grund handeln würde und daher die Vorstellung der Pläne im Kreistag notwendig sei.

Letztendlich setzte sich jedoch die Meinung durch, dass die Sanierung fachlich und finanzstrategisch der richtige Weg für den Landkreis sei.

Zukünftige Erweiterungspläne

Neben der Sanierung des bestehenden Gebäudes gibt es weitere Planungen für das Landratsamt. Laut aktuellen Informationen wird die Behörde "kurz- bis mittelfristig" bis zu 60 weitere Arbeitsplätze benötigen. Um diesen zusätzlichen Bedarf zu decken, ist eine Erweiterung des Areals an der Waldluststraße in Lauf geplant. Diese Erweiterung soll Entlastung bringen und die notwendige zusätzliche Fläche für die Mitarbeiter schaffen.

Die genauen Pläne für dieses Nebengebäude sind den vorliegenden Quellen jedoch nicht zu entnehmen. Es bleibt unklar, ob es sich dabei um einen separaten Neubau, einen Anbau an das bestehende Gebäude oder eine andere Lösung handelt.

Bau- und Renovierungsvorhaben in Lauf

Für Bauwillige und Planungsbüros in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz gibt es bestimmte Verfahren und Regelungen zu beachten. Die Stadt Lauf ist im Vorfeld der erste Ansprechpartner für die Beratung von Bauwilligen und Planungsbüros.

Bauanträge und Genehmigungsverfahren

Für die Beantragung einer Baugenehmigung ist das Landratsamt Nürnberger Land zuständig. Die digitale Einreichung von Bauanträgen ist möglich über die Plattform "Digitaler Bauantrag" des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.

Die Gemeinde Lauf hat zwei Monate Zeit, um zu einem Bauantrag Stellung zu nehmen. Anschließend entscheidet das Landratsamt über die Genehmigung. Bei Fragen stehen die Stadtplanung der Stadt Lauf oder die Baugenehmigungsbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten und Kontakt

Das Landratsamt Nürnberger Land in der Waldluststraße 1 in 91207 Lauf a.d. Pegnitz hat folgende Öffnungszeiten: - Montag: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr - Dienstag: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr - Mittwoch: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag: 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr - Freitag: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Zuständiger Sachbearbeiter ist Herr Schmidt im Zimmer Nr. 214, erreichbar unter der Telefonnummer 09123 950-6262.

Nutzungsänderungen

Bei Nutzungsänderungen von Gebäuden oder Teilen davon ist zu beachten, dass unter Umständen eine Baugenehmigung erforderlich sein kann, unabhängig davon, ob damit bauliche Veränderungen verbunden sind. Eine Nutzungsänderung ist nur dann verfahrensfrei, wenn an die neue Nutzung keine anderen Anforderungen gestellt werden.

Folgende Nutzungsänderungen sind beispielsweise baugenehmigungspflichtig: - Keller in Wohnraum - Keller oder Wohnraum in Kosmetikstudio/Nagelstudio - Büro wird Laden und umgekehrt - Einzelne Zimmer im Wohnhaus für Nebengewerbe - Ausstellungsraum in Einzelhandel - Wohnung/Wohnraum in Büro - Lager in Konditorei - Stall in Werkstatt - Schlosserei in Schreinerei - Vermietung eines Gästezimmers einer Wohnung an Messegäste

Ändert man die Nutzung ohne erforderliche Baugenehmigung, kann die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land einschreiten und entsprechende Maßnahmen treffen. Dies kann bis hin zur Anordnung der Nutzungsuntersagung oder Beseitigung der Anlage führen. Zudem wäre mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen.

Stadtsanierung und Denkmalpflege

Lauf a.d. Pegnitz ist von zahlreichen historischen Häusern und Bauten geprägt. Viele dieser Bauten stehen unter Denkmal- oder Ensembleschutz. Für Maßnahmen in, an oder im Umfeld solcher Bauten ist gegebenenfalls eine Genehmigung zu beantragen.

Das Stadtgebiet ist in fünf sogenannte Sanierungsgebiete unterteilt. Sanierungen von privaten Eigentümern in diesen Gebieten sind Bestandteile der Gesamtmaßnahme. Daher kann der Eigentümer für die sanierungsbedingten Kosten, die er nicht decken kann, Städtebauförderungsmittel beantragen. Entsprechende Anträge müssen rechtzeitig vor Baubeginn bei der Stadt Lauf gestellt werden.

Katasterauszüge

Für Bauanträge ist ein amtlicher Lageplan (Katasterauszug) erforderlich. Dieser kann schriftlich oder persönlich gegen Gebühr im Rathaus angefordert werden. Die Unterlagen für den Katasterauszug zur Bauvorlage sind auch beim Vermessungsamt erhältlich.

Fazit

Die Sanierung des Landratsamts Nürnberger Land in Lauf stellt eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Entwicklung der Behörde dar. Nach intensiver politischer Diskussion hat sich der Kreistag für die Sanierung des bestehenden Gebäudes entschieden, die mit Kosten von rund 22 Millionen Euro deutlich günstiger ausfällt als ein Neubau (34-41 Millionen Euro). Diese finanzielle Einsparung ermöglicht es dem Landkreis, zusätzlich eine Schule zu sanieren und finanziellen Spielraum zu gewinnen.

Zukünftig wird das Landratsraum jedoch auch um ein Nebengebäude erweitert werden, um den Bedarf an bis zu 60 zusätzlichen Arbeitsplätzen zu decken. Für Bauwillige und Eigentümer in Lauf gibt es verschiedene Verfahren und Regelungen zu beachten, von der Bauantragstellung über Nutzungsänderungen bis hin zu Sanierungsmaßnahmen in geschützten Gebieten.

Die Entscheidung für die Sanierung statt eines Neubaus zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Abwägung von Kosten, Nutzen und Zukunftsfähigkeit bei großen Bauprojekten ist. Das Landratsamt wird auch in Zukunft als zentrale Anlaufstelle für die Belange des Nürnberger Lands fungieren und dabei von den sanierten und erweiteten Räumlichkeiten profitieren.

Quellen

  1. N-Land.de
  2. lauf.de
  3. nuernberger-land.de
  4. nn.de

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