Einleitung
Die Landshuter Stadtresidenz, eines der bedeutendsten historischen Bauwerke in Niederbayern, befindet sich derzeit in einer umfassenden Sanierungsphase. Seit Anfang 2020 arbeitet das Staatliche Bauamt Landshut im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr an der Erneuerung dieses kulturhistorischen Schatzes. Das Projekt, das mit Investitionen von rund 53 Millionen Euro eines der größten Sanierungsvorhaben in der Region darstellt, erfolgt in fünf Bauabschnitten und betrifft sowohl die Dächer als auch die Fassaden des Ensembles. Besondere Bedeutung kommt dabei den spezifischen Genehmigungsverfahren im Sanierungsgebiet "Innenstadt" zu, die in diesem Artikel näher beleuchtet werden.
Umfang und Zeitplan der Sanierungsmaßnahmen
Die Sanierung der Landshuter Stadtresidenz ist ein ambitioniertes Vorhaben mit einem klaren Zeitplan und einem definierten Umfang der Arbeiten. Das Staatliche Bauamt Landshut führt die Maßnahme im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr durch und hat das Projekt in fünf Bauabschnitte unterteilt. Derzeit befindet sich das umfangreiche Vorhaben etwa bei der Halbzeit, wie Bayerns Bauminister Christian Bernreiter bei seinem Besuch vor Ort bestätigte.
Die Gebäude der Stadtresidenz Landshut und der dazugehörigen Hofstallungen befanden sich vor Beginn der Arbeiten in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die letzte Fassadeninstandsetzung der Residenzgebäude hatte in den 1990er Jahren stattgefunden, während bei den Hofstallungen sogar noch früher letzte Sanierungen erfolgt waren. Besonders stark in Mitleidenschaft gezogen waren die Dächer und die Fassaden, die erhebliche Schäden aufwiesen.
Inzwischen konnten bereits bedeutende Fortschritte erzielt werden. Alle Dächer und Dachstühle wurden instandgesetzt, ebenso die Westfassade des Italienischen Baus, die Altstadtfassade, die Giebelseiten des Deutschen Bau sowie die Fassaden und das Dach der Hofküche. Diese Gebäudeteile strahlen nicht nur in neuem Glanz, sondern wurden auch mit einem verbesserten Brandschutz und einer neuen, flächendeckenden Brandmeldeanlage ausgestattet.
Der Fokus der aktuellen Arbeiten liegt auf den Hofstallungen. Im Spätsommer 2023 beginnt die Sanierung der Innenhoffassaden der Residenz, gefolgt von der Neugestaltung der Freianlagen. Letztere werden dabei deutlich barriereärmer gestaltet, um die Zugänglichkeit des Ensembles für alle Besucher zu verbessern. Die Gesamtmaßnahme soll im Juni 2026 abgeschlossen sein.
Bauabläufe und sichtbare Veränderungen im Stadtbild
Der Sanierungsprozess der Landshuter Stadtresidenz verläuft nach einem sorgfältig geplanten Zeitplan, der sowohl die technischen Notwendigkeiten als auch die städtebaulichen Belange berücksichtigt. Zunächst konzentrierten sich die Arbeiten auf die Gebäude im Bereich der Ländgasse und der Isarpromande, die weniger im Fokus der Öffentlichkeit standen. Mittlerweile verlagert sich die Maßnahme jedoch für alle sichtbar in die gute Stube der Stadt – in den Deutschen Bau in der Altstadt.
Die Rüstarbeiten am Deutschen Bau in der Altstadt begannen Mitte Oktober 2021. Dazu gehörte der Rückbau der Kalksteinpoller vor der Residenz und der Litfaßsäule, die eingelagert wurden. Mitte November 2021 wurde das Fundament für den Kran in der Altstadt betoniert, der dann im Januar 2022 von der Ländgasse in die Altstadt umzog. Diese sichtbaren Veränderungen im Stadtbild sind Teil eines koordinierten Prozesses, der sicherstellen soll, dass die Sanierung reibungslos abläuft und gleichzeitig die historische Bausubstanz erhalten bleibt.
Die Bauarbeiten der Bauabschnitte III bis V hatten bereits früher begonnen. Der Deutsche Bau und seine Seitenflügel waren seit Juli 2021 bereits eingerüstet, allerdings zunächst nur im Innenhof und auf den angrenzenden Nachbargrundstücken. Diese schrittweise Vorgehensweise ermöglicht es, die Arbeiten kontinuierlich fortzuführen, ohne die gesamte Anlage gleichzeitig zu beeinträchtigen.
Finanzielle Aspekte und politische Prioritätensetzung
Die Sanierung der Landshuter Stadtresidenz ist nicht nur aus bauhistorischer, sondern auch aus finanzieller Perspektive von erheblicher Bedeutung. Der Freistaat Bayern investiert rund 53 Millionen Euro in die Erneuerung des Ensembles, was unterstreicht, welche Priorität die Staatsregierung auf den Erhalt dieses kulturhistorischen Schatzes legt.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter betonte bei seinem Besuch vor Ort die Wichtigkeit des Projekts: "Die Stadtresidenz Landshut ist ein Schmuckstück mit großem historischem Wert! Wir als Freistaat investieren rund 53 Millionen Euro in die Sanierung und ich bin begeistert, wie professionell unser Staatliches Bauamt sie umsetzt." Insbesondere der Hinweis auf die Landshuter Hochzeit zeigt, dass auch die repräsentative Funktion des Bauwerkes bei der Planung berücksichtigt wird. Bernreiter weiter: "Rechtzeitig zur Landshuter Hochzeit werden Innenhof und Vorplatz in neuem Glanz erstrahlen und keine Kräne oder Gerüste das Bild stören."
Auch Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hob die Bedeutung des Projekts hervor: "Der Freistaat steht zu seinem kulturellen Erbe und wendet erhebliche Summen für Sanierung und Erhalt auf – so auch rund 53 Millionen Euro für die beeindruckende Stadtresidenz Landshut. Die klassizistische Fassade der Stadtresidenz prägt das Stadtbild der Regierungshauptstadt Niederbayerns maßgeblich."
Die hohe finanzielle Förderung durch den Freistaat ermöglicht nicht nur die Sanierung der öffentlichen Bausubstanz, sondern schafft auch positive Effekte für die gesamte Region. Durch die Aufwertung des historischen Ensembles wird die Attraktivität der Stadt Landshut als touristisches und kulturelles Zentrum weiter gestärkt.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Das Sanierungsgebiet "Innenstadt"
Die Sanierung der Landshuter Stadtresidenz findet im Kontext eines größeren städtebaulichen Konzepts statt, das durch die Ausweisung verschiedener Sanierungsgebiete definiert wird. Besonders relevant für die aktuellen Arbeiten ist das Sanierungsgebiet "Innenstadt", das mit Bausenatsbeschluss vom 26. April 2013 und Plenarbeschluss vom 17. Mai 2013 festgelegt wurde. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Landshut vom 3. Juni 2013.
Die Festlegung dieses Sanierungsgebietes basierte auf "Vorbereitenden Untersuchungen", die von der Arbeitsgemeinschaft FIRU mbh (Stadtplanung) und Dr. Schober GmbH (Landschaftsplanung) durchgeführt wurden. Diese Untersuchungen stellten gestreute städtebauliche Missstände fest, welche die Ausweisung eines Sanierungsgebietes rechtfertigten. Handlungsschwerpunkte finden sich in den Bereichen Altstadt, Neustadt, Gassen, Nahensteig, Ländtorplatz, Alte JVA, Regierungsplatz, Dreifaltigkeitsplatz, Innere Münchner Straße, Loretokloster, Freyung, Mühleninsel/Zwischenbrücken. Insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Förderkulisse "Städtebaulicher Denkmalschutz" bot sich die Ausweisung eines großflächigen Sanierungsgebietes an.
In Sanierungsgebieten können nicht nur Maßnahmen im öffentlichen Raum gefördert werden, auch Haus- oder Wohnungseigentümer können durch die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung nach § 7h EStG für erhaltenswerte Gebäude profitieren. Diese Fördermöglichkeiten machen die Sanierungsgebiete zu wichtigen Instrumenten der Stadtentwicklung und des Denkmalschutzes.
Besonderheiten der Genehmigungsverfahren im Sanierungsgebiet
Die Sanierung im Gebiet "Innenstadt" unterliegt besonderen rechtlichen Regelungen, die im BauGB (Baugesetzbuch) verankert sind. Eine Besonderheit des Sanierungsgebietes "Innenstadt" Landshut ist, dass der Grundbucheintrag entfällt, was auf den Verzicht auf die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB zurückzuführen ist.
Trotz dieser Vereinfachung benötigen bestimmte Vorhaben dennoch eine spezielle Genehmigung. Sämtliche Vorhaben nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (alle Voranfragen, Bauvorhaben, Nutzungsänderungen) erfordern neben der bauordnungsrechtlichen eine eigenständige (kostenfreie) sanierungsrechtliche Genehmigung. Diese Regelung sicherstellt, dass alle Maßnahmen im Sanierungsgebiet den übergeordneten Zielen der Sanierung entsprechen.
Für bestimmte Rechtsvorgänge wurde jedoch eine Vereinfachung eingeführt. Mit einer Allgemeinverfügung wurden im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Innenstadt" die Genehmigungen für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB allgemein erteilt. Dazu gehören Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird. In diesen Fällen muss kein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung gestellt werden.
Diese differenzierte Regelung der Genehmigungspflichten ermöglicht einerseits eine effiziente Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen, andererseits wird sichergestellt, dass die Ziele des Sanierungsgebietes nicht unterlaufen werden.
Weitere Sanierungsgebiete in Landshut
Neben dem Sanierungsgebiet "Innenstadt" gibt es in Landshut weitere Gebiete, die durch städtebauliche Maßnahmen aufgewertet wurden. Diese Beispiele zeigen die langfristige Strategie der Stadtentwicklung in Landshut:
Sanierungsgebiet Nikola Der Stadtteil Nikola wurde 1999 in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm Teil II, Soziale Stadt aufgenommen. Dieses Programm zielt darauf ab, benachteiligte Stadtteile durch gezielte Maßnahmen zu stärken und die Lebensqualität für die Bewohner zu verbessern.
Sanierungsgebiet V "An der Bauhofstraße" Dieses Sanierungsgebiet wurde im Jahr 1993 festgelegt und 2009 aufgehoben. Der Bereich des ehemaligen Bauhofgeländes befand sich am nördlichen Rand der historischen Innenstadt und wurde vor Beginn der städtebaulichen Neuordnung als intensiv genutzte Lager- und Produktionsstätte genutzt. Mit Hilfe der Städtebauförderung konnte insbesondere der Bauhof der Stadt Landshut verlagert werden. Auch die Neugestaltung des Bischof-Sailer-Platzes und des Alten Viehmarkts sowie die Schaffung einer Grünfläche am Maxwehr trugen zu einer Aufwertung des Gebiets bei. Durch die Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände des ehemaligen Bauhofs wurde zwischen 1988 und 2006 ein modernes und attraktives Quartier geschaffen, das sich gut an die Stadt anschließt.
Sanierungsgebiet Va "Am Orbankai" Dieses Quartier liegt im Norden des historischen Stadtkerns und wurde 1995 förmlich festgelegt. Zu den wichtigsten bisher durchgeführten Maßnahmen gehören die Sanierung der Rochuskapelle und des Rottenkolberstadels. Auch das Gebäude Am Orbankai 3, in welchem jetzt das Haus International untergebracht ist, wurde mit Unterstützung der Städtebauförderung saniert. In der Rochuskapelle finden Ausstellungen statt, der Rottenkolberstadel dient dem Kleinen Theater als Spielstätte.
Sanierungsgebiet VI "Herrngasse/Hl.-Geist-Gasse" Weitere Informationen zu diesem Sanierungsgebiet sind in den Quellen nicht enthalten.
Fazit
Die Sanierung der Landshuter Stadtresidenz ist ein herausragendes Beispiel für den Erhalt wichtiger Kulturdenkmäler in Bayern. Das mit rund 53 Millionen Euro finanzierte Projekt zeigt, welche Priorität der Freistaat Bayern auf den Schutz seines bauhistorischen Erbes legt. Die sorgfältige Planung und Umsetzung durch das Staatliche Bauamt Landshut stellt sicher, dass das historische Ensemble nicht nur restauriert, sondern auch für zukünftige Generationen nutzbar gemacht wird.
Besonders hervorzuheben ist die durchdachte Organisation der Bauarbeiten, die es ermöglicht, die Sanierung schrittweise durchzuführen, ohne die gesamte Anlage gleichzeitig zu beeinträchtigen. Die Einhaltung des Zeitplans bis zur geplanten Fertigstellung im Juni 2026 unterstreicht die Professionalität der beteiligten Akteure.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die spezifischen Genehmigungsverfahren im Sanierungsgebiet "Innenstadt", zeigen, wie Denkmalschutz und städtebauliche Entwicklung Hand in Hand gehen können. Die differenzierte Regelung der Genehmigungspflichten ermöglicht einerseits eine effiziente Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen, andererseits wird sichergestellt, dass die Ziele des Sanierungsgebietes erreicht werden.
Die Sanierung der Landshuter Stadtresidenz ist somit nicht nur ein wichtiges Projekt für den Erhalt eines Kulturdenkmals, sondern auch ein Leuchtturmprojekt für gelungene Stadtentwicklung und Denkmalschutz in Bayern.