Wie Sie bis zu 7.500 Euro Förderung für Ihre Renovierung sichern können

Einleitung

Die energetische Sanierung von Immobilien gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung, nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch als finanzielle Investition für Hausbesitzer. Viele Eigentümer sind sich jedoch nicht bewusst, dass sie durch gezielte Planung und Inanspruchnahme vorhandener Förderprogramme erhebliche finanzielle Vorteile nutzen können. Insbesondere die Möglichkeit, zusätzliche Förderbeträge von bis zu 7.500 Euro zu erhalten, wird oft übersehen oder nicht ausgeschöpft. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Renovierungsmaßnahmen in Deutschland und erläutert, wie Hauseigentümer diese finanziellen Anreize optimal nutzen können.

Aktuelle Förderlandschaft für Renovierungen

Die Förderung von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Deutschland erfolgt hauptsächlich über zwei große Programme: die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die KfW-Förderprogramme. Diese Programme werden durch steuerliche Anreize ergänzt, Hauseigentümern die energetische Sanierung ihrer Immobilien zu erleichtern.

Eine wichtige Entwicklung in der jüngeren Vergangenheit ist die Reduzierung der Förderbeträge für Einzelmaßnahmen. So wurde beispielsweise der Fördersatz für Fenstertausch von bis zu 25 Prozent auf maximal 20 Prozent gesenkt. Dies bedeutet, dass Renovierer statt bis zu 15.000 Euro nur noch maximal 12.000 Euro Zuschuss erhalten. Auch bei anderen Maßnahmen wie der Installation von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen wurden die maximalen Förderbeträge reduziert.

Tabelle: Änderungen der Förderbeträge für ausgewählte Maßnahmen

Maßnahme Bisheriger Höchstbetrag Neuer Höchstbetrag
Fenstertausch 15.000 € 12.000 €
Wärmepumpe 30.000 € 24.000 €
Biomasseheizung 33.000 € 12.000 €

Diese Kürzungen machen es umso wichtiger, verbleibende Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und zusätzliche Bonuszahlungen zu sichern.

Förderung von Einzelmaßnahmen

Die Förderung von Einzelmaßnahmen wird hauptsächlich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gesteuert. Hierbei handelt es sich um konkrete Sanierungsschritte wie das Dämmen von Dächern, Wänden, Decken und Kellern, den Austausch von Fenstern, die Installation einer neuen Lüftungsanlage, die Montage von Sonnenschutzvorrichtungen oder die Implementierung digitaler Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung.

Derzeit gibt es für diese Einzelmaßnahmen nur noch den Tilgungszuschuss bei der BAFA, da die Kreditvariante der KfW eingestellt wurde. Der jeweilige Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro, was einem maximalen Zuschuss von 12.000 Euro entspricht.

Im Bereich der Heizung wurde jegliche Förderung für gasbetriebene Heizungsanlagen gestrichen. Stattdessen kommt ein neuer Austauschbonus für Heizungen hinzu. Für Solaranlagen gibt es statt bislang 35 Prozent nun nur noch 25 Prozent Zuschuss.

Tabelle: Aktuelle Fördersätze für Einzelmaßnahmen

Maßnahme Fördersatz Extrabonus
Solarthermie 25 % 10 %
Biomasse 10 % 10 % (nur in Kombination mit Solarthermie)
Wärmepumpe 25 % 5 % für effiziente WP oder Kältemittel
Brennstoffzelle 25 % 10 %

Zusätzlich gibt es den WPB-Bonus (Worst-Performing-Building) in Höhe von 10 Prozent für die 25 energetisch schlechtesten Gebäude in Deutschland. Voraussetzung für diesen Bonus ist, dass alle Effizienzhäuser NT-ready sind, also niedertemperaturfähig mit Vorlauftemperaturen von maximal 55 °C benötigen.

Bedeutung der Energieberatung

Eine zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme vieler Förderprogramme ist die Durchführung einer Energieberatung. Wer Förderungen der KfW-Förderbank erhalten möchte, muss zwingend eine Energieberatung durchführen lassen. Diese ist Voraussetzung für den Erhalt eines zinsgünstigen Kredits bzw. eines Zuschusses im Rahmen einer Förderung.

Die Bedeutung der Energieberatung wird oft unterschätzt, obwohl sie Hauseigentümern nicht nur den Zugang zu Fördergeldern ermöglicht, sondern auch sicherstellt, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen und diese sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Eine professionelle Energieberatung kann langfristig zu erheblichen Energie- und Kosteneinsparungen führen.

Für Energieberatungen werden ebenfalls Zuschüsse gewährt. Der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus für eine Energieberatung ist von 800 Euro auf 1.300 Euro gestiegen. Für eine Vor-Ort-Energieberatung gibt es nun 500 Euro mehr Förderung als Zuschuss. Eigentümer von Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten erhalten nun maximal 1.700 Euro Zuschuss zur Gebäudenergieberatung.

Neben der Energieberatung wird auch die Baubegleitung bezuschusst. Ein Baubegleiter stellt sicher, dass die Sanierung qualifiziert durchgeführt wird. Hier werden durch die Förderung 50 Prozent der Kosten übernommen, maximal 4.000 Euro zahlt die KfW-Förderbank. Wird parallel ein KfW-Kredit oder Zuschuss nicht komplett ausgenutzt, kann die Förderung auf bis zu 90 Prozent, also 7.200 Euro steigen. Je höher der erzielte Energiestandard nach der Sanierung, desto höher die Förderung.

Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus

Die höchsten Förderbeträge erhalten Hauseigentümer, die sich für die Komplettsanierung ihrer Immobilie zu einem KfW-Effizienzhaus entscheiden. Bei den Förderstufen wird berücksichtigt, dass dieses Niveau im Altbau wesentlich schwieriger zu erreichen ist. Einen speziellen Status genießt das KfW-Effizienzhaus Denkmal, bei dem die Anforderungen niedriger sind.

Renovierer müssen sich im Vorfeld bei der KfW-Förderbank vor allem das Programm zur Förderung "Energieeffizient Sanieren – Kredit" näher anschauen. Dieses Programm bietet besonders attraktive Konditionen für Hauseigentümer, die eine umfassende energetische Sanierung planen.

Steuerliche Förderung von Sanierungen

Eine weitere wichtige Säule der staatlichen Förderung energetischer Sanierungen ist die steuerliche Förderung. Diese greift für Renovierungen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden. Die Sanierung muss spätestens zum 31. Dezember 2029 beendet sein.

Bei Einzelmaßnahmen kann der Hausbesitzer 40.000 Euro über drei Jahre steuerlich geltend machen. Das entspricht 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Investitionssumme pro Wohneinheit. Gefördert werden die Wärmedämmung von Wänden, Decken und Dächern sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren und Einbau einer Lüftungsanlage und die Erneuerung bzw. Optimierung einer Heizungsanlage. Für die Durchführung der Maßnahmen gelten technische Mindeststandards, und eine Fachbescheinigung muss vorliegen.

Für die energetische Baubegleitung und Fachplanung sind generell 50 Prozent der Kosten steuerlich abzugsfähig. Der Abzug erfolgt von der jeweiligen individuellen Steuerschuld des Hauseigentümers und wird über die Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Förderung nicht bei Eigenleistungen gewährt wird, sondern nur, wenn die Renovierung von einem Fachbetrieb ausgeführt wurde.

Renovierungskredite als zusätzliche Finanzierungsoption

Neben den staatlichen Förderprogrammen bieten auch Banken spezielle Renovierungskredite an. Viele Anbieter ermöglichen einen kompletten oder teilweisen Online-Kreditabschluss, der den Prozess noch schneller und bequemer macht. So können Hausbesitzer zügig mit ihren geplanten Renovierungsarbeiten beginnen.

Beim Sanierungskredit erhalten Kreditnehmer, genau wie beim zweckfreien Ratenkredit, zunächst die volle Darlehenssumme und zahlen diese anschließend zusammen mit den Zinsen in monatlich festgelegten Raten zurück. Die mögliche Kreditsumme reicht hier von 1.000 bis 100.000 Euro, wobei viele Banken ab 50.000 Euro keine Ratenkredite vergeben, sondern nur Baufinanzierungen.

Die Laufzeit des Kredits wird entsprechend seiner Höhe gewählt, damit die Raten unproblematisch tragbar sind. Die minimale Laufzeit für Renovierungskredite beträgt 12 Monate. Die meisten Banken bieten eine maximale Laufzeit von 84 bis 120 Monaten an. Speziell für Sanierungskredite sind bei manchen Anbietern auch bis zu 15 Jahre möglich.

Die zusätzliche 7.500 Euro Förderung sichern

Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus aktuellen Daten ist, dass viele Hauseigentümer eine zusätzliche Förderung von bis zu 7.500 Euro verschenken. Laut einer Anfrage des Geldratgebers "Finanztip" beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle lassen sich rund zwei Drittel der Immobilienbesitzer jährlich tausende Euro an Zuschüssen entgehen.

Der Grund dafür ist, dass nur, wer sich bei einer energetischen Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt und diesen mit dem Fördergeldantrag einreicht, auch den höchstmöglichen Fördersatz erhält. Lediglich 36 Prozent der Antragssteller nutzen diese Möglichkeit aktuell.

"Entweder fehlt den Sanierungswilligen das Wissen oder sie sind unsicher bei der Wahl des Energieberaters und verzichten im Zweifel darauf", sagt Sandra Duy, "Finanztip"-Expertin für energetisches Sanieren. Nach ihren Berechnungen verschenken Antragssteller bis zu 7.500 Euro im Jahr an zusätzlicher Förderung.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) war früher mit einem Bonus von 5 Prozent auf die Basisförderung verbunden, dieser wurde jedoch im Juli 2022 abgeschafft. Dennoch ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans weiterhin wichtig, da Hauseigentümer so einen umfassenden Überblick über alle notwendigen Maßnahmen und deren Reihenfolge erhalten können.

Heizungstausch als wichtige Maßnahme

Heizung und Warmwasserbereitung beanspruchen in Haushalten mit 84 Prozent den größten Anteil am Gesamtenergieverbrauch. Aus diesem Grund sind Maßnahmen zur Optimierung oder Erneuerung der Heizungsanlage besonders förderwürdig.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat das Ziel, den Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 nahezu klimaneutral zu machen. Die Verordnung der Bundesregierung ist ein wichtiger Baustein, um ihre energiepolitischen Ziele zu erreichen.

Welche Heizungsanlagen austauschpflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Alters der Anlage, ihrer Effizienz und den geltenden Vorschriften. In vielen Fällen kann der Austausch einer alten Heizung durch eine modernere, energieeffizientere Alternative nicht nur die Energiekosten senken, sondern auch erhebliche Förderbeträge sichern.

Fazit

Die energetische Sanierung von Immobilien bietet Hauseigentümern die Möglichkeit, nicht nur Energiekosten zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sondern auch erhebliche finanzielle Förderungen zu erhalten. Allerdings ist die aktuelle Förderlandschaft komplex und ständig in Bewegung, was es schwierig macht, alle Möglichkeiten zu überblicken.

Die wichtigsten Erkenntnisse für Hauseigentümer sind:

  1. Die Förderbeträge für Einzelmaßnahmen wurden in den letzten Jahren reduziert, verbleibende Möglichkeiten sollten daher optimal genutzt werden.

  2. Eine professionelle Energieberatung ist nicht nur Voraussetzung für viele Förderprogramme, sondern sichert auch die richtige Planung von Sanierungsmaßnahmen.

  3. Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann eine zusätzliche Förderung von bis zu 7.500 Euro sichern, wird jedoch nur von 36 Prozent der Antragssteller genutzt.

  4. Neben staatlichen Förderprogrammen stehen auch Renovierungskredite als Finanzierungsoption zur Verfügung.

  5. Die steuerliche Förderung bietet zusätzliche Anreize für energetische Sanierungen, setzt jedoch die Beauftragung von Fachfirmen voraus.

  6. Heizungsanlagen sind aufgrund ihres hohen Energieanteils besonders förderwürdig und sollten bei einer Sanierung prioritär betrachtet werden.

Durch die Kombination dieser verschiedenen Förderinstrumente können Hauseigentümer ihre Sanierungsvorhaben nicht only energetisch optimieren, sondern auch die Kosten deutlich reduzieren. Wichtig ist jedoch, sich frühzeitig über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle verfügbaren Förderungen optimal zu nutzen.

Quellen

  1. bau-welt.de
  2. t-online.de
  3. verivox.de

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