Einleitung
In den kommenden Jahren müssen in Berlin tausende von Fahrerlaubnissen ausgetauscht werden. Die europäische Union hat Vorschriften eingeführt, um Führerscheine innerhalb der Mitgliedstaaten zu harmonisieren und Fälschungen zu erschweren. Dieser Prozess betrifft nicht nur alte Papierführerscheine, sondern auch die ersten Kartenführerscheine. In Berlin läuft derzeit eine nach Jahrgängen gestaffelte Aktion, bei der bestimmte Jahrgänge ihre Führerscheine bis zu bestimmten Fristen umtauschen müssen. Wer nicht handelt, riskiert nach Ablauf der Fristen eine Ordnungswidrigkeit und den Verlust der Fahrerlaubnis.
Dieser Artikel informiert umfassend über den Führerschein-Umtausch in Berlin, die geltenden Fristen, den Austauschprozess sowie die erforderlichen Unterlagen und Gebühren.
Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?
Die europäische Union hat neue Vorschriften eingeführt, um die Führerscheine innerhalb der Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Diese Maßnahmen sollen Fälschungen erschweren und für einheitliche Standards sorgen. Jeder Führerschein, der vor 2013 ausgestellt wurde, muss in den nächsten Jahren schrittweise umgetauscht werden.
Die Harmonisierung der Führerscheine innerhalb der EU dient mehreren Zwecken:
Erhöhte Sicherheit: Die neuen EU-Kartenführerscheine haben Sicherheitsmerkmale, die Fälschungen erschweren. Dazu gehören unter anderem Hologramme, Mikroschrift und UV-Elemente.
Aktualisierung von Daten: Durch den regelmäßigen Austausch werden Passfoto und Personendaten aktualisiert, was die Authentizität des Dokuments erhöht.
Einheitliche Standards: Alle EU-Mitgliedsstaaten verwenden nun ein einheitliches Format für Führerscheine, was die Anerkennung im Ausland erleichtert.
EU-weite Gültigkeit: Der neue EU-Kartenführerschein ist in allen EU-Ländern gültig und vereinfacht somit die Nutzung im Ausland.
Die Bundesregierung erklärt, dass der regelmäßige Austausch dazu beiträgt, die Sicherheit von Dokumenten zu erhöhen, da "Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden" werden. Früher war der Führerschein zeitlich unbegrenzt gültig, und viele Autofahrer waren noch Jahrzehnte nach Bestehen der Fahrprüfung im jugendlichen Alter mit ihrem "Lappen" unterwegs. Das hat längst ein Ende: Innerhalb der EU müssen alle Führerscheine einheitlich gestaltet sein. Nach und nach werden daher sämtliche Alt-Führerscheine aus dem Verkehr gezogen.
Mittlerweile sind von diesem Vorgang nicht nur die alten Papier-Führerscheine betroffen, sondern auch die ersten alten Karten-Führerscheine.
Fristen für den Führerscheinumtausch
Die Fristen für den Umtausch sind nach Geburtsjahr des Inhabers gestaffelt. In Berlin gibt es ein nach Jahrgängen gestaffeltes Vorgehen, um die Behörden mit der Neuausstellung der Führerscheine nicht zu überlasten. Bei diesem Verfahren erreichen einige Jahrgänge nun eine kritische Phase.
Die folgende Tabelle zeigt die Fristen für den Umtausch nach Geburtsjahren:
| Geburtsjahr des Inhabers | Umtauschfrist |
|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 - 1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959 - 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 - 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 - 1980 | 19. Januar 2025 |
| 1981 - 1996 | 19. Januar 2026 |
| 1997 - 2002 | 19. Januar 2027 |
| Ab 2003 | 19. Januar 2028 |
Darüber hinaus gibt es Fristen, die nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins bestimmt werden:
| Ausstellungjahr | Frist |
|---|---|
| 1999 – 2001 | Umtausch bis zum 19. Januar 2026 |
| 2002 – 2004 | Umtausch bis zum 19. Januar 2027 |
Die Berliner Verkehrsverwaltung weist darauf hin, dass Wer einen deutschen Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurde, diesen bis zum 19. Januar 2026 in einen aktuellen EU-Kartenführerschein umtauschen muss.
Wichtig ist dabei, dass es sich bei dem Umtausch um einen Pflichttausch handelt. Nach Ablauf der Frist verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit. Nach dieser Frist stellt das Fahren mit einem ungültigen Führerschein eine Ordnungswidrigkeit dar (Verwarnungsgeld von 10 Euro). Aus diesem Grund sollte man jetzt einen Antrag auf Umtausch seines Führerscheins stellen.
So funktioniert der Führerschein-Tausch in Berlin
Der Führerscheintausch in Berlin ist ein relativ unkomplizierter Prozess. Bei dem Führerscheintausch handelt es sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet.
Der Prozess gliedert sich in folgende Schritte:
Terminvereinbarung: Um den Führerschein umzutauschen, muss man einen Termin in einem beliebigen Bürgeramt in Berlin vereinbaren. Eine bezirksweite Terminvergabe erfolgt hier. Termine sind in der Regel auch kurzfristig vereinbar: Wer örtlich flexibel ist, kann teilweise sogar noch am gleichen Tag einen Termin bekommen.
Dokumente vorbereiten: Zum Bürgeramt muss man ein auf Fotopapier ausgedrucktes biometrisches Passfoto mitbringen, seinen alten Führerschein und seinen Personalausweis.
Persönliche Vorsprache: Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Datenbestätigung: Der Umtauschprozess vor Ort dauert nur wenige Minuten. In der Regel müssen lediglich die beim Bürgeramt hinterlegten Personendaten bestätigt werden.
Gebührenzahlung: Der Umtausch ist gebührenpflichtig und kostet 26,50 Euro. Für den Direktversand nach Hause wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,31 Euro fällig. Die allermeisten Berliner Bürgerämter bieten mittlerweile neben der Girokarten- auch eine Kreditkartenzahlung an.
Zustellung: Der neue Führerschein sollte dann spätestens sechs Wochen nach Antragstellung ankommen. Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des/der Führerscheininhabers/-in auf dem Briefkasten angegeben ist.
In Berlin gibt es mehrere Stellen, an denen der Umtausch des Führerscheins durchgeführt werden kann. Hierzu zählen die Bezirksämter und spezielle Termincenter. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld über die aktuellen Öffnungszeiten und die Lage zu informieren.
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, kann man durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren. Sollten keine Termine verfügbar sein, schaut man bitte regelmäßig in den Morgenstunden, ob eventuell weitere Termine freigeschaltet wurden, oder wendet sich an das Berliner Behörden-Telefon (030) 115.
Erforderliche Unterlagen
Für den Führerschein-Umtausch in Berlin sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die genaue Liste hängt vom Einzelfall ab, aber grundsätzlich benötigt man folgende Dokumente:
- Identitätsnachweis: Personalausweis bzw. Pass
- 1 Lichtbild: Aktuelles biometrisches Foto
- Alter Führerschein im Original
Zusätzlich gibt es spezielle Anforderungen für bestimmte Fälle:
Für die Aufhebung der Sehhilfen-Auflage: Sehtests oder Untersuchung des Sehvermögens. Für die Aufhebung der Sehhilfen-Auflage ist im Rahmen des Umtauschs eines Führerscheines die Vorlage eines gültigen Sehtests erforderlich. Bei Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D ist gemäß § 12 Abs. 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur Aufhebung der Sehhilfe-Auflagen eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 beizubringen.
Karteikartenabschrift: Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift. Diese benötigen Sie nur, wenn Sie Ihren umzutauschenden Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
Um die Karteikartenabschrift zu erhalten:
- Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
- Senden Sie die Karteikartenabschrift an: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Abt. IV - Fahrerlaubniswesen Sachgebiet IV C 21 Puttkamerstr. 16-18 10969 Berlin
Sollte die Karteikartenabschrift zur Bearbeitung des Umstellungsantrages nicht vorliegen, wird die Fahrerlaubnisbehörde Berlin die Karteikartenabschrift anfordern. Dies kann im Einzelfall zu erheblichen Verzögerungen führen.
Gebühren und Kosten
Der Führerschein-Umtausch in Berlin ist mit Gebühren verbunden. Die aktuellen Kosten betragen:
- 26,50 Euro: Umtausch in einen EU-Kartenführerschein
- 5,31 Euro: zusätzlich für den Direktversand des Führerscheins
Die allermeisten Berliner Bürgerämter bieten mittlerweile neben der Girokarten- auch eine Kreditkartenzahlung an.
Besondere Fälle und Ausnahmen
Es gibt bestimmte Fälle, in denen der Umtausch des Führerscheins besondere Regelungen erfordert. Diese können beispielsweise für Personen gelten, die ihren Führerschein im Ausland erworben haben oder deren Führerschein durch Beschädigung nicht mehr lesbar ist.
Ausländische Führerscheine
Inhaber eines ausländischen Führerscheins müssen sich über die spezifischen Umtauschbedingungen informieren. Diese sind in der Regel strenger und erfordern zusätzliche Dokumente, wie Übersetzungen oder Bescheinigungen der ausstellenden Behörde.
Beschädigte oder unlesbare Führerscheine
Wenn Ihr Führerschein beschädigt oder unlesbar ist, sollten Sie rechtzeitig handeln, um Probleme beim Umtausch zu vermeiden. Hier ist es oft notwendig, eine Notariatsbeglaubigung oder die Bestätigung der ausstellenden Behörde vorzulegen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Nach Ablauf der Frist verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit. Nach dieser Frist stellt das Fahren mit einem ungültigen Führerschein eine Ordnungswidrigkeit dar (Verwarnungsgeld von 10 Euro). Aus diesem Grund sollte man rechtzeitig einen Antrag auf Umtausch seines Führerscheins stellen.
Wie lange dauert die Ausstellung des neuen Führerscheins?
Der neue Führerschein sollte spätestens sechs Wochen nach Antragstellung ankommen. Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt.
Kann ich den Umtausch auch ohne Termin durchführen?
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Es wird empfohlen, vorab einen Termin in einem Berliner Bürgeramt zu vereinbaren. Termine sind in der Regel auch kurzfristig vereinbar: Wer örtlich flexibel ist, kann teilweise sogar noch am gleichen Tag einen Termin bekommen.
Was ist, wenn ich meinen alten Papierführerschein nicht mehr besitze?
Wenn Sie Ihren Papierführerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt haben und diesen nicht mehr besitzen, benötigen Sie möglicherweise eine Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde.
Fazit
Der Führerschein-Umtausch in Berlin ist ein wichtiger Prozess, der alle Inhaber älterer Führerscheine betrifft. Die Fristen sind nach Geburts- und Ausstellungsjahren gestaffelt, und die nächste wichtige Frist endet am 19. Januar 2026 für Personen, die zwischen 1981 und 1996 geboren sind oder deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde.
Es handelt sich um einen Pflichttausch, nach dessen Ablauf die alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Das Fahren mit einem ungültigen Führerschein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden.
Der Umtauschprozess ist unkompliziert und erfordert lediglich die Vorlage bestimmter Dokumente in einem Berliner Bürgeramt. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 26,50 Euro, zuzüglich 5,31 Euro für den Direktversand.
Wer rechtzeitig handelt, kann den Prozess problemlos abschließen und sich unnötige Strafen und administrative Aufwände ersparen. Bei Fragen oder Problemen können sich Betroffene an das Berliner Behörden-Telefon (030) 115 wenden.