KfW-Förderung für Dreifamilienhäuser: Sanierungsmöglichkeiten und Finanzierung

Einleitung

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein zentrales Thema im Kontext der Energiewende in Deutschland. Für Besitzer von Dreifamilienhäusern stellt sich oft die Frage, welche Fördermöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bestehen. Während viele Förderprogramme primär auf Ein- und Zweifamilienhäuser ausgerichtet sind, gibt es auch spezielle Lösungen für Mehrfamilienhäuser. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen KfW-Fördermöglichkeiten für Dreifamilienhäuser, die Bedingungen für den Erhalt von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen sowie den Prozess der Antragstellung.

Überblick über KfW-Förderungen für Mehrfamilienhäuser

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet als bundesweite Förderbank verschiedene Programme für die energetische Sanierung von Bestandsbauten an. Diese Förderungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) getragen und zielen darauf ab, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken.

Ein zentraler Aspekt der KfW-Förderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit 2024 auch die Förderung des Heizungstauschs als Einzelmaßnahme umfasst. Für Besitzer von Mehrfamilienhäusern, insbesondere solchen mit drei oder mehr Wohneinheiten, gibt es spezifische Förderprogramme und Bedingungen.

Während das KfW-Programm 430, das Zuschüsse für energetische Sanierungen bereitstellt, nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen zur Verfügung steht, existieren Alternativen für Besitzer von Dreifamilienhäusern. Eine dieser Alternativen ist das KfW-Programm 152, das speziell für Mehrfamilienhäuser konzipiert ist.

Das KfW-Programm 152 für Dreifamilienhäuser

Für Besitzer von Dreifamilienhäusern, die energetische Sanierungsmaßnahmen planen, stellt das KfW-Programm 152 eine attraktive Finanzierungsoption dar. Im Gegensatz zum Programm 430, das nur für Ein- und Zweifamilienhäuser verfügbar ist, richtet sich Programm 152 an Mehrfamilienhausbesitzer.

Dieses Programm bietet zinsgünstige Darlehen mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Der Tilgungszuschuss reduziert dabei die zurückzuzahlende Summe des Darlehens erheblich, was die Finanzierung der Sanierung deutlich erleichtert. Besonders vorteilhaft ist, dass dieser Zuschuss direkt von der KfW gewährt wird und die tatsächlichen Kosten der Sanierung senkt.

Wer dieses Programm in Anspruch nehmen möchte, muss die Fördermittel vor Beginn der Sanierung über die Hausbank beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Bestätigung durch einen Energieberater, der in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes eingetragen ist. Diese Energieberatung stellt sicher, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen fachgerecht und effektiv sind.

Energieberatung als Voraussetzung für Förderungen

Eine zentrale und unverzichtbare Bedingung für den Erhalt von KfW-Fördermitteln ist die Durchführung einer Energieberatung. Diese ist sowohl für zinsgünstige Kredite als auch für Zuschussprogramme obligatorisch und stellt sicher, dass die Sanierungsmaßnahmen effektiv geplant werden.

Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt der maximale Zuschuss zur Gebäudenergieberatung derzeit 1.700 Euro. Diese Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausbezahlt und kann einen erheblichen Teil der Beratungskosten abdecken. Die Beratung ist besonders sinnvoll, da sie sicherstellt, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen und diese sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Zusätzlich zur Energieberatung wird auch die Baubegleitung bezuschusst. Ein Baubegleiter stellt sicher, dass die Sanierung fachgerecht durchgeführt wird. Hier übernimmt die KfW-Förderbank 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro. Wird parallel ein KfW-Kredit oder Zuschuss nicht vollständig ausgeschöpft, kann die Förderung für die Baubegleitung auf bis zu 90 Prozent steigen, was einem maximalen Betrag von 7.200 Euro entspricht.

Je höher der nach der Sanierung erreichte Energiestandard ist, desto höher fällt die Förderung aus. Dieser Anreizsystem motiviert Hauseigentümer, besonders ambitionierte Sanierungsziele zu verfolgen und so einen maximalen Energieeinsparungseffekt zu erzielen.

Das KfW-Programm 261 für Effizienzhaus-Sanierungen

Besonders attraktiv für Hauseigentümer ist das KfW-Programm 261, das speziell für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus konzipiert ist. Dieses Programm verringert die finanzielle Belastung für energetische Sanierungen auf zwei Wegen: durch besonders günstige Zinskonditionen und durch Tilgungszuschüsse.

Der Zinssatz für die ersten zehn Jahre – also der Zeit der Zinsbindung – liegt um bis zu einem Prozentpunkt unter dem Marktzins für normale Baukredite. Während diese aktuell zwischen drei und vier Prozent (Stand: Mai 2025) liegen, sind die KfW-Zinsen entsprechend niedriger.

Bei der Sanierung zum Effizienzhaus können Darlehen von bis zu 150.000 Euro aufgenommen werden. Zusätzlich dazu gibt es je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard und allen möglichen Boni einen Tilgungszuschuss von bis zu 35 Prozent der Kreditsumme. Das entspricht maximal 52.500 Euro pro Wohneinheit, die dabei helfen, die Kreditschuld inklusive Zinsen zu tilgen.

Wer eine Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater in Anspruch nimmt, kann mit einem höheren Kreditbetrag rechnen. Bei Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten können dies bis zu 40.000 Euro mehr sein. Diese zusätzliche Förderung für professionelle Planung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung der Sanierungsmaßnahmen.

Seit 2023 sind auch Materialkosten förderfähig, wenn die energetische Sanierung des Hauses selbstständig durchgeführt wird. Die Arbeiten müssen jedoch vom Energieberater oder einem Fachunternehmen geprüft und abgenommen werden, um den Tilgungszuschuss zu erhalten. Wichtig ist dabei, dass Arbeitsstunden nicht aufgerechnet werden können.

Das Programm "Jung kauft Alt" (KfW 308)

Am 3. September 2024 startete das neue KfW-Förderprogramm 308 "Jung kauft Alt", das einkommensschwächeren, jungen Familien den Weg in den Wohneigentum erleichtern soll. Auch dieses Programm kann für Dreifamilienhäuser relevant sein, wenn diese an junge Familien verkauft werden.

Berechtigt für dieses Programm sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie kleinem bis mittlerem Einkommen (maximal jährliches Haushaltseinkommen von 90.000 Euro, pro weiterem Kind erhöht sich das Limit um 10.000 Euro). Voraussetzung ist, dass die Familien bislang kein Wohneigentum besessen haben.

Gefördert wird der Erwerb und die Modernisierung von sanierungsbedürftigen Altbauten, sowohl bei Eigentumswohnungen als auch bei Häusern. Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Das Fördergeld wird in Form von Darlehen mit verbilligtem Zins gewährt: Kredit bis 100.000 Euro bei einem Kind, bis 125.000 Euro bei zwei Kindern und bis 150.000 Euro ab drei Kindern.

Bedingung ist, dass Gebäude der schlechtesten Energieklassen F, G oder H innerhalb von 4,5 Jahren mindestens auf den hohen Energieeffizienzstandard 70 EE saniert werden. Zudem muss die Immobilie mindestens 5 Jahre selbst bewohnt werden.

Besonders vorteilhaft ist, dass sich das Förderprogramm "Jung kauft Alt" mit anderen Förderprogrammen kombinieren lässt, wie KfW 261, die Förderung nach dem Heizungsgesetz und die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen. Eine Kombination mit den KfW-Programmen 424 (Baukindergeld) oder 300 (Wohneigentum) ist jedoch nicht möglich.

Bedingungen und Anforderungen für die Förderung

Für den erfolgreichen Erhalt von KfW-Fördermitteln für die Sanierung eines Dreifamilienhauses müssen bestimmte Bedingungen und Anforderungen erfüllt werden. Diese betreffen sowohl die Immobilie selbst als auch die durchzuführenden Maßnahmen und die Antragsteller.

Ein zentrales Kriterium ist der energetische Zustand des Gebäudes. Je nach Programm müssen bestimmte Mindestanforderungen an den Energieeffizienzstandard erfüllt oder nach der Sanierung erreicht werden. Beim Programm "Jung kauft Alt" müssen beispielsweise Gebäude der Energieklassen F, G oder H innerhalb von 4,5 Jahren mindestens auf den Standard 70 EE saniert werden.

Die durchzuführenden Maßnahmen müssen den KfW-Vorgaben entsprechen und energetisch wirksam sein. Typische förderfähige Maßnahmen umfassen Dämmungen, Dachdämmungen, Fenster- und Tausch, Fernwärmeanschlüsse, Heizungsmodernisierung (außer Ölheizungen oder Elektroheizungen), Heizungsoptimierung und die Installation zentraler Lüftungsanlagen.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die fachliche Qualität der Ausführung. Besonders bei Eigenleistungen muss die Arbeit von einem Energieberater oder einem Fachunternehmen geprüft und abgenommen werden, um den Tilgungszuschuss zu erhalten. Dies stellt sicher, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt werden und die versprochenen Energieeinsparungen tatsächlich erreicht werden.

Für die Antragstellung selbst ist eine energieeffiziente Planung unerlässlich. Die KfW verlangt in der Regel eine detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen sowie eine Einschätzung der zu erwartenden Energieeinsparungen. Diese müssen durch einen Energieberater bestätigt werden, der in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes eingetragen ist.

Der Antragstellungsprozess

Der Prozess der Antragstellung für KfW-Fördermittel für die Sanierung eines Dreifamilienhauses sollte frühzeitig beginnen, da mehrere Schritte durchlaufen werden müssen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden und die volle Förderungshöhe zu erhalten.

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit einem Energieberater, der in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes eingetragen ist. Dieser berät umfassend über die förderfähigen Maßnahmen und erstellt ein individuelles Sanierungskonzept. Die Kosten für diese Beratung werden durch die KfW-Förderung teilweise erstattet, was den Einstieg in den Sanierungsprozess erleichtert.

Parallel dazu sollte die Hausbank kontaktiert werden, die für die Beantragung der KfW-Fördermittel zuständig ist. Die Bank prüft die Bonität des Antragstellers und bereitet die notwendigen Unterlagen für die KfW vor. Wichtig ist, dass die Fördermittel vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden, da nachträgliche Bewilligungen in der Regel nicht möglich sind.

Nach der positiven Bewertung durch die Bank und den Energieberater erfolgt die Antragstellung bei der KfW. Hierfür müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, darunter ein detailliertes Sanierungskonzept, ein Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahmen sowie Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers.

Nach Bewilligung des Antrags können die Sanierungsmaßnahmen beginnen. Während der Ausführung ist eine Baubegleitung durch den Energieberater empfehlenswert, um sicherzustellen, dass die Arbeiten den Planungen entsprechen und die KfW-Anforderungen erfüllt werden. Nach Abschluss der Sanierung müssen die Maßnahmen durch den Energieberater final abgenommen und die Ergebnisse bei der KfW gemeldet werden.

Fazit

Für Besitzer von Dreifamilienhäusern gibt es zahlreiche Möglichkeiten, durch KfW-Fördermittel energetische Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Während das klassische KfW-Programm 430 nur für Ein- und Zweifamilienhäuser verfügbar ist, bietet das Programm 152 eine attraktive Alternative mit zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent.

Besonders vorteilhaft ist die Kombination aus Energieberatung und Baubegleitung, die ebenfalls gefördert wird und die Qualität der Sanierung sicherstellt. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach der Anzahl der Wohneinheiten und dem nach der Sanierung erreichten Energiestandard.

Für ambitionierte Sanierungsprojekte, die auf den Effizienzhausstandard abzielen, bietet das KfW-Programm 261 besonders günstige Konditionen mit Zinsen bis zu einem Prozentpunkt unter dem Marktniveau und Tilgungszuschüssen von bis zu 35 Prozent der Kreditsumme.

Zusätzlich dazu gibt es spezielle Programme wie "Jung kauft Alt" (KfW 308), das jungen Familien den Erwerb und die Sanierung von Dreifamilienhäusern erleichtert. Die Kombination verschiedener Förderprogramme kann die Finanzierung weiter optimieren und die Kosten für die Sanierung erheblich senken.

Wichtig für den Erfolg einer geförderten Sanierung ist die frühzeitige Planung, die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater und die sorgfältige Durchführung der Arbeiten. Unter diesen Voraussetzungen können Besitzer von Dreifamilienhäusern nicht nur die energetische Qualität ihrer Immobilie deutlich verbessern, sondern auch langfristig Betriebskosten einsparen und einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Quellen

  1. Energie-Fachberater - Expertenrat KfW Zuschuss Mehrfamilienhaus
  2. Bau-Welt - Förderung Sanierung
  3. Finanztip - KFW Förderung Energieeffizient Sanieren
  4. RENEWA - KFW Förderung

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