Pflicht zur Schadstoffprüfung bei Renovierungen: Was Bauherren und Fachleute wissen müssen

Einleitung

Bei Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen spielt die Prüfung auf Schadstoffe eine entscheidende Rolle für die Gesundheit der zukünftigen Nutzer und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Seit der Neuregelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gibt es klare Pflichten für Planer, Architekten und auch Bauherren im Umgang mit potenziellen Schadstoffen in Bestandsgebäuden. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Pflichten der Beteiligten sowie praktische Hinweise für eine schadstoffarme Renovierung.

Rechtliche Grundlagen: § 650p BGB

Seit der Neuregelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in § 650p sind Planer wie Architekten und Ingenieure verpflichtet, mögliche Schadstoffe in Bestandsgebäuden zu analysieren. Diese Pflicht ist eindeutig geregelt und besagt, dass Architekten und Bauingenieure alle Leistungen erbringen müssen, die gemäß dem Stand der Planung erforderlich sind, um die Planungs- und Überwachungsziele entsprechend umsetzen zu können.

Wichtig ist, dass § 650p BGB nicht durch vertragliche Vereinbarung zwischen dem Planer und Bauherrn außer Kraft gesetzt werden kann. Die Vorschrift stellt eine verbindliche rechtliche Grundlage dar, die unabhängig von individuellen Vertragsvereinbarungen gilt. Die Schadstofferkundung schafft die notwendige Grundlage für eine fachgerechte Vorplanung mit realistischer Kostenschätzung, da die Kosten der Entsorgung von Schadstoffen bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden müssen.

Pflichten für Architekten und Ingenieure

Architekten und Bauingenieure tragen eine besondere Verantwortung bei der Renovierung von Bestandsgebäuden. Sie müssen eine umfassende Schadstofferkundung durchführen oder durchführen lassen, bevor mit den eigentlichen Renovierungsarbeiten begonnen wird. Diese Untersuchung ist kein freiwilliger Zusatzdienst, sondern integraler Bestandteil ihrer Leistungspflicht.

Die Schadstofferkundung sollte bereits zu Beginn der Planungsphase beauftragt werden, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für alle weiteren Schritte zu schaffen. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen direkt in die Planung ein, da sie Materialauswahl, Bauverfahren und vor allem die Kalkulation der Gesamtkosten beeinflussen. Die Kenntnis über vorhandene Schadstoffe ist entscheidend für die Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen während der Arbeiten und für die fachgerechte Entsorgung der kontaminierten Materialien.

Für Planer bedeutet dies, dass sie sich mit den gängigen Schadstoffen in Gebäuden auskennen müssen und wissen, wie diese identifiziert werden können. Dazu gehören unter anderem Asbest, Teerkleber, alte Holzschutzmittel, PCB, aber auch mögliche Altlasten im Boden oder im Grundwasser, die bei Bauarbeiten freigesetzt werden könnten.

Pflichten der Bauherren

Auch Bauherren haben im Zusammenhang mit Schadstoffuntersuchungen bestimmte Pflichten. Gemäß § 650p BGB in Verbindung mit § 642 BGB trifft den Bauherrn eine Mitwirkungspflicht. Er muss die Untersuchung von Schadstoffen in seinem Gebäude ermöglichen und die notwendigen Informationen für die Untersuchung bereitstellen.

Verstößt der Bauherr gegen diese Mitwirkungspflicht, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Er könnte für Schäden haftbar gemacht werden, die aus nicht identifizierten oder nicht ordnungsgemäß behandelten Schadstoffen entstehen. Zudem können sich Verzögerungen bei der Baufolge und unerwartete zusätzliche Kosten ergeben, wenn Schadstoffe erst während der laufenden Renovierungsarbeiten entdeckt werden.

Die Mitwirkungspflicht des Bauherrn umfasst insbesondere: - Bereitstellung von Bauunterlagen und historischen Informationen zum Gebäude - Zugang zu allen zu untersuchenden Bereichen - Information über bekannte Vorkommen von Schadstoffen in der Vergangenheit - Unterstützung bei der Entnahme von Proben zur Laboranalyse

Typische Schadstoffe in Bestandsgebäuden

Bei der Renovierung älterer Gebäude müssen verschiedene Arten von Schadstoffen berücksichtigt werden. Die häufigsten Gefahrenquellen sind:

Asbest: Wurde bis in die 1990er Jahre vor allem als Brandschutz, Dämmmaterial und in Bodenbelägen verwendet. Asbestfasern sind krebserregend und müssen besonders sorgfältig entfernt werden.

Teerkleber: Wurde historisch zum Verlegen von Fliesen und als Dichtungsmittel verwendet. Enthält polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die krebserregend sind.

Alte Holzschutzmittel: Insbesondere vor 1991 verwendete Mittel auf Basis von PCP, Lindan oder pentachlorphenolhaltigen Produkten. Diese Stoffe sind giftig und langlebig.

Blei: Kam vor allem in Farben und Pigmente bis 1995 zum Einsatz. Kann insbesondere bei schwangeren Frauen und Kindern zu Entwicklungsstörungen führen.

Quecksilber: Wurde in Farbmitteln und als Fungizid verwendet. Besonders gefährlich bei Verbrennungsvorgängen.

PVC (Polyvinylchlorid): Wird in vielen Bauprodukten verwendet, kann bei Verarbeitung und Entsorgung schädliche Stoffe freisetzen. Gemäß den Empfehlungen von Umweltinstituten ist PVC für den Einsatz in Wohngebäuden nicht empfehlenswert.

Der Prozess der Schadstofferkundung

Die Schadstofferkundung ist ein systematischer Prozess, der aus mehreren Schritten besteht:

  1. Voruntersuchung und Dokumentenanalyse: Zunächst werden vorhandene Bauunterlagen, Renovierungsprotokolle und historische Informationen zum Gebäude analysiert. Oft lassen sich Hinweise auf verwendete Materialien und mögliche Schadstoffe bereits aus diesen Unterlagen ableiten.

  2. Begehung des Gebäudes: Der Experte begutachtet das Gebäude visuell und nimmt erste Proben. Dabei werden besonders kritische Bereiche wie Dachböden, Keller, Installationsschächte und versteckte Hohlräume untersucht.

  3. Entnahme von Proben: Falls notwendig, werden Materialproben entnommen und in einem Labor analysiert. Dies kann zum Beispiel bei Verdacht auf Asbest, Bleifarben oder Holzschutzmittel erforderlich sein.

  4. Laboranalyse: Die Proben werden auf Schadstoffgehalte untersucht. Die Ergebnisse werden mit den geltenden Grenzwerten verglichen.

  5. Erstellung eines Gutachtens: Der Sachverständige erstellt einen detaillierten Bericht über die gefundenen Schadstoffe, deren Konzentration und mögliche Gefährdung. Das Gutachtet enthält auch Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise.

  6. Planung der Sanierung: Auf Basis der Ergebnisse wird ein Sanierungskonzept erstellt, das die Art und Weise der Sanierung, die notwendigen Schutzmaßnahmen und die Entsorgung regelt.

Auswahl schadstoffarmer Bauprodukte

Neben der Identifikation vorhandener Schadstoffe spielt auch die Auswahl neuer, schadstoffarmer Bauprodukte eine wichtige Rolle bei Renovierungen. Leider müssen Bauprodukte noch immer nicht auf Schadstoffe oder ausgasende Substanzen (Emissionen) geprüft werden, obwohl die Voraussetzungen auf EU-Ebene dafür geschaffen sind.

Bauherren sollten daher gezielt nach Handwerkern und Architekten suchen, die sich mit "gesundem Bauen" auskennen. Vor Beginn der Bau- und Renovierungsmaßnahmen sollte vertraglich vereinbart werden, dass emissionsgeprüfte Produkte verbaut werden, die den Standards anerkannter Siegel entsprechen. Empfehlenswerte Siegel sind natureplus®, das eco-INSTITUT-Label oder der Blaue Engel.

Es ist wichtig zu wissen, dass Architekten und Handwerker nicht garantieren können, dass am Ende die Richt- und Leitwerte des Umweltbundesamtes für Innenraumluft eingehalten werden, die sich am gesundheitlichen Vorsorgeprinzip orientieren. Dennoch ist die Verwendung zertifizierter Produkte ein wichtiger Schritt in Richtung schadstoffarmes Bauen.

Besonders problematisch ist der Einsatz von elastischen Bodenbelägen aus PVC (Polyvinylchlorid), häufig auch "Vinyl" genannt. Dieses Material ist bei den oben genannten Siegeln nicht zugelassen und wird nicht empfohlen. Alternativen sind Naturböden, Linoleum oder andere zertifizierte Beläge.

Vertragliche Regelungen und Informationspflichten

Bauherren haben nur dann ein Recht auf Auskunft zu den verarbeiteten Bauprodukten, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Wichtig ist, dass alle im Gebäude verarbeiteten Produkte dokumentiert werden und die Unterlagen zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auch ausgehändigt werden.

Dazu kann eine Muster-Leistungsbeschreibung als Ergänzung für Muster-Verträge verwendet werden, die schadstoffarme Produktauswahl und die Weitergabe von Produktinformationen vertraglich regelt. Diese Leistungsbeschreibung kann individuell im Hinblick auf unerwünschte Materialien oder Allergene ergänzt werden.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann Sachverständige, die sich mit der Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten und Innenraumschadstoffen befassen, zur Beratung hinzuziehen. Diese helfen, die Anforderungen an schadstoffarme Produkte und Materialien für den Vertrag zu formulieren.

Rolle zertifizierter Fachsanierer

Bei der Sanierungsplanung schließt sich die Auswahl geeigneter Sanierer an, die ein Angebot abgeben und daraufhin beauftragt werden können. Die Ausführung ist oft an andere Bauvorhaben gekoppelt, an Modernisierungen, Renovierungen, Wiederherstellungen oder auch an den Abbruch von Gebäuden.

Bei Anwesenheit von Schadstoffen und bei der Beschäftigung mehrerer Firmen auf der Baustelle ist die Bestellung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) nach Baustellenverordnung notwendig.

Bei der Auswahl von Fachsanierern sollte auf bestimmte Qualitätskriterien geachtet werden. Ähnlich wie der Fachplaner sollte auch ein Fachsanierer einschlägige Referenzen und ein Qualitätsmanagementsystem vorlegen können. Er muss Sachkunde nach TRGS 519 mit Fortbildungen nachweisen.

Ein RAL-zertifizierter Fachsanierer wurde auf diese Kriterien, seinen Leumund, seine Referenzen und seine Ausrüstung geprüft. Ein wichtiges Kriterium ist auch die Versicherung, da die Haftpflichtversicherungen in ihren allgemeinen Bedingungen Asbest oft ausschließen und nur mit schlechteren Bedingungen und vielen Details wieder einführen. Die einfache Prüfung einer Deckungszusage reicht heute leider nicht mehr aus.

Praktische Tipps für Heimwerker

Auch wer selbst Hand anlegt, sollte nicht wahllos zu irgendeinem Produkt im Baumarktregal greifen. Auf den Internetseiten von Siegeln wie natureplus®, dem eco-INSTITUT-Label oder dem Blauen Engel finden Hobby-Heimwerker geprüfte, schadstoffarme Produkte nach Gruppen geordnet.

Vor einer Verwendung sollten stets die Hinweise zur Verarbeitung und das technische Merkblatt beachtet werden. Denn manche Geruchs- oder Problemstoffe entstehen erst durch Fehler bei der Anwendung oder ungünstige Kombination von Produkten.

Auch Heimwerker, die ältere Gebäude renovieren möchten, sollten sich im Vorfeld über eventuell vorhandene Schadstoffe in den Bauteilen, die bearbeitet werden sollen, informieren. Denn sie gefährden sonst nicht nur sich selbst sondern auch andere Gebäudenutzer, wenn schadstoffhaltige Stäube im Gebäude verteilt werden.

Fazit

Die Pflicht zur Schadstoffprüfung bei Renovierungen ist ein wichtiger Aspekt des Bau- und Sanierungsrechts, der sowohl für Fachleute als auch für Bauherren verbindliche Regelungen enthält. Durch die Neuregelung des BGB in § 650p wurden die Pflichten für Planer und Bauherren klar definiert und können nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Eine umfassende Schadstofferkundung zu Beginn der Planungsphase ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine wichtige Investition in die Gesundheit der zukünftigen Nutzer und in den Wert des Gebäudes. Sie ermöglicht eine realistische Kalkulation der Kosten und die Auswahl geeigneter Materialien und Verfahren.

Bei der Auswahl von Bauprodukten sollten auf zertifizierte, schadstoffarme Materialien geachtet werden. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachplanern und zertifizierten Sanierern erhöht die Sicherheit und Qualität der Maßnahme erheblich.

Für Bauherren bedeutet dies, dass sie ihre Mitwirkungspflicht ernst nehmen und frühzeitig die notwendigen Untersuchungen veranlassen sollten. Nur so können unvorhergesehene Kosten, Verzögerungen und gesundheitliche Risiken vermieden werden.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale NRW - Schadstoffarm bauen und renovieren
  2. Bauratschläge - Pflicht zur Schadstofferkundung bei Umbau- und Sanierungsobjekte im Bestand
  3. RAL Schadstoffsanierung - Gebäudebeurteilung
  4. Bauexperte Baden-Württemberg - Schadstofferkundung

Ähnliche Beiträge