Sanierung und Modernisierung in Zaberfeld: Chancen im Ortskern II

Einleitung

Die Gemeinde Zaberfeld hat sich intensiv mit der Stadtentwicklung und städtebaulichen Erneuerung beschäftigt, um den Strukturwandel im ländlichen Raum zu bewältigen. Im Juli 2023 wurde der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet Zaberfeld "Ortskern II" beschlossen. Dieses Projekt bietet für Immobilienbesitzer im Gebiet die einmalige Chance zur Modernisierung und Aufwertung ihrer Gebäude durch attraktive Fördermöglichkeiten. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über das Sanierungsgebiet, die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, den Ablauf von Sanierungsprojekten und die verfügbaren Dienstleistungen für Bauherren in Zaberfeld.

Das Sanierungsgebiet "Ortskern II" in Zaberfeld

Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2023 gemäß § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung Zaberfeld "Ortskern II" beschlossen. In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen.

Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 10,8 Hektar und ist im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 29. Juni 2023 abgegrenzt. Die STEG Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erarbeitung der Grundlagen für die Antragstellung in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LSP) beauftragt.

Der Strukturwandel hat seine Spuren auch in der Gemeinde Zaberfeld hinterlassen. Die damit verbundenen Probleme konzentrieren sich in den ländlichen Gemeinden vor allem in den Ortskernen oder werden dort besonders sichtbar. In vielen Bereichen des Ortskerns fehlt es an Funktionalität und Attraktivität. Defizite ergeben sich unter anderem durch fehlende räumliche und gestalterische Ausformulierung zentraler Flächen in den Ortskernen, weshalb die eigentliche Ortsmitte bisher räumlich wenig wahrnehmbar ist.

Die Stadtentwicklung und die städtebauliche Erneuerung sind für Zaberfeld von großer Bedeutung und stellen eine wichtige Zukunftsaufgabe dar. Im Rahmen der Städtebauförderung fließen insgesamt 900.000 Euro des Landes in das damit bewilligte Sanierungsgebiet Zaberfeld Ortskern II. Gefördert werden in diesem Jahr insgesamt 281 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 263 Städten und Gemeinden im Land, darunter 58 neue Maßnahmen sowie 223 Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden.

Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung

Die Gemeinde Zaberfeld bietet mit dem Sanierungsgebiet "Ortskern II" attraktive Fördermöglichkeiten für private Gebäude im Bewilligungsgebiet. Die Förderhöhen variieren je nach Art der Maßnahme:

  • Modernisierungsmaßnahmen an Wohn- und Geschäftsgebäuden können mit einem Fördersatz von bis zu 45% unterstützt werden
  • Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen werden mit einer Förderung von bis zu 100% gefördert
  • Klimafreundliche Maßnahmen im Rahmen der Sanierung werden ebenfalls unterstützt

Wichtig ist zu beachten, dass nur bestimmte Maßnahmen förderfähig sind. Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen zur energetischen Sanierung, Barrierefreiheit, Fassadenmodernisierung und weitere Verbesserungen der Bausubstanz. Nicht gefördert werden reine Schönheitsreparaturen oder Neubauten ohne vorherigen Abriss.

Die Fördermittel werden über das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LSP) bereitgestellt und durch die Gemeinde Zaberfeld und die STEG Stadtentwicklung GmbH verwaltet. Die finanzielle Unterstützung stellt eine erhebliche Entlastung für Bauherren dar und macht umfangreiche Modernisierungsprojekte erst realisierbar.

Der Sanierungsprozess - Schritt für Schritt

Die Sanierung im Sanierungsgebiet "Ortskern II" folgt einem klar strukturierten Prozess, der für Bauherren transparent und nachvollziehbar gestaltet ist. Der Ablauf erfolgt in sieben Schritten:

  1. Unverbindliche Beratung anfordern: Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der STEG Stadtentwicklung GmbH für eine unverbindliche Beratung. Hier können erste Fragen geklärt und eine allgemeine Einschätzung zur Eignung des Projekts erhalten werden.

  2. Erste Einschätzung zu Mängeln und Kosten erhalten: Nach der Kontaktaufnahme erfolgt eine erste Einschätzung der Mängel am Gebäude und der voraussichtlichen Kosten für die geplanten Maßnahmen.

  3. Maßnahmen planen und Kostenvoranschläge einholen: In diesem Schritt werden die geplanten Maßnahmen konkret ausgearbeitet und bei Fachfirmen Kostenvoranschläge eingeholt.

  4. Förderhöhe und Gestaltung mit Gemeinde und STEG abstimmen: Die geplanten Maßnahmen werden mit der Gemeinde und der STEG abgestimmt, um die genaue Förderhöhe und die Ausgestaltung des Projekts zu finalisieren.

  5. Vertrag mit der Gemeinde abschließen: Nach Abstimmung aller Details wird ein Vertrag mit der Gemeinde geschlossen, der die Rechte und Pflichten aller Parteien regelt.

  6. Sanierung starten und Rechnungen einreichen: Nach Vertragsabschluss kann mit der Sanierung begonnen werden. Während der Ausführung werden alle Rechnungen gesammelt und bei Fertigstellung eingereicht.

  7. Abschlussabrechnung erhalten und Fördermittel sichern: Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die finale Abrechnung, mit der die Fördermittel gesichert werden können.

Dieser strukturierte Prozess stellt sicher, dass alle Beteiligten optimal aufeinander abgestimmt sind und die Fördermittel effektiv und zweckentsprechend eingesetzt werden. Die Durchführung kann je nach Umfang der Maßnahmen 10 bis 15 Jahre in Anspruch nehmen, wie von der Bürgermeisterin Danner in ihrer Präsentation erwähnt.

Sanierungsziele und geplante Maßnahmen

Im Anschluss an den Beschluss des Gemeinderates stellte STEG-Projektleiter Matthias Nüßgen den Anwesenden die Eckpunkte der vom Zaberfelder Gemeinderat am 16. April 2024 beschlossenen Sanierungssatzung vor. Die wichtigsten Sanierungsziele wurden vom Gemeinderat wie folgt definiert:

Ein zentrales Sanierungsziel ist die Schaffung von Aufenthaltsqualität in der "neuen Ortsmitte" von Zaberfeld. Hierbei wird das Erlebbarmachen von Wasser und die Schaffung von Begegnungsflächen für Jung und Alt angestrebt. Diese Maßnahmen sollen die Attraktivität des Ortskerns für Einwohner und Besucher erhöhen und die Identität des Ortes stärken.

Weitere geplante Maßnahmen umfassen: - Die Sanierung von Anschlussflächen im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt durch das Land - Der Grunderwerb des zentral gelegenen Grundstücks "Schloßberg 2" - Die Nachnutzung des Busdepots der Firma Stuber als Schlüsselgrundstück für eine weitere städtebauliche Entwicklung - Die energetische Sanierung des Rathauses, inklusive eines barrierefreien Umbaus

Diese Maßnahmen werden unter dem Blickwinkel der langen Laufzeit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme von 10 bis 15 Jahren sowie der finanziellen Realisierbarkeit betrachtet. Die Umsetzung dieser Ziele wird dazu beitragen, Zaberfeld zukunftsfähig zu gestalten und die Lebensqualität für alle Bewohner zu verbessern.

Dienstleistungen für Sanierungsprojekte in Zaberfeld

Für die Durchführung von Sanierungs- und Renovierungsprojekten in Zaberfeld stehen verschiedene Dienstleistungen und Fachfirmen zur Verfügung. Einige Unternehmen bieten umfassende Betreuung von der Planung bis zur Ausführung:

Die Firma Hengstler GmbH bietet Altbausanierungen mit einem zentralen Ansprechpartner von der Planung bis zur Fertigstellung. Sie arbeiten als Generalunternehmen mit lokalen zuverlässigen Fachfirmen zusammen und bieten eine maßgeschneiderte Beratung und Planung. Ihre Dienstleistungen umfassen:

  • Estricharbeiten, Trockenbauarbeiten, Schreinerarbeiten
  • Fensterbau, Zimmermannarbeiten
  • Fassadenverkleidung
  • Hofeinfahrten, Wegebau
  • Stuckateurarbeiten, Treppenverkleidung
  • Dachdecker-, Garten- und Flaschnerarbeiten
  • Kleinstreparaturen
  • Fliesenarbeiten, Malerarbeiten
  • Rückbau und Abbrucharbeiten
  • Sanitär-, Heizungs- und Elektroarbeiten
  • Rohbauarbeiten
  • Balkonsanierung

Ein weiteres Unternehmen mit Sitz in Güglingen (außerhalb des Suchbereichs) bietet Heizungs-, Sanitär- und Solaranlagen sowie Sanitärinstallationen an. Dieses Unternehmen hat 1 Bewertung von Drittanbietern und bietet Buchungen über externe Partner an.

Die Gemeinde Zaberfeld selbst unterstützt Bauherren bei allen Angelegenheiten zum Baurecht. Von der Bauplatzsuche bis zur Genehmigung stehen die Mitarbeiter des Rathauses gerne zur Seite. Ansprechpartner ist Herr Schuster im Zaberfelder Rathaus.

Rechtliche Aspekte und Vorschriften

Bei Bauvorhaben in Zaberfeld sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Diese ergeben sich unter anderem aus den Bauvorschriften des Bundes und des Landes sowie den Bebauungsplänen der Gemeinde.

Die häufigsten Bauvorhaben betreffen: - Das Errichten, die Veränderung und den Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen (Gauben, Aufstockungen, Nutzungsänderung einzelner Räume) - Anbauten, Gartenhäuschen und Geräteschuppen - Garagen, Carports und Stellplätzen - Balkone, Terrassen und Terrassenüberdachungen - Stützmauern und Lagerplätzen

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Bauvorhaben einer Genehmigung bedürfen. In besonderen Fällen können Bauvorhaben auch ohne Genehmigung durchgeführt werden. Das Rathaus gibt gerne Auskunft über die rechtlichen Aspekte von Bauvorhaben und berät zu allen Schritten des Genehmigungsverfahrens.

Die Einhaltung der Bauvorschriften ist besonders bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Ortskern II" wichtig, da hier zusätzliche Anforderungen im Zusammenhang mit den Förderbedingungen bestehen können. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachfirmen und der Gemeindeverwaltung kann hierbei helfen, alle Anforderungen zu erfüllen und bürokratische Hürden zu minimieren.

Fazit

Die Sanierung im Gebiet "Ortskern II" in Zaberfeld bietet für Immobilienbesitzer im Bewilligungsgebiet eine einmalige Chance zur Modernisierung und Aufwertung ihrer Gebäude. Mit attraktiven Fördermöglichkeiten von bis zu 45% für Modernisierungsmaßnahmen und bis zu 100% für Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen werden umfangreiche Sanierungen finanziell unterstützt.

Der strukturierte Prozess von der unverbindlichen Beratung bis zur Abschlussabrechnung stellt sicher, dass alle Beteiligten optimal aufeinander abgestimmt sind und die Fördermittel effektiv eingesetzt werden. Die Sanierungsziele wie die Schaffung von Aufenthaltsqualität in der neuen Ortsmitte, die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und die Verbesserung der Infrastruktur tragen zur zukunftsgerichteten Entwicklung der Gemeinde bei.

Für die Durchführung von Sanierungsprojekten stehen verschiedene Fachfirmen und Dienstleistungen zur Verfügung, die eine umfassende Betreuung von der Planung bis zur Ausführung anbieten. Die Unterstützung durch das Rathaus und die STEG Stadtentwicklung GmbH erleichtert zudem die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und bürokratischen Anforderungen.

Die Investition in die Sanierung steigert nicht nur den Wert der Immobilie, sondern trägt auch zur Verschönerung des Ortsbildes bei. Gemeinsam kann Zaberfeld so fit für die Zukunft gemacht und eine gelungene Erneuerung des Ortes erreicht werden.

Quellen

  1. Sanierung- und Renovierungsarbeiten in Zaberfeld
  2. Sanierungsgebiet Zaberfeld
  3. Bauen, Renovieren und Sanieren in Zaberfeld
  4. Altbausanierungen Zaberfeld

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