Einleitung
Die Eröffnung einer Shisha-Bar nach einer Renovierung stellt besondere Herausforderungen an Planer und Betreiber. Während in herkömmlichen Gastronomiebetrieben der Fokus oft auf Ästhetik und Funktionalität liegt, muss bei Shisha-Bars zusätzlich die Einhaltung strenger technischer und rechtlicher Vorgaben gewährleistet werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Belüftungstechnik, der Schutz vor Kohlenmonoxid (CO) und die Einhaltung der Nichtraucherschutzgesetze. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Anforderungen an den Bau und die Renovierung von Shisha-Bars, um einen sicheren und geruchsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen und Rauchverbot
In Deutschland fallen Shisha-Bars grundsätzlich unter das Gaststätten-Rauchverbot, wenn Tabak verbrannt wird. Das Wasserpfeifenrauchen mit Tabak wird rechtlich dem Zigarettenrauchen gleichgestellt. Allerdings existieren je nach Bundesland Ausnahmen oder Sonderregelungen, die den Betrieb von Shisha-Lokalen unter bestimmten Auflagen ermöglichen.
Die Nichtraucherschutzgesetze sind Ländersache und werden in Deutschland unterschiedlich streng ausgelegt. Berlin zeigt beispielsweise eine eher liberale Haltung, erlaubt aber Shisha-Rauchen im Hauptraum nur unter der Bedingung, dass kein Alkohol verkauft wird und keine Jugendlichen Zutritt haben. Viele Berliner Shisha-Lounges sind daher alkoholfrei und können sich als "Shisha-Gaststätten" gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 9 BerlNRSG registrieren lassen. Wer in Berlin Alkohol anbieten möchte, kann dies nur über die allgemeine Ausnahmeregel für kleine Kneipen unter 75 m² ohne Speisenausschank – was in Großstadtlagen weniger üblich ist.
Shisha-Bars müssen als Raucherbetriebe im Eingangsbereich deutlich als solche gekennzeichnet sein, mit einem Hinweis auf die Zutrittsbeschränkung für Minderjährige. Zudem verlangen einige Städte, wie Köln, gut sichtbare Warnhinweise für Gäste, die über die Gesundheitsgefahren des Shisha-Rauchens und des Kohlenmonoxids informieren.
Der Schutz vor Kohlenmonoxid (CO)
Die größte Gefahr in Shisha-Bars ist das unsichtbare und geruchlose Kohlenmonoxid, das bei der unvollständigen Verbrennung der Kohle entsteht. Beim Anzünden und Rauchen von Shishas entsteht durch die glühende Kohle erhebliche Mengen an CO, das in geschlossenen Räumen sehr gefährlich werden kann. Aus diesem Grund müssen Shisha-Bars technische Maßnahmen ergreifen, die in normalen Gaststätten nicht erforderlich sind.
CO-Warnmelder
CO-Warnmelder müssen in ausreichender Zahl angebracht und dauerhaft in Betrieb gehalten werden. Viele Kommunen schreiben mindestens einen CO-Melder pro 25 m² Gastraum vor. Diese Geräte müssen den DIN-Normen entsprechen und regelmäßig getestet werden – oft wöchentlich mit Dokumentation. Bei Überschreiten der Alarmwerte ist das Lokal sofort zu lüften oder zu räumen.
Neue Grenzwerte für Kohlenmonoxid stellen Shisha-Bars vor große Herausforderungen. Der Grenzwert wurde von 35 mg/m³ auf 23 mg/m³ gesenkt, was eine stärkere Belüftung erforderlich macht.
Technische Lösungen zur CO-Reduzierung
Durch den Einsatz von elektrisch betriebenen Heizköpfen, Katalysatoren oder speziellen Shisha-Kaminaufsätzen kann die CO-Belastung effektiv reduziert werden. Shisha-Kaminaufsätze für ein Kohlenstück verringern beispielsweise die CO-Freisetzung in den Raum um etwa zwei Drittel und ermöglichen einen sichereren Betrieb mit weniger Lüftungsaufwand.
Lüftungs- und Belüftungssysteme
Leistungsfähige Lüftungsanlagen sind für Shisha-Lokale essenziell. In vielen Städten ist eine fest installierte Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) mittlerweile vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass in kurzer Zeit ein großes Luftvolumen ausgetauscht wird, um Rauch und CO abzuleiten.
Anforderungen an die Lüftungsanlage
Die Anlage muss bestimmte Leistungsanforderungen erfüllen. Besser ist, 200 Kubikmeter Frischluft pro Stunde pro Wasserpfeife bereitzustellen. Die Anlage muss meist von einem Sachkundigen abgenommen und regelmäßig (mindestens jährlich) gewartet werden.
Alternative Lösungen
Falls keine zentrale Lüftungsanlage möglich ist, akzeptieren einige Behörden auch alternative Entlüftungssysteme, sofern ein Gutachter nachweist, dass damit die gleichen Grenzwerte eingehalten werden können. Die Praxis der Kontrolle konzentriert sich in vielen Städten stark auf Razzien gegen unversteuerten Tabak, wobei Ordnungsamt und Polizei auch die Einhaltung des Jugendschutzes und der Brandschutzvorgaben kontrollieren.
Bau- und Nutzungsrecht
Die Räumlichkeiten müssen für den Gastronomiebetrieb zugelassen sein. Eine Shisha-Bar hat besondere Emissionen (Rauch, Kohlenmonoxid), daher kann eine Nutzungsänderung beantragt werden müssen, wenn beispielsweise zuvor kein Gaststättenbetrieb an dem Standort war.
Brandschutzanforderungen
Die Anforderungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes nach der jeweiligen Landesbauordnung müssen erfüllt sein. Dazu gehören genügend Fluchtwege und feuersichere Inneneinrichtung. Gegebenenfalls fordert die Behörde ein Brandschutzkonzept, bevor eine Shisha-Bar genehmigt wird.
Nutzungsänderung nach Renovierung
Bei einer Renovierung, die eine Änderung der Nutzung nach sich zieht, ist besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zu legen. Die Renovierung sollte so geplant werden, dass alle Anforderungen an Shisha-Bars von Anfang an berücksichtigt werden, um nachträgliche Änderungen zu vermeiden.
Hygiene- und Lebensmittelaufsicht
Sollen in der Shisha-Bar Speisen (auch Snacks) zubereitet oder ausgegeben werden, benötigt man eine Erlaubnis bzw. Überwachung durch die Lebensmittelbehörde. Alle Mitarbeiter, die mit offenen Lebensmitteln umgehen, müssen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher "Gesundheitszeugnis") vom Gesundheitsamt haben.
Hygienevorschriften
Zudem sind regelmäßige Hygieneschulungen für das Personal Pflicht, um die Einhaltung der Lebensmittelhygiene-Verordnung sicherzustellen. Wichtig ist: In Raucherbereichen dürfen keine frischen Speisen zubereitet oder serviert werden – Snacks dürfen nur im Nichtraucherbereich angeboten werden.
Arbeitsschutz für Personal
Personal, das in den Raucherbereichen arbeitet, muss gemäß Arbeitsschutz besonders geschützt werden. Der Arbeitgeber hat ein Rauchverbot für nichtrauchende Beschäftigte in Raucherzonen auszusprechen, sofern dies möglich ist. Bei der Renovierung sollte daher über die Einrichtung separater Pausenräume für Nichtrauchende nachgedacht werden.
Regionale Unterschiede in der Umsetzung
Die Anforderungen an Shisha-Bars variieren je nach Bundesland und sogar Stadt. Während in Hamburg feste Lüftungsanlagen gesetzlich vorgeschrieben sind, ist dies in Berlin (noch) nicht der Fall, though die Behörden den Einbau eindringlich empfehlen. 2019 wurde im Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert, Lüftung und CO-Melder ebenfalls verbindlich vorzuschreiben.
Viele etablierte Shisha-Betriebe haben freiwillig CO-Warner installiert – eine Senatskampagne trug den Slogan "Lüften statt vergiften!". Berlin verlangt außerdem, dass jede Raucherkneipe beim Bezirk angezeigt wird.
Praktische Umsetzung bei der Renovierung
Bei der Renovierung einer Shisha-Bar sind folgende Schritte zu beachten:
- Planungsphase: Einbeziehung von Fachplanern für Lüftungstechnik und Brandschutz
- Antragsverfahren: Klärung der notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden
- Technische Umsetzung: Installation der Lüftungsanlage, CO-Warner und anderer sicherheitsrelevanter Anlagen
- Dokumentation: Führung von Wartungsprotokollen für alle sicherheitsrelevanten Anlagen
- Abnahme: Durchführung der Abnahmen durch Sachkundige und Behörden
Kostenfaktoren bei der Renovierung
Shisha-Bar-Betreiber müssen erheblich mehr in technische Infrastruktur investieren als normale Gastronomiebetriebe. Die Kosten umfassen:
- Installation der Lüftungsanlage (RLT-Anlage)
- CO-Warnmelder (mindestens ein Gerät pro 25 m²)
- Wartungsverträge für die Lüftungsanlage und CO-Warnmelder
- Eventuell zusätzliche Brandschutzeinrichtungen
- Getrennte Bereiche für Nichtraucher und Raucher (wenn erforderlich)
Unterstützung und Ressourcen
Für Shisha-Betreiber stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Unter www.bgn.de/shisha steht der aktuelle Flyer "Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden" zum Download bereit, der in Deutsch, Türkisch und Arabisch verfügbar ist und alle wichtigen Schutzmaßnahmen für einen sicheren Shisha-Genuss enthält.
Zusätzlich wird der BGN-Lüftungsexperte Dr. Peter Rietschel in Online-Veranstaltungen detailliert erklären, wie Shisha-Bars die neuen Grenzwerte einhalten können. Solche Webinare bieten wert Informationen für Betreiber bei der Planung und Umsetzung von Renovierungen.
Fazit
Die Renovierung einer Shisha-Bar erfordert eine sorgfältige Planung, die über die Anforderungen herkömmlicher Gastronomiebetriebe hinausgeht. Im Fokus stehen dabei der Schutz vor Kohlenmonoxid durch geeignete Lüftungsanlagen und CO-Warnmelder sowie die Einhaltung der vielfältigen rechtlichen Vorschriften. Die Investition in eine leistungsfähige Lüftungstechnik ist dabei nicht nur eine Sicherheitsfrage, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil, da sie zur Geruchsneutralität beiträgt und so ein angenehmes Ambiente für die Gäste schafft. Die Beachtung der regionalen Unterschiede in der Umsetzung der Vorschriften und die frühzeitige Einbindung von Fachexperten sind entscheidend für den Erfolg des renovierten Betriebs.