Einführung
Die Eröffnung eines Shisha-Bar-Betriebs in Deutschland wirft besondere Herausforderungen im Bereich des Bau- und Renovierungsrechts auf. Im Fokus stehen dabei nicht nur ästhetische Aspekte, sondern vor allem technische Sicherheitsanforderungen, insbesondere im Hinblick auf Kohlenmonoxid (CO)-Schutz und Lüftungssysteme. Diese Anforderungen variieren je nach Bundesland und sogar Stadt erheblich und beeinflussen maßgeblich die Planung von Renovierungen und Neubauten. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen technischen Aspekte einer geruchsfreien und gesetzeskonformen Renovierung von Shisha-Bars in Deutschland.
Rechtlicher Rahmen für Shisha-Bars in Deutschland
Der Betrieb von Shisha-Bars unterliegt einer komplexen Rechtslage, die sich aus verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen zusammensetzt. Ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen Shisha-Bars beruhen auf einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen und werden von verschiedenen Behörden koordiniert, darunter Ordnungsamt, Zoll, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht und Bauaufsicht [2].
Die Hauptziele dieser regulatorischen Maßnahmen sind der Gesundheitsschutz – insbesondere die Vermeidung von Kohlenmonoxid-Vergiftungen – der Nichtraucherschutz, der Jugendschutz sowie die Einhaltung steuerrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften [2].
Eine zentrale Herausforderung stellt das Nichtraucherschutzgesetz dar, das Ländersache ist und in Deutschland unterschiedlich streng ausgelegt wird [2]. Während einige Bundesländer Ausnahmen für Shisha-Bars zulassen, verbieten andere strikt das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten [3].
Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass Shisha-Bars keinen Zutritt für Personen unter 18 Jahren gewähren dürfen [2, 3]. Zusätzlich unterliegt Shisha-Tabak der Tabaksteuer, was weitere administrative Anforderungen mit sich bringt [2].
Diese rechtliche Vielfalt hat direkte Auswirkungen auf die Planung von Renovierungen, da die technischen Ausstattungsanforderungen von den lokalen Vorschriften abhängen. Betreiber müssen bei der Planung ihrer Räumlichkeiten diese unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigen, um späteren behördlichen Auflagen oder gar Schließungen des Betriebs vorzubeugen.
Die Haupttechnische Herausforderung: Kohlenmonoxid (CO) und Lüftung
Die größte Gefahr in Shisha-Bars ist das unsichtbare und geruchlose Kohlenmonoxid (CO), das bei der unvollständigen Verbrennung der Kohle entsteht [2]. Bei der Renovierung einer Shisha-Bar muss daher das CO-Management im Zentrum der Planung stehen.
Beim Anzünden und Rauchen von Shishas entsteht durch die glühende Kohle erhebliche Mengen an Kohlenmonoxid, das in geschlossenen Räumen sehr gefährlich werden kann [1]. Deshalb müssen Shisha-Bars technische Maßnahmen ergreifen, die in normalen Gaststätten nicht erforderlich sind [1].
CO-Warnmelder-Systeme
Ein wesentlicher Bestandteil jeder Shisha-Bar-Renovierung ist die Installation eines adäquaten CO-Warnmelder-Systems. Viele Kommunen schreiben mindestens einen CO-Melder pro 25 m² Gastraum vor [1]. Diese Geräte müssen den DIN-Normen entsprechen und regelmäßig getestet werden, oft wöchentlich mit Dokumentation [1].
Bei der Renovierung müssen daher strategische Platzierung der Melder geplant werden, um eine flächendeckende Erfassung der CO-Konzentration zu gewährleisten. Die Verkabelung und Stromversorgung muss so ausgelegt sein, dass eine zuverlässige Funktion dauerhaft gewährleistet ist.
Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
Leistungsfähige Lüftungsanlagen sind für Shisha-Lokale essenziell [1]. In vielen Städten ist eine fest installierte Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) mittlerweile vorgeschrieben [1]. Entscheidend ist, dass in kurzer Zeit ein großes Luftvolumen ausgetauscht wird, um Rauch und CO abzuleiten [1].
Bei der Renovierung sollte daher besonderes Augenmerk auf die Planung und Installation einer solchen Anlage gelegt werden. Die Anlage muss von einem Sachkundigen abgenommen und regelmäßig (mindestens jährlich) gewartet werden [1]. Falls keine zentrale Lüftungsanlage möglich ist, akzeptieren einige Behörden auch alternative Entlüftungssysteme, sofern ein Gutachter nachweist, dass damit die gleichen Grenzwerte eingehalten werden können [1].
Grenzwerte für CO-Konzentration
Die Renovierung muss so geplant werden, dass bestimmte Grenzwerte für die CO-Konzentration in der Raumluft eingehalten werden können. Bei Überschreiten der Alarmwerte ist das Lokal sofort zu lüften bzw. zu räumen [1]. Die genauen Grenzwerte können je nach Kommune variieren – so schreibt beispielsweise Köln vor, die CO-Konzentration unter dem früheren Richtwert von 30 ppm zu halten [1].
Bei der Planung der Lüftungsanlage müssen daher die örtlichen Auflagen genau berücksichtigt werden. Dies erfordert oft eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden bereits in der Planungsphase der Renovation.
Renovierungs-Lösungen für geruchsfreien Betrieb
Um eine Shisha-Bar geruchsfrei zu betreiben, sind bei der Renovierung mehrere technische Maßnahmen zu berücksichtigen. Diese reichen von der räumlichen Gestaltung bis hin zur Installation spezialisierter Lüftungssysteme.
Räumliche Konzepte
Je nach lokaler Rechtslage können verschiedene räumliche Konzepte für eine geruchsfreie Renovierung in Betracht gezogen werden:
Rauchfreie Bereiche: In Städten mit strengen Nichtraucherschutzgesetzen wie München und Köln ist die Einrichtung rauchfreier Bereiche eine Möglichkeit. Hier können nikotinfreie Shisha-Varianten angeboten werden [1]. Bei der Renovierung wäre dann eine klare Trennung zwischen Rauch- und Nichtrauchbereichen vorzusehen.
Abgetrennte Raucherräume: Wo gesetzlich zulässig, können bei der Renovierung separaten, abgetrennte Raucherräume eingerichtet werden, die entsprechend gekennzeichnet sind und vom Nichtraucherbereich getrennt sind [3].
Geschlossene Gesellschaften: Eine weitere Option ist die Einrichtung als geschlossene Gesellschaft, die ausschließlich dem Rauchen von Shisha dient und nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich ist [3]. Dies erfordert bei der Renovierung besondere Zugangskontrollsysteme und die Gestaltung eines exklusiven Innenbereichs.
Lüftungskonzepte
Für eine geruchsfreie Renovierung sind folgende Lüftungskonzepte relevant:
Zentrale Lüftungsanlagen: Die Installation einer zentralen RLT-Anlage ist in vielen Städten Pflicht [1]. Bei der Renovierung sollte darauf geachtet werden, dass die Anlage eine ausreichend hohe Luftwechselrate aufweist, um Rauch- und CO-Belastung effektiv zu reduzieren.
Lokale Absauganlagen: Zusätzlich zur zentralen Anlage können lokale Absauganlagen direkt an den Shisha-Plätzen installiert werden, um Rauch und CO direkt an der Entstehungsstelle abzusaugen.
Druckdifferenzsysteme: Durch die Schaffung einer leichten Überdruckverhältnisses im Nichtrauchbereich gegenüber dem Rauchbereich kann vermieden werden, dass Rauchgerüche in nichtrauchende Bereiche gelangen.
Materialauswahl für geruchsfreies Ambiente
Bei der Renovierung sollten Materialien ausgewählt werden, die Gerüche nicht aufnehmen und leicht zu reinigen sind:
Oberflächen: Wände und Decken sollten mit glatten, nicht porösen Materialien verkleidet werden, die sich leicht reinigen lassen und Gerüchen nicht speichern. Eignen sich z.B. glasierte Fliesen, lackierte Oberflächen oder spezielle Beschichtungen.
Bodenbeläge: Für den Bodenbelag sind Materialien zu wählen, die keine Gerüche aufnehmen und sich gut reinigen lassen. Hier eignen sich Fliesen, Vinyl oder Kunststoffbeläge besser als Teppichböden oder Parkett.
Möbel: Bei der Auswahl der Möbel sollte auf leicht zu reinigende und geruchsresistente Materialien geachtet werden. Polstermöbel sollten abnehmende und waschbezüge haben.
Brandschutzanforderungen bei der Renovierung
Neben dem CO- und Lüchtungsmanagement sind bei der Renovierung einer Shisha-Bar auch die Brandschutzanforderungen besonders streng zu beachten. Bei den Brandschutzauflagen geht beispielsweise Köln ins Detail: vorgeschriebene feuerfeste Kohlebehälter mit Deckel, geprüfte Feuerlöscher am Anzündplatz und Theke etc. [1]
Bei der Renovierung sind daher folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
Brandschutzkonzept: Es ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen, das den Umgang mit offenem Feuer (Kohle) regelt. Dazu gehören festgelegte Anzündplätze mit feuerfesten Unterlagen.
Löschmittelbereitschaft: Es müssen ausreichend geprüfte Feuerlöscher strategisch platziert werden, insbesondere am Anzündplatz und an der Theke [1].
Fluchtwege: Die Fluchtwege müssen freigehalten und deutlich gekennzeichnet werden. Bei der Renovierung sollte darauf geachtet werden, dass keine neuen Barrieren entstehen.
Brandmeldeanlage: Je nach Größe und Nutzung der Shisha-Bar kann die Installation einer Brandmeldeanlage erforderlich sein.
Feuerfester Materialien: Bei der Auswahl von Baumaterialien sollte auf brandschutzrelevante Eigenschaften geachtet werden.
Städtespezifische Anforderungen bei der Renovierung
Die Anforderungen an die Renovierung einer Shisha-Bar variieren erheblich zwischen den verschiedenen Städten und Bundesländern. Diese Unterschiede müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
Hamburg und Berlin
In Hamburg und Berlin ist das Shisha-Rauchen unter gewissen Auflagen erlaubt. Hamburg hat eigene Wege über technische Auflagen und ein CO-Gesetz gefunden, während Berlin eine Ausnahme ohne Alkohol zulässt [1]. Bei der Renovierung in diesen Städten können daher Rauchbereiche eingerichtet werden, müssen aber die technischen Auflagen erfüllen.
München
München unterliegt strengeren Landesgesetzen, die das Rauchen in öffentlichen Räumen verbieten [1]. Bei der Renovierung in München wäre daher ein Konzept ohne Tabak und ohne Rauchen im Sinne des Gesetzes genehmigungsfähig, eventuell als "Dampf-Bar" [1]. Die Erlaubnis zum Alkoholausschank kann erteilt werden, ändert aber nichts am Rauchverbot – d.h. Gäste könnten zwar trinken, aber weiterhin keinen Tabak konsumieren [1].
Bei der Renovierung in München ist daher eine enge Abstimmung mit dem Bauamt/Feuerwehr nötig, z.B. ob ein Kohleanzündgerät genehmigt wird [1]. München hat die strengsten Rahmenbedingungen – Shisha-Betreiber brauchen hier ein besonderes (gesetzeskonformes) Konzept und sollten sich ggf. rechtlich beraten lassen, bevor sie investieren [1].
Köln
Köln unterliegt dem nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz, das seit 2013 keine Ausnahmen für Shisha-Bars zulässt [1]. Entsprechend dürfen auch in Kölns Shisha-Lounges drinnen keine Tabakprodukte geraucht werden [1]. Die Stadt Köln hat in den letzten Jahren einen Schwerpunkt auf die Sicherheit in Shisha-Betrieben gelegt [1].
Bei der Renovierung in Köln ist daher zu beachten, dass CO-Melder in allen Aufenthaltsräumen installiert sein müssen (mindestens ein Melder pro 25 m²) – das wird vom Ordnungsamt kontrolliert [1]. Außerdem fordert die Stadt eine leistungsfähige Lüftungsanlage, um das beim Shisha-Rauchen entstehende Kohlenmonoxid unter dem früheren Richtwert von 30 ppm zu halten [1].
Explizit schreibt Köln auch Warnhinweise für Gäste vor: Am Eingang muss ein Schild auf mögliche Gesundheitsgefahren hinweisen, insbesondere für Schwangere oder Herz-/Lungenerkrankte [1].
Kostenüberblick für die Renovierung
Eine den Anforderungen entsprechende Renovierung einer Shisha-Bar ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die genauen Kosten hängen von der Größe der Räumlichkeiten, den lokalen Auflagen und dem gewählten Konzept ab.
Hauptkostenfaktoren
Lüftungsanlage: Die Installation einer professionellen RLT-Anlage ist oft der größte einzelne Kostenfaktor. Hier können schnell fünfstellige Beträge anfallen, je nach Größe und Komplexität der Anlage.
CO-Warnmelder-System: Die Anschaffung und Installation von CO-Warnmeldern nach DIN-Norm, sowie die wöchentliche Testdokumentation verursachen laufende Kosten.
Brandschutzmaßnahmen: Feuerlöscher, feuerfeste Materialien und ggf. eine Brandmeldeanlage verursachen zusätzliche Kosten.
Beratung und Gutachten: Oft sind Gutachter für die Abnahme der Anlagen oder zur Begutachtung alternativer Entlüftungssysteme erforderlich [1].
Behördliche Gebühren: Für die verschiedenen Genehmigungen können Gebühren anfallen.
Wirtschaftlichkeit
Die hohen Investitionskosten für eine den Anforderungen entsprechende Renovierung können nur dann amortisiert werden, wenn das Konzept rechtssicher ist und langfristig betrieben werden kann. Daher ist eine gründliche Planung und rechtliche Beratung vor der Renovierung unerlässlich.
Fazit
Die Renovierung einer Shisha-Bar erfordert eine sorgfältige Planung, die die unterschiedlichen rechtlichen und technischen Anforderungen berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch adäquate Lüftungsanlagen und CO-Warnmelder-Systeme, die Brandschutzanforderungen sowie die Einhaltung der lokalen Nichtraucherschutzgesetze.
Die Anforderungen variieren dabei erheblich zwischen den verschiedenen Städten und Bundesländern. Während in Hamburg und Berlin das Shisha-Rauchen unter bestimmten Auflagen erlaubt ist, verbieten Städte wie München und Köln das Rauchen in geschlossenen Räumen vollständig. Diese Unterschiede müssen bei der Planung der Renovierung unbedingt berücksichtigt werden.
Eine erfolgreiche Renovierung erfordert daher eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden bereits in der Planungsphase. Nur so können späteren Auflagen oder gar Schließungen des Betriebs vorgebeugt werden. Die Investition in eine den Anforderungen entsprechende technische Ausstattung ist dabei unerlässlich, um einen langfristig gesetzeskonformen und damit wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb zu gewährleisten.