TVB Stuttgart Zukunftsprojekt und Renovierungspflichten 2019: Bauvorhaben und Mietrecht im Fokus

Einleitung

In diesem Artikel beleuchten wir zwei relevante Themen aus dem Bereich Bauen und Immobilien. Einerseits das Zukunftsprojekt des TVB Stuttgart, den Bau einer neuen Trainingshalle im NeckarPark, und andererseits die Renovierungspflichten bei Auszug aus einer Mietwohnung im Jahr 2019. Beide Themen bieten wertvolle Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Bau- und Immobilienbereich.

TVB Stuttgart Next Generation Performance Center

Der TVB Stuttgart startet ein richtungsweisendes Zukunftsprojekt im Bereich des Nachwuchsleistungssports. Im Mittelpunkt steht der Bau der neuen Trainingshalle Q22 im NeckarPark Stuttgart, die die sportliche Infrastruktur deutlich verbessern und jungen Talenten bessere Trainingsbedingungen bieten soll. Das Projekt ist Teil des TVB Next Generation Performance Center powered by WOLFF & MÜLLER, das als zentrale Anlaufstelle für die Talentförderung dienen soll.

Bauvorhaben und Zeitplan

Der offizielle Spatenstich für den Neubau der Trainingshalle fand bereits am 18. September 2024 statt. Die Halle, die hinter der Porsche-Arena im NeckarPark erbaut wird, soll speziell für den leistungsorientierten Jugendhandball konzipiert werden. Nach aktuellen Planungen wird die Fertigstellung für das Jahr 2027 erwartet. Bis dahin bleibt der Trainingsbetrieb in der Gemeindehalle in Bittenfeld bzw. in der SCHARRena in Stuttgart bestehen.

Die Spiele werden auch nach Abschluss des Bauprojektes traditionell in der Gemeindehalle ausgetragen. Der TVB setzt damit sein Konzept der zwei Standorte fort: Spielstandort Stuttgart und Trainingsstandort Waiblingen-Bittenfeld für das Bundesliga-Team. Für die U17 und U19 wird dieses Modell zukünftig umgekehrt sein. Dieses Konzept wird nur durch die gemeinsame Unterstützung der Städte Stuttgart und Waiblingen möglich gemacht.

Ziele des Projekts

Das TVB Next Generation Performance Center verfolgt das langfristige Ziel, mehr Jugendspieler des TVB für das Bundesliga-Team auszubilden. Neben der sportlichen Ausbildung wird auch die Persönlichkeitsentwicklung und schulische Ausbildung im Fokus stehen. Die neue Infrastruktur soll Talenten aus der Region sowie internationalen Talenten kürzere Wege sowie bessere und umfangreichere Trainingsbedingungen bieten.

Die ersten Schritte zur Umsetzung des TVB Next Generation Performance Center werden bereits seit Sommer 2024 umgesetzt. Wichtige Meilenstein war dabei die Verpflichtung von Jens Bürtle. Bis zur Fertigstellung des Q22 sollen nach und nach weitere Entwicklungsschritte in der TVB-Talentschmiede umgesetzt werden, um bis zur Saison 2027/2028 sowohl sportlich als auch strukturell zu den führenden Nachwuchsleistungszentren in Deutschland aufzuschließen.

Sponsoren und Partner

Für die Umsetzung des Projekts konnte der TVB namhafte Sponsoren aus der Region gewinnen. Das familiengeführte, in Stuttgart verwurzelte Bauunternehmen WOLFF & MÜLLER hat das Hauptsponsoring des TVB NextGen Performance Centers übernommen und sich damit auch das Namensrecht gesichert. Dr. Albert Dürr, Geschäftsführender Gesellschafter von WOLFF & MÜLLER, erklärt die Beweggründe für die Unterstützung:

"Als Hauptsponsor des Next Generation Performance Centers knüpfen wir an unsere bisherige Kooperation mit dem TVB an: Seit 2019 sind wir Toppartner, seit 2022 Premiumpartner der WILD BOYS. Warum wir jetzt das Nachwuchsleistungszentrum unterstützen, hat drei Gründe: Zum einen ist WOLFF & MÜLLER in Stuttgart verwurzelt und engagiert sich besonders in dieser Region. Zum zweiten schauen wir als Familienunternehmen bei allen Entscheidungen auf die nächste Generation. Ausbildung und Weiterbildung spielen bei uns eine große Rolle. Das Konzept des TVB zielt in die gleiche Richtung und hat uns überzeugt. Und drittens gibt es deutliche Parallelen zwischen unserem Metier, dem Bauen, und dem Handball: Präzision und Timing, Strategie und Planung, Teamarbeit und Rollenverteilung. Technisches Können reicht allein nicht aus, um erfolgreich zu sein. Man braucht auch eine große Portion Leidenschaft und Begeisterung. Diese Begeisterung möchten wir mit unserer Partnerschaft auch in den Nachwuchsbereich tragen."

Zusätzlich zu WOLFF & MÜLLER engagieren sich vier weitere Unternehmen als Sponsoren: - Die Alfred Kärcher SE & Co. KG - Die Pflugfelder Unternehmensgruppe - Die Volksbank Stuttgart eG - Das Kolping-Bildungswerk Württemberg

Letzterer wird in Bezug auf die schulische Komponente Hauptpartner des Projektes sein und seine langjährige Erfahrung und Expertise aus dem Spitzensport bei der gemeinsamen Ausarbeitung des schulischen Konzeptes einbringen.

Renovierungspflichten bei Auszug im Jahr 2019

Im Jahr 2019 trat kein neues Gesetz in Kraft, das die Renovierungspflichten bei Auszug aus einer Mietwohnung geändert hätte. Die bereits bestehenden Regelungen und Gerichtsurteile gelten weiterhin unverändert. Dennoch ist das Thema für Mieter und Vermieter von großer Bedeutung, da oft unterschiedliche Vorstellungen über die Renovierungspflichten bestehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Findet sich im Mietvertrag keine ausdrückliche Klausel zur Renovierung, muss der Mieter die Wohnung in einem besenreinen Zustand hinterlassen. Dazu gehören: - Saubere Böden (gekehrt oder gesaugt) - Entfernung grober Flecken - Beseitigung von Speiseresten aus der Küche - Neutralisierung farbiger Wände - Verschluss von Bohrlöchern und anschließende Streichung der Wände

Fenster oder das Bad müssen dabei nicht spiegelblank geputzt werden. Fordert der Mietvertrag eine Renovierung, so darf dies nur flexibel geschehen. Starre Regelungen, die den Mieter zur Renovierung der gesamten Wohnung auch bei guter Erhaltung einzelner Räume verpflichten, sind nicht erlaubt und machen die gesamte Renovierungsklausel ungültig.

Wichtig ist auch, dass bereits durchgeführte Renovierungen während der Mietzeit anerkannt werden müssen. Hat ein Mieter beispielsweise vor einem Jahr die Küche neu gestrichen und zieht aus, muss er diese nicht erneut streichen. Renovierungsklauseln, die vorangegangene Schönheitsreparaturen nicht berücksichtigen, sind daher ungültig.

Achtung bei Farbvorgaben

Schreibt der Vermieter im Mietvertrag genaue Farben vor und lässt damit keinen Spielraum, ist die Klausel unwirksam. Der Anstrich hat lediglich in neutralen Farben zu erfolgen, die eine möglichst breite Interessengruppe anspricht.

Wichtige Gerichtsurteile

Mehrere Präzedenzurteile klären die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern bei Renovierungen:

Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
BGH, Beschluss vom 14.12.2010 VIII ZR 198/10 Rückgabeklausel ohne Gestaltungsspielraum: Wird im Mietvertrag eine bestimmte Farbe wie Weiß vorgeschrieben, ist dies unwirksam. Der Anstrich hat lediglich in neutralen Farben zu erfolgen.
BGH, Urteil vom 13.01.2010 VIII ZR 48/09 Abziehen und Wiederherstellen von Parkett: Eine Regelung, die den Mieter dazu verpflichtet, einen Parkettboden abzuziehen und zu versiegeln, ist unwirksam.
BGH, Urteil vom 04.05.2011 VIII ZR 195/10 Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Mieters: Hat ein Mieter in Unkenntnis über die Unzulässigkeit einer Renovierungsklausel zu viel an Schönheitsreparaturen gezahlt, verfällt der Anspruch auf Rückzahlung nach 6 Monaten.

Unterschied zwischen Renovierungskosten und Modernisierungskosten

Im Jahr 2019 trat eine Neuregelung in Kraft, die die Höhe der Modernisierungskosten begrenzt. Vermieter dürfen seitdem weniger Ausgaben auf die Mieter umlegen. Diese Neuerung betrifft jedoch nicht die Renovierungskosten, die weiterhin unter den alten Bestimmungen fallen.

Renovierungskosten umfassen Maßnahmen, die dem Erhalt des derzeitigen Wohnkomforts dienen, wie Malerarbeiten oder die Renovierung von Böden und Fliesen. Modernisierungskosten werden dagegen für bauliche Maßnahmen erhoben, die den Wohnkomfort verbessern oder Energie- und Wasserverbrauch einsparen, wie die nachträgliche Anbringung eines Balkons oder die Dämmung der Fassade.

Fazit

Der TVB Stuttgart mit seinem Next Generation Performance Center und die Renovierungspflichten bei Auszug aus einer Mietwohnung sind zwei截然不同的 Themen, die dennoch beide im Kontext von Bau und Immobilien von Bedeutung sind. Während das TVB-Projekt eine bedeutende Investition in die sportliche Infrastruktur Stuttgarts darstellt und 2027 abgeschlossen sein soll, bleiben die Renovierungspflichten bei Auszug unverändert geregelt, da das Jahr 2019 keine neuen Gesetze in diesem Bereich gebracht hat. Für Mieter ist es wichtig zu wissen, dass starre Renovierungsvorgaben im Mietvertrag oft unwirksam sind und bereits durchgeführte Renovierungen anerkannt werden müssen. Für Bauunternehmen und Investoren bietet das TVB-Projekt ein Beispiel für gelungene Zusammenarbeit zwischen Sport und Wirtschaft zur Förderung des Nachwuchses.

Quellen

  1. TVB Stuttgart startet richtungsweisendes Zukunftsprojekt
  2. Renovierung bei Auszug: Kein neues Gesetz in 2019

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