Einleitung
Die VDE-AR-N 4100:2019-04 hat die bisher gültige VDE-AR-N 4101 am 1. April 2019 abgelöst und stellt den nationalen Standard für den Netzanschluss von Kundenanlagen in der Niederspannung dar. Diese Anwendungsregel definiert die technischen Mindestanforderungen für Zählerplätze in elektrischen Anlagen von Wohngebäuden mit direkter Messung und Betriebsströmen bis maximal 63 A. Besonders relevant ist diese Norm für Bauherren und Handwerker, die bei Renovierungsprojekten mit elektrischen Anlagen zu tun haben, da sie nicht nur für neu zu errichtende Zähleranlagen, sondern auch für Erweiterungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Betriebsbedingungen bindend ist. Der vorliegende Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Inhalte der VDE-AR-N 4100:2019-04 und ihre Bedeutung im Kontext von Renovierungsarbeiten.
Historischer Kontext
Die VDE-AR-N 4100:2019-04 ist die neueste Fassung der Technischen Anschlussregeln Niederspannung, die die bisher gültige VDE-AR-N 4101 abgelöst hat. Diese Neuregelung wurde notwendig, um die Zählerschränke auf zukünftige Anforderungen der Energiewende vorzubereiten. Die VDE-AR-N 4100 bildet zusammen mit der VDE-AR-N-4105, die die Anforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen festlegt, den Rahmen für die moderne Energieversorgung in Niederspannungsnetzen.
Die Technischen Anschlussregeln Niederspannung werden rollierend überarbeitet. Aktuell sind neben der gültigen VDE-AR-N 4100:2019-04 auch eine Berichtigung (VDE-AR-N 4100:2019-10) sowie eine Änderung A1 (VDE-AR-N 4100/A1) zu berücksichtigen. Ein Entwurf für die nächste Version (E VDE-AR-N 4100:2024-10) liegt bereits vor und soll voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft treten.
Geltungsbereich und Anwendbarkeit
Die VDE-AR-N 4100:2019-04 ist für alle neu zu errichtenden Zähleranlagen bis 63 A bindend. Darüber hinaus ist sie auch bei allen Erweiterungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Betriebsbedingungen umzusetzen. Der umgangssprachliche "Bestandsschutz" besteht hier nicht – wird eine Anlage geändert, muss die Anlage den neuen Regeln entsprechen.
Besonders im Kontext von Renovierungen ist dies von großer Bedeutung, da bereits kleine Änderungen am elektrischen System eine Anpassung an die aktuelle Norm erfordern können. Die Regelung beschreibt den Anschluss von Zählerplätzen an das Hauptstromversorgungssystem sowie die zulässigen Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Ihre Gültigkeit erstreckt sich neben Bezugsanlagen auch auf Erzeugungsanlagen nach der ebenfalls neu erschienenen VDE-AR-N-4105.
Schlüsselkomponenten der VDE-AR-N 4100:2019-04
Die VDE-AR-N 4100:2019-04 definiert den Aufbau des Zählerplatzes in drei Hauptbereiche:
Anlagenseitiger Anschlussraum (AAR)
Der anlagenseitige Anschlussraum (ehemals oberer Anschlussraum) muss eine Höhe von 300 mm aufweisen und darf nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden. Der AAR bietet Platz für unterschiedliche Betriebsmittel, darunter:
- Hauptleitungsabzweigklemmen (HLAK) oder Hauptschalter für den Anschluss der Zuleitung zum Stromkreisverteiler
- FI-Schutzeinrichtungen (RCD) für den Schutz der Zuleitung zum Stromkreisverteiler
- Freigaberelais für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
- HAN-Schnittstellen für die leitungsgebundene Übertragung von Daten in die Kundenanlage (zu unterscheiden von der RJ45-Buchse für die Datenübertragung an den Messstellenbetreiber)
- FI-Schutzeinrichtungen, LS-Schalter und Kombinationen dieser Geräte (z.B. FI/LS) zur Absicherung von maximal 3 Wechselstromkreisen max. 16 A/10 kA
- Überspannungsschutz (SPD) vom Typ 1 oder Typ 2
Zählerfeld (ZF)
Das Zählerfeld hat eine Gesamthöhe von 450 mm und setzt sich bei Zählerfeldern mit BKE-I (Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung) aus zwei Bereichen zusammen: - Bereich zur Aufnahme der Messeinrichtung (eHZ) mit einer Höhe von 300 mm - Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) mit 150 mm Höhe
Die neue Anwendungsregel gestattet generell sowohl den Einsatz von Zählerplätzen nach DIN VDE 0603 mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) für eHZ als auch den Einsatz von Zählerplätzen mit klassischer 3-Punkt Befestigung.
Netzseitiger Anschlussraum (NAR)
Der netzseitige Anschlussraum (ehemals unterer Anschlussraum) hat eine Höhe von 300 mm und ist mit einem 5-poligen Sammelschienensystem ausgestattet. Er ist vorbereitet zum Einbau der Trennvorrichtung für die Kundenanlage.
Die VDE-AR-N 4100:2019-04 bestimmt, dass als Trennvorrichtung für die Kundenanlage ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter (SLS) einzusetzen ist, der laienbedienbar, sperr- und plombierbar ist. Ebenfalls darf im NAR ein Kombiableiter für den Überspannungsschutz nach VDE 0100-443 eingesetzt werden.
Spannungsabgriffe und Überspannungsschutz
Die VDE-AR-N 4100:2019-04 sieht separate Spannungsabgriffe für alle gängigen Anschlussvarianten vor. Für diese Varianten sind entsprechende Bestückungspakete erhältlich, die erd- und kurzschlusssichere Leitungen sowie passende Schutzeinrichtungen (25 kA) beinhalten.
Hinsichtlich des Überspannungsschutzes empfiehlt Hager grundsätzlich den Einbau des Kombiableiters für den netzseitigen Anschlussraum. Die Regelung gestattet den Einsatz von Überspannungsschutzgeräten (SPD) vom Typ 1 oder Typ 2.
Netzseitiger Anschlussraum (NAR) im Detail
Der netzseitige Anschlussraum (NAR) unterliegt in der VDE-AR-N 4100:2019-04 spezifischen Installationsvorgaben:
- Die Hauptleitung wird von unten, seitlich, von hinten oder durch ein seitlich am Zählerschrank angeordnetes Einspeisegehäuse eingeführt und angeschlossen. Eine Einführung von oben ist nicht zulässig.
- Die Abdeckstreifen müssen von innen verriegelbar sein.
- Ein 5-poliges Sammelschienensystem ist erforderlich.
Als Trennvorrichtung für die Kundenanlage ist ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter (SLS) einzusetzen, der laienbedienbar, sperr- und plombierbar ist. Ebenfalls darf im NAR ein Kombiableiter für den Überspannungsschutz nach VDE 0100-443 eingesetzt werden.
Anschlusspunkt Zählerplatz (APZ)
Die VDE-AR-N 4100:2019-04 definiert den Anschlusspunkt Zählerplatz (APZ) als wichtigen Verbindungspunkt im Zählerschrank-System. Dieser Punkt stellt die Verbindung zwischen dem netzseitigen Anschlussraum und dem Zählerfeld her und ist entscheidend für die korrekte Funktion der gesamten Messanlage.
Anforderungen an den Anschluss von Erzeugungsanlagen
Die VDE-AR-N 4100:2019-04 bereitet den Zählerschrank auf zukünftige Anforderungen der Energiewende vor, insbesondere im Hinblick auf den Anschluss von Erzeugungsanlagen. In Verbindung mit der VDE-AR-N 4105:2018-11, die die Anforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das öffentliche Niederspannungsnetz festlegt, ermöglicht sie den symmetrischen Anschluss und Betrieb von Ladestationen, Speichern und PV-Anlagen.
Die VDE-AR-N 4105 gilt im Wesentlichen für: - Photovoltaikanlagen - KWK-Erzeugungsanlagen - Energiespeicher - Wind- und Wasserkrafterzeugungseinheiten
Praktische Umsetzung bei Renovierungen
Bei Renovierungsprojekten ist die Einhaltung der VDE-AR-N 4100:2019-04 besonders wichtig, da bereits geringfügige Änderungen am elektrischen System die Anpassung an die aktuelle Norm erfordern können. Folgende Punkte sollten bei der Planung und Durchführung von Renovierungen berücksichtigt werden:
Beurteilung des Bestands
Zunächst muss der Zustand des vorhandenen Zählerschranks bewertet werden. Bei älteren Anlagen ist wahrscheinlich, dass sie nicht den Anforderungen der VDE-AR-N 4100:2019-04 entsprechen. In solchen Fällen ist eine Anpassung oder ein Austausch des Zählerschranks erforderlich.
Planung des neuen Zählerplatzes
Bei der Planung eines neuen Zählerplatzes sind die Abmessungen gemäß VDE-AR-N 4100:2019-04 zu beachten: - Anlagenseitiger Anschlussraum (AAR): 300 mm Höhe - Zählerfeld (ZF): 450 mm Gesamthöhe - Netzseitiger Anschlussraum (NAR): 300 mm Höhe mit 5-poligem Sammelschienensystem
Auswahl der Komponenten
Die Regelung gestattet sowohl den Einsatz von Zählerplätzen nach DIN VDE 0603 mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) als auch den Einsatz von Zählerplätzen mit klassischer 3-Punkt Befestigung. Die Auswahl sollte basierend auf den spezifischen Anforderungen des Projekts und den Empfehlungen des Netzbetreibers erfolgen.
Einbau der Trennvorrichtung
Als Trennvorrichtung für die Kundenanlage ist ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter (SLS) einzusetzen, der laienbedienbar, sperr- und plombierbar ist. Dieser muss im netzseitigen Anschlussraum installiert werden.
Überspannungsschutz
Der Einbau eines Überspannungsschutzes (SPD) vom Typ 1 oder Typ 2 ist vorgesehen. Hager empfiehlt grundsätzlich den Einbau des Kombiableiters für den netzseitigen Anschlussraum.
Datenübertragung
Die Planung sollte die Installation von HAN-Schnittstellen für die leitungsgebundene Übertragung von Daten in die Kundenanlage berücksichtigen. Diese ist zu unterscheiden von der RJ45-Buchse für die Datenübertragung an den Messstellenbetreiber.
Zukünftige Änderungen: VDE-AR-N 4100:2026
Voraussichtlich ab Januar 2026 treten Neuerungen bei der Anwendungsregel in Kraft. Aus dem Entwurf E-VDE-AR-N 4100:10/2024 ergeben sich neue Anforderungen an die Energieverteilung. Technische Änderungen bis zur voraussichtlichen Veröffentlichung Anfang 2026 vorbehalten. Produktportfolios werden nach der offiziellen Veröffentlichung der neuen VDE-AR-N 4100 im 1. Quartal 2026 entsprechend angepasst.
Bauherren und Handwerker sollten sich bereits jetzt über die geplanten Änderungen informieren, um bei zukünftigen Renovierungsprojekten vorbereitet zu sein. Die Neuregelungen dürften insbesondere im Hinblick auf die Energiewende und die Integration dezentraler Erzeugungsanlagen relevant sein.
Fazit
Die VDE-AR-N 4100:2019-04 stellt einen wesentlichen Meilenstein in der Modernisierung der elektrischen Anlagen in Wohngebäuden dar. Ihre Einhaltung ist nicht nur bei Neuinstallationen, sondern auch bei Renovierungen und Änderungen bestehender Anlagen zwingend erforderlich. Die Regelung definiert klare Anforderungen an den Aufbau und die Komponenten von Zählerplätzen und bereitet die Infrastruktur auf die Anforderungen der Energiewende vor.
Für Bauherren und Handwerker bedeutet dies, dass bei Renovierungsprojekten besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der aktuellen Normen gelegt werden muss. Der Austausch oder die Anpassung älterer Zählerschränke ist oft erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Kompatibilität mit modernen Erzeugungsanlagen und Verbrauchern sicherzustellen.
Die bevorstehende Aktualisierung der Norm im Jahr 2026 unterstreicht die dynamische Entwicklung der Energiewende und die Notwendigkeit, sich kontinuierlich über aktuelle Normen und Vorschriften zu informieren.