Hausrenovierung fördern: Ein kompletter Leitfaden zu Zuschüssen, Steuererleichterungen und Förderprogrammen

Einleitung

Die Renovierung eines Eigenheims ist nicht nur eine Investition in den Wohnwert, sondern kann durch verschiedene staatliche Fördermaßnahmen finanziell attraktiver gestaltet werden. Ob es um energetische Sanierungen, barrierefreie Umbauten oder den Einbruchschutz geht – Hausbesitzer haben Zugang zu zahlreichen Finanzierungshilfen, die die Kosten für Renovierungsmaßnahmen erheblich reduzieren können. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Hausrenovierungen im Jahr 2025, einschließlich steuerlicher Vergünstigungen, KfW-Programme, BAFA-Förderungen und spezielle Initiativen wie das "Jung kauft Alt"-Programm. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, Förderhöhen und Antragsverfahren, um Ihre Renovierungsprojekte optimal zu planen und finanziell zu fördern.

Steuerliche Förderung für Renovierungen

Eine direkte Möglichkeit, Kosten für die Renovierung zu senken, ist die steuerliche Förderung. Diese bietet Eigentümern selbstgenutzten Wohneigentums ab dem 1. Januar 2020 die Möglichkeit, von Steuervorteilen zu profitieren. Die steuerliche Förderung greift für Renovierungen, die spätestens zum 31. Dezember 2029 beendet sein müssen.

Voraussetzungen und Bedingungen

Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung gelten bestimmte Bedingungen: - Das Haus muss älter als zehn Jahre sein, gerechnet vom Beginn seiner Herstellung an - Das Haus muss vom Eigentümer selbst bewohnt werden, nicht vermietet - Es muss sich um energetische Maßnahmen handeln, wie die Wärmedämmung von Fassaden, Wänden, Dächern oder Decken, die Erneuerung der Fenster oder Haustüren, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizung oder die Optimierung einer bestehenden Heizung, der Einbau von smarter Technik zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung - Die Förderung gilt für eine oder mehrere solche Maßnahmen, egal ob diese gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden

Wichtig ist, dass die Renovierung von einem Fachbetrieb ausgeführt werden muss. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Die steuerliche Förderung wird von der Steuerschuld des Hausbesitzers abgezogen und mindert seine Einkommensteuerschuld.

Förderhöhe

Über drei Jahre lassen sich insgesamt 20 Prozent der investierten Sanierungskosten steuerlich absetzen, was einer maximalen Förderung von 40.000 Euro entspricht. Die maximale Investitionssumme beläuft sich auf 200.000 Euro, wobei die Absetzbeträge wie folgt verteilt sind:

Jahr Absetzbare Prozent der Investitionssumme
1. Jahr 7 %
2. Jahr 7 %
3. Jahr 6 %

Für den Nachweis der steuerlichen Förderung müssen Rechnung und Fachunternehmererklärung der Einkommensteuererklärung beigefügt werden.

Alternative Handwerkersteuerbonus

Alternativ zur steuerlichen Förderung für energetische Sanierungen können Hausbesitzer über das Finanzamt steuerliche Vergünstigungen für Handwerker in Anspruch nehmen. Die Förderrate liegt bei 20 Prozent der Lohnkosten und ist auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt. Eine Kombination beider Boni ist nicht möglich.

KfW-Förderprogramme für Renovierungen

Die KfW Förderbank bietet zahlreiche Programme zur Unterstützung von Renovierungsmaßnahmen. Diese sind in verschiedene Bereiche unterteilt und bieten unterschiedliche Förderformen wie zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse.

Energieeffizient Sanieren – Kredit

Für Renovierungen im Bereich der Energieeffizienz bietet die KfW den Kredit "Energieeffizient Sanieren" an. Die maximale Kreditsumme wurde zum 24. Januar 2020 auf 120.000 Euro erhöht. Besonders attraktiv ist der Tilgungszuschuss, der vom erreichten Energiestandard nach der Sanierung abhängt:

  • KfW-Effizienzhaus 55: bis zu 48.000 Euro je Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: bis zu 42.000 Euro je Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: bis zu 36.000 Euro je Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit

Die Antragsstellung erfolgt über die eigene Hausbank. Für die Kreditvariante ist ein Energieberater nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen.

Beratung durch Experten

Bei der Antragstellung für ein KfW-Effizienzhaus 55 oder für ein denkmalgeschütztes Haus ist die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen zwingend vorgeschrieben. In allen anderen Fällen der energetischen Sanierung ist es dem Bauherren freigestellt, ob er sich den Expertenrat holt. Immer wird dafür im Programmbereich "Baubegleitung" ein Zuschuss gewährt: 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 Euro.

Smart Home-Förderung für Barrierefreiheit und Einbruchschutz

Möchten Sie Smart-Home-Technik nutzen, um Barrieren abzubauen oder den Einbruchschutz in den eigenen vier Wänden zu erhöhen? Die KfW unterstützt solche Maßnahmen mit attraktiven Fördermöglichkeiten. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von zehn bis 20 Prozent (Programm 455-B bzw. 455-E) sowie zinsgünstige Darlehen (Programm 159).

Die Förderung umfasst: - die Bedienung und den Antrieb von Haustüren, Zimmertüren, Jalousien, Rollläden, Fenstern, Haustürkommunikation, Beleuchtungsmaßnahmen sowie Heizung und Klima - Steuerung und Regelung von Heizung, Licht, Belüftung und Klima - häuslicher Notruf - Bewegungsmelder - Smarthome-Technik zum Einbruchschutz - die notwendigen Kabel und dazugehörigen Elektroarbeiten

Antragsberechtigt sind alle, die eine Renovierung eines Wohngebäudes planen und die Smart Home-Förderung vor dem Beginn der Arbeiten beantragen. Bei Zuschüssen funktioniert die Antragstellung einfach selbst über das KfW-Zuschussportal. Ein Energieberater wird in beiden Fällen nicht benötigt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit einigen Jahren werden die zahlreichen alten Förderprogramme der KfW-Förderbank und der BAFA in drei übersichtlichen Förderprogrammen zusammengefasst, was eine einfache, gebündelte Antragstellung ermöglicht.

BEG-WG (Wohngebäude)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG WG gilt für Wohngebäude, die neu gebaut und voll saniert werden. Es gibt entweder einen reinen Zuschuss (Antrag über die BAFA) oder eine Kreditvariante mit Tilgungszuschuss (Antrag über die KfW-Förderbank).

BEG-EM (Einzelmaßnahmen)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM gilt für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung. Hier sind ebenfalls Zuschüsse oder Kreditvarianten möglich.

BEG-NWG (Nichtwohngebäude)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG NWG gilt für alle Nichtwohngebäude.

Die Wahl zwischen Zuschuss und Kreditvariante hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Ein Kredit mit Tilgungszuschuss empfiehlt sich, wenn eine Finanzierung benötigt wird.

Förderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung 2025

Im Gegensatz zur Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus, das die KfW Bank fördert, gibt es zahlreiche Einzelmaßnahmen von der Heizung über Fenster bis zur Dämmung etc., die über die BAFA gefördert werden.

Geförderte Maßnahmen

Zu den geförderten Einzelmaßnahmen zählen: - das Dämmen von Dächern, Wänden, Decken und Kellern - der Austausch von Fenstern - eine neue Lüftungsanlage - Sonnenschutzeinrichtungen - digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung

Förderhöhe und Änderungen 2025

Für Einzelmaßnahmen gibt es nur noch den Tilgungszuschuss bei der BAFA, die Kreditvariante der KfW ist eingestellt. Der jeweilige Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro, also maximal 12.000 Euro.

Im Bereich der Heizung wird jegliche Förderung von gasbetriebenen Heizungsanlagen gestrichen, ein neuer Austauchbonus für Heizungen kommt hinzu. Für Solaranlagen gibt's statt bislang 35 % jetzt nur noch 25 % Zuschuss.

Auch bei den anderen Einzelmaßnahmen wird gekürzt: - Beispiel Fenstertausch: Bisher lag der Fördersatz bei bis zu 25 Prozent, jetzt reduziert auf maximal 20 Prozent. Renovierer erhalten also noch maximal 12.000 Euro Zuschuss, statt bislang bis zu 15.000 Euro für einen Fensteraustausch.

Mehr Geld für Gebäudeenergieberatung

Hausbesitzer, die eine energetische Sanierung planen, erhalten höhere Zuschüsse für die Energieberatung. Der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus für eine Energieberatung steigt von 800 Euro auf 1.300 Euro. Die Energieberatung ist ohnehin sinnvoll, weil sichergestellt wird, dass die richtigen Maßnahmen und diese vernünftig aufeinander abgestimmt ergriffen werden. Schließlich will der Hausbesitzer am Ende Geld und Energie sparen. Für eine Vor-Ort-Energieberatung gibt es nun 500 Euro mehr Förderung als Zuschuss. Die Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausbezahlt.

Wer Förderungen der KfW Förderbank erhalten möchte, muss zwangsweise eine Energieberatung durchführen. Diese ist Voraussetzung für den Erhalt eines zinsgünstigen Kredits bzw. eines Zuschusses im Rahmen einer Förderung.

WPB-Bonus für energetisch schlechteste Gebäude

Ein besonderer Förderschwerpunkt ist der WPB-Bonus in Höhe von 10 % für Worst-Performing-Building, also die 25 % energetisch schlechtesten Gebäude in Deutschland. Alle Effizienzhäuser müssen NT-ready sein, also Niedertemperaturfähig, d.h., Vorlauftemperaturen bis max. 55 °C benötigen.

"Jung kauft Alt" Förderprogramm 2025

Am 3.9.2024 startete das neue KfW-Förderprogramm 308 "Jung kauft Alt", um einkommensschwächeren, jungen Familien den Weg in Wohneigentum zu erleichtern.

Berechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie kleinen und mittleren Einkommen (max. jährliches Haushaltseinkommen von 90.000 Euro, pro weiteres Kind erhöht sich das Limit um 10.000 Euro). Nur für Familien, die bislang kein Wohneigentum besitzen.

Gefördert wird der Erwerb und Modernisierung von sanierungsbedürftigen Altbauten (Eigentumswohnung oder Haus); förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.

Fördergeld und Bedingungen

Fördergeld bei "Jung kauft Alt" wird in Form von Darlehen mit verbilligtem Zins gewährt. Kredit bis 100.000 Euro bei einem Kind, bis 125.000 Euro bei zwei Kindern, bis 150.000 Euro ab drei Kindern.

Bedingung ist, dass Gebäude der schlechtesten Energieklassen F, G oder H innerhalb von 4,5 Jahren mindestens auf den hohen Energieeffizienzstandard 70 EE saniert werden. Die Immobilie muss mindestens 5 Jahre selbst bewohnt werden.

Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren wie KfW 261, Förderung nach Heizungsgesetz und BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen. Aber nicht mit den KfW-Programmen 424 (Baukindergeld) oder 300 (Wohneigentum).

Förderung für barrierefreien Umbau und Einbruchschutz

Ein zweiter Förderschwerpunkt sind der barrierefreie Umbau und der Einbruchschutz. Nachhaltigkeit zahlt sich aus: Hauseigentümer werden mit Steuervorteilen und Zuschüssen für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum belohnt.

Förderung für Neubau

Sie bauen ein Eigenheim? Auch beim Hausbau können Sie von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Seit 28. Juli 2022 gibt es im Bereich Neubau nur noch Förderungen für Gebäude, die das QNG-Siegel, also das Qualitätssiegel für Nachhaltige Gebäude tragen.

Fazit

Die Renovierung eines Eigenheims kann durch zahlreiche staatliche Fördermaßnahmen finanziell attraktiver gestaltet werden. Egal, ob es um energetische Sanierungen, barrierefreie Umbauten, den Einbruchschutz oder die Nutzung von Smart-Home-Technik geht – Hausbesitzer haben Zugang zu vielfältigen Finanzierungshilfen.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten umfassen: - Steuervergünstigungen für energetische Sanierungen (bis zu 40.000 Euro über drei Jahre) - KfW-Förderprogramme mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen (je nach Effizienzstandard bis zu 48.000 Euro) - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die verschiedene Programme bündelt - BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (bis zu 12.000 Euro) - Erhöhte Zuschüsse für Energieberatung (bis zu 1.300 Euro) - Spezielle Programme wie "Jung kauft Alt" für junge Familien

Wichtig ist, die spezifischen Voraussetzungen für jede Fördermaßnahme zu prüfen und die Anträge rechtzeitig zu stellen. Eine professionelle Planung und ggf. die Einbeziehung eines Energieberaters kann dabei helfen, die maximale Förderung auszuschöpfen. Mit der richtigen Kombination der verschiedenen Fördermöglichkeiten können Hauseigentümer ihre Renovierungsprojekte nicht nur wertsteigernd, sondern auch kosteneffizient realisieren.

Quellen

  1. bau-welt.de - Förderung Sanierung

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