Einleitung
Die Renovierung oder der Erwerb einer Immobilie stellt für junge Paare oft eine finanzielle Herausforderung dar. Glücklicherweise bietet der Staat verschiedene Förderprogramme an, die den Einstieg in Wohneigentum erleichtern oder Modernisierungsmaßnahmen unterstützen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten für junge Paare, die 2025 verfügbar sind. Dazu gehören spezielle Programme für Familien mit Kindern, Zuschüsse für energetische Sanierungen sowie finanzielle Hilfen für barrierefreie Umbauten. Die Förderungen kommen von verschiedenen Institutionen wie der KfW-Förderbank oder werden im Rahmen gesetzlicher Regelungen wie dem Heizungsgesetz gewährt.
Das Programm "Jung kauft Alt" (KfW 308)
Ein besonders relevantes Förderprogramm für junge Familien ist das am 3. September 2024 gestartete KfW-Förderprogramm 308 "Jung kauft Alt". Dieses Programm wurde speziell entwickelt, um einkommensschwächeren, jungen Familien den Weg in den Wohneigentum zu erleichtern.
Voraussetzungen für die Förderung
Für das "Jung kauft Alt"-Programm gelten folgende Voraussetzungen: - Die Antragsteller müssen mindestens ein minderjähriges Kind haben - Es gelten Einkommensgrenzen: max. 90.000 Euro jährliches Haushaltseinkommen, pro weiteres Kind erhöht sich das Limit um 10.000 Euro - Nur Familien, die bislang kein Wohneigentum besitzen, können die Förderung in Anspruch nehmen
Geförderte Maßnahmen
Das Programm fördert: - Den Erwerb von sanierungsbedürftigen Altbauten (Eigentumswohnung oder Haus) - Die Modernisierung dieser Objekte - Der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten ist förderfähig
Förderhöhe und Bedingungen
Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen mit verbilligtem Zins: - Kredit bis 100.000 Euro bei einem Kind - Kredit bis 125.000 Euro bei zwei Kindern - Kredit bis 150.000 Euro ab drei Kindern
Wichtige Bedingungen: - Gebäude der schlechtesten Energieklassen F, G oder H müssen innerhalb von 4,5 Jahren mindestens auf den hohen Energieeffizienzstandard 70 EE saniert werden - Die Immobilie muss mindestens 5 Jahre selbst bewohnt werden
Kombinationsmöglichkeiten
Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, wie: - KfW 261 - Förderung nach Heizungsgesetz - BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen
Eine Kombination ist jedoch nicht möglich mit: - KfW-Programm 424 (Baukindergeld) - KfW-Programm 300 (Wohneigentum)
Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen
Heizung und Warmwasserbereitung machen in Haushalten satte 84 Prozent des Gesamtenergiebedarfs aus. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) soll der Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 nahezu klimaneutral werden. Verschiedene Förderprogramme unterstützen junge Paare bei der energetischen Sanierung ihrer Wohnimmobilien.
KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren – Kredit"
Für den Abbau von Energieverschwendung und die Modernisierung der Heizung können bei der KfW Förderkredite und Zuschüsse beantragt werden. Die maximale Kreditsumme wurde zum 24. Januar 2020 auf 120.000 Euro erhöht.
Tilgungszuschüsse
Werden die vollen Kreditrahmen ausgeschöpft, sind folgende Tilgungszuschüsse möglich: - KfW-Effizienzhaus 55: bis zu 48.000 Euro je Wohneinheit - KfW-Effizienzhaus 70: bis zu 42.000 Euro je Wohneinheit - KfW-Effizienzhaus 85: bis zu 36.000 Euro je Wohneinheit - KfW-Effizienzhaus Denkmal: bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit
Beratung durch Experten
Bei der Beantragung von Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 55 oder für ein denkmalgeschütztes Haus ist die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen zwingend vorgeschrieben. In allen anderen Fällen der energetischen Sanierung ist es dem Bauherren freigestellt, ob er sich Expertenrat holt. Immer wird dafür im Programmbereich "Baubegleitung" ein Zuschuss gewährt: 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 Euro.
Förderung von Einzelmaßnahmen
Auch bei Einzelmaßnahmen gibt es Fördermöglichkeiten, wobei sich die Fördersätze in den letzten Jahren geändert haben:
| Einzelmaßnahme | Fördersatz | Extra |
|---|---|---|
| Solarthermie | 25 % | 10 % |
| Biomasse | 10 % | 10 % (nur in Kombi mit Solarthermie) |
| Wärmepumpe | 25 % | 10 % + 5 % Extrabonus für effiziente WP oder Kältemittel |
| Brennstoffzelle | 25 % | 10 % |
Beispiele für geänderte Fördersätze:
- Fenstertausch: Bisher lag der Fördersatz bei bis zu 25 Prozent, jetzt reduziert auf maximal 20 Prozent. Renovierer erhalten also noch maximal 12.000 Euro Zuschuss, statt bislang bis zu 15.000 Euro für einen Fensteraustausch.
- Wärmepumpe: Vor der Änderung gab es für den Einbau einer Wärmepumpe max. 50 % Förderung, also als Höchstsumme 30.000 Euro. Nach der neuen Regelung sinkt der maximale Förderbetrag nun auf 24.000 Euro.
- Biomasseheizung: Hier erweisen sich die Kürzungen am drastischsten: Statt bislang max. 33.000 Euro können nur noch bis zu 12.000 Euro als Zuschuss beantragt werden.
Der iSFP-Bonus (individuelle Sanierungsfahrplan) in Höhe von 5 Prozent auf die Basisförderung entfällt auch für die Einzelmaßnahmen.
Heizungstausch und Heizungsgesetz
Welche Heizungsanlagen sind austauschpflichtig? Dies wird im Rahmen des Heizungsgesetzes geregelt, das ebenfalls Fördermöglichkeiten für den Austausch alter Heizungsanlagen vorsieht.
Fördermöglichkeiten für barrierefreie Umbauten
Für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz können bei der KfW Förderkredite und Zuschüsse beantragt werden. Mit dem aktuellen Inkrafttreten des Bundeshaushaltes im Juni 2022 ist das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" wieder verfügbar.
Zuschuss KfW 455
Das Förderprogramm nennt sich "Zuschuss KfW 455" und ist für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Dabei übernimmt die KfW: - Bis zu 10% der förderfähigen Kosten, bis maximal 5.000,- € pro Wohneinheit - Werden mehrere Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung durchgeführt, sind sogar bis zu 12,5% Zuschuss möglich – maximal allerdings 6.250,- €
Voraussetzungen
Um an dem attraktiven Förderprogramm teilnehmen zu können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden: - Die Förderung muss beantragt werden, bevor mit der eigentlichen Badsanierung begonnen wird, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich - Die Planung der Badsanierung muss dem "Standard Altersgerechtes Haus" genügen
Weitere Fördermöglichkeiten für Umbauten
Es gibt zusätzliche Fördermöglichkeiten für verschiedene Umbaumaßnahmen:
Maßnahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit:
- Umbaumaßnahmen müssen den Bedürfnissen der behinderten Person entsprechen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit
- Herrichten von Sanitäranlagen
- Errichten von Rampen
- Gestaltung von Treppen
- Einbau von Aufzügen
Förderfähige Kosten:
- Förderungsfähig sind Kosten bis zu 30.000 €
- Badumbau: max. 5.500 €
- Küchenumbau: max. 6.500 €
- Liftmaßnahmen: max. 6.500 €
- alle anderen Maßnahmen: max. 3.000 €
Weitere Förderprogramme für junge Familien
Programm "Bauen und Kaufen mit Familienzuwachs"
Für das Programm "Bauen und Kaufen mit Familienzuwachs" gelten folgende Bedingungen:
- Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Menschen
- Einkommensgrenzen zwischen 21.500 € und 35.700 € + 7.200 € für jedes weitere Kind
- Eigenleistung (z. B. Bausparguthaben, bezahltes Grundstück, Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie)
- gesetzliche energetische Standards für Neubau
- Wohnflächengrenze (Haushalt mit bis zu 4 Personen): 130 m² (Neubau), 200 m² (Bestandsimmobilie)
- Höhe des Darlehens: 100.000 €
- Sollzins: 0 %
- Verwaltungsgebühr: 0,5 % jährlich
- Sollzinsbindung: 20 Jahre
Weitere KfW-Programme
KfW-Wohnraumprogramm:
- Bau, Um- und Ausbau von Wohnimmobilien
- Eigenanteil muss eingebracht werden
- Darlehenshöhe: individuell vereinbar
- Laufzeit: 3 bis 15 Jahre
- Tilgungssatz: mind. 2 %
KfW-Effizienzhaus:
- Bau und Erwerb von selbst genutzten Wohneigentum (Neubau und Bestand nebst Modernisierungsmaßnahmen)
- Darlehenssumme: 20.000 bis 100.000 €
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Laufzeit: 30 Jahre
- Eigenbeteiligung von 7,5 % der Gesamtkosten erforderlich, diese kann in Form von Eigenkapital oder Eigenleistungen erfolgen
KfW-Familienwohnraum:
- Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie
- Erwerb bestehender Immobilien zum Erstbezug
- Erwerb bestehender Immobilien, die nach dem Kauf modernisiert werden
- maximale Darlehenshöhe: 100.000 €
- Zinssatz: 0,9 % oder 1,7 %
- Zinsbindung: 10 oder 20 Jahre
KfW-Wohnraum für Menschen mit Behinderung:
- Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum
- Modernisierungsmaßnahmen, energetisch oder altersgerecht
- Bau oder Umbaumaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben
- Darlehen von bis zu 75.000 € plus 7.500 € für jeden Menschen mit Behinderung und für jedes Kind
- zusätzlich je 3.000 € Zuschuss für jeden Menschen mit Behinderung und für jedes Kind
- Zinssatz: 0 % (in den ersten 15 Jahren, danach marktüblich)
- Tilgungssatz: 2 %
KfW-Umbauwohnraum:
- Änderungen, Umbau oder Neubau von Mietwohnungen
- Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben
- Bau, Um- oder Anbau von neuem Mietwohnraum
- Wohnfläche begrenzt und abhängig von der im Haushalt lebenden Personen
- Miete darf nach Fertigstellung max. 6,80 €/m² betragen
- Darlehenshöhe: max. 75 % der Ausgaben, max. 2.925 €/m² Wohnfläche
- Tilgungssatz: ab 2 %
- Zinssatz: 0 %
- Tilgungszuschuss: max. 35 % des Förderbetrags
KfW-Instandsetzung leerstehender Wohnungen:
- bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung einer leerstehenden Wohnung
- Instandsetzungen nach Mieterwechsel sind nicht förderfähig
- Zuschuss: 5.000 €/Wohneinheit
- Bearbeitungsgebühr: 1,5 % des Zuschussbetrages
Wichtige steuerliche Aspekte
Gut zu wissen: Aufwendungen für Umbau- und Renovierungsmaßnahmen können nicht doppelt steuerlich abgesetzt werden. Wenn die Umbauten als Betriebsausgabe, als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung angegeben wurden, dann kann die Förderung nicht erhalten werden.
Gebäude mit mehreren Inhabern
Wenn das Gebäude, in dem man wohnt, renoviert wird, aber nicht alleiniger Inhaber ist, gelten folgende Regeln: - Wenn ledig oder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft, werden die auf den Miteigenschaftsanteil entfallenden Aufwendungen steuerlich berücksichtigt - Der maximale Steuerabzug für begünstigtes Vermögen kann nur einmal geltend gemacht werden
Beispiel:
Herr und Frau Müller kaufen 2018 ein Haus zu gleichen Teilen und bewohnen es gemeinsam. Im Jahr 2020 entscheiden sie sich für eine energetische Sanierung. Die Kosten hierfür betragen 100.000 Euro. Beide Parteien zahlen die Hälfte. Da das Paar zusammen das Haus bewohnt, haben beide Anspruch auf 50 Prozent Steuerermäßigung, die sie folgendermaßen beantragen:
Antragstellung und wichtige Hinweise
Bei der Beantragung von Fördermitteln für Renovierungsmaßnahmen sollten junge Paare einige wichtige Punkte beachten:
Rechtzeitige Antragstellung: Förderanträge müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nachträgliche Förderungen sind in der Regel nicht möglich.
Energieeffizienzstandards: Viele Förderprogramme, insbesondere die energetischen Sanierungen, verlangen das Erreichen bestimmter Effizienzstandards. Diese sollten im Vorfeld geplant werden.
Expertenberatung: Bei vielen Maßnahmen, insbesondere bei komplexen energetischen Sanierungen, ist eine Beratung durch Experten empfehlenswert oder sogar vorgeschrieben.
Kombinationsmöglichkeiten: Manche Förderprogramme können miteinander kombiniert werden, andere nicht. Eine genaue Prüfung der Kombinationsmöglichkeiten ist wichtig.
Eigenleistung: Viele Programme verlangen eine bestimmte Eigenbeteiligung, die entweder in barer geleistet oder als Arbeitsleistung erbracht werden kann.
Dokumentation: Eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen und Kosten ist für die Abrechnung der Fördermittel unerlässlich.
Fristen: Viele Förderprogramme haben begrenzte Budgets oder zeitliche Begrenzungen, sodass eine frühzeitige Antragstellung ratsam ist.
Fazit
Für junge Paare, die eine Immobilie kaufen oder renovieren möchten, gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die finanzielle Unterstützung bieten. Das Programm "Jung kauft Alt" richtet sich speziell an junge Familien mit Kindern und unterstützt den Erwerb und die Modernisierung sanierungsbedürftiger Altbauten. Für energetische Sanierungen bietet die KfW verschiedene Kredite mit Tilgungszuschüssen an, die je nach erreichtem Effizienzstandard unterschiedlich hoch ausfallen. Auch für barrierefreie Umbauten gibt es attraktive Fördermöglichkeiten, insbesondere bei der Badsanierung.
Zusätzlich gibt es zahlreiche weitere Programme, die speziell auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern oder Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind. Wichtig ist, die verschiedenen Programme genau zu vergleichen und die für die eigene Situation passenden auszuwählen. Eine frühzeitige Antragstellung und sorgfältige Planung der Maßnahmen sind dabei entscheidend, um die Fördermittel voll auszuschöpfen.