Wer zahlt die Renovierung einer Raucherwohnung? Rechte, Pflichten und Kosten im Überblick

Die Frage, wer die Kosten für die Sanierung einer Raucherwohnung trägt, ist ein zentrales Thema in der Vermieter-Mieter-Beziehung. Insbesondere bei starkem oder exzessivem Rauchen entstehen erhebliche Schäden an der Bausubstanz, die über die üblichen Schönheitsreparaturen hinausgehen. Die Rechtsprechung hat sich zu dieser Thematik in mehreren Urteilen geäußert, wobei die Entscheidung letztlich von der Art und dem Ausmaß der Schäden abhängt. Dieser Artikel beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen, die Haftungspflichten und die Kosten für die Renovierung einer Raucherwohnung unter Berücksichtigung der bereitgestellten Quellen.

Rechtslage: Ist Rauchen in der Miwohnung erlaubt?

Die Rechtslage zu Rauchen in der Mietwohnung ist eine der umstrittensten Themen im Mietrechtsbereich. Laut den bereitgestellten Quellen gilt Rauchen im „normalen Umfang“ grundsätzlich als nicht vertragswidrig. Das bedeutet, dass der Mieter bei normaler Rauchbelastung und geringen Verfärbungen wie etwa gelblichem Putz oder leichten Geruchsbelästigungen nicht automatisch zu umfangreichen Instandsetzungsarbeiten verpflichtet ist. Dieses Urteil stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der in mehreren Urteilen, darunter am 28.06.2006 (VIII ZR 124/05) und am 05.03.2008 (VIII ZR 37/07), klargestellt hat, dass solche Schäden durch übliche Schönheitsreparaturen, also beispielsweise Streichen der Wände und Decken, beseitigt werden können.

Allerdings ändert sich die Rechtslage, wenn es zu einer „exzessiven“ Rauchbelastung kommt. In solchen Fällen wird das Verhalten des Mieters als vertragswidrig angesehen, da es die Bausubstanz nachweislich schädigt. Ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 29.02.2016 (Az. 12 S 9/13) bestätigt dies: Das Gericht verurteilte den Mieter, Schadenersatz für die Beseitigung von Schäden zu zahlen, die durch exzessives Rauchen verursacht wurden. Dazu gehörten die Erneuerung des Innenputzes, Malerarbeiten, Reinigungsarbeiten und Ausfallzeiten des Vermieters.

Wer trägt die Kosten bei exzessivem Rauchen?

Die Haftung für die Kosten der Renovierung hängt letztlich von der Art der Schäden ab. Wenn die Schäden an der Wohnung durch das Rauchen entstanden sind, aber durch übliche Malerarbeiten, also die üblichen Schönheitsreparaturen, beseitigt werden können, ist der Mieter grundsätzlich verpflichtet, die Kosten zu tragen – vorausgesetzt, es besteht eine wirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag. Ohne solche Vereinbarung trägt der Vermieter die Kosten, da es sich um einen durch den Mieter verursachten, aber nicht schwerwiegenden Schaden handelt.

Ist hingegen die Bausubstanz betroffen und lässt sich der Geruch nicht durch einfache Malerarbeiten beseitigen, sondern erfordert beispielsweise die Erneuerung des Innenputzes, dann liegt ein Schadensersatzanspruch des Vermieters vor. Laut dem Urteil des Landgerichts Hannover muss der Mieter dann für die Instandsetzungsarbeiten aufkommen. Dieses Urteil wurde durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 242/13) bestätigt, der das Verfahren an das Landgericht zurückverwies, um weitere sachliche Fragen zu klären. Das bedeutet, dass der Mieter in solchen Fällen nicht nur für Malerarbeiten, sondern für umfassendere Instandsetzungsarbeiten, wie zum Beispiel das Entfernen und Erneuern von Putz, haftbar gemacht werden kann.

Zusätzlich zu physischen Schäden entsteht auch ein Schadensersatzanspruch, wenn es zu erheblichen Mängeln wie Verfärbungen an Türen, Fensterrahmen, Lichtschaltern, Türen mit Glaseinsatz oder Einbauten kommt, die nicht mehr gereinigt, sondern ausgetauscht werden müssen. In solchen Fällen ist der Mieter gemäß Urteil des Landgerichts Koblenz (14 S 76/05) zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.

Welche Arbeiten sind notwendig?

Die Sanierung einer Raucherwohnung reicht weit über das einfache Streichen der Wände hinaus. Da Nikotin und Rauchbestandteile in poröse Baustoffe wie Putz, Holz und Tapete eindringen, ist eine umfassende Sanierung notwendig, um den Geruch dauerhaft zu beseitigen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierung ist die sogenannte Nikotinsperre. Diese spezielle Farbe ist dafür ausgelegt, Rauchgeruch zu binden und neu zu vermeiden. Laut Quelle [3] sind die Preise für solche Farben zwischen 5 und 7 Euro pro Liter zu veranschlagen. Für eine ausreichende Wirkung muss die Fläche mehrfach aufgetragen werden, wobei die Deckkraft und Haltbarkeit der Farbe entscheidend sind.

In einigen Fällen ist es notwendig, die Tapete zu entfernen. Diese Maßnahme verursacht zusätzliche Kosten von bis zu 5 Euro je Quadratmeter. Besonders schwierig ist die Beseitigung des Geruchs an Türen und Fensterrahmen. Da der Nikotingeruch auch in Holz eindringt, ist eine umfassende Sanierung notwendig. Dazu gehört das Abtrennen der Türen, das Abschleifen, das Auftragen einer Grundierung und das anschließende Lackieren. Laut Quelle [3] belaufen sich die Kosten für das Abschleifen einer Tür auf 80 bis 100 Euro, der Lack selbst kostet etwa 15 bis 18 Euro für eine 750-Milliliter-Dose – ausreichend für zwei Türen.

Bei Kassettentüren oder Türen mit Glaseinsatz entstehen zusätzliche Kosten von 20 bis 30 Prozent mehr. Auch für die Fensterrahmen ist eine besondere Behandlung notwendig. Ohne diese Maßnahmen bleibt der Geruch oft erhalten, da die Oberflächen porös sind und das Rauchpartikeln durchdringen.

Eine weitere Möglichkeit, den Geruch dauerhaft zu beseitigen, ist die Anwendung von Ozongeräten. Diese sorgen für eine umfassende Luftreinigung und können den Rauchgeruch gezielt und nachhaltig neutralisieren. Allerdings ist diese Maßnahme oft teurer und erfordert Fachwissen. Ohne ausreichende Vorbereitung kann die Wirkung auch nicht nachgewiesen werden.

Kostenübersicht für die Renovierung einer Raucherwohnung

Die Gesamtkosten für die Sanierung einer Raucherwohnung variieren stark je nach Umfang der Schäden und Art der Maßnahmen. Im Folgenden wird eine Übersicht der Schätzpreise nach Quellen [3] und [1] dargestellt.

Leistung Kosten pro Einheit Bemerkung
Malen der Wände (Nikotinsperre) 15 Euro je Quadratmeter Enthält Material, Anstrich, Grundierung
Entfernen von Tapete 5 Euro je Quadratmeter Pro reines Entfernen, ohne Neuverkleidung
Anfahrtskosten für Handwerker Je nach Region unterschiedlich Oft ab 50 Euro
Abdeckarbeiten Je nach Fläche und Aufwand Ohne Preisangabe
Anstreichen einer Tür (inkl. Abschleifen) 80–100 Euro pro Tür Ohne Einbaukosten
Anstreichen von Türrahmen und Fensterrahmen 15–20 Euro je Meter Je nach Material
Verwendung von Ozongeräten 100–500 Euro je Mal Mietpreis oder Anschaffung
Erneuerung von Innenputz 30–50 Euro je Quadratmeter Je nach Abbaumaßnahmen und Entsorgung

Ein Kostenvoranschlag für eine komplette Sanierung einer Raucherwohnung beläuft sich auf bis zu 4.000 Euro, wie aus Quelle [1] hervorgeht. Dieser Betrag umfasst die Malerarbeiten, die Erneuerung des Putzes, die Instandsetzung von Türen und Fenstern sowie die Beseitigung des Geruchs über Ozon- oder Luftreinigungsverfahren.

Besonders teuer wird es, wenn der Innenputz erneuert werden muss, da dies eine umfangreiche Baumaßnahme darstellt. Laut Quelle [4] wurde im Fall des Landgerichts Hannover die Erneuerung des Putzes notwendig, da eine alleinige Anwendung der Nikotinsperre ausreichte, um den Geruch zu beseitigen. Dieses Urteil zeigt, dass es nicht ausreicht, lediglich die Wände neu zu streichen, wenn die Schichten durchdrungen sind.

Warum Dokumentation beim Einzug wichtig ist

Um im Falle eines Rechtsstreits nachweisen zu können, dass die Wohnung vor Beginn der Mieterschaft in einem bestimmten Zustand war, ist eine umfassende Dokumentation beim Einzug unerlässlich. Laut Quelle [3] sollte der Vermieter den Zustand der Wohnung mit Fotos dokumentieren, insbesondere an Stellen, die anfällig für Schäden sind – beispielsweise an Wänden, Böden, Türen, Fenstern und Türrahmen.

Diese Dokumentation dient als Nachweis, dass die Verschmutzungen durch das Rauchen entstanden sind und nicht durch den natürlichen Verschleiß entstanden sind. Ohne solche Nachweise ist es dem Vermieter oft schwer bis unmöglich, den Mieter zur Zahlung von Schadenersatz zu verpflichten.

Besonders relevant ist dies bei der Frage, ob es sich um „normales“ oder „exzessives“ Rauchen handelt. Ohne Nachweis für den Zustand zu Beginn der Mietschaft ist es schwierig, nachzuweisen, dass die Verschmutzungen über den normalen Gebrauch hinausgingen.

Was tun, wenn es bereits zu Schäden gekommen ist?

Sobald der Vermieter oder Mieter Anzeichen für eine starke Rauchbelastung erkennt, sollte frühzeitig gehandelt werden. Eine einfache Reinigung mit Essig oder Zitronensaft kann helfen, die Gerüche zu binden. Allerdings reicht dies nicht aus, um bleibende Ablagerungen zu beseitigen. Besonders effektiv ist die Kombination aus intensivem Lüften, Reinigung mit speziellen Reinigern und der Anwendung von Ozongeräten.

Für die Beseitigung von Geruch und Ablagerungen ist es ratsam, auf Fachleute zurückzugreifen. Eine Sanierung durch erfahrene Handwerker sichert ein dauerhaft sauberes Ergebnis ab. Zudem wird sichergestellt, dass alle Schichten, die den Geruch tragen, fachgerecht entfernt werden.

Für den Mieter ist es wichtig, nicht zu warten, bis die Miete fällig wird, sondern gegebenenfalls selbst Maßnahmen zu ergreifen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Insbesondere, wenn bereits ein Mietvertrag mit einer Schönheitsreparaturklausel besteht, kann der Mieter durch Eigenleistung Kosten sparen.

Fazit

Die Frage, wer die Renovierung einer Raucherwohnung zu tragen hat, hängt letztendlich vom Ausmaß der Schäden ab. Im Falle von „normalem“ Rauchen, bei dem lediglich eine leichte Verfärbung der Wände oder eine geringe Geruchsbelästigung auftritt, trägt der Vermieter die Kosten, sofern keine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag besteht. Der Mieter ist dann lediglich verpflichtet, die üblichen Schönheitsreparaturen vorzunehmen, die durch Malen der Wände und Reinigen der Oberflächen erledigt werden können.

Ist hingegen exzessives Rauchen nachgewiesen und hat dies zu erheblichen Schäden an der Bausubstanz geführt – beispielsweise zur Erneuerung des Innenputzes, zur Beschädigung von Türen oder Fenstern – dann ist der Mieter haftbar. In solchen Fällen kann der Vermieter Schadenersatz geltend machen, der die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten, Malerarbeiten, Reinigungsarbeiten und ggf. Mietausfall umfasst.

Für Vermieter ist es daher ratsam, beim Einzug eine umfassende Dokumentation der Wohnung zu erstellen, um im Fall eines Rechtsstreits einen Nachweis zu haben. Für Mieter gilt es dagegen, frühzeitig auf die Schäden zu achten und gegebenenfalls vorherige Maßnahmen zu ergreifen, um teure Schadensersatzleistungen zu vermeiden.

Die Kosten für die Sanierung einer Raucherwohnung können je nach Umfang zwischen mehreren hundert und bis zu 4.000 Euro betragen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt werden, um dauerhafte Wirkung zu erzielen. Besonders wichtig ist hierbei die Verwendung von Spezialfarben wie der Nikotinsperre, die den Geruch bindet, sowie gegebenenfalls die Anwendung von Ozongeräten zur Beseitigung des Geruchs.

Letztlich ist es entscheidend, dass sowohl Vermieter als auch Mieter die Verantwortung für die Erhaltung der Wohnung tragen. Eine klare Regelung im Mietvertrag, begleitet von Nachweismöglichkeiten wie Fotos, sichert die Rechtslage ab und sichert den Schutz aller Beteiligten.

Quellen

  1. isteshaltbar.de
  2. kuechenfibel.de
  3. listando.de
  4. promietrecht.de
  5. haus-und-grund-muenchen.de

Ähnliche Beiträge