Umfassende Modernisierung und Sanierung von Wohngebäuden: Maßnahmen, Förderungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die fachgerechte Modernisierung und Sanierung von Wohngebäuden ist ein zentraler Baustein, um die Energieeffizienz zu steigern, den Wert einer Immobilie nachhaltig zu sichern und den Bedürfnissen moderner Wohnansprüche, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und Lebensqualität, gerecht zu werden. Insbesondere in Zeiten steigender Energiepreise und steigender Anforderungen an den Klimaschutz gewinnt die fachgerechte Modernisierung von Wohnimmobilien an Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede zwischen Renovierung, Modernisierung und Sanierung, stellt förderbare Maßnahmen vor, beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieter und Vermieter und gibt Empfehlungen zur finanziellen Umsetzung. Die Informationen basieren auf den bereitgestellten Quellen und gelten ab dem 21. Juli 2025 für das Förderprogramm in Sachsen-Anhalt.

Unterscheidung von Renovierung, Modernisierung und Sanierung

Die Begriffe Renovierung, Modernisierung und Sanierung werden im Baugewerbe und in der Immobilienwelt gelegentlich fälschlicherweise synonym verwendet. Tatsächlich bezeichnen sie jedoch unterschiedliche Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielen und rechtlichen Auswirkungen. Verständnis dieser Begriffe ist entscheidend für eine gezielte Planung und Umsetzung von Maßnahmen.

Renovierung bezeichnet im Wesentlichen die Beseitigung von Mängeln und die Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes einer Immobilie. Typische Beispiele sind das Streichen von Wänden, das Verlegen neuer Bodenbeläge oder das Lackieren von Türen und Treppenläufen. Das Hauptziel der Renovierung ist es, die Wohnraumfreude zu steigern und die Immobilie optisch auf Vordermann zu bringen. Sie zielt auf den Erhalt des bestehenden Zustands ab, ohne dass ein echter Leistungs- oder Energieverbrauchssprung erzielt wird. Die Maßnahmen sind in der Regel kleinerer Natur und dienen der Pflege der Wohnung.

Im Gegensatz dazu zielt die Modernisierung auf eine Steigerung des Immobilienwerts und insbesondere auf die Verbesserung der Energieeffizienz ab. Sie umfasst bauliche Maßnahmen, die den Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung oder Lüftung senken. Zu den gängigen Maßnahmen zählen der Einbau von Isolierglas-Fenstern, die Dämmung der Außenwände, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Installation einer Photovoltaik-Anlage. Die Modernisierung ist damit ein zentraler Baustein im Bereich des Energieausweises und der Klimaschutzstrategien, da durch sie ein nachweisbarer Verbrauchsrückgang erzielt wird.

Die Sanierung dagegen bezieht sich auf die Beseitigung von Schäden, um den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherzustellen. Wenn beispielsweise das Dach undicht ist, muss es fachgerecht saniert werden, um Schäden an Innenwänden oder Decken zu verhindern. Dies kann eine rein bauliche Maßnahme sein, aber auch um umfassendere Ziele verfolgen, wie beispielsweise die energetische Sanierung, bei der der Fokus auf der Verbesserung der Energieeffizienz liegt. In einigen Fällen können Sanierungsmaßnahmen auch die Voraussetzungen für eine Modernisierung schaffen.

Die Unterscheidung ist deshalb entscheidend, da sie die Art und Weise beeinflusst, wie Maßnahmen finanziert werden können. Die im Folgenden aufgeführten förderbaren Maßnahmen beziehen sich in erster Linie auf Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz führen.

Förderbare Maßnahmen: Vom Dachdämmen bis zur Wärmepumpe

Für die Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, insbesondere in Verbindung mit zinsgünstigen Darlehen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt) bietet beispielsweise aus Landesmitteln des „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ zinsgünstige Annuitätendarlehen zur langfristigen Finanzierung von Maßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden an. Diese Förderung ist insbesondere für Investoren von Bedeutung, die von ihrer Hausbank die Vergabe von Darlehen zur Umsetzung der genannten Maßnahmen aufgrund von Bonitätsgründen verwehrt bekommen.

Die förderbaren Maßnahmen lassen sich in mehrere Schwerpunkte gliedern. Erstens umfasst das Programm die sogenannte Energiesanierung, die darauf abzielt, den Energiebedarf des Gebäudes zu senken. Dazu zählen unter anderem:

  • Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecken und Geschossdecken.
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren, beispielsweise durch den Einbau von Fenstern mit Isolierverglasung.
  • Einbau von Lüftungsanlagen zur Verbesserung der Innenraumluftqualität und zur Reduzierung von Feuchteschäden.
  • Einbau von digitalen Steuerungssystemen, die den Energieverbrauch optimieren oder Geräte smart steuern.
  • Einbau oder Austausch von Heizungsanlagen, beispielsweise durch die Installation von Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“), Gas-Hybridheizungen, Wärmepumpen oder innovativen Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Installation von Solarthermie-Anlagen zur Erzeugung von Warmwasser.
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 Prozent Anteil erneuerbarer Energien.
  • Optimierung der bestehenden Heizungsanlage, beispielsweise durch eine sogenannte Heizkörperspülung oder eine Regelungssystem-Modernisierung.

Zum zweiten Schwerpunkt zählt das Altersgerechte Umbauen, das insbesondere das Mehrgenerationenwohnen und die Barrierefreiheit im Fokus hat. Dazu gehören beispielsweise:

  • Der Einbau von Rampen oder Aufzugssystemen.
  • Maßnahmen zur Anpassung der Raumaufteilung, beispielsweise die Umgestaltung von Schlafzimmern oder Wohnräumen für den barrierefreien Genuss.
  • Sanierungsarbeiten an Sanitärräumen, beispielsweise der Einbau von barrierefreien Duschen oder Nasszellen.
  • Ausbau oder Neugestaltung von Gemeinschaftsräumen.

Ein dritter Förderbereich umfasst allgemeine Modernisierungsmaßnahmen, die nicht ausschließlich der Energieeffizienz dienen, aber dennoch förderfähig sind. Dazu gehören beispielsweise der Ankauf von Objekten, wenn dies in Kombination mit einer Maßnahme des altersgerechten Umbaues oder der energetischen Sanierung erfolgt. Dies ermöglicht es beispielsweise, eine Wohnraumneugestaltung oder den Einbau von Heizungsanlagen auch dann zu finanzieren, wenn die Immobilie bisher nicht derart ausgestattet war.

Die Höhe der förderbaren Darlehensbeträge ist je nach Maßnahme begrenzt. Für jeden dieser Förderbereiche gelten maximale Förderbeträge von insgesamt 50.000 Euro pro Wohneinheit und Förderprogrammteil. Darüber hinaus gelten Mindestbeträge, die abzüglich der Förderung als Eigenkapital dienen müssen. Die Mindestdarlehenshöhe beträgt beispielsweise 10.000 Euro.

Förderbereich Beispiele förderbarer Maßnahmen Fördervoraussetzungen
Energiesanierung Wärmedämmung, Fenstertausch, Lüftungsanlage, Heizungstausch, Wärmepumpe, Photovoltaik, Heizungssteuerungssysteme Einhaltung der „Technischen Mindestanforderungen“ gem. Merkblatt „Energieeffizient Sanieren“; Nachweis der Förderfähigkeit über „Liste förderfähiger Kosten“
Altersgerechtes Umbauen Einbau von Rampen, Treppenlaufläufen, barrierefreie Sanitärräume, Anpassung von Wohn- und Schlafräumen, Ausbau von Gemeinschaftsräumen Durchführung durch Fachbetriebe; Einhaltung der „Technischen Mindestanforderungen“ aus dem Merkblatt „Altersgerecht Umbauen“
Allgemeine Modernisierung Neugestaltung von Wohnflächen, Anbau von Zimmern, Erneuerung von Heizungsanlagen, Anschluss an ein Fernwärmenetz, Instandhaltung des Dachstuhls Nur kombinierbar mit Maßnahmen aus den Bereichen Altersgerechtes Umbauen oder Energiesanierung; Begrenzung auf 50.000 Euro je Förderprogrammteil

Die Förderung gilt ab dem 21. Juli 2025. Darüber hinaus ist ab 1. Januar 2025 vorgesehen, dass in Sachsen-Anhalt die Förderung für die Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, eingestellt wird. Dieses Vorgehen ist notwendig, um europäischen Vorgaben, insbesondere der novellierten Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), zu entsprechen.

Finanzierungslösungen: Zinsgünstige Darlehen für Modernisierungsmaßnahmen

Die umfassende Modernisierung von Wohngebäuden ist oft mit hohen Anfangsausgaben verbunden. Um Investoren zu entlasten, insbesondere wenn die Hausbank aufgrund fehlender Bonität die Finanzierung ablehnt, bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt) zinsgünstige Annuitätendarlehen an. Diese gel gelten als De-minimis-Beihilfe im Sinne der europäischen Beihilfenvorschriften und werden aus Landesmitteln des „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ bereitgestellt.

Die Darlehen sind den jeweiligen Förderprogrammen zuzuordnen und unterscheiden sich hinsichtlich des Nominalzinses. Für das Programm „Altersgerechtes Umbauen“ werden zwei Zinssätze angeboten: 2,00 Prozent pro Jahr (p.a.) für die sichere Finanzierung und 2,80 Prozent p.a. für eine geringfügig teurere Variante. Für das Programm „Energieeffizientes Sanieren“ gelten insgesamt niedrigere Sätze: 0,95 Prozent p.a. beziehungsweise 1,75 Prozent p.a. Als dritter Bereich umfasst „Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen“ eine höhere Verzinsung von 3,20 Prozent p.a. beziehungsweise 3,95 Prozent p.a.

Die Höhe der Darlehenssumme ist je nach Maßnahme und Programm begrenzt. Pro Wohneinheit und Förderprogrammteil gelten maximale Beträge von 50.000 Euro. Darüber hinaus ist eine Mindestdarlehenshöhe von 10.000 Euro vorgesehen, die sicherstellen soll, dass die Förderung nicht für geringe Maßnahmen genutzt wird.

Ein wesentlicher Vorteil der Darlehen ist, dass sie die gesamte Finanzierungslücke schließen sollen, die durch die Kalkulation von Eigenkapital und ggf. zusätzlichen Darlehen entsteht. Dieses Konzept ist besonders für private Vermieter oder Eigentümer vorteilhaft, die beispielsweise eine Wohnraummodernisierung umsetzen möchten, aber über ausreichendes Eigenkapital verfügen. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen konzipiert, was bedeutet, dass die jährlichen Zahlungen konstant bleiben und somit eine sichere Kalkulierbarkeit ermöglicht wird.

Zusätzlich zu den Zinsen sind die Konditionen des Darlehens maßgeblich für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Maßnahmen. Da die Zinssätze sehr günstig sind, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz, kann die Investition über die gesamte Laufzeit des Darlehens durch die jährlich entstehenden Energieeinsparungen relativiert werden. So kann beispielsweise die Reduktion der Heizkosten durch eine Wärmepumpe die jährliche Rückzahlung des Darlehens übersteigen, was zu einer Gewinn- und Kostenersparnis führt.

Die Beantragung dieser Förderung erfolgt über die Hausbank, die für die jeweilige Immobilie zuständig ist. Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Maßnahme zu den geförderten Vorhaben zählt. Dafür sind unter Umständen Nachweise wie eine Baugenehmigung, ein Leistungsverzeichnis oder ein Gutachten erforderlich. Die Förderung ist an den Erhalt der Maßnahme gebunden, da ein Nachweis über die ordnungsgemäße Umsetzung abgerufen wird.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Fallstricke der Endrenovierungsklausel

Während die Modernisierung von Wohngebäuden durch Förderungen und Zinszuschläge entlastet werden kann, ist bei der Vermietung von Wohnungen ein besonderes rechtliches Thema zu beachten: die sogenannte Endrenovierungsklausel im Mietvertrag. Solche Klauseln sollen sichergestellen, dass der Mieter am Ende der Mieterschaft die Wohnung in einem bestimmten Zustand zurückgibt. Allerdings sind derartige Regelungen in der Regel unwirksam, da sie als unzulässige Benachteiligung des Mieters gelten können.

Die Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass eine pauschale Verpflichtung des Mieters, am Ende des Mietverhältnisses die Wohnung zu renovieren, unangemessen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verpflichtung unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung und vom Zeitabstand zur letzten Renovierung gilt. Der BGH begründet dies mit der Tatsache, dass der Mieter den Zustand der Wohnung nicht beeinflussen kann, wenn er beispielsweise erst ein Jahr zuvor renoviert wurde. Die pauschale Verpflichtung führt zu einer erheblichen Benachteiligung des Mieters, da er auch bei tadellosem Zustand der Wohnung erneut hohe Kosten tragen müsste.

Die Rechtsprechung unterscheidet dabei zwischen der sogenannten isolierenden Endrenovierungsklausel und der Kombination mit einer Schönheitsreparaturklausel. Bei der isolierenden Form, bei der lediglich auf das Ende des Mietverhältnisses abgestellt wird, ist die Klausel ebenfalls unwirksam, wenn sie nicht an den tatsächlichen Zustand und die Zeitdauer seit der letzten Maßnahme angepasst ist. Der Mieter hat dann Anspruch darauf, dass die Verpflichtung entfällt, wenn die Wohnung im rechtmäßigen Zustand übergeben wird.

Für Vermieter bedeutet dies, dass eine pauschale Forderung nach einer Endrenovierung nicht rechtskräftig ist. Stattdessen müssen sie auf die Pflicht des Mieters zurückgreifen, die Mietsache in der Mietdauer ordnungsgemäß zu erhalten. Eine Schadensinanspruchnahme ist nur bei grober Pflichtverletzung oder Schäden möglich, die über den natürlichen Abnutzungsprozess hinausgehen.

Um Rechtsmissstände zu vermeiden, ist es ratsam, auf eine pauschale Endrenovierungsklausel zu verzichten. Statstattdessen sollte der Mietvertrag klar regeln, dass der Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgibt und Schäden beseitigen muss, die über die natürliche Abnutzungserscheinung hinausgehen. Bei der Erstellung solcher Verträge ist daher stets eine Beratung durch einen Fachanwalt ratsam.

Vorbereitung und Vorgehensweise: Vom Gutachten bis zur Umsetzung

Die fachgerechte Modernisierung von Wohngebäuden ist ein aufwändiger Prozess, der sorgfältige Vorbereitung erfordert. Vor Beginn der Arbeiten ist eine umfassende Beratung durch Fachleute notwendig. Besonders wichtig ist hierbei die Erstellung eines umfassenden Gutachtens, insbesondere im Hinblick auf Gebäude-Schadstoffe wie Asbest, Holzschutzmittel oder Altmörtel. Laut Quelle [5] ist vor dem Kauf einer Immobilie eine Begehung mit einem Sachverständigen für Gebäudeschadstoffe ratsam. Die entstehenden Kosten sind im Verhältnis zum Kaufpreis gering, schützen aber vor bösen Überraschungen und liefern wichtige Hinweise für die spätere Sanierung.

Die Auswahl eines geeigneten Fachbetriebs ist entscheidend. Die Maßnahmen müssen von handwerklichen Betrieben durchgeführt werden, die über die notwendige Zulassung verfügen. Insbesondere bei Maßnahmen wie der Dämmung, dem Einbau von Lüftungsanlagen oder der Sanierung von Heizungsanlagen ist die fachmännische Umsetzung entscheidend für die Wirksamkeit und Haltbarkeit.

Ein weiterer Schritt ist die Erstellung eines umfassenden Leistungsverzeichnisses. Dieses Dokument sollte alle zu erbringenden Leistungen, Materialien, Zeiträume und Kosten beinhalten. Es dient der Kalkulation, der Auftragserteilung und der späteren Abrechnung. Besonders wichtig ist dabei, dass alle Kosten, die zur Förderung zählen, in der „Liste förderfähiger Kosten“ erfasst sind.

Anschließend ist die Beantragung der förderfähigen Maßnahmen zu erledigen. Dafür ist in der Regel die Einreichung des Antrags über die Hausbank notwendig. Die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb mehrerer Wochen. Erst nach Bestätigung der Förderung sollte mit der Baumaßnahme begonnen werden.

Abschließend ist die Nachweisführung zu sichern. Dazu gehören zum Beispiel Rechnungen, Bestätigungen der Handwerksbetriebe und ggf. Gutachten. Diese Dokumente sind für die spätere Rückabwicklung oder ggf. die Prüfung durch die Förderbehörde unerlässlich.

Fazit

Die Modernisierung von Wohngebäuden ist eine lohnende Investition in die Zukunft, die nicht nur den Wert der Immobilie steigert, sondern auch zu signifikanten Einsparungen bei den laufenden Betriebskosten führt. Besonders lohnenswerte Maßnahmen sind jene, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigern, wie beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, der Austausch von Fenstern oder der Einbau von Wärmepumpen. Die Kombination aus energetischer Sanierung und altersgerechtem Umbau ermöglicht es, sowohl die Lebensqualität als auch die Lebenserwartung der Bewohner zu steigern. Für die Finanzierung stehen zudem zinsgünstige Darlehen zur Verfügung, die insbesondere für Mieter und Eigentümer eine Entlastung darstellen. Gleichzeitig ist bei der Vermietung von Wohnungen Vorsicht geboten: Die pauschale Forderung nach einer Endrenovierung im Mietvertrag ist rechtlich meist unwirksam und kann zu Rechtsstreitigkeiten führen. Stattdessen ist eine sachgerechte Prüfung des Mietvertrags und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften entscheidend. Insgesamt ist eine umfassende Vorbereitung, fundierte Beratung und sorgfältige Planung der Schlüssel zum Erfolg bei der Modernisierung.

Quellen

  1. Ferienwohnung Burgblick
  2. LBS Modernisierung – Baukredit und Förderung
  3. Endrenovierungsklausel – Rechtsberatung zu Mietverträgen
  4. Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Fördertätigkeit
  5. Verbraucherzentrale NRW – Schadstoffe in Gebäuden

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