Förderung für die Altbausanierung 2025: Kombinierte Maßnahmen und maximale Zuschüsse für Heizung und Dämmung

Die energetische Sanierung von Altbauten ist in Deutschland ein zentraler Baustein der Klimaschutzstrategie und zugleich eine sinnvolle Investition in die eigene Immobilie. Besonders für Besitzer von Bestandsgebäuden, die aus der Zeit vor 1949 stammen, bietet die Sanierung erhebliche Vorteile: Ein höherer Wohnkomfort, geringere Heizkosten und ein nachhaltig verbesserter Energiebedarf. Besonders die staatliche Förderung für die Altbausanierung wird von vielen Immobilienbesitzern genutzt, um die hohen Sanierungskosten zu senken. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist seit dem 1. Januar 2024 in neuer Fassung gültig und bildet die Grundlage für die Förderung im Jahr 2025. Diese umfassende Übersicht erläutert die wichtigsten Förderprogramme, Maßnahmenkombinationen und finanziellen Vorteile für eine energetische Sanierung im Altbau.

Energieeffiziente Sanierung über das BEG-Programm: Die Grundlage für Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die zentrale Förderrichtlinie für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden in Deutschland. Die letzte Novellierung des BEG erfolgte im Dezember 2023 und trat ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Damit ist die Förderung für die Sanierung von Altbauten im Jahr 2025 weiterhin gültig und umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen. Besonders wichtig ist dabei, dass die Förderung sowohl für den Ausbau der Gebäudehülle als auch für die Modernisierung der Heizungsanlage gilt. Die BEG-Neufassung legt den Schwerpunkt auf eine nachhaltige Verwendung erneuerbarer Energien und eine Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Insbesondere für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Holzheizungen gibt es erhebliche Zuschüsse.

Die Förderung wird in mehreren Programmen vergeben, wobei die genaue Förderhöhe je nach Maßnahme und Kombinationsmöglichkeit variiert. So erhalten Antragsteller für die Sanierung von Dach, Fassade, Geschossdecken, Kellerdecken und Fenstern über das Programm BEG EM (Zuschuss) einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höchstbetragsgrenze beträgt dabei 60.000 Euro förderfähiger Gesamtkosten, wovon ein maximaler Zuschussbetrag von 12.000 Euro gewährt wird. Dieser umfasst zudem einen Basiszuschuss von 15 Prozent sowie einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent bei Einhaltung der sogenannten iSFP-Bedingungen (integrierte Sanierung und Förderung nach Prioritäten). Für die Heizungssanierung hingegen ist ab 2024 eine getrennte Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgesehen. Die KfW-Programme KfW 458 und KfW 261 gel gelten als zentrale Förderinstrumente für die Sanierung von Heizanlagen.

Förderung für die Heizungssanierung: Bis zu 70 Prozent Zuschuss für Wärmepumpen

Die Sanierung der Heizung ist eine der teuersten, aber auch wertvollsten Investitionen bei der Altbausanierung. Besonders der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine moderne Wärmepumpe wird durch hohe staatliche Zuschüsse erleichtert. Nach den aktuellen Regelungen können Antragsteller im Jahr 2025 bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für die Installation einer Wärmepumpe erstattet bekommen. Dieser Betrag setzt sich aus mehreren Förderelementen zusammen: Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, wobei die restlichen 40 Prozent über sogenannte Boni oder Sonderförderungen gewährt werden. Für den Umstieg auf eine Heizung, die mindestens 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen bezieht, gelten besondere Zuschlagshöchstbeträge.

Besonders attraktiv ist die KfW-Förderung für Heizungsaustausch (Programm KfW 458), die einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten sichert. Die Obergrenze für förderfähige Gesamtkosten liegt bei 30.000 Euro, wodurch ein maximaler Zuschussbetrag von 21.000 Euro entsteht. Die Förderung ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft: Die neue Heizung muss entweder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe, eine Sole-Wasser-Wärmepumpe, eine Holzheizung oder eine Kombination aus Solarthermie und Wärmepumpe sein. Auch der Anbau einer Solaranlage zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien ist förderfähig. Für den Fall, dass der jährliche Gesamtbetrag des Haushaltshaushalts nicht 90.000 Euro übersteigt, kann zudem ein Zuschlag für den KfW-Kredit (Programm KfW 358) beantragt werden, der zusätzliche Zinsvergünstigungen und tilgungszuschussartige Leistungen bietet.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Pflicht, den hydraulischen Abgleich durchzuführen. Seit der Neufassung des BEG im Jahr 2024 ist dies in jedem Fall verpflichtend, um die Effizienz der Heizungsanlage zu sichern und die Förderung zu sichern. Zudem ist der Einbau eines Wärmemengenzählers oder einer anderen Maßnahme zur genauen Erfassung des Wärmebedarfs für jedes Heizkreisystem verpflichtend. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Heizungsanlage nach der Sanierung nachhaltig und leistungsfähig betrieben werden kann.

Dämmung und Sanierung der Gebäudehülle: Kombinierbare Förderungen

Neben der Heizungssanierung ist die Sanierung der Gebäudehülle eine der wirksamsten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Zu den wichtigsten Bauteilen zählen Dach, Fassade, Kellerdecken und Geschossdecken. Besonders die Dachdämmung ist in der Regel die kosteneffizienteste Maßnahme, da die Wärmeübertragung über das Dach oft deutlich höher als über Wände ist. Die Kosten für eine Dachdämmung liegen je nach Material und Baudicke zwischen 20 und 30 Euro pro Quadratmeter, wobei sich die Gesamtkosten bei einer Fläche von beispielsweise 80 bis 100 Quadratmetern auf insgesamt 1.600 bis 2.400 Euro belaufen können.

Für die Fassadendämmung gibt es verschiedene Verfahren. Besonders verbreitet ist das Verfahren des Einbaus von Dämmstoffen in die Hohlräume der Fassade (z. B. Einblasdämmung). Auch die Verwendung von Wärmeleitplatten mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist möglich. Für eine umfassende Sanierung des Gebäudes, die beispielsweise eine Dachdämmung, Fassadendämmung und die Erneuerung der Fenster umfasst, ist die Förderung über das Programm KfW 261 besonders vorteilhaft. Mit diesem Programm wird eine umfassende Sanierung im Sinne des KfW-Effizienzhauses gefördert. Die Kombination mehrerer Maßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch und Heizungsaustausch ist dabei möglich. Die Förderung umfasst dabei einen zinsgünstigen Kredit inklusive Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent, wobei die Höchstbetragsgrenze bei 67.500 Euro liegt. Dieser Betrag ist insbesondere für Immobilienbesitzer mit hohen Sanierungskosten von großem Vorteil.

Die Kosten für die Erneuerung von Fenstern liegen bei einer Dreifachverglasung zwischen 600 Euro pro Stück und mehr, je nach Material und Ausführung. Bei einer Standardgröße von sechs Fenstern belaufen sich die Gesamtkosten damit auf mindestens 7.200 Euro. Diese Kosten können über das Programm BEG EM (Zuschuss) mit bis zu 20 Prozent gefördert werden, sofern die förderfähigen Gesamtkosten nicht die Obergrenze von 60.000 Euro überschreiten.

Regionale und kommunale Förderungen: Zusatzchancen für Sanierer

Neben der bundesweiten Förderung über das BEG und die KfW-Programme gibt es zudem eine Vielzahl an lokalen und kommunalen Förderprogrammen, die oft ergänzend zur staatlichen Unterstützung genutzt werden können. Besonders bei der Sanierung von Bestandshäusern unter Denkmalschutz, aber auch bei der Modernisierung von Fachwerkhäusern oder Altbauten in ländlichen Regionen, können solche Förderungen eine erhebliche Erleichterung darstellen. Häufig werden beispielsweise Maßnahmen zur Erhaltung des denkmalgeschützten Bestands, wie der Erhalt von Fassaden oder Dachformen, durch Kommunen oder Städte gefördert. Auch die Instandsetzung von Treppenhäusern oder Treppenläufen kann in einigen Städten förderfähig sein.

Besonders lohnenswert ist die Kombination mehrerer Förderprogramme. So kann beispielsweise die Förderung nach KfW 261, die auf die Sanierung eines Altbaus abzielt, mit einem kommunalen Zuschuss kombiniert werden. Die genaue Beantragung erfolgt in der Regel über die zuständige Ba Behörde der jeweiligen Gemeinde oder über das zuständige Amt für Wirtschaftsförderung. Es ist ratsam, bereits im Vorfeld der Planung die kommunalen Fördermöglichkeiten zu erfragen, da viele Städte und Gemeinden über spezielle Sanierungsprogramme verfügen, die über das Bundesprogramm hinausgehen. Besonders sinnvoll ist zudem die Erstellung eines umfassenden Sanierungsplanes, der alle geplanten Maßnahmen enthält, um die Förderung optimal zu nutzen.

Besondere Herausforderungen: Fachwerk- und Denkmalschutzsanierung

Die Sanierung von Fachwerkhäusern und Immobilien unter Denkmalschutz stellt besondere Anforderungen an Architekten, Sanitärfachbetriebe und Baugenehmigungsstellen. Besonders schwierig ist es, bei alten Fachwerkbauten eine angemessene Dämmung zu planen, ohne die Bausubstanz zu schädigen. Eine unüberlegte Fassadendämmung kann beispielsweise zu Feuchteschäden führen, da die alten Holzkonstruktionen durch Feuchtigkeit und fehlende Belüftung Schaden nehmen. Deshalb ist eine fachgerechte Sanierung auf Basis umfassender Baugutachten notwendig. Die Empfehlung lautet: Zunächst die Dämmung von Dach und Dachgeschossdecke vornehmen, da hier die größte Wärmebrücke besteht. Erst danach ist der Austausch von Fenstern oder die Fassadendämmung sinnvoll.

Für den Heizungstausch ist eine Pelletheizung oder eine Holzheizung oft die kostengünstigste und umweltfreundlichste Lösung im Altbau. Besonders bei ausreichendem Platz, wie beispielsweise auf einem Bauernhof, ist auch die Installation einer Hackschnitzelheizung möglich. Diese nutzt heimische Energiequellen und senkt die laufenden Heizkosten deutlich. Kombiniert mit einer Solarthermie-Anlage kann auch bei hohem Bedarf eine nahezu jahreszeitunabhängige Versorgung mit Warmwasser und Heizung sichergestellt werden.

Besonders herausragend ist zudem, dass bei der Sanierung von Gebäuden unter Denkmalschutz die Förderung durch das Bundesdenkmalamt oder die Länderdenkmalpflege in Betracht zu ziehen ist. Auch wenn die Maßnahmen aufgrund der Denkmalschutzvorschriften eingeschränkt sein können, gibt es dennoch Förderungen für den Erhalt der Bausubstanz. Es ist daher ratsam, vor der Planung einen Architekten oder Baugutachter mit dem Nachweis der Förderwürdigkeit einzuschalten.

Übersicht über förderfähige Maßnahmen und Förderhöhen

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten förderfähigen Maßnahmen und die zugehörigen Förderhöhen zusammen.

Maßnahme Förderprogramm Fördersatz Höchstbetrag (für förderfähige Kosten)
Dachdämmung, Fassadendämmung, Kellerdeckendämmung BEG EM (Zuschuss) Bis zu 20 % 12.000 € (max. 60.000 € förderfähige Kosten)
Neues Fenster (Dreifachverglasung) BEG EM (Zuschuss) Bis zu 20 % 12.000 € (max. 60.000 € förderfähige Kosten)
Heizungsaustausch: Wärmepumpe (Luft/Wasser, Sole/Wasser) KfW 458 (Zuschuss) Bis zu 70 % 21.000 € (max. 30.000 € förderfähige Kosten)
Heizungsaustausch: Holzheizung, Solarthermie KfW 458 (Zuschuss) Bis zu 70 % 21.000 € (max. 30.000 € förderfähige Kosten)
Umfassende Sanierung (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung) KfW 261 (Kredit mit Tilgungszuschuss) Bis zu 45 % 67.500 € (max. 150.000 € Kredit)

Hinweis: Die Förderhöhen gel gel gel gelten ab dem 1. Januar 2024 und gel gel gel gelten im Jahr 2025 grundsätzlich weiter. Es wird aber berichtet, dass die Förderung künftig ggf. reduziert oder gar gestrichen werden könnte, insbesondere bei einem erneuten Wechsel der Bundesregierung. Daher wird empfohlen, Sanierungsmaßnahmen nicht hinazuschieben, sondern jetzt zu planen und zu genehmigen.

Fazit

Die Förderung für die Altbausanierung im Jahr 2025 ist weiterhin hoch und umfassend. Besonders attraktiv ist die Kombination aus staatlichen Zuschüssen über das BEG-Programm und den KfW-Förderprogrammen. Für die Heizungssanierung gibt es einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent, insbesondere bei Austausch gegen eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung. Auch für die Dämmung von Dach, Fassade und Fenstern gibt es hohe Zuschüsse, die insbesondere über das Programm KfW 261 und BEG EM gewährt werden. Zudem ist die Kombination mit kommunalen Förderungen möglich, die oft die Sanierung von Denkmäler oder Fachwerkhäusern erleichtern. Besonders wichtig ist zudem, dass der hydraulische Abgleich und die Erfassung des Wärmebedarfs über einen Wärmemengenzähler in jedem Fall verpflichtend sind. Besonders sinnvoll ist es daher, einen umfassenden Sanierungsplan zu erstellen, der alle Maßnahmen umfasst, um die höchstmögliche Förderung zu sichern. Die Förderung ist aktuell sehr günstig, und eine Verschiebung der Sanierung könnte zu einem Verlust der Zulage führen. Daher empfiehlt es sich dringend, jetzt zu planen und zu investieren.

Quellen

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderung für Altbausanierungen 2025
  2. Altbausanierung: Förderung, Maßnahmen & Kosten – Energieheld.de

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