Förderung für Fenstertausch: Aktuelle KfW- und BAFA-Programme im Überblick

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist in Deutschland ein zentrales Anliegen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen. Ein wesentlicher Baustein hierbei ist der Austausch alter, wärmepfiffiger Fenster gegen moderne, hochwertige Ersatzfenster. Dieser Vorgang wird durch staatliche Förderprogramme begleitet, die sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite zur Verfügung stellen. Besonders im Bereich des Fenstertauschs sind die Förderbedingungen seit Einführung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2021 verändert worden. Dieser Artikel führt ausführlich in die aktuelle Förderlandschaft für Fenstertauschmaßnahmen ein und beleuchtet die wichtigsten Rahmenbedingungen, Anforderungen und Verfahrenswege für Heimwerker, Mieter und Immobilienbesitzer.

Aktuelle Förderprogramme für Fenstertausch: KfW und BAFA im Vergleich

Seit dem Jahr 2021 hat sich die Förderlandschaft für die Sanierung von Gebäuden in Deutschland grundlegend geändert. Die ehemals etablierten Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wie beispielsweise das Programm 430 für Zuschüsse und das Programm 152 für zinsgünstige Darlehen wurden 2022 ersetzt. Stattdessen gilt nun die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die in zwei Hauptvarianten angeboten wird: die Einzelmaßnahme (BEG EM) und die Gesamtsanierung (BEG WG). Diese Änderung wirkt sich auch auf die Förderung von Fenstern aus, die zu den häufigsten Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden zählen.

Die derzeitige Förderung für Fenstertausch erfolgt über zwei zentrale Institutionen: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beide Institutionen stellen staatliche Zuschüsse und Kredite zur Verfügung, wobei BAFA vorrangig für Einzelmaßnahmen zuständig ist, während KfW sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungen und Neubauten zuständig ist. Besonders hervorzuheben ist, dass seit 2024 eine Kombination beider Förderarten möglich ist: So können Mieter und Eigentümer, die beispielsweise über ein KfW-Darlehen für eine Gesamtsanierung verfügen, darüber hinaus auch Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch zusätzlich über BAFA förderfähig machen. Dies ermöglicht eine umfassende Optimierung der energetischen Sanierung, ohne dass Maßnahmen doppelt gefördert werden dürfen.

Die Förderung über BAFA erfolgt im Rahmen des Programms BEG EM (Einzelmaßnahme). Danach gewährt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für Fenster, maximal 4.500 Euro pro Wohneinheit. Besonders vorteilhaft ist eine Erweiterung dieser Förderung um einen sogenannten iSFP-Bonus: Wird der Fenstertausch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen, steigt die förderfähige Höhe auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit an, was zu einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 12.000 Euro führen kann – entsprechend 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Diese Kombinationsmöglichkeit ist eine wichtige Neuerung seit 2024 und ermöglicht eine signifikante Erhöhung der förderbaren Gesamtaufwendungen bei gleichzeitiger Erhöhung des Zuschlagsanteils.

Die KfW setzt hingegen auf Kreditinstitute, die über die KfW-Programme 261 und 297 für Sanierungen und Neubauten sowie 358/359 für Ergänzungskredite tätig sind. So gewährt KfW beispielsweise über das Programm 261 Zinsgünstige Darlehen mit bis zu 45 Prozent Fördersatz (einschließlich Tilgungszuschuss) bei Sanierungen, die auf ein KfW-Effizienzhaus 40 ausgerichtet sind. Die Kreditsumme beträgt dabei maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Für Neubauten steht zudem das Programm 297 zur Verfügung, das ebenfalls zinsgünstige Kredite mit einem Maximalbetrag von 150.000 Euro pro Wohneinheit bereitstellt. Die Förderung über KfW ist damit vor allem für umfangreiche Sanierungen oder Neubauten vorteilhaft, die ein hohes Maß an Energieeffizienz erfordern.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sowohl BAFA als auch KfW die Förderung von Fenstertauschmaßnahmen im Fokus haben. BAFA ist für die direkte Förderung von Einzelmaßnahmen zuständig, insbesondere wenn ein iSFP vorliegt. KfW hingegen setzt auf die Kombination von Krediten und Tilgungszuschüssen, die insbesondere bei umfassenden Sanierungen sinnvoll ist. Die Kombinierbarkeit der Förderungen ab 2024 stellt eine wichtige Neuerung dar, die es ermöglicht, mehrere Sanierungsschritte mit unterschiedlichen Förderinstrumenten zu verbinden.

Anforderungen und Mindestanforderungen an die Fensterqualität

Um die staatliche Förderung für einen Fenstertausch in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden. Die zentrale Kenngröße hierbei ist der sogenannte Wärmedurchlasskoeffizient, abgekürzt als U-Wert. Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter Fläche und pro Grad Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Außenseite eines Bauteils pro Stunde übertragen wird. Je geringer dieser Wert ist, desto geringer ist die Wärmeabgabe und desto besser ist die Dämmwirkung des Fensters. Für Fenster in Bestandsgebäuden gilt seit Einführung der neuen Förderung im Jahr 2021 ein maximal zulässiger U-Wert von 0,95 W/(m²K). Dieser Wert gilt für alle Arten von Fenstern, egal ob aus Kunststoff, Holz, Aluminium oder Holz-Aluminium-Kombination.

Besonders zu beachten ist, dass es nicht ausreicht, lediglich den U-Wert des Glases anzugeben. Vielmehr muss der Gesamtwert des gesamten Fensters ermittelt werden, der sich aus der Kombination von Rahmen, Verglasung und Abstandhaltern ergibt. Einige Anbieter nennen lediglich die Eigenschaften des Glases, was zu Missverständnissen führen kann, da der Gesamtwert des Fensters entscheidend ist. So kann ein Fenster mit gutem Glas, aber einem schlechten Rahmen und minderwertigen Abstandhaltern trotzdem einen hohen U-Wert aufweisen und damit die Förderung verfehlen.

Für Neubauten gelten strengere Anforderungen: Hier beträgt der zulässige U-Wert 0,90 W/(m²K). Dieser Wert ist besonders relevant für Bauherren, die ein KfW-Effizienzhaus 40 errichten oder eine Sanierung auf dieses Niveau ausrichten wollen. Die Einhaltung dieses Werts ist notwendig, um Anspruch auf die KfW-Förderung über das Programm 297 zu erheben, das für Neubauten mit Qualitätsnachweis gilt.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die energetische Qualität der Außenwände bei einer Fenstersanierung besser ist als die der neuen Fenster. Andernfalls droht das Risiko der Feuchtebildung: Da die Wände wärmer als die neuen Fenster sind, kann Feuchtigkeit in Form von Feuchtkondensation an den kalten Fenstern entstehen. Dies geschieht, weil die Feuchtigkeit im Innenraum an den kühleren Flächen der Fenster kondensiert. Ist die Feuchte nicht ausreichend abgezogen, kann dies zu Schimmelbildung führen, was gesundheitsschädigend und bau- und hygienisch problematisch ist. Um dieses Risiko zu vermeiden, ist entweder eine bessere Dämmung der Außenwände notwendig oder es müssen lüftungstechnische Maßnahmen wie beispielsweise eine mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung ergriffen.

In der Praxis bedeutet das: Ein Hausbesitzer, der lediglich die Fenster austauscht, ohne die Fassade zu dämmen, riskiert, dass die neuen Fenster zu „kalten Bauteilen“ werden, die Feuchte anziehen. Deshalb wird in der Regel empfohlen, Fenster und Fassendämmung zeitlich eng miteinander abzustimmen. Eine sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen wäre daher, zuerst die Fassendämmung durchzuführen, danach den Fenstertausch zu planen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Anforderungen an die Fensterqualität deutlich erhöht wurden. Der U-Wert von 0,95 W/(m²K) ist in der Regel die Voraussetzung, um die Förderung zu erhalten. Für Neubauten gelten sogar noch strengere Werte. Die Kombination aus hohem Dämmwert und ausreichender Lüftung ist entscheidend, um den langfristigen Schutz der Immobilie und der Bewohner zu sichern.

Kostenübersicht: Förderung und tatsächlich anfallende Aufwendungen

Die Kosten für den Austausch von Fenstern sind je nach Materialart, Verarbeitung, Verglasung und Hersteller erheblich unterschiedlich. Da es sich bei der Förderung meist um einen festen Prozentsatz der förderfähigen Aufwendungen handelt, ist eine genaue Kostenübersicht notwendig, um die tatsächliche Belastung des Antragstellers abzuschätzen. Die folgende Übersicht zeigt die durchschnittlichen Kosten für Standard-Fenster (1,3 x 1,3 m) inklusive Einbau und die entsprechenden Förderbeträge nach Angaben des BAFA.

Rahmenart Verglasart U-Wert (W/(m²K)) Kosten (inkl. Einbau, 1,3 x 1,3 m) BAFA-Förderung (15 %)
Kunststoff 2-fach 0,95 ca. 500 € 75 € / Fenster
Holz 2-fach 0,95 ca. 560 € 84 € / Fenster
Holz-Aluminium 2-falch 0,95 ca. 700 € 105 € / Fenster
Aluminium 2-fach 0,95 ca. 800 € 120 € / Fenster

Die Zahlen beziehen sich auf Standardgrößen und gelten für eine Standardausführung. Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, wobei die Gesamtkosten je nach Material und Ausführung schwanken. Besonders deutlich wird der Unterschied bei der Förderung: Während ein Fenster aus Kunststoff mit 75 Euro gefördert wird, erhält man bei einem Aluminiumfenster mit 800 Euro Gesamtkosten 120 Euro Zuschuss. Das bedeutet, dass je teurer das Fenster ist, umso höher ist auch der absolute Betrag, den der Antragsteller vom Staat zurückbekommt. Allerdings bleibt der Anteil an der Gesamtkostenersparnis bei höherwertigen Materialien ebenfalls hoch.

Besonders vorteilhaft ist die Kombination aus iSFP (individualem Sanierungsfahrplan) und der Förderung über BAFA. Wer einen solchen Sanierungsfahrplan vorlegt, der den Austausch der Fenster empfiehlt, erhöht die förderfähige Gesamtkostenhöhe auf bis zu 60.000 Euro. Damit steigt die maximale Förderung auf 12.000 Euro an, was einer Förderung von 20 Prozent entspricht. Dieser Bonus ist besonders für Sanierungen vorteilhaft, die auch andere Maßnahmen wie Dachdämmung, Heizungsmodernisierung oder Fenstertausch beinhalten. Die Kombination aus iSFP-Bonus und BAFA-Förderung ermöglicht es, die Kosten insgesamt deutlich zu senken.

Zusätzlich zu den Zuschüssen über BAFA stehen KfW-Förderkredite zur Verfügung, die insbesondere bei hohen Gesamtkosten von Bedeutung sind. Zum Beispiel kann über das Programm 261 ein Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro für die Sanierung eines Hauses gewährt werden. Mit einem Fördersatz von bis zu 45 Prozent (maximal 67.500 Euro) ist die Kombination aus geringen Zinsen und hohem Zuschussanteil äußerst attraktiv. Für den Austausch von Fenstern allein ist dieser Kredit zwar nicht unbedingt notwendig, da die Kosten meist deutlich darunter liegen, aber bei umfangreichen Sanierungen ist die Kombination aus KfW-Darlehen und BAFA-Zuschuss sinnvoll.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Förderung über BAFA für Fenstertausch sehr übersichtlich ist: 15 Prozent Zuschuss, steigerbar auf 20 Prozent mit iSFP. Die KfW-Programme sind dagegen eher für umfassende Sanierungen gedacht. Dennoch ist die Kombinierbarkeit der Förderungen ab 2024 ein wichtiger Schritt, um die energetische Sanierung insgesamt attraktiver zu gestalten. Für einen Hausbesitzer, der beispielsweise 25 Fenster tauscht, die insgesamt 20.000 Euro kosten, ergibt sich eine Förderung von 3.000 Euro über BAFA – bei Vorlage eines iSFP sogar 4.000 Euro.

Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen

Um die staatliche Förderung für den Austausch von Fenstern in Anspruch nehmen zu können, ist ein einheitliches und nachvollziehbares Verfahren notwendig, das durch mehrere zwingende Voraussetzungen geprägt ist. Die zentrale Voraussetzung ist die Beteiligung eines zertifizierten Energieberaters, der in der sogenannten Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sein muss. Dieser Berater ist notwendig, um sowohl die technische Eignung der geplanten Maßnahme als auch die Einhaltung der förderlichen Anforderungen zu bestätigen.

Das Antragsverfahren gliedert sich in mehrere Schritte. Zunächst muss der Energieberater den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Dieser umfasst eine umfassende Analyse der derzeitigen Bauteile, die Ermittlung der energetischen Mängel und die Empfehlung konkreter Sanierungsmaßnahmen – darunter auch der Fenstertausch. Ist dieser iSFP erstellt und vom Energieberater bestätigt worden, kann die Förderung über BAFA beantragt werden. Für die Beantragung über BAFA ist die Angabe des iSFP-Schlüssels notwendig, da dieser den Nachweis für die Bonusförderung (5 Prozent Zuschlag) sichert.

Der Antrag über BAFA erfolgt über das Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der Antragsteller muss dabei entweder den iSFP-Schlüssel oder eine beglaubigte Abschrift des Sanierungsfahrplans einreichen. Zudem sind die Rechnung des Fensterherstellers, der Nachweis über die Einhaltung des U-Werts (max. 0,95 W/(m²K)) und ggf. die Bestätigung durch den Energieberater vorzulegen. Die Beantragung über BAFA ist somit ein reines Online-Verfahren, das die Einhaltung der Vorgaben sicherstellt.

Für die Förderung über die KfW hingegen ist ein anderes Verfahren notwendig. Zunächst muss der Antragsteller über eine Hausbank oder Finanzinstitut, das mit der KfW kooperiert, ein Antrag auf ein zinsgünstiges Darlehen stellen. Hierbei sind in der Regel Nachweise über die Bauvorhaben, die Gesamtkosten der Maßnahme und die Eingliederung in ein umfassendes Sanierungskonzept notwendig. Da die KfW-Förderung auf den Kreditanspruch abzielt, muss auch die Kreditwürdigkeit nachgewiesen werden. Für Zuschüsse über KfW-Programme wie 461 oder 262 wurde die Förderung 2022 eingestellt, weshalb ausschließlich Kreditinstitute angesprochen werden.

Wichtig ist zudem, dass die Förderung grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme beantragt werden muss. Dies ist eine zentrale Vorschrift, die den Missbrauch von Fördermitteln verhindern soll. Ohne die vorherige Beantragung der Förderung ist ein späterer Antrag nicht möglich. Deshalb ist es ratsam, den Energieberater bereits im Vorfeld zu beauftragen, um die Förderung rechtzeitig zu sichern. Die Kombination aus iSFP und vorheriger Beantragung ist somit entscheidend für den Erfolg des Antrags.

Vorteile und Risiken der Förderung: Was Sie beachten sollten

Die staatliche Förderung für Fenstertausch bietet erhebliche Vorteile, insbesondere für Hausbesitzer und Mieter, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten. Die größten Vorteile liegen in der hohen Förderung von bis zu 20 Prozent über das BAFA-Programm, insbesondere bei Vorlage eines iSFP. Dieser Betrag kann die Investition in neue Fenster erheblich senken und den Wiedergewinn der Anschaffungskosten beschleunigen. Darüber hinaus senken moderne Fenster den Wärmeschutz erheblich und senken die Heizkosten langfristig, was zu jährlichen Einsparungen von bis zu 20 Prozent führen kann.

Zusätzlich zu den finanziellen Vorteilen wirkt sich die Förderung positiv auf die Lebensdauer der Immobilie aus. Neue Fenster vermeiden zudem Feuchteschäden und Schimmelbildung, die durch mangelhafte Dämmung entstehen können. Zudem verbessert sich das Raumklima durch eine bessere Wärme- und Schalldämmung. Besonders für Mieter ist die Sanierung von besonderem Nutzen, da es zu einer Verbesserung der Wohnqualität und damit auch zu einer Senkung der Miete kommen kann, wenn die Mieterhöhung durch energetische Sanierung gerechtfertigt ist.

Allerdings gibt es auch Risiken, die bei der Beantragung der Förderung zu beachten sind. Ein zentrales Risiko ist die fehlende Einhaltung der Anforderungen an den U-Wert. Wenn der U-Wert des Fensters den zulässigen Wert von 0,95 W/(m²K) überschreitet, ist die Förderung nicht gewährt. Dies kann beispielsweise passieren, wenn der Hersteller nur den Wert des Glases angibt, aber den Gesamtwert des Fensters nicht ermittelt hat. Daher ist es ratsam, auf die Eingabe des Gesamtwerts durch den Händler zu bestehen.

Ein weiteres Risiko ist die fehlende Abstimmung der Maßnahmen. Da es nach 2024 möglich ist, sowohl BAFA- als auch KfW-Förderungen zu kombinieren, ist zu beachten, dass keine Maßnahme doppelt gefördert werden darf. Wenn also beispielsweise der Fenstertausch über BAFA gefördert wurde, kann derselbe Vorgang nicht über ein KfW-Darlehen doppelt finanziert werden. Dies erfordert eine klare Planung und Abstimmung der Maßnahmen.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die Förderung nur für Neubaumaßnahmen und Sanierungen in Bestandsgebäuden gilt. Für den Austausch von Fenstern in denkmalgeschützten Gebäuden gelten Sonderregelungen, die hier nicht erfasst sind. Auch bei der Anmietung von Wohnraum ist Vorsicht geboten, da die Förderung nur für Eigentümer oder Vermieter gilt.

Fazit

Die Förderung für den Austausch von Fenstern in Deutschland ist aktuell sehr umfassend und attraktiv gestaltet. Die Kombination aus staatlichen Zuschüssen über das BAFA-Programm BEG EM und der Möglichkeit, über die KfW-Programme 261 und 297 zinsgünstige Kredite zu erhalten, bietet eine umfassende Unterstützung für die energetische Sanierung. Insbesondere der Zuschuss von bis zu 20 Prozent über die Kombination aus 15 Prozent Basisförderung und 5 Prozent iSFP-Bonus ist ein wichtiger Treiber für Investitionen in moderne Fenster. Die Anforderungen an die Fensterqualität sind klar festgelegt: Ein U-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) ist notwendig, um die Förderung zu erhalten. Für Neubauten gelten sogar strengere Werte.

Ein zentraler Baustein für den Erfolg ist die vorherige Beratung durch einen zertifizierten Energieberater, der sowohl den iSFP erstellt als auch die Einhaltung aller Vorgaben bestätigt. Ohne diesen Nachweis ist eine Beantragung der Förderung nicht möglich. Zudem ist zu beachten, dass die Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden müssen, um Feuchteschäden und Schimmelbildung zu vermeiden. Die Kombinierbarkeit der Förderungen ab 2024 ist ein entscheidender Fortschritt, der es ermöglicht, mehrere Sanierungsmaßnahmen mit geringem Aufwand zu kombinieren.

Insgesamt ist die Förderung für Fenstertausch eine sinnvolle Investition in die Zukunft der Immobilie. Sie senkt die laufenden Heizkosten, verbessert die Lebensqualität und sichert die Baufachkraft der Immobilie. Für alle, die sich für eine Sanierung entscheiden, ist daher eine Kombination aus sachkundiger Beratung, richtiger Planung und frühzeitiger Beantragung der Förderung der richtige Weg.

Quellen

  1. BAFA- und KfW-Förderungen im Überblick
  2. Förderung für Fenster: BAFA & KfW im Vergleich
  3. Übersicht über Fenster-Förderungen
  4. Förderung für Fenster: KfW und BAFA im Fokus
  5. Bundesförderung für effiziente Gebäude: Förderungen für Fenster

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