Altersgerechtes Umbauen in der Wohnung: Förderung, Maßnahmen und der sichere Weg über KfW-Kredit 159

Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich, und immer mehr Menschen wünschen sich, auch im höheren Alter selbstbestimmt und selbstversorgt in der eigenen Wohnung leben zu können. Eine barrierefreie oder zumindest barrierearme Gestaltung des Wohnraums ist hierfür eine zentrale Voraussetzung. Insbesondere bei der Sanierung oder Neugestaltung einer bestehenden Wohnung ist gezieltes Umbauen entscheidend für die langfristige Wohnqualität. Die KfW-Kreditanstalt für Rücknahme hat hierfür das Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ als zentrales Förderinstrument etabliert, das seit dem Abschluss des früheren Investitionszuschusses 455-B im Jahr 2025 die zentrale Fördermöglichkeit für barrierefreie und altersgerechte Baumaßnahmen darstellt. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die förderfähigen Maßnahmen im Wohnungsbau, die Anforderungen des KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“, die genauen Ablaufschritte für die Beantragung des KfW-Kredits 159 und die notwendigen Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung. Die Empfehlungen stützen sich ausschließlich auf die bereitgestellten Quellen.

Förderung über KfW-Kredit 159: Der neue Förderansatz für barrierefreies Wohnen

Mit dem Abschluss des KfW-Programms 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ zum 1. Januar 2025 ist eine zentrale Fördermöglichkeit für die barrierefreie Gestaltung von Wohnräumen in Deutschland eingestellt worden. Stattdie Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur barrierearmen Gestaltung von Wohnräumen erfolgt seither ausschließlich über das zinsgünstige Kreditprogramm 159 der KfW-Kreditanstalt für Rücknahme. Dieses Programm ist ganztäglich und jährlich über einen Finanzierungspartner verfügbar und richtet sich sowohl an Eigentümer als auch an Mieter, die ihre Wohnung altersgerecht umbauen möchten. Die Höhe des Kredits beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Finanzierungshilfe ist damit eine zentrale Säule der Wohnraummodernisierung im Sinne der Inklusion und der langfristigen Selbstbestimmung im eigenen Zuhause.

Die Förderung durch Kredit ist eng mit der Anwendung des KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ verknüpft. Dieser Standard dient als Maßstab für die förderfähigen Maßnahmen und stellt sicher, dass die durchgeführten Umbaumaßnahmen den Anforderungen an barrierefreies, altersgerechtes Wohnen entsprechen. Er stellt zudem die Voraussetzung dar, um das Qualitätsmerkmal „Altersgerechtes Haus“ zu erlangen, das als Nachweis für eine barrierearme Ausstattung der Immobilie dienen kann. Besonders wichtig ist dabei, dass der KfW-Standard für Bestandsimmobilien konzipiert ist und daher höhere Anforderungen an technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit stellt als die allgemeinere, aber aufwendigere DIN-Norm zur Barrierefreiheit. Damit bietet „Altersgerechtes Haus“ eine realistische und förderbare Alternative zu umfassenden Sanierungen, die bei hohen Kosten oder bautechnischen Herausforderungen an ihre Grenzen stoßen könnten.

Um die Beantragung des KfW-Kredits 159 erfolgreich umsetzen zu können, ist eine klare Reihenfolge der Schritte notwendig. Zunächst ist eine gründliche Planung der Baumaßnahmen erforderlich. Hierbei ist es ratsam, auf Fachbetriebe oder die Beratung durch eine Wohnungsberatungsstelle zurückzugreifen, um fundierte Empfehlungen für die Umsetzung zu erhalten. Besonders bei Maßnahmen zum Einbruchschutz, die ebenfalls im Rahmen des Kreditprogramms gefördert werden, empfiehlt sich zudem die Orientierung an Empfehlungen der Polizei, um die Effektivität der Maßnahmen sicherzustellen. Anschließend sollte geprüft werden, ob über den geplanten Umbau hinausgehende Sanierungen, beispielsweise zur Verbesserung der Energiebilanz der Immobilie, sinnvoll sind. Denn unter Umständen lassen sich mehrere Förderungen miteinander kombinieren, um insgesamt mehr Fördermittel zu erhalten.

Anschließend ist ein Finanzierungspartner, meist eine Bank, zu finden, mit dem der Kreditvertrag abgeschlossen werden soll. Dieser Schritt ist entscheidend, da die Bank die KfW-Förderung für das Projekt bei der KfW-Kreditanstalt beantragen wird. Erst nachdem der Kreditvertrag abgeschlossen ist, erfolgt der Antrag auf die Förderzusage der KfW. Es ist dabei unbedeutend, ob es sich um einen Neubau, eine Neugestaltung oder eine Modernisierung handelt – eine zentrale Voraussetzung für die Förderung durch KfW ist, dass die Baumaßnahmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurden. Erst nach Erhalt der förderfähigen Zusage der KfW darf mit den tatsächlichen Bauarbeiten begonnen werden. Dieser Ablauf schützt sowohl die KfW als auch den Antragsteller und sichert die reine Förderung von Vorhaben, die im Sinne der Förderung entstehen.

Schlüsselmaßnahmen für eine altersgerechte Wohnungsgestaltung

Die Umsetzung altersgerechtem Umbauen in der Wohnung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität ausgerichtet sind. Nach Angaben der KfW umfasst der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ eine Vielzahl förderfähiger Einzelmaßnahmen, die in verschiedene Bereiche unterteilt werden können. Besonders im Bereich des Bads, der Zugänge und der Innenraumgestaltung sind hierfür konkrete Anforderungen festgelegt, die im Rahmen des KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ Anwendung finden.

Im Bereich des Bades sind insbesondere Maßnahmen förderfähig, die die Barrierefreiheit erhöhen. Dazu zählen die Umgestaltung des Badezimmers, beispielsweise durch Veränderung der Raumaufteilung zur besseren Bewegungsfreiheit. Ein zentrales Element ist der Einbau einer bodengleichen Dusche, die ohne Treppenstufe auskommt. Dieser Umbau muss dabei in Kombination mit fest installierten Haltegriffen oder Duschsitzen erfolgen, um Stürze zu vermeiden. Ebenso förderfähig ist der Umbau einer Badewanne zur Dusche, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Zudem können auch Maßnahmen zur Modernisierung von Sanitärobjekten gefördert werden, sofern darin mobile oder fest installierte Hilfsmittel wie beispielsweise Lifte zur Unterstützung beim Toilettengang integriert werden. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass bauliche Vorkehrungen für spätere Sicherheitstechnik, beispielsweise für Notrufsysteme, berücksichtigt werden müssen. Dieser Schritt ist entscheidend, um im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls schnell und zuverlässig Unterstützung zu erhalten.

Auch im Bereich der Zugänge und des Außengeländes gibt es umfangreiche förderfähige Maßnahmen. Dazu zählt der Abbau von Barrieren an Wegen zum Haus, zu Garagen, Sitz- und Spielplätzen im unmittelbaren Wohnumfeld sowie zu Entsorgungseinrichtungen. Besonders hervorzuheben ist die Anlage oder Neugestaltung von Stellflächen für Fahrräder, Rollatoren, Rollstühle oder Elektromobile. Diese Flächen können zudem überdacht werden, um die Geräte vor Witterungseinflüssen zu schützen. Ebenso förderfähig ist die Schaffung von mehr Freiraum als Bewegungsfläche, was insbesondere für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität von Bedeutung ist. Auch die Sanierung von Treppenanlagen ist mit dem Kredit 159 förderfähig. Hierbei handelt es sich um die Einbau- oder Nachrüstung von Treppenliftsystemen oder Plattformliften. Besonders in Mehrfamilienhäusern oder bei Einfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken ist dies eine wichtige Maßnahme, um den barrierefreien Zugang zum Obergeschoss zu sichern. Auch der Einbau von Haltestangen oder Geländern an Treppen ist im Rahmen des KfW-Programms gefördert, sofern diese die notwendigen Anforderungen erfüllen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Innenräumen. Hierbei sind Maßnahmen zur barrierearmen Gestaltung von Wohn-, Schlafräumen oder Fluren förderfähig. Dazu zählen beispielsweise die Erweiterung von Türen, um einen sicheren Durchtritt für Rollstuhl oder Rollatoren zu ermöglichen, oder die Beseitigung von Treppenstufen an Treppen, die im Haus verlaufen. Sofern zulässig, kann auch der Einbau von Treppenliften, beispielsweise als Halbstufe, gefördert werden. Auch die Instandhaltung und der fachmännische Einbau von Maler-, Putz- oder Estricharbeiten, die für die Barrierefreiheit notwendig sind, zählen zu den förderfähigen Leistungen. Ebenso sind notwendige Abbrucharbeiten im Rahmen des Umbaus förderfähig, sofern sie unmittelbar der Umgestaltung dienen.

Sicherheitsmaßnahmen und Einbruchschutz im Förderschwerpunkt

Neben der Verbesserung der physischen Zugänglichkeit ist auch die Sicherheit im häuslichen Alltag ein zentrales Anliegen, insbesondere für ältere Menschen, die allein leben. Die KfW hat daher auch den Schutz vor Einbrüchen in ihr Förderprogramm aufgenommen. Obwohl der ursprüngliche Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen (KfW-Programm 455-E) eingestellt wurde, ist die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz weiterhin Bestandteil des KfW-Kredits 159 „Altersgerecht Umbauen“. Dieser Ansatz stellt sicher, dass sowohl physische als auch soziale Sicherheit im Haushalt gefördert werden, um das Wohlbefinden und die Lebensqualität langfristig zu sichern.

Zu den förderfähigen Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz zählen der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Solche Türen müssen den Anforderungen an die Einbruchhemmung entsprechen, die von der Deutschen Gesellschaft für Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen (DIN) festgelegt sind. Ebenso förderbar ist die Installation von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, die einen sicheren Schutz vor unbefugtem Zutreten sichern. Diese Systeme können entweder als klassische Alarmanlage mit Sensoren, Türen- und Fensterschaltern oder als moderne, vernetzte Systeme mit Überwachungskameras und Benachrichtigungs-Einrichtungen über das Smartphone ausgestattet sein. Auch die Nachrüstung von Fenstern und Türen mit speziellen Schließsystemen ist förderfähig. Hierzu zählen beispielsweise einbruchhemmende Gitter, die entweder an Fenstern oder an Türen angebracht werden, oder einbruchhemmende Rollläden, die als Schutz vor einem gewaltsamen Zugang dienen. Besonders empfehlenswert ist die Kombination mehrerer Schutzsysteme, da ein einziges System allein oft nicht ausreicht, um eine ausreichende Sicherheit zu gewährleisten.

Bei der Umsetzung solcher Maßnahmen ist es ratsam, auf die Empfehlungen von Fachleuten zurückzugreifen. Besonders bei der Installation von Alarmanlagen oder der Befestigung von Schließsystemen ist ein fachgerechter Einbau entscheidend, da ein fehlerhaftes System die Sicherheit nicht ausreichend gewährleistet. In einigen Fällen ist zudem eine Anpassung der bestehenden Elektroinstallation notwendig, um die notwendige Versorgung der Sicherheitseinrichtungen zu sichern. Auch hierbei ist eine fachgerechte Abstimmung mit dem Handwerker und gegebenenfalls der Hausverwaltung wichtig, um bauliche Störungen zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Punkt im Bereich der Sicherheit ist die Einhaltung der Vorgaben für die spätere Integration von Hilfsmitteln. So müssen beispielsweise die notwendigen Kabelwege für Notrufsysteme oder die Versorgung von Sensoren für die Licht- oder Heizungssteuerung bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Dieser Schritt ist entscheidend, um spätere Umbauten zu vermeiden. Auch die Einhaltung der Vorgaben für die Stromversorgung von Sicherheitseinrichtungen ist wichtig. So ist beispielsweise die Installation von Notstromversorgungen für Alarmanlagen oder Notrufsysteme förderfähig, wenn sie in Kombination mit anderen Maßnahmen genutzt werden.

Ablauf der Förderung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Umsetzung

Um die förderfähigen Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, ist ein klarer Ablauf notwendig. Nach den Angaben der KfW ist es entscheidend, dass alle Schritte in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden, um die Zusage der KfW zu sichern. Die KfW fördert ausschließlich Baumaßnahmen, die zu Beginn des Antragsverfahrens noch nicht begonnen wurden. Daher ist Vorsicht bei der Terminplanung notwendig, um die Förderung nicht zu verlieren.

Der erste Schritt ist die umfassende Planung der Baumaßnahmen. Hierbei ist es ratsam, auf die Beratung durch ein Fachunternehmen, eine Wohnungsberatungsstelle oder gegebenenfalls die Beratung durch die Polizei bei Einbruchsschutzmaßnahmen zurückzugreifen. Eine fundierte Planung sichert die fachgerechte Umsetzung ab und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Maßnahmen den Anforderungen des KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ entsprechen.

Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob über die geplante Maßnahme hinausgehende Sanierungen sinnvoll sind, beispielsweise die Verbesserung der Energiebilanz der Immobilie. Eine Kombination mehrerer Förderungen, wie beispielsweise der KfW-Kredit 159 mit anderen Förderprogrammen für Energieeffizienz, ist möglich und kann zu einer insgesamt höheren Förderung führen.

Der dritte Schritt ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Finanzierungspartner. Dieser Schritt ist notwendig, da die Bank die KfW-Förderung für das Projekt beantragen wird. Erst nach Abschluss des Kreditvertrags erfolgt der Antrag auf die Förderzusage der KfW. Es ist wichtig, dass der Kreditvertrag mit der Bank abgeschlossen wird, bevor die Baumaßnahmen beginnen.

Der vierte Schritt ist das Erhalten der Zusage der KfW. Diese Zusage ist Voraussetzung dafür, dass die Maßnahmen förderfähig sind. Ohne diese Zusage ist die Förderung nicht gewährt.

Erst im sechsten Schritt darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Dieser Schritt ist entscheidend. Eine Baumaßnahme, die vor Erhalt der Förderzusage der KfW begonnen wurde, ist nicht förderfähig. Daher ist es ratsam, den Zeitpunkt der Baumaßnahmen erst nach der Zusage zu terminieren.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die Förderung über Kredit 159 grundsätzlich auf die gesamte Wohneinheit angewendet wird. Das bedeutet, dass die Förderung nicht nach einzelnen Räumen, sondern nach der gesamten Wohneinheit gewährt wird. Für Mieter ist es zudem ratsam, im Vorfeld mit dem Vermieter abzustimmen, ob und wie die Maßnahmen umgesetzt werden. In solchen Fällen ist die Absprache über eine Modernisierungsvereinbarung sinnvoll, bei der die vereinbarten Maßnahmen schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.

Förderbedingungen und Anforderungen im Überblick

Die förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des KfW-Kredits 159 „Altersgerecht Umbauen“ unterliegen bestimmten Anforderungen, die auf den Kriterienkatalog des KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ basieren. Diese Anforderungen sichern die Qualität und Nachhaltigkeit der Maßnahmen ab. Sie gel gel gelten für alle geförderten Einzelmaßnahmen und stellen sicher, dass die Maßnahmen tatsächlich die Ziele der Barrierearmut und des altersgerechten Wohnens erreichen.

Zentrale Anforderungen betreffen den Raumzuschnitt und die Gestaltung von Räumen. So müssen beispielsweise ausreichend große Durchgänge gewährleistet sein, um den sicheren Durchtritt von Personen mit Hilfsmitteln zu ermöglichen. Auch die Beleuchtungssituation ist von Bedeutung. Eine ausreichende Helligkeit und gleichmäßige Verteilung des Lichts in Räumen ist notwendig, um Stürze zu vermeiden. Besonders im Flur oder an Treppenstufen ist eine sichere Beleuchtung entscheidend. Auch die Gestaltung von Flur- und Treppenräumen muss den Anforderungen entsprechen. So ist ein ausreichender Freiraum für die Bewegung von Rollstühlen oder Rollatoren zu gewährleisten. Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit müssen zudem so gestaltet sein, dass sie langfristig genutzt werden können. Deshalb ist es wichtig, dass die Maßnahmen den Anforderungen an die Haltbarkeit und Pflegeerleichterung entsprechen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Integration von Hilfsmitteln. Dazu zählen beispielsweise Bedienungs- und Antriebssysteme für Rollläden, Fenster und Türen, die von Personen mit geringerem Kraftaufwand genutzt werden können. Auch die Einbindung von Beleuchtungs- und Heizungssystemen, die über Sensoren gesteuert werden, ist förderbar. Besonders sinnvoll ist beispielsweise die Installation von Tageslichtschaltern, die das Licht automatisch einschalten, wenn es dunkel wird. Auch die Einbindung von Heizungssteuerungen, die über eine App gesteuert werden können, ist förderbar, da dies die Selbstbestimmung erhöht. Auch die Anpassung von Treppen, die mit Haltestangen oder Geländern versehen werden, ist förderfähig.

Die Anforderungen an die technische Umsetzung der Maßnahmen sind entscheidend. So müssen beispielsweise die notwendigen Kabelwege für die Versorgung von Sicherheitseinrichtungen bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Auch die Integration von Notrufsystemen muss so gestaltet werden, dass sie im Ernstfall schnell und zuverlässig funktioniert. Besonders wichtig ist hierbei, dass die Versorgung des Notrufsystems sichergestellt ist. So ist beispielsweise die Installation von Notstromversorgungen förderfähig, wenn sie in Kombination mit anderen Maßnahmen genutzt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Förderung durch KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ eine umfassende und zielgerichtete Unterstützung für die Sanierung von Wohnräumen darstellt. Die Maßnahmen sind auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt und sichern langfristig die Selbstbestimmung im eigenen Zuhause.

Fazit

Die Umsetzung altersgerechten Umbaus in der Wohnung ist entscheidend für ein selbstbestimmtes Leben im hohen Alter. Mit dem KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ steht eine umfassende Fördermöglichkeit zur Verfügung, die es ermöglicht, barrierefreie und sichere Wohnverhältnisse zu schaffen. Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich Bad, Zugang, Innenraumgestaltung und Sicherheit, die alle auf den Kriterienkatalog des KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ basieren. Besonders hervorzuheben ist, dass die Förderung sowohl für Mieter als auch für Eigentümer möglich ist und dass die Maßnahmen auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt sind. Der Ablauf der Förderung ist klar geregelt: Planung, Finanzierungspartner suchen, Kreditvertrag schließen, KfW-Zusage erwarten und erst dann mit den Baumaßnahmen beginnen. Diese klare Schritt-für-Schritt-Anleitung sichert die Förderung ab und sichert die Umsetzung der Maßnahmen.

Quellen

  1. KfW – Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“

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